Pflegegrad 3 wird bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben – ab 47,5 bis unter 70 Punkten. Der Hilfebedarf ist deutlich höher als bei Pflegegrad 2.
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Die Begutachtung muss 47,5 bis unter 70 Punkte ergeben. Betroffene benötigen in den meisten Alltagsbereichen umfangreiche Unterstützung.
Leistungen bei Pflegegrad 3 (Stand 2025)
- Pflegegeld: 599 € pro Monat
- Pflegesachleistung: bis ca. 1.497 € pro Monat
- Entlastungsbetrag: rund 131 € pro Monat
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege über das Entlastungsbudget
Beträge Stand 2025 – bei der Pflegekasse bestätigen.
Versorgung zu Hause sicherstellen
Bei Pflegegrad 3 ist die Versorgung anspruchsvoll. Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause ermöglicht es, trotzdem im eigenen Zuhause zu bleiben. Unverbindlich anfragen: Bedarfsfragebogen. Offizielle Infos: Bundesgesundheitsministerium.