Pflegegrade und Pflegestufen im Überblick

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Übersicht der fünf Pflegegrade – von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5

Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die die früheren drei Pflegestufen abgelöst haben. Der Pflegegrad richtet sich danach, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann – und entscheidet über die Leistungen der Pflegekasse.

Von Pflegestufen zu Pflegegraden

Bis 2016 gab es die Pflegestufen 0 bis 3, die vor allem den Zeitaufwand für die Pflege maßen. Seit 2017 zählt stattdessen die Selbstständigkeit – so werden auch Menschen mit Demenz besser erfasst. Wer eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes prüft bei der MDK-Begutachtung sechs Module: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit sowie Gestaltung des Alltags. Daraus ergibt sich eine Punktzahl von 0 bis 100.

Die 5 Pflegegrade auf einen Blick

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte – geringe Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte – erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte – schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte – schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Welche Leistungen gibt es je Pflegegrad? (Stand 2025)

Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld (347 € bis 990 € monatlich) oder Pflegesachleistungen. Alle Pflegegrade – auch Pflegegrad 1 – haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von rund 131 € im Monat. Alle Beträge Stand 2025 – bitte bei der Pflegekasse bestätigen lassen.

Antrag und Begutachtung

Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse. Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause hilft, den Alltag zu dokumentieren und zu bewältigen. Unverbindlich anfragen: Bedarfsfragebogen. Offizielle Infos: Bundesgesundheitsministerium.

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