Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung für die selbst organisierte Pflege zu Hause – ab Pflegegrad 2. Wer von Angehörigen oder nahestehenden Personen gepflegt wird, kann es formlos bei der Pflegekasse beantragen.
Wer bekommt Pflegegeld?
Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: ein anerkannter Pflegegrad 2 oder höher und die Pflege durch Angehörige oder nahestehende Personen. Ziel ist, ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen.
Wie hoch ist das Pflegegeld? (Stand 2025)
- Pflegegrad 2: 347 € / Monat
- Pflegegrad 3: 599 € / Monat
- Pflegegrad 4: 800 € / Monat
- Pflegegrad 5: 990 € / Monat
Hinweis: Beträge Stand 2025; die aktuellen Werte erfragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber u. a. den Entlastungsbetrag.
Wo und wie beantrage ich Pflegegeld?
Das Pflegegeld beantragen Pflegebedürftige selbst bei der Pflegekasse – formlos, telefonisch oder schriftlich. Eine bevollmächtigte Person kann das übernehmen. Danach folgt die MDK-Begutachtung zur Einstufung des Pflegegrades.
24-Stunden-Betreuung als Ergänzung
Das Pflegegeld lässt sich gut mit einer 24-Stunden-Betreuung zu Hause kombinieren. Gerne beraten wir Sie – unverbindlich über unseren Bedarfsfragebogen. Offizielle Infos: Bundesgesundheitsministerium.