Häufige Fragen zur 24-Stunden-Pflege
25 Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Kosten, Ablauf, Legalität, Förderungen, räumlichen Voraussetzungen und Praxis der häuslichen 24h-Pflege mit polnischen Pflegekräften.
Eine 24-Stunden-Pflegekraft unterstützt Sie oder Ihre Angehörigen umfassend zuhause: Hilfe im häuslichen Umfeld (Kochen, Reinigung, Einkäufe, Wäsche), Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, Mobilisierung und Motivation, gemeinsame Spaziergänge, Begleitung zu Terminen sowie soziale Unterstützung. Die Pflegekraft wohnt mit im Haushalt und ist für die zu betreuende Person präsent — der konkrete Tagesablauf richtet sich individuell nach dem Pflegebedarf.
Die Pflegekraft übernimmt Aufgaben der häuslichen Betreuung und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten — Einkaufen, Kochen, Reinigung, Wäsche, Hilfe bei der Hygiene und Mobilisation. Nicht zum Leistungsumfang gehören medizinische Tätigkeiten wie Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentengabe per Spritze — diese sind ausgebildeten Pflegefachkräften oder Ärzten vorbehalten und werden vom ambulanten Pflegedienst übernommen.
Nein. Medizinische Versorgung oder Behandlungspflege — etwa Injektionen, Verbände, Wundversorgung oder Sondenversorgung — gehört nicht zum Leistungsumfang der 24h-Pflegekraft. Diese Aufgaben werden vom ambulanten Pflegedienst oder Hausarzt erbracht. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Krankenkasse (SGB V) oder die Pflegeversicherung.
Ja, vollständig legal. Die Pflegekraft ist bei einem polnischen Partnerunternehmen fest angestellt und ordnungsgemäß sozialversichert und wird von dort nach Deutschland entsandt. Die Steuern werden in Polen abgeführt; die Sozialabgaben werden nach den geltenden Vorschriften an den zuständigen Träger im Herkunftsland oder an die zuständige deutsche Krankenkasse abgeführt. Bleibt die Betreuungskraft im polnischen Sozialversicherungssystem, wird dies mit der A1-Bescheinigung nach der EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (VO (EG) Nr. 883/2004, Art. 12) nachgewiesen; die arbeitsrechtliche Absicherung richtet sich nach der Entsenderichtlinie 96/71/EG (durchgesetzt durch 2014/67/EU), eingebettet in die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 ff. AEUV). Sie als Leistungsnehmer sind Auftraggeber, nicht Arbeitgeber. Unsere Agentur wurde vom Zoll Heilbronn geprüft.
Die Basis liegt bei 2.770 €/Monat vor Pflegegeld: ab 2.600 € für die Basisbetreuung — inklusive Bruttolohn, Steuern und Sozialabgaben — zzgl. 170 € monatlicher Servicepauschale (monatlich, keine Einmalzahlung) sowie Kost und Logis der Pflegekraft im Haushalt. Durch das Pflegegeld sinkt der Eigenanteil deutlich: bei Pflegegrad 3 auf rund 2.171 €/Monat. Wir beraten Sie kostenlos zu allen Fördermöglichkeiten.
Zunächst die pflegebedürftige Person oder ihre Familie. Die Pflegekasse beteiligt sich abhängig vom Pflegegrad mit dem monatlichen Pflegegeld (347 € bei Grad 2 bis 990 € bei Grad 5). Hinzu kommen das Entlastungsbudget (3.539 €/Jahr) und steuerliche Absetzbarkeit (bis 4.000 €/Jahr nach § 35a EStG). Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse.
Die Höhe des Pflegegeldes variiert nach Pflegegrad: Grad 2 = 347 €/Monat, Grad 3 = 599 €, Grad 4 = 800 €, Grad 5 = 990 €. Zusätzlich gibt es in Bayern das Bayerische Landespflegegeld (500,00 €/Jahr) und ein jährliches Entlastungsbudget von 3.539 €. Wir helfen kostenlos bei der Antragstellung.
Ja. Die häusliche 24-Stunden-Pflege qualifiziert sich als „haushaltsnahe Dienstleistung" nach § 35a EStG. Sie können bis zu 4.000 €/Jahr von Ihrer Einkommensteuer abziehen (20 % von maximal 20.000 € Aufwand). Bewahren Sie die Rechnungen und Überweisungsbelege auf — diese reichen Sie mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt ein.
Wir beraten Sie ausführlich vor und während der gesamten Betreuung, klären Ihren individuellen Bedarf, wählen geeignete Pflegekräfte aus unserem polnischen Partnernetzwerk aus, organisieren Verträge und Anreise und sind Ihr verlässlicher deutscher Ansprechpartner für die gesamte Vertragsdauer — auch bei Personalwechseln oder besonderen Anliegen. Eine deutsche Agentur an Ihrer Seite bedeutet kurze Wege, klare Kommunikation auf Deutsch und einen festen Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung: persönlich erreichbar, familiär geführt, seit 2010.
In der Regel vermitteln wir innerhalb von 5–7 Werktagen nach Anfrage eine geeignete Pflegekraft mit Auswahl, Vertragsabschluss und Organisation der Anreise. Bei dringendem Bedarf (Notfall) ist eine Vermittlung in 3–4 Tagen möglich. Kontaktieren Sie uns — wir finden gemeinsam die schnellste Lösung für Ihre Familie.
Zwei Verträge: erstens ein Vermittlungsvertrag mit unserer deutschen Agentur (regelt die Vermittlungsleistung), zweitens ein Dienstleistungsvertrag direkt mit der polnischen Entsendefirma (regelt die Betreuungsleistung der Pflegekraft). Beide Verträge sind auf Deutsch verfasst, transparent und werden Ihnen vorab zur Prüfung vorgelegt.
Es werden zwei Verträge geschlossen — ein Vermittlungsvertrag mit unserer deutschen Agentur und ein Dienstleistungsvertrag mit der entsendenden Firma. Jeder Vertrag enthält eine eigene, klar benannte Kündigungsfrist. Beide Verträge sind auf Deutsch verfasst und werden Ihnen vor der Unterschrift zur Prüfung vorgelegt — Sie sehen die Frist also schwarz auf weiß, bevor Sie sich entscheiden. Im Beratungsgespräch gehen wir die Fristen konkret an Ihrem Vertragsentwurf durch.
In der Regel etwa alle 2 Monate. Diese Rhythmik ist arbeitsrechtlich für entsandte Beschäftigte üblich. Üblicherweise arbeiten 2–3 Pflegerinnen abwechselnd bei einem Klienten — so entsteht über die Zeit ein „Stammteam", das die zu pflegende Person gut kennt und auf ihre Bedürfnisse eingeht. Wir koordinieren alle Wechsel und sorgen für nahtlose Übergaben.
Eine 24-Stunden-Pflegekraft arbeitet nicht durchgehend 24 Stunden: Sie lebt im Haushalt der zu pflegenden Person und leistet im Durchschnitt 8 Stunden tatsächliche Arbeit pro Tag, flexibel verteilt über den Tagesablauf — das entspricht rund 40 Stunden pro Woche. „24 Stunden" bezeichnet die Anwesenheit im Haushalt, nicht die durchgehende Arbeitszeit. Der konkrete Arbeitsplan wird individuell vereinbart und richtet sich nach dem Pflegebedarf; freie Zeit und ein freier Tag pro Woche werden vertraglich geregelt. Pausen und Ruhezeiten sind arbeitsrechtlich vorgeschrieben und werden eingehalten.
Wenn die Chemie nicht stimmt, können Sie die Betreuungskraft wechseln — sprechen Sie uns dafür einfach offen an, wir nehmen jede Rückmeldung ernst. So läuft es ab: 1. Sie melden sich bei Ihrem persönlichen deutschsprachigen Ansprechpartner, telefonisch unter 09342 9151977 oder per E-Mail an info@betreuung-zuhaus.de. 2. Wir klären im Gespräch, woran es konkret liegt. 3. Wir suchen eine passende Alternative aus unserem Pool und stellen sie Ihnen vor. 4. Der Wechsel lässt sich meist innerhalb weniger Tage organisieren, ohne dass die Betreuung unterbrochen wird. Ihre Zufriedenheit hat oberste Priorität — auch wenn das mehrere Vorstellungen bedeutet, bis die richtige Person gefunden ist.
Bei kürzeren Erkrankungen springt die Pflegekraft kurzzeitig aus — bei längeren oder schweren Erkrankungen organisieren unsere Partnerfirmen in Polen schnellstmöglich eine Vertretung. Die Pflegekräfte sind EU-krankenversichert und können bei Bedarf auch das deutsche Gesundheitssystem nutzen. Wir koordinieren den Wechsel und übernehmen die Reisekosten der Ersatzkraft.
Bei kurzen Krankenhausaufenthalten bleibt die Pflegekraft als Haushaltshilfe und Begleitung. Bei längeren stationären Aufenthalten ruht der Dienstleistungsvertrag in der Regel — die Pflegekraft reist zurück nach Polen und kommt nach Entlassung der pflegebedürftigen Person wieder. Wir klären die Details individuell mit Ihnen.
Unser Betreuungspersonal stammt aus Polen. Wir arbeiten seit 2010 mit etablierten polnischen Partnerfirmen zusammen. Polen wurde aus drei Gründen gewählt: geografische Nähe (kürzere Reisezeiten), ähnliche familiäre Werte und kulturelle Nähe zu Deutschland sowie solides Niveau an Deutschkenntnissen vieler Pflegekräfte.
Die Pflegekraft wohnt im Haushalt der zu pflegenden Person. Sie benötigen ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft (mit Bett, Schrank, etwas Privatsphäre). Verpflegung wird ebenfalls vom Auftraggeber bereitgestellt.
Ja. Wir stellen Ihnen Profile passender Pflegekräfte vor — mit Foto, Lebenslauf, Sprachniveau und Erfahrungen (z. B. Demenz, Schlaganfall, Mobilisation). Auf Wunsch organisieren wir vor Einsatzbeginn ein Telefon- oder Video-Gespräch, damit Sie einen persönlichen Eindruck gewinnen. Erst dann entscheiden Sie — Ihre Zufriedenheit hat oberste Priorität.
Ja. Wir bieten unsere Dienste auch in Spanien an — an der Costa Blanca, Costa del Sol, auf Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria und in weiteren Regionen mit deutscher Senioren-Community. Ein Pflegefall muss keine Rückkehr nach Deutschland bedeuten. Unsere Spanien-Sektion „Betreuung unter Palmen" erklärt das Konzept ausführlich.
Drei Dinge braucht es: ein eigenes, abschließbares Zimmer für die Betreuungskraft, die Mitbenutzung von Bad und Küche sowie einen Internetzugang (WLAN) für den Kontakt zur Familie zu Hause. Eine Einliegerwohnung ist nicht nötig — ein normales Gästezimmer genügt. Die Wohnung muss nicht barrierefrei sein; sinnvoll sind aber freie Wege, Haltegriffe im Bad und eine gute Beleuchtung. Was in Ihrem Fall gebraucht wird, klären wir im kostenlosen Erstgespräch ganz konkret.
Weil sie im Haushalt lebt und Anspruch auf Ruhezeiten und Privatsphäre hat — das ist arbeitsrechtlich vorgeschrieben und zugleich die Voraussetzung dafür, dass eine Betreuung über Monate gut geht. Das Zimmer sollte ein Bett, einen Schrank, ein Fenster und eine abschließbare Tür haben; Fernseher oder Schreibtisch sind willkommen, aber kein Muss. Ein Durchgangszimmer oder ein geteiltes Schlafzimmer reicht nicht aus. Kost und Logis stellt der Auftraggeber — das ist Teil der Vereinbarung und im Monatspreis nicht enthalten.
Richten Sie das Zimmer mit frischer Bettwäsche und leerem Schrank her, legen Sie einen Wohnungsschlüssel bereit und notieren Sie das WLAN-Passwort. Hilfreich ist außerdem eine kurze schriftliche Übersicht: Tagesablauf, Essgewohnheiten, Medikamentenplan des Hausarztes, wichtige Telefonnummern (Hausarzt, Apotheke, Angehörige) und Besonderheiten wie Hörgerät oder Brille. Räumen Sie Stolperfallen wie lose Teppiche weg. Mehr braucht es nicht — den Rest besprechen wir gemeinsam beim Einzug.
Kurze Erkrankungen fängt die Betreuungskraft in der Regel im Haushalt auf. Fällt sie länger aus, organisiert das entsendende Partnerunternehmen eine Vertretung — wir koordinieren den Wechsel und übernehmen die Reisekosten der Ersatzkraft. Ist eine Lücke von wenigen Tagen zu überbrücken, lässt sich diese über die Verhinderungspflege der Pflegekasse abfedern; wir sagen Ihnen, wie das geht. Genau dafür gibt es Ihren festen deutschen Ansprechpartner: Sie müssen im Ernstfall nicht selbst suchen.
Zuletzt geprüft: Juli 2026. Rechtliche Grundlagen im Detail: Rechtliche Grundlage · Kosten und Eigenanteil: 24-Stunden-Pflege Kosten.
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