Pflegegrade und Pflegestufen im Überblick

· Margareta Schaffars · Aktualisiert:

Übersicht der fünf Pflegegrade – von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5

Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die die früheren drei Pflegestufen abgelöst haben. Der Pflegegrad richtet sich danach, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann – und entscheidet über die Leistungen der Pflegekasse.

Von Pflegestufen zu Pflegegraden

Bis 2016 gab es die Pflegestufen 0 bis 3, die vor allem den Zeitaufwand für die Pflege maßen. Seit 2017 zählt stattdessen die Selbstständigkeit – so werden auch Menschen mit Demenz besser erfasst. Wer eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes prüft bei der MDK-Begutachtung sechs Module: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit sowie Gestaltung des Alltags. Daraus ergibt sich eine Punktzahl von 0 bis 100.

Die 5 Pflegegrade auf einen Blick

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte – geringe Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte – erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte – schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte – schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Welche Leistungen gibt es je Pflegegrad?

Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld (347 € bis 990 € monatlich) oder Pflegesachleistungen. Alle Pflegegrade – auch Pflegegrad 1 – haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat (§ 45b SGB XI). Alle Beträge Stand: August 2026 – bitte bei der Pflegekasse bestätigen lassen.

Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt

  1. Antrag stellen — formlos bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen, telefonisch oder schriftlich. Es genügt der Satz „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung“. Das Datum des Eingangs zählt.
  2. Pflegetagebuch führen — am besten schon vor dem Termin, über ein bis zwei Wochen. Es macht sichtbar, wobei Ihr Angehöriger tatsächlich Unterstützung braucht.
  3. Begutachtungstermin wahrnehmen — der Medizinische Dienst (oder bei privat Versicherten Medicproof) begutachtet zu Hause. Was dabei gefragt wird, steht in unserem Ratgeber zur Vorbereitung auf den Besuch.
  4. Bescheid abwarten — die Pflegekasse muss ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen (§ 18c Abs. 1 SGB XI).
  5. Bei Ablehnung: Widerspruch — schriftlich binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Das Pflegetagebuch ist dabei Ihr wichtigstes Argument.

Häufige Fragen zum Pflegegrad

Welcher Pflegegrad ist für eine 24-Stunden-Betreuung notwendig?

Formal keiner: Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause können Sie unabhängig vom Pflegegrad beauftragen. Für die Finanzierung ist mindestens Pflegegrad 2 relevant, weil erst ab dieser Einstufung Pflegegeld (347 € bei Pflegegrad 2 bis 990 € bei Pflegegrad 5) den Eigenanteil senkt. In der Praxis entscheiden sich Familien meist ab Pflegegrad 3 dafür. Wie sich das konkret rechnet, zeigt unsere Seite zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege.

Wie lange dauert es, bis der Bescheid kommt?

Die Pflegekasse muss die Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen (§ 18c Abs. 1 SGB XI). In besonderen Konstellationen — etwa im Krankenhaus oder in der Reha — gelten verkürzte Fristen.

Was gilt bei Pflegegrad 1?

Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht — dafür besteht der Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich (§ 45b SGB XI) für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege. Eine Betreuung zu Hause ist auch dann möglich; sie wird nur geringer bezuschusst.

Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?

Legen Sie binnen eines Monats Widerspruch ein (§ 84 Abs. 1 SGG) und begründen Sie ihn mit konkreten Alltagssituationen — dafür ist ein lückenlos geführtes Pflegetagebuch das stärkste Mittel. Verschlechtert sich der Zustand später, ist jederzeit ein Antrag auf Höherstufung möglich.

Antrag und Begutachtung

Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse. Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause hilft, den Alltag zu dokumentieren und zu bewältigen. Unverbindlich anfragen: Bedarfsfragebogen. Offizielle Infos: Bundesgesundheitsministerium.

Quellen

  1. § 37 SGB XI — Pflegegeld ab Pflegegrad 2. Abruf: 22.08.2026.
  2. § 45b SGB XIEntlastungsbetrag bis zu 131 Euro monatlich, auch bei Pflegegrad 1. Abruf: 22.08.2026.
  3. § 18c Abs. 1 SGB XI — Entscheidung der Pflegekasse spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang. Abruf: 22.08.2026.
  4. § 84 Abs. 1 SGG — Widerspruch binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids. Abruf: 22.08.2026.

Stand: August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — Höhe und Anspruch pruefen im Einzelfall die Pflegekasse bzw. das Finanzamt. Wir leisten keine Rechts- oder Steuerberatung.

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