Pflegegrad 3 wird bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben – ab 47,5 bis unter 70 Punkten. Der Hilfebedarf ist deutlich höher als bei Pflegegrad 2.
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Die Begutachtung muss 47,5 bis unter 70 Punkte ergeben. Betroffene benötigen in den meisten Alltagsbereichen umfangreiche Unterstützung.
Leistungen bei Pflegegrad 3 (Stand 2025)
- Pflegegeld: 599 € pro Monat
- Pflegesachleistung: bis ca. 1.497 € pro Monat
- Entlastungsbetrag: rund 131 € pro Monat
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege über das Entlastungsbudget
Beträge Stand 2025 – bei der Pflegekasse bestätigen.
Versorgung zu Hause sicherstellen
Bei Pflegegrad 3 ist die Versorgung anspruchsvoll. Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause ermöglicht es, trotzdem im eigenen Zuhause zu bleiben. Unverbindlich anfragen: Bedarfsfragebogen. Offizielle Infos: Bundesgesundheitsministerium.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 3
Reicht Pflegegrad 3 für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause?
Pflegegrad 3 ist in der Praxis der häufigste Einstieg in die häusliche Rundumbetreuung. Das Pflegegeld ist frei verwendbar und fließt direkt in die Betreuung; dazu kommen Entlastungsbetrag sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege über das gemeinsame Entlastungsbudget. Den verbleibenden Eigenanteil trägt die Familie. Wie hoch er ausfällt, zeigt der Kostenüberblick zur 24-Stunden-Pflege.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst bei Pflegegrad 3 kombinieren?
Ja – das nennt sich Kombinationsleistung. Nutzen Sie die Pflegesachleistung nur teilweise, wird das anteilige Pflegegeld zusätzlich gezahlt. Beispiel: Wer 40 Prozent des Sachleistungsbetrags über einen ambulanten Dienst abruft, erhält noch 60 Prozent des Pflegegeldes. Das ist die übliche Konstellation, wenn eine Betreuungskraft im Haushalt lebt und der Pflegedienst die medizinische Behandlungspflege übernimmt. Die Aufteilung melden Sie der Pflegekasse.
Was ändert sich beim Wechsel von Pflegegrad 2 auf 3?
Alle Geldleistungen steigen – Pflegegeld, Pflegesachleistung und die Zuschüsse zur vollstationären Pflege. Der Entlastungsbetrag und das gemeinsame Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bleiben gleich, da sie nicht nach Pflegegrad gestaffelt sind. Voraussetzung für die Höherstufung sind 47,5 bis unter 70 Punkte in der Begutachtung. Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt.
Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr – die aktuellen Beträge bestätigt Ihre Pflegekasse.