Häufige Fragen zur 24-Stunden-Pflege
31 Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Kosten, Ablauf, Legalität, Förderungen, räumlichen Voraussetzungen und Praxis der häuslichen 24h-Pflege mit polnischen Pflegekräften.
Eine 24-Stunden-Pflegekraft unterstützt Sie oder Ihre Angehörigen umfassend zuhause: Hilfe im häuslichen Umfeld (Kochen, Reinigung, Einkäufe, Wäsche), Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, Mobilisierung und Motivation, gemeinsame Spaziergänge, Begleitung zu Terminen sowie soziale Unterstützung. Die Pflegekraft wohnt mit im Haushalt und ist für die zu betreuende Person präsent — der konkrete Tagesablauf richtet sich individuell nach dem Pflegebedarf.
Die Pflegekraft übernimmt Aufgaben der häuslichen Betreuung und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten — Einkaufen, Kochen, Reinigung, Wäsche, Hilfe bei der Hygiene und Mobilisation. Nicht zum Leistungsumfang gehören medizinische Tätigkeiten wie Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentengabe per Spritze — diese sind ausgebildeten Pflegefachkräften oder Ärzten vorbehalten und werden vom ambulanten Pflegedienst übernommen.
Nein. Medizinische Versorgung oder Behandlungspflege — etwa Injektionen, Verbände, Wundversorgung oder Sondenversorgung — gehört nicht zum Leistungsumfang der 24h-Pflegekraft. Diese Aufgaben werden vom ambulanten Pflegedienst oder Hausarzt erbracht. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Krankenkasse (SGB V) oder die Pflegeversicherung.
Ja, vollständig legal. Die Pflegekraft ist bei einem polnischen Partnerunternehmen fest angestellt und ordnungsgemäß sozialversichert und wird von dort nach Deutschland entsandt. Die Steuern werden in Polen abgeführt; die Sozialabgaben werden nach den geltenden Vorschriften an den zuständigen Träger im Herkunftsland oder an die zuständige deutsche Krankenkasse abgeführt. Bleibt die Betreuungskraft im polnischen Sozialversicherungssystem, wird dies mit der A1-Bescheinigung nach der EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (VO (EG) Nr. 883/2004, Art. 12) nachgewiesen; die arbeitsrechtliche Absicherung richtet sich nach der Entsenderichtlinie 96/71/EG (durchgesetzt durch 2014/67/EU), eingebettet in die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 ff. AEUV). Sie als Leistungsnehmer sind Auftraggeber, nicht Arbeitgeber. Unsere Agentur wurde vom Zoll Heilbronn geprüft.
Stand September 2026: Die Basis liegt bei 2.770 €/Monat vor Pflegegeld: 2.600 € für die Basisbetreuung — inklusive Bruttolohn, Steuern und Sozialabgaben — zzgl. 170 € monatlicher Servicepauschale (monatlich, keine Einmalzahlung) sowie Kost und Logis der Pflegekraft im Haushalt. Durch das Pflegegeld sinkt der Eigenanteil deutlich: bei Pflegegrad 3 auf mindestens 2.171 €/Monat. Wir beraten Sie kostenlos zu allen Fördermöglichkeiten.
Stand September 2026: Zunächst die pflegebedürftige Person oder ihre Familie. Die Pflegekasse beteiligt sich abhängig vom Pflegegrad mit dem monatlichen Pflegegeld (347 € bei Grad 2 bis 990 € bei Grad 5). Hinzu kommen das Entlastungsbudget (3.539 €/Jahr) und steuerliche Absetzbarkeit (bis 4.000 €/Jahr nach § 35a EStG). Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse.
Stand September 2026: Die Höhe des Pflegegeldes variiert nach Pflegegrad: Grad 2 = 347 €/Monat, Grad 3 = 599 €, Grad 4 = 800 €, Grad 5 = 990 €. Zusätzlich gibt es in Bayern das Bayerische Landespflegegeld (500,00 €/Jahr) und ein jährliches Entlastungsbudget von 3.539 €. Wir sagen Ihnen kostenlos, welche Stelle den jeweiligen Antrag entgegennimmt — die Pflegekasse bei Pflegegeld und Entlastungsbudget, das Bayerische Landesamt für Pflege beim Landespflegegeld; gestellt wird der Antrag von Ihnen oder einer bevollmächtigten Person.
Stand September 2026: Ja. Die häusliche 24-Stunden-Pflege qualifiziert sich als „haushaltsnahe Dienstleistung" nach § 35a EStG. Sie können bis zu 4.000 €/Jahr von Ihrer Einkommensteuer abziehen (20 % von maximal 20.000 € Aufwand). Bewahren Sie die Rechnungen und Überweisungsbelege auf — diese reichen Sie mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt ein.
Wir beraten Sie ausführlich vor und während der gesamten Betreuung, klären Ihren individuellen Bedarf, wählen geeignete Pflegekräfte aus unserem polnischen Partnernetzwerk aus, organisieren Verträge und Anreise und sind Ihr verlässlicher deutscher Ansprechpartner für die gesamte Vertragsdauer — auch bei Personalwechseln oder besonderen Anliegen. Eine deutsche Agentur an Ihrer Seite bedeutet kurze Wege, klare Kommunikation auf Deutsch und einen festen Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung: persönlich erreichbar, familiär geführt, seit 2010.
In der Regel vermitteln wir innerhalb von 5–7 Werktagen nach Anfrage eine geeignete Pflegekraft mit Auswahl, Vertragsabschluss und Organisation der Anreise. Bei dringendem Bedarf (Notfall) ist eine Vermittlung in 3–4 Tagen möglich. Kontaktieren Sie uns — wir finden gemeinsam die schnellste Lösung für Ihre Familie.
Zwei Verträge: erstens ein Vermittlungsvertrag mit unserer deutschen Agentur (regelt die Vermittlungsleistung), zweitens ein Dienstleistungsvertrag direkt mit der polnischen Entsendefirma (regelt die Betreuungsleistung der Pflegekraft). Beide Verträge sind auf Deutsch verfasst, transparent und werden Ihnen vorab zur Prüfung vorgelegt.
Sie kündigen nicht einen Vertrag, sondern zwei — und zwar getrennt voneinander. Der Vermittlungsvertrag mit unserer deutschen Agentur und der Dienstleistungsvertrag mit dem entsendenden Partnerunternehmen haben jeweils eine eigene, im Vertrag klar benannte Kündigungsfrist; eine Kündigung wirkt immer nur für den Vertrag, an den sie gerichtet ist. Beide Verträge sind auf Deutsch verfasst und werden Ihnen vor der Unterschrift zur Prüfung vorgelegt — Sie sehen beide Fristen also schwarz auf weiß, bevor Sie sich entscheiden. Drei Punkte, nach denen besonders oft gefragt wird: Widerruf — wurde ein Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen, greift in der Regel das gesetzliche Widerrufsrecht; die maßgebliche Frist steht in der Widerrufsbelehrung Ihres Vertrags. Krankenhausaufenthalt — ein stationärer Aufenthalt ist kein Kündigungsgrund; hier ruht der Dienstleistungsvertrag in der Regel, statt zu enden (siehe die Frage zum Krankenhausaufenthalt weiter unten). Todesfall — verstirbt die betreute Person, endet das Betreuungsverhältnis nicht automatisch am selben Tag; maßgeblich sind die Regelungen des jeweiligen Vertrags, die wir mit den Angehörigen zeitnah und ohne Druck durchgehen. Rufen Sie in beiden Fällen zuerst Ihren festen deutschen Ansprechpartner an — wir sagen Ihnen, welche Kündigung wann und an wen gehen muss. Im Beratungsgespräch gehen wir die Fristen konkret an Ihrem eigenen Vertragsentwurf durch.
In der Regel etwa alle 2 Monate. Diese Rhythmik ist arbeitsrechtlich für entsandte Beschäftigte üblich. Üblicherweise arbeiten 2–3 Pflegerinnen abwechselnd bei einem Klienten — so entsteht über die Zeit ein „Stammteam", das die zu pflegende Person gut kennt und auf ihre Bedürfnisse eingeht. Den konkreten Rhythmus legt nicht die Agentur fest, sondern der Dienstleistungsvertrag mit dem entsendenden Partnerunternehmen; er richtet sich nach der jeweiligen Betreuungskraft und nach Ihrer Situation und kann deshalb von den zwei Monaten abweichen. So läuft ein Turnuswechsel ab: Der Termin steht in der Regel Wochen vorher fest und wird Ihnen angekündigt — Sie erfahren ihn nicht am Tag der Abreise. Die abreisende und die anreisende Betreuungskraft überschneiden sich nach Möglichkeit oder übergeben schriftlich: Tagesablauf, Essgewohnheiten, Medikamentenplan des Hausarztes, Vorlieben und Besonderheiten. Was gut funktioniert hat, geht so nicht verloren. Wir koordinieren alle Wechsel und sind an den Wechseltagen erreichbar.
Eine 24-Stunden-Pflegekraft arbeitet nicht durchgehend 24 Stunden: Sie lebt im Haushalt der zu pflegenden Person und leistet im Durchschnitt 8 Stunden tatsächliche Arbeit pro Tag, flexibel verteilt über den Tagesablauf — das entspricht rund 40 Stunden pro Woche. „24 Stunden" bezeichnet die Anwesenheit im Haushalt, nicht die durchgehende Arbeitszeit. Der konkrete Arbeitsplan wird individuell vereinbart und richtet sich nach dem Pflegebedarf; freie Zeit und ein freier Tag pro Woche werden vertraglich geregelt. Pausen und Ruhezeiten sind arbeitsrechtlich vorgeschrieben und werden eingehalten.
Geben Sie den ersten beiden Wochen Zeit. Fremdheit im eigenen Haus fühlt sich am Anfang fast immer unangenehm an, und vieles, was in den ersten Tagen nach „das passt nicht" aussieht, ist Gewöhnung. Woran Sie dagegen erkennen, dass es wirklich nicht passt: Ihre Mutter zieht sich zurück oder wird still, sobald die Betreuungskraft den Raum betritt; Absprachen werden wiederholt nicht eingehalten; die Verständigung reicht für den Alltag nicht aus; oder Sie merken, dass Sie selbst wieder täglich einspringen. Sprechen Sie das früh an, nicht erst nach Monaten — je früher wir es wissen, desto ruhiger lässt sich ein Wechsel organisieren. Wenn die Chemie nicht stimmt, können Sie die Betreuungskraft wechseln — sprechen Sie uns dafür einfach offen an, wir nehmen jede Rückmeldung ernst. So läuft es ab: 1. Sie melden sich bei Ihrem persönlichen deutschsprachigen Ansprechpartner, telefonisch unter 09342 9151977 oder per E-Mail an info@betreuung-zuhaus.de. 2. Wir klären im Gespräch, woran es konkret liegt. 3. Wir suchen eine passende Alternative aus unserem Pool und stellen sie Ihnen vor. 4. Der Wechsel lässt sich meist innerhalb weniger Tage organisieren, ohne dass die Betreuung unterbrochen wird. Ihre Zufriedenheit hat oberste Priorität — auch wenn das mehrere Vorstellungen bedeutet, bis die richtige Person gefunden ist.
Rufen Sie zuerst Ihren festen deutschen Ansprechpartner an — möglichst am selben Tag, an dem der Aufenthalt feststeht. Alles Weitere richtet sich danach, wie lange Ihre Angehörige im Krankenhaus bleibt. Kurzer Aufenthalt (einige Tage): Die Betreuungskraft bleibt im Haushalt, führt ihn weiter und kann die Besuche begleiten — an der Betreuung ändert sich nichts, und es ändert sich auch nichts an den laufenden Zahlungen. Längerer stationärer Aufenthalt: Der Dienstleistungsvertrag mit dem entsendenden Partnerunternehmen ruht in der Regel; die Betreuungskraft reist zurück nach Polen und kommt nach der Entlassung wieder. „Zahle ich weiter, während meine Mutter im Krankenhaus ist?" — Für die Zeit des Ruhens gilt, was in Ihrem Dienstleistungsvertrag steht; eine pauschale Antwort für alle Verträge gibt es nicht, und wir nennen hier bewusst keine Zahl, die für Ihren Vertrag womöglich nicht gilt. Wir gehen die Regelung mit Ihnen konkret durch, sobald der Aufenthalt absehbar ist — und melden das Ruhen beim Partnerunternehmen an, damit es nicht an Ihnen hängen bleibt. Was ist mit dem Turnus? Nach der Entlassung nehmen wir die Betreuung möglichst mit derselben Betreuungskraft wieder auf; ist das wegen der Länge des Aufenthalts nicht möglich, stellen wir Ihnen vorher eine Nachfolgerin vor. Denken Sie bei einem längeren Aufenthalt an die Pflegekasse: Der Anspruch auf Pflegegeld läuft nach dem Beginn eines Krankenhausaufenthalts noch eine begrenzte Zeit weiter — Ihre Pflegekasse sagt Ihnen, was in Ihrem Fall gilt, und wir erinnern Sie daran, dort anzurufen.
Unser Betreuungspersonal stammt aus Polen. Wir arbeiten seit 2010 mit etablierten polnischen Partnerfirmen zusammen. Polen wurde aus drei Gründen gewählt: geografische Nähe (kürzere Reisezeiten), ähnliche familiäre Werte und kulturelle Nähe zu Deutschland sowie solides Niveau an Deutschkenntnissen vieler Pflegekräfte.
Die Pflegekraft wohnt im Haushalt der zu pflegenden Person. Sie benötigen ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft (mit Bett, Schrank, etwas Privatsphäre). Verpflegung wird ebenfalls vom Auftraggeber bereitgestellt.
Ja. Wir stellen Ihnen Profile passender Pflegekräfte vor — mit Foto, Lebenslauf, Sprachniveau und Erfahrungen (z. B. Demenz, Schlaganfall, Mobilisation). Auf Wunsch organisieren wir vor Einsatzbeginn ein Telefon- oder Video-Gespräch, damit Sie einen persönlichen Eindruck gewinnen. Erst dann entscheiden Sie — Ihre Zufriedenheit hat oberste Priorität.
Ja. Wir bieten unsere Dienste auch in Spanien an — an der Costa Blanca, Costa del Sol, auf Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria und in weiteren Regionen mit deutscher Senioren-Community. Ein Pflegefall muss keine Rückkehr nach Deutschland bedeuten. Unsere Spanien-Sektion „Betreuung unter Palmen" erklärt das Konzept ausführlich.
Fünf Dinge braucht es: 1. ein eigenes, abschließbares Zimmer für die Betreuungskraft — mit Bett, Schrank und Fenster; das ist keine Formalität, sondern die Voraussetzung für Erholung und damit für eine Betreuung, die über Monate trägt. 2. die Mitbenutzung von Bad und Küche. 3. einen Internetzugang (WLAN) für den Kontakt zur eigenen Familie in Polen — für viele Betreuungskräfte der wichtigste Punkt nach dem Zimmer. 4. Kost und Logis: Verpflegung stellt der Auftraggeber; sie ist Teil der Vereinbarung und im Monatspreis nicht enthalten. 5. einen Wohnungsschlüssel und die Absprache, wann die Betreuungskraft ungestört Zeit für sich hat — Ruhezeiten und Privatsphäre sind arbeitsrechtlich vorgeschrieben. Eine Einliegerwohnung ist nicht nötig — ein normales Gästezimmer genügt. Die Wohnung muss nicht barrierefrei sein; sinnvoll sind aber freie Wege, Haltegriffe im Bad und eine gute Beleuchtung. Warum das eigene Zimmer nicht verhandelbar ist und wie Sie die Wohnung vor der Anreise vorbereiten, steht in den beiden folgenden Fragen. Was in Ihrem Fall gebraucht wird, klären wir im kostenlosen Erstgespräch ganz konkret.
Weil sie im Haushalt lebt und Anspruch auf Ruhezeiten und Privatsphäre hat — das ist arbeitsrechtlich vorgeschrieben und zugleich die Voraussetzung dafür, dass eine Betreuung über Monate gut geht. Das Zimmer sollte ein Bett, einen Schrank, ein Fenster und eine abschließbare Tür haben; Fernseher oder Schreibtisch sind willkommen, aber kein Muss. Ein Durchgangszimmer oder ein geteiltes Schlafzimmer reicht nicht aus. Kost und Logis stellt der Auftraggeber — das ist Teil der Vereinbarung und im Monatspreis nicht enthalten.
Richten Sie das Zimmer mit frischer Bettwäsche und leerem Schrank her, legen Sie einen Wohnungsschlüssel bereit und notieren Sie das WLAN-Passwort. Hilfreich ist außerdem eine kurze schriftliche Übersicht: Tagesablauf, Essgewohnheiten, Medikamentenplan des Hausarztes, wichtige Telefonnummern (Hausarzt, Apotheke, Angehörige) und Besonderheiten wie Hörgerät oder Brille. Räumen Sie Stolperfallen wie lose Teppiche weg. Mehr braucht es nicht — den Rest besprechen wir gemeinsam beim Einzug.
Kurze Erkrankungen fängt die Betreuungskraft in der Regel im Haushalt auf; sie ist EU-krankenversichert und kann bei Bedarf auch das deutsche Gesundheitssystem nutzen. Fällt sie länger aus, organisiert das entsendende Partnerunternehmen in Polen eine Vertretung — wir koordinieren den Wechsel und übernehmen die Reisekosten der Ersatzkraft. So läuft es konkret ab: 1. Sie melden den Ausfall bei Ihrem festen deutschen Ansprechpartner — telefonisch unter 09342 9151977 oder per E-Mail an info@betreuung-zuhaus.de. Sie müssen nicht selbst in Polen anrufen und nicht selbst suchen. 2. Wir klären mit Ihnen, ob es um wenige Tage geht oder um einen längeren Ausfall — davon hängt alles Weitere ab. 3. Wir melden den Fall beim entsendenden Partnerunternehmen, das die Ersatzkraft auswählt und entsendet; Sie erfahren vorher, wer kommt. 4. Für die Übergabe gilt dasselbe wie beim regulären Turnuswechsel: Tagesablauf, Medikamentenplan und Besonderheiten werden weitergegeben, damit die Betreuung nicht bei null anfängt. 5. Ist eine Lücke von wenigen Tagen zu überbrücken, lässt sich diese über die Verhinderungspflege der Pflegekasse abfedern; wir sagen Ihnen, wie das geht, und woran Sie beim Antrag denken müssen. Eine feste Frist in Stunden sagen wir Ihnen an dieser Stelle nicht zu — die Entsendung liegt beim Partnerunternehmen, und eine Zusage, die wir nicht selbst einlösen können, hilft Ihnen im Ernstfall nicht. Was wir zusagen: dass Sie eine Nummer haben, unter der ab der ersten Minute jemand für Sie zuständig ist.
Ja. Eine 24-Stunden-Betreuung muss nicht auf Dauer angelegt sein: Viele Familien starten nach einer Operation, nach einem Krankenhausaufenthalt oder in der Zeit, in der pflegende Angehörige selbst ausfallen — und beenden die Betreuung wieder, sobald die Situation es zulässt. Sagen Sie uns im Erstgespräch offen, dass Sie einen befristeten Einsatz planen; danach richten sich die Auswahl der Betreuungskraft und die Vertragsgestaltung. Die Laufzeit und eine etwaige Mindestdauer stehen im Dienstleistungsvertrag mit dem entsendenden Partnerunternehmen und werden Ihnen vor der Unterschrift vorgelegt — wir tragen sie nicht nachträglich ein. Für kurze Überbrückungen prüfen wir mit Ihnen außerdem, ob die Verhinderungspflege oder eine Kurzzeitpflege der Pflegekasse infrage kommen; das kann den Eigenanteil einer befristeten Betreuung spürbar senken. Wie die Zusammenarbeit endet, steht bei der Frage zu Bindung und Kündigung weiter oben.
Die Betreuung läuft auch an Feiertagen weiter — sie ist kein Dienst, der über die Feiertage schließt. Weil viele Betreuungskräfte die Feiertage gern in Polen verbringen und Familien gleichzeitig Besuch erwarten, wird der Turnus rund um Weihnachten und Silvester früher geplant als sonst: Sprechen Sie uns möglichst im Herbst an, dann lässt sich der Wechsel so legen, dass er weder auf den Heiligabend noch auf einen Tag mit Besuch fällt. Zwei Varianten sind üblich — die Betreuungskraft bleibt über die Feiertage und wechselt davor oder danach, oder der Wechsel findet bewusst zwischen den Jahren statt. Was für Ihre Familie besser passt, entscheiden Sie; wir stimmen es mit dem entsendenden Partnerunternehmen ab. Ob für Feiertage eine gesonderte Vereinbarung gilt, steht im Dienstleistungsvertrag — wir sagen Ihnen vorher, was für Ihren Fall gilt, damit an Weihnachten niemand überrascht wird.
Führen Sie eine getrennte Haushaltskasse mit einem festen Startbetrag — Konto und Bankkarte bleiben in der Hand der Familie. Die Betreuungskraft erhält keine Vollmacht, keine EC-Karte und keinen Zugriff auf Konten; sie erledigt Einkäufe aus der Haushaltskasse und legt die Kassenbons dazu. Bewährt hat sich ein einfaches Heft oder ein Umschlag: Bon hinein, Betrag notiert, einmal pro Woche gemeinsam durchgesehen — am besten beim ohnehin stattfindenden Telefonat mit der Familie. Legen Sie außerdem vorher fest, was aus der Haushaltskasse bezahlt wird (Lebensmittel, Drogerie, Wäsche) und was Sie selbst übernehmen (Apotheke, größere Anschaffungen, Handwerker). Diese eine Absprache verhindert die meisten späteren Missverständnisse. Kost und Logis der Betreuungskraft trägt der Auftraggeber; sie sind nicht Teil der Haushaltskasse für die betreute Person, sondern gehören zur Vereinbarung über die Unterbringung.
Zwingend vorgeschrieben ist keine bestimmte Vollmacht — aber ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige im Ernstfall weder Verträge abschließen noch Auskünfte einholen. Diese sechs Dinge sollten vor dem Start geklärt sein: 1. Vorsorgevollmacht (oder Betreuungsverfügung beziehungsweise eine gerichtlich bestellte Betreuung), damit jemand rechtsverbindlich für Ihren Angehörigen handeln kann. 2. Patientenverfügung für medizinische Entscheidungen. 3. Pflegegrad-Bescheid oder der Nachweis über den laufenden Antrag. 4. Unterlagen der Pflegekasse zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. 5. Medikamentenplan sowie die Kontakte von Hausarzt und ambulantem Pflegedienst. 6. Die Vertragsunterlagen — unser Vermittlungsvertrag und der Vertrag des entsendenden Partnerunternehmens. Die Betreuungskraft selbst erhält keine Vollmacht und führt keine Bankgeschäfte. Wie Sie Vollmachten rechtzeitig regeln, lesen Sie ausführlich im Beitrag Betreuungsvollmacht und rechtliche Betreuung frühzeitig regeln; den rechtlichen Rahmen der Entsendung erklärt die Seite Rechtliche Grundlage. Wir leisten keine Rechtsberatung — bei Unsicherheit hilft die Betreuungsbehörde Ihrer Gemeinde oder ein Notar. Und: Nichts davon muss fertig sein, bevor Sie anrufen. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall wirklich zwingend ist.
Bei der 24-Stunden-Betreuung lebt eine Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person und ist rund um die Uhr anwesend. Das Wort „24 Stunden" beschreibt diese Anwesenheit, nicht die Arbeitszeit: Gearbeitet wird im gesetzlichen Rahmen, der Rest ist Bereitschaft und Freizeit. Die Betreuungskraft übernimmt Haushalt, Alltag, Begleitung und die Unterstützung bei der Körperpflege; medizinische Behandlungspflege gehört nicht dazu und bleibt Aufgabe des ambulanten Pflegedienstes. Rechtlich ist es kein Arbeitsverhältnis zwischen Familie und Betreuungskraft: Die Betreuungskraft ist bei einem Partnerunternehmen im Herkunftsland angestellt und wird von dort entsandt; die Familie ist Auftraggeberin. Damit unterscheidet sich das Modell sowohl vom Pflegeheim (die Person bleibt zu Hause) als auch vom ambulanten Pflegedienst (der stundenweise kommt und die medizinische Versorgung übernimmt).
In fünf Schritten. Erstens ein kostenloses Erstgespräch, in dem der Hilfebedarf, die Wohnsituation und der gewünschte Startzeitpunkt geklärt werden. Zweitens die Auswahl: Sie erhalten Profile passender Betreuungskräfte mit Erfahrung, Sprachniveau und Foto und können vorab telefonieren. Drittens die Verträge — ein Vermittlungsvertrag mit unserer deutschen Agentur und ein Dienstleistungsvertrag mit dem entsendenden Partnerunternehmen, beide auf Deutsch und vor der Unterschrift zur Prüfung. Viertens die Anreise, in der Regel 5 bis 7 Werktage nach dem Erstgespräch, bei dringendem Bedarf in 3 bis 4 Tagen. Fünftens der laufende Betrieb: Die Betreuungskraft arbeitet im Turnus und wird in der Regel etwa alle zwei Monate abgelöst, wobei wir die Wechsel koordinieren und die Übergabe organisieren. Während der gesamten Zeit haben Sie einen festen deutschsprachigen Ansprechpartner — keine wechselnde Hotline.
Eine Betreuung bricht selten von einem Tag auf den anderen ab — sie erodiert. Die Warnzeichen sind leise: Die Betreuungskraft wirkt erschöpft oder gereizt, zieht sich in ihr Zimmer zurück, meldet sich seltener von sich aus; Absprachen werden vergessen; der Haushalt läuft weiter, aber die Zuwendung wird knapper; oder sie fragt häufiger nach einem früheren Turnuswechsel. Häufigster Auslöser ist nicht der Charakter, sondern ein gewachsener Pflegebedarf: Wenn nächtliches Aufstehen, Demenz oder Inkontinenz dazugekommen sind, ist die Aufgabe eine andere als bei Vertragsschluss — und dann braucht es nicht eine andere Person, sondern eine ehrliche Neubewertung. Sprechen Sie uns an, sobald Ihnen etwas davon auffällt. Wir prüfen mit Ihnen, ob der Pflegebedarf gestiegen ist, ob ein Entlastungstag oder die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes nötig ist, ob eine Höherstufung des Pflegegrads ansteht — oder ob ein Wechsel der Betreuungskraft die richtige Antwort ist. Wie ein Wechsel abläuft und was bei Krankheit oder Ausfall passiert, steht in den beiden Fragen weiter oben; hier geht es bewusst um das, was davor kommt.
Zuletzt geprüft: September 2026. Rechtliche Grundlagen im Detail: Rechtliche Grundlage · Kosten und Eigenanteil: 24-Stunden-Pflege Kosten.
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