Häufige Fragen zur 24-Stunden-Pflege

20 Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Kosten, Ablauf, Legalität, Förderungen und Praxis der häuslichen 24h-Pflege mit polnischen Pflegekräften.

Eine 24-Stunden-Pflegekraft unterstützt Sie oder Ihre Angehörigen umfassend zuhause: Hilfe im häuslichen Umfeld (Kochen, Reinigung, Einkäufe, Wäsche), Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, Mobilisierung und Motivation, gemeinsame Spaziergänge, Begleitung zu Terminen sowie soziale Unterstützung. Die Pflegekraft wohnt mit im Haushalt und ist für die zu betreuende Person präsent — der konkrete Tagesablauf richtet sich individuell nach dem Pflegebedarf.

Die Pflegekraft übernimmt Aufgaben der häuslichen Betreuung und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten — Einkaufen, Kochen, Reinigung, Wäsche, Hilfe bei der Hygiene und Mobilisation. Nicht zum Leistungsumfang gehören medizinische Tätigkeiten wie Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentengabe per Spritze — diese sind ausgebildeten Pflegefachkräften oder Ärzten vorbehalten und werden vom ambulanten Pflegedienst übernommen.

Nein. Medizinische Versorgung oder Behandlungspflege — etwa Injektionen, Verbände, Wundversorgung oder Sondenversorgung — gehört nicht zum Leistungsumfang der 24h-Pflegekraft. Diese Aufgaben werden vom ambulanten Pflegedienst oder Hausarzt erbracht. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Krankenkasse (SGB V) oder die Pflegeversicherung.

Ja, vollständig legal. Die Pflegekraft ist in Polen bei einer dortigen Firma sozialversicherungspflichtig angestellt und kommt mit einer A1-Bescheinigung nach Deutschland — auf Basis der EU-Entsenderichtlinie 2014/67/EU und Art. 49 ff. AEUV (freier Dienstleistungsverkehr). Sie als Leistungsnehmer sind Auftraggeber, nicht Arbeitgeber. Unsere Agentur wurde vom Zoll Heilbronn geprüft.

Die Kosten beginnen ab 2.600 €/Monat für Basisbetreuung — inklusive Bruttolohn, Steuern und Sozialabgaben in Polen. Hinzu kommt eine Vermittlungsgebühr der Agentur von 170 €/Monat sowie Kost und Logis der Pflegekraft im Haushalt. Durch Pflegekassenleistungen kann der tatsächliche Eigenanteil deutlich geringer ausfallen. Wir beraten Sie kostenlos zu allen Fördermöglichkeiten.

Zunächst die pflegebedürftige Person oder ihre Familie. Die Pflegekasse beteiligt sich abhängig vom Pflegegrad mit dem monatlichen Pflegegeld (347 € bei Grad 2 bis 990 € bei Grad 5). Hinzu kommen das Entlastungsbudget (3.539 €/Jahr) und steuerliche Absetzbarkeit (bis 4.000 €/Jahr nach § 35a EStG). Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse.

Die Höhe des Pflegegeldes variiert nach Pflegegrad: Grad 2 = 347 €/Monat, Grad 3 = 599 €, Grad 4 = 800 €, Grad 5 = 990 €. Zusätzlich gibt es in Bayern das Bayerische Landespflegegeld (500,00 €/Jahr) und ein jährliches Entlastungsbudget von 3.539 €. Wir helfen kostenlos bei der Antragstellung.

Ja. Die häusliche 24-Stunden-Pflege qualifiziert sich als „haushaltsnahe Dienstleistung" nach § 35a EStG. Sie können bis zu 4.000 €/Jahr von Ihrer Einkommensteuer abziehen (20 % von maximal 20.000 € Aufwand). Bewahren Sie die Rechnungen und Überweisungsbelege auf — diese reichen Sie mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt ein.

Wir beraten Sie ausführlich vor und während der gesamten Betreuung, klären Ihren individuellen Bedarf, wählen geeignete Pflegekräfte aus unserem polnischen Partnernetzwerk aus, organisieren Verträge und Anreise und sind Ihr verlässlicher deutscher Ansprechpartner für die gesamte Vertragsdauer — auch bei Personalwechseln oder besonderen Anliegen. Eine deutsche Agentur an Ihrer Seite bedeutet kurze Wege, klare Kommunikation auf Deutsch und einen festen Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung: persönlich erreichbar, familiär geführt, seit 2010.

In der Regel vermitteln wir innerhalb von 5–7 Werktagen nach Anfrage eine geeignete Pflegekraft mit Auswahl, Vertragsabschluss und Organisation der Anreise. Bei dringendem Bedarf (Notfall) ist eine Vermittlung in 3–4 Tagen möglich. Kontaktieren Sie uns — wir finden gemeinsam die schnellste Lösung für Ihre Familie.

Zwei Verträge: erstens ein Vermittlungsvertrag mit unserer deutschen Agentur (regelt die Vermittlungsleistung), zweitens ein Dienstleistungsvertrag direkt mit der polnischen Entsendefirma (regelt die Betreuungsleistung der Pflegekraft). Beide Verträge sind auf Deutsch verfasst, transparent und werden Ihnen vorab zur Prüfung vorgelegt.

In der Regel etwa alle 2 Monate. Diese Rhythmik ist arbeitsrechtlich für entsandte Beschäftigte üblich. Üblicherweise arbeiten 2–3 Pflegerinnen abwechselnd bei einem Klienten — so entsteht über die Zeit ein „Stammteam", das die zu pflegende Person gut kennt und auf ihre Bedürfnisse eingeht. Wir koordinieren alle Wechsel und sorgen für nahtlose Übergaben.

Die Pflegekraft lebt im Haushalt der zu pflegenden Person und leistet im Durchschnitt 8 Stunden tatsächliche Arbeit, flexibel verteilt über den Tag. Der konkrete Arbeitsplan wird individuell vereinbart und richtet sich nach dem Pflegebedarf. Pausen und Ruhezeiten sind arbeitsrechtlich vorgeschrieben und werden eingehalten.

Sprechen Sie uns offen an — wir nehmen jede Rückmeldung ernst. In den meisten Fällen lässt sich ein Personalwechsel innerhalb weniger Tage organisieren, ohne dass die Betreuung unterbrochen wird. Ihre Zufriedenheit hat oberste Priorität — auch wenn das mehrere Vorstellungen bedeutet, bis die richtige Person gefunden ist.

Bei kürzeren Erkrankungen springt die Pflegekraft kurzzeitig aus — bei längeren oder schweren Erkrankungen organisieren unsere Partnerfirmen in Polen schnellstmöglich eine Vertretung. Die Pflegekräfte sind EU-krankenversichert und können bei Bedarf auch das deutsche Gesundheitssystem nutzen. Wir koordinieren den Wechsel und übernehmen die Reisekosten der Ersatzkraft.

Bei kurzen Krankenhausaufenthalten bleibt die Pflegekraft als Haushaltshilfe und Begleitung. Bei längeren stationären Aufenthalten ruht der Dienstleistungsvertrag in der Regel — die Pflegekraft reist zurück nach Polen und kommt nach Entlassung der pflegebedürftigen Person wieder. Wir klären die Details individuell mit Ihnen.

Unser Betreuungspersonal stammt aus Polen. Wir arbeiten seit 2010 mit etablierten polnischen Partnerfirmen zusammen. Polen wurde aus drei Gründen gewählt: geografische Nähe (kürzere Reisezeiten), ähnliche familiäre Werte und kulturelle Nähe zu Deutschland sowie solides Niveau an Deutschkenntnissen vieler Pflegekräfte.

Die Pflegekraft wohnt im Haushalt der zu pflegenden Person. Sie benötigen ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft (mit Bett, Schrank, etwas Privatsphäre). Verpflegung wird ebenfalls vom Auftraggeber bereitgestellt.

Ja. Wir stellen Ihnen Profile passender Pflegekräfte vor — mit Foto, Lebenslauf, Sprachniveau und Erfahrungen (z. B. Demenz, Schlaganfall, Mobilisation). Auf Wunsch organisieren wir vor Einsatzbeginn ein Telefon- oder Video-Gespräch, damit Sie einen persönlichen Eindruck gewinnen. Erst dann entscheiden Sie — Ihre Zufriedenheit hat oberste Priorität.

Ja. Wir bieten unsere Dienste auch in Spanien an — an der Costa Blanca, Costa del Sol, auf Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria und in weiteren Regionen mit deutscher Senioren-Community. Ein Pflegefall muss keine Rückkehr nach Deutschland bedeuten. Unsere Spanien-Sektion „Betreuung unter Palmen" erklärt das Konzept ausführlich.

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