Pflegegrad 2 erhalten Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten – in der Begutachtung sind das 27 bis unter 47,5 Punkte. Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, bekommt 2026 ein Pflegegeld von 347 € im Monat; ein ambulanter Pflegedienst kann stattdessen bis zu 796 € im Monat abrechnen. Alle Beträge gelten 2026 unverändert seit dem 1. Januar 2025; die nächste gesetzliche Anpassung ist für 2028 vorgesehen.
Pflegegrad 2: alle Leistungen 2026 auf einen Blick
| Leistung | Betrag 2026 |
|---|---|
| Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) | 347 € pro Monat |
| Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst) | bis zu 796 € pro Monat |
| Kombinationsleistung | Pflegegeld und Sachleistung anteilig |
| Umwandlungsanspruch (Angebote zur Unterstützung im Alltag) | bis zu 40 % der Sachleistung, also bis zu 318,40 € |
| Entlastungsbetrag | bis zu 131 € pro Monat (1.572 € im Jahr) |
| Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege | Gemeinsamer Jahresbetrag bis zu 3.539 € pro Jahr |
| Tages- und Nachtpflege | bis zu 721 € pro Monat, zusätzlich zum Pflegegeld |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € pro Monat |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis zu 4.180 € je Maßnahme |
| Vollstationäre Pflege (zum Vergleich) | 805 € pro Monat |
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“ (Stand 07/2026), und SGB XI. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Das Pflegegeld steht der pflegebedürftigen Person zu und ist frei verwendbar. Nutzen Sie einen Pflegedienst nur teilweise, sinkt das Pflegegeld im selben Verhältnis: Wer zum Beispiel 40 % der Sachleistung abruft, erhält noch 60 % des Pflegegeldes, also 208,20 €. Während einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld bis zu acht Wochen im Jahr zur Hälfte weitergezahlt.
Voraussetzungen: Wann gibt es Pflegegrad 2?
Über den Pflegegrad entscheidet nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig der Alltag noch gelingt. Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei Privatversicherten Medicproof) bewertet sechs Lebensbereiche und rechnet sie gewichtet in Gesamtpunkte um. Für Pflegegrad 2 sind 27 bis unter 47,5 Punkte nötig (§ 15 SGB XI).
| Modul der Begutachtung | Gewicht |
|---|---|
| Mobilität | 10 % |
| Kognitive und kommunikative Fähigkeiten / Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (der höhere Wert zählt) | 15 % |
| Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen, Toilette) | 40 % |
| Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen | 20 % |
| Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % |
Grundsätzlich gilt: Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen, und Sie müssen in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert gewesen sein. Wie Sie sich auf den Termin vorbereiten, lesen Sie in unserem Beitrag zum Besuch des Medizinischen Dienstes.
Antrag, Bescheid und Widerspruch
- Antrag: formlos bei der Pflegekasse – ein Anruf genügt. Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
- Frist: Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Überschreitet sie die Frist ohne Grund, zahlt sie 70 € für jede begonnene Woche der Verzögerung (§ 18c Abs. 5 SGB XI).
- Vorbereitung: Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen zeigt der Gutachterin den tatsächlichen Hilfebedarf – schildern Sie den schwierigen, nicht den besten Tag.
- Widerspruch: innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids, schriftlich und am besten mit Begründung aus dem Gutachten.
Verschlechtert sich der Zustand, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung – das Verfahren ist dasselbe. Die Leistungen der Nachbargrade finden Sie bei Pflegegrad 1 und Pflegegrad 3; den Überblick über alle fünf Stufen im Ratgeber Pflegegrade.
Pflichtberatung und Rente für pflegende Angehörige
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch zu Hause in Anspruch nehmen (§ 37 Abs. 3 SGB XI); bei Pflegegrad 4 und 5 ist auf Wunsch weiterhin ein Besuch pro Quartal möglich. Wird der Besuch versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Pflegt eine Angehörige oder ein Angehöriger mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, und arbeitet daneben nicht mehr als 30 Stunden, zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur Rentenversicherung. Ob das Pflegegeld selbst als Einkommen auf die Rente angerechnet wird, erklären wir in diesem Beitrag.
Pflegegrad 2 und 24-Stunden-Betreuung zu Hause
Das Pflegegeld lässt sich frei für eine Betreuungskraft im Haushalt verwenden – sie ist keine Pflegesachleistung, deshalb wird das Pflegegeld weder gekürzt noch angerechnet. Bei uns beginnt eine legale 24-Stunden-Betreuung ab 2.770 € pro Monat vor Pflegegeld (2.600 € Betreuung inklusive Lohn, Steuern und Sozialabgaben zuzüglich 170 € monatlicher Servicepauschale). Nach Abzug des Pflegegeldes von 347 € bleibt bei Pflegegrad 2 ein Eigenanteil ab rund 2.423 € pro Monat.
Zusätzlich lässt sich der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis zu 3.539 € im Jahr) einsetzen, und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (bis zu 4.000 € im Jahr) mindert die Steuerlast – nicht den Monatspreis. Medizinische Behandlungspflege wie Spritzen oder Verbandswechsel übernimmt weiterhin ein Pflegedienst; die Betreuungskraft hilft im Alltag. Die vollständige Rechnung mit Rechner steht im Kostenüberblick zur 24-Stunden-Pflege.
Ob sich die Betreuung schon bei Pflegegrad 2 lohnt, hängt vor allem davon ab, wie viel Hilfe nachts und tagsüber nötig ist – die Kriterien dafür haben wir hier zusammengestellt.
Unverbindlich anfragen: Bedarfsfragebogen – wir melden uns innerhalb von 2 Stunden (Mo–Fr). Was die Betreuung zu Hause umfasst, lesen Sie unter Betreuung zu Hause; den Vergleich mit dem Heim unter 24-Stunden-Pflege oder Pflegeheim.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 2
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 2?
Bei Pflege durch Angehörige zahlt die Pflegekasse 2026 ein Pflegegeld von 347 € im Monat. Ein ambulanter Pflegedienst kann stattdessen bis zu 796 € im Monat abrechnen; beides lässt sich anteilig kombinieren. Dazu kommen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat und der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € im Jahr.
Reicht Pflegegrad 2 für eine 24-Stunden-Betreuung?
Einen Mindestpflegegrad gibt es nicht – entscheidend ist der Bedarf. Das Pflegegeld von 347 € ist frei verwendbar und senkt den Eigenanteil: Ausgehend von ab 2.770 € pro Monat vor Pflegegeld bleiben bei Pflegegrad 2 ab rund 2.423 €. Verhinderungspflege und Steuerermäßigung kommen hinzu.
Wie komme ich von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3?
Mit einem formlosen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse. Danach begutachtet der Medizinische Dienst erneut; für Pflegegrad 3 sind 47,5 bis unter 70 Punkte nötig. Ein Pflegetagebuch und aktuelle Arztberichte helfen. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad bewilligt ist?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Hält sie die Frist ohne triftigen Grund nicht ein, zahlt sie 70 € für jede begonnene Woche der Verzögerung. Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung – stellen Sie den Antrag also früh, auch wenn die Begutachtung noch aussteht.
Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn eine Betreuungskraft im Haushalt lebt?
Nein. Eine vermittelte Betreuungskraft ist keine Pflegesachleistung, deshalb wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt. Gekürzt wird es nur, wenn ein Pflegedienst Sachleistungen abrechnet (dann anteilig) oder während Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (dann zur Hälfte, bis zu acht Wochen im Jahr).
Stand: Oktober 2026. Alle Beträge geprüft am BMG-Leitfaden „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“ (07/2026) und am SGB XI. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.