Was wir nicht leisten: Betreuung und medizinische Behandlungspflege
Ehrlich gesagt, wo unsere Leistung endet: Eine Betreuungskraft übernimmt Betreuung, Hauswirtschaft und Grundpflege — die medizinische Behandlungspflege bleibt dem ambulanten Pflegedienst vorbehalten. Diese Seite zeigt die Grenze konkret.
Eine 24-Stunden-Betreuungskraft übernimmt Grundpflege, Hauswirtschaft und Gesellschaft — die medizinische Behandlungspflege bleibt dem ambulanten Pflegedienst vorbehalten. Nicht erlaubt sind insbesondere Injektionen, Wundversorgung, Katheter- und Stomapflege sowie das Verabreichen verschreibungspflichtiger Medikamente in eigener Verantwortung. Erlaubt ist dagegen, an Medikamente zu erinnern und bei der Einnahme zu unterstützen. Beides lässt sich kombinieren: Die Betreuungskraft lebt im Haushalt, der Pflegedienst kommt für die ärztlich verordneten Leistungen hinzu — deren Kosten trägt in der Regel die Krankenkasse nach SGB V.
Diese Tätigkeiten darf eine Betreuungskraft nicht übernehmen
- Injektionen — zum Beispiel Insulin oder Heparin — Das Spritzen von Medikamenten ist ärztlich verordnete Behandlungspflege und bleibt Pflegefachkräften vorbehalten.
- Wundversorgung und Verbandswechsel — Auch das Versorgen chronischer Wunden (etwa Dekubitus oder Ulcus cruris) gehört zum ambulanten Pflegedienst.
- Katheter-, Stoma- und Sondenversorgung — Das Legen, Wechseln und Spülen von Kathetern sowie die Versorgung von Stoma und PEG-Sonde ist Fachpflege.
- Verabreichung verschreibungspflichtiger Medikamente in eigener Verantwortung — Das Stellen und Verabreichen nach ärztlicher Verordnung — einschließlich Medikamentenbox — übernimmt der Pflegedienst.
- Umsetzung medizinischer Anordnungen — Absaugen, Inhalationstherapie, Kompressionsverbände oder das Anlegen medizinischer Hilfsmittel nach Verordnung.
Ausnahme: Erlaubt ist, an Medikamente zu erinnern und bei der Einnahme zu unterstützen — etwa den bereits vom Pflegedienst gestellten Wochendispenser zu reichen und darauf zu achten, dass nichts vergessen wird.
Das übernimmt die Betreuungskraft sehr wohl
- Hauswirtschaft: kochen, einkaufen, waschen, den Haushalt in Ordnung halten
- Unterstützung bei der Grundpflege: Waschen, Ankleiden, Toilettengang, Mobilisation
- Gesellschaft, Tagesstruktur, gemeinsame Spaziergänge, Begleitung zu Terminen
- An die Einnahme von Medikamenten erinnern und beim Einnehmen unterstützen
- Aufmerksamkeit rund um die Uhr: Anwesenheit im Haushalt, auch nachts
Den vollständigen Leistungsumfang der häuslichen Rundumbetreuung beschreiben wir im Überblick zur Betreuung zu Hause; weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen.
Betreuungskraft und Pflegedienst schließen sich nicht aus
In vielen Haushalten, die wir seit 2010 begleiten, arbeiten beide parallel: Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und trägt den Alltag, der ambulante Pflegedienst kommt für die ärztlich verordneten Leistungen — oft morgens und abends für wenige Minuten. Die Kosten der Behandlungspflege rechnet der Pflegedienst in der Regel direkt mit der Krankenkasse ab (SGB V); sie sind nicht Teil unserer monatlichen Betreuungskosten. Wenn Sie unsicher sind, welche Leistungen ärztlich verordnet sind, klären Sie das mit dem Hausarzt — wir sagen Ihnen offen, wenn ein Bedarf nicht durch eine Betreuungskraft gedeckt werden kann.
Was die Betreuung selbst kostet und was nach Pflegegeld bleibt, zeigt die Seite 24-Stunden-Pflege Kosten. Warum die Vermittlung rechtssicher ist, erklären wir unter rechtliche Grundlage.
Abgrenzung zur Behandlungspflege — Ihre Fragen
Sie darf keine medizinische Behandlungspflege übernehmen: keine Injektionen, keine Wundversorgung und keinen Verbandswechsel, keine Katheter-, Stoma- oder Sondenversorgung, kein Verabreichen verschreibungspflichtiger Medikamente in eigener Verantwortung und keine Umsetzung ärztlicher Anordnungen. Diese Leistungen erbringt der ambulante Pflegedienst. Erlaubt ist dagegen, an die Einnahme von Medikamenten zu erinnern und dabei zu unterstützen.
Sie darf an die Einnahme erinnern, den bereits gestellten Wochendispenser reichen und beim Einnehmen unterstützen. Das Stellen und Verabreichen verschreibungspflichtiger Medikamente nach ärztlicher Verordnung ist dagegen Behandlungspflege und bleibt dem ambulanten Pflegedienst oder einer Pflegefachkraft vorbehalten.
Grundpflege umfasst die Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität — Waschen, Ankleiden, Hilfe beim Essen, Aufstehen und Bewegen. Behandlungspflege ist ärztlich verordnet und medizinisch: Injektionen, Wundversorgung, Katheter- und Sondenpflege, Medikamentengabe. Unsere vermittelten Betreuungskräfte unterstützen bei der Grundpflege; die Behandlungspflege bleibt beim ambulanten Pflegedienst und wird in der Regel von der Krankenkasse nach SGB V getragen.
Ja, und in vielen Haushalten ist genau das die richtige Lösung. Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und trägt den Alltag; der Pflegedienst kommt für die ärztlich verordneten Leistungen hinzu, oft morgens und abends für kurze Zeit. Beides lässt sich kombinieren, ohne dass sich die Leistungen doppeln — und die Kosten der Behandlungspflege rechnet der Pflegedienst in der Regel direkt mit der Krankenkasse ab.
Die Wundversorgung selbst nicht — das ist Behandlungspflege. Sie kann aber alles tun, was der Entstehung entgegenwirkt und ärztlich nicht verordnet werden muss: regelmäßiges Umlagern nach Anleitung, auf Hautzustand und Trinkmenge achten, Auffälligkeiten früh melden. Für die Versorgung einer bestehenden Wunde brauchen Sie den ambulanten Pflegedienst.
Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — im Einzelfall mit Pflegekasse, Krankenkasse bzw. Steuerberatung abstimmen.
Fachlich geprüft und verfasst von Margareta Schaffars, Inhaberin der Agentur in Wertheim — in der häuslichen Betreuung seit 2008, eigene Agentur seit 2010.
Unsicher, was in Ihrem Fall nötig ist?
Wir sagen Ihnen ehrlich, was eine Betreuungskraft leisten kann — und wann zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst gebraucht wird. Kostenlos und unverbindlich.