Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung

· Margareta Schaffars · Aktualisiert:

Der Weg zum Pflegegrad hat vier Etappen: Antrag bei der Pflegekasse, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK), Bescheid – und bei zu niedriger Einstufung der Widerspruch oder später die Höherstufung. Entscheidend ist die Vorbereitung auf den Begutachtungstermin: Der Gutachter prüft nicht, was noch geht, sondern was ohne fremde Hilfe nicht mehr bewältigt werden kann. Diese Seite führt Sie durch alle vier Etappen.

Schritt 1: Pflegegrad beantragen

Wer stellt den Antrag? Die pflegebedürftige Person selbst – oder eine bevollmächtigte Person bzw. eine gerichtlich bestellte Betreuerin oder ein Betreuer.

Wie? Formlos bei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angesiedelt ist – telefonisch oder schriftlich. Ein Satz genügt: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung.“ Notieren Sie das Datum der Antragstellung und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.

Warum das Datum zählt: Wird der Antrag erst nach dem Monat gestellt, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, werden die Leistungen ab dem Beginn des Monats der Antragstellung gewährt (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Jeder Monat Zögern ist also ein Monat ohne Leistung – auch dann, wenn der Hilfebedarf längst besteht.

Was danach passiert: Die Pflegekasse schickt in der Regel einen Fragebogen und beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung; ein Termin wird mit Ihnen vereinbart. Kommt es innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Antragstellung zu keiner Begutachtung, muss die Pflegekasse Ihnen eine Liste mit mindestens drei unabhängigen Gutachterinnen oder Gutachtern zur Auswahl übersenden (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Dieses Recht ist wenig bekannt – fragen Sie danach, wenn nichts passiert.

Schritt 2: Was ist die MD-Begutachtung?

Beantragen Sie Leistungen, schätzt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD/MDK) den Pflege- und Hilfebedarf ein. Die Begutachtung findet dort statt, wo die pflegebedürftige Person lebt.

Warum die Vorbereitung so wichtig ist

Viele Betroffene beschönigen ihre Situation – mit der Folge, dass ein zu niedriger Pflegegrad festgestellt wird. Wichtige Grundregel: Der MD prüft nicht, was noch geht, sondern was ohne fremde Hilfe nicht mehr bewältigt werden kann. Beschreiben Sie den schlechtesten Tag, nicht den besten.

Die 6 Module der Begutachtung

Seit 2017 erfolgt die Einstufung nach einem Punktesystem mit sechs Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte.

Schritt 3: So bereiten Sie sich auf den Termin vor

Führen Sie ein Pflegetagebuch über mindestens eine Woche und halten Sie alle Verrichtungen fest, bei denen Hilfe nötig ist – gemeinsam mit Angehörigen oder der Betreuungskraft. Es ist das wichtigste Beweismittel im Termin. Legen Sie außerdem bereit: ärztliche Unterlagen, Arztbriefe, den aktuellen Medikamentenplan, Hilfsmittel-Nachweise und den Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden.

Sorgen Sie dafür, dass beim Termin eine vertraute Person anwesend ist. Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause kann den Alltag laufend dokumentieren – die Betreuungskraft übernimmt Alltagsbegleitung, Grundpflege und Haushalt; die medizinische Behandlungspflege bleibt Aufgabe eines ambulanten Pflegedienstes.

Schritt 4: Höherstufung des Pflegegrads beantragen – Schritt für Schritt

Verschlechtert sich der Zustand, ist der Pflegegrad nicht in Stein gemeißelt. Der Weg ist derselbe wie beim Erstantrag:

  1. Formloser Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse – schriftlich oder telefonisch, Datum notieren.
  2. Pflegetagebuch über mindestens eine Woche führen – es ist auch hier das wichtigste Beweismittel, weil es die Veränderung gegenüber der letzten Begutachtung belegt.
  3. Ärztliche Unterlagen und Medikamentenplan bereitlegen, insbesondere Befunde seit der letzten Einstufung.
  4. Begutachtungstermin vorbereiten wie oben beschrieben – den schlechtesten, nicht den besten Tag schildern.
  5. Bescheid prüfen. Bei Ablehnung ist der Widerspruch binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids möglich (§ 84 Abs. 1 SGG) – schriftlich bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat. Fordern Sie zugleich das vollständige Gutachten an: Erst daraus wird ersichtlich, in welchem Modul Punkte fehlen.

Der Sprung von einem Pflegegrad zum nächsten verändert die monatliche Rechnung spürbar – was das für den Eigenanteil einer Betreuung zu Hause bedeutet, zeigt unser Kostenüberblick zur 24-Stunden-Pflege. Steht kurzfristig eine Vertretung an, greift die Verhinderungspflege.

Häufige Fragen zu Antrag und Begutachtung

Wie beantrage ich einen Pflegegrad – und wo?

Formlos bei der Pflegekasse, die der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angeschlossen ist. Telefonisch oder schriftlich, ein Satz genügt. Antragsberechtigt sind die pflegebedürftige Person selbst sowie Bevollmächtigte und rechtliche Betreuer. Notieren Sie das Antragsdatum – die Leistungen werden ab dem Beginn des Monats der Antragstellung gewährt (§ 33 Abs. 1 SGB XI).

Wie lange dauert es bis zur Begutachtung?

Erfolgt innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Antragstellung keine Begutachtung, ist die Pflegekasse verpflichtet, Ihnen eine Liste mit mindestens drei unabhängigen Gutachterinnen oder Gutachtern zur Auswahl zu übersenden (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Nach Kenntnis der Namen haben Sie eine Woche Zeit, Ihre Wahl mitzuteilen.

Wie beantrage ich eine Höherstufung des Pflegegrads?

Genauso wie den Erstantrag: formlos bei der Pflegekasse, mit Datum. Entscheidend ist der Nachweis der Veränderung – Pflegetagebuch über mindestens eine Woche, aktuelle Arztbriefe und Medikamentenplan. Danach folgt eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig ist?

Widerspruch einlegen – binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids, schriftlich bei der Stelle, die ihn erlassen hat (§ 84 Abs. 1 SGG). Fordern Sie das vollständige Gutachten an und prüfen Sie, in welchem der sechs Module Punkte fehlen; genau dort setzt die Begründung an.

Heißt es jetzt MDK oder MD?

Seit 2022 heißt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) nur noch Medizinischer Dienst (MD). Die Aufgabe ist dieselbe geblieben: Er begutachtet im Auftrag der Pflegekasse, ob und in welchem Grad Pflegebedürftigkeit vorliegt (§ 18 SGB XI). Der Begriff „MDK-Begutachtung“ ist umgangssprachlich weiterhin verbreitet.

Quellen

  1. § 33 Abs. 1 SGB XI – Leistungen ab Beginn des Monats der Antragstellung. Abruf: 23.08.2026.
  2. § 18 SGB XI – Begutachtung durch den Medizinischen Dienst; Abs. 3: Gutachterliste nach 20 Arbeitstagen. Abruf: 23.08.2026.
  3. § 84 Abs. 1 SGG – Widerspruch binnen eines Monats nach Bekanntgabe. Abruf: 23.08.2026.
  4. Bundesgesundheitsministerium – allgemeine Informationen zur Pflegeversicherung. Abruf: 23.08.2026.

Stand: August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – im Einzelfall mit der Pflegekasse abstimmen. Wir leisten keine Rechts- oder Sozialberatung und keine medizinische Behandlungspflege.

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