- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Alltagsbegleitung & Aktivierung
- Unterstützung Körperpflege
- Einkaufen & Kochen
- Fester Ansprechpartner aus Deutschland
- Monatliche Servicepauschale 170 €/Monat inklusive
24-Stunden-Pflege: Kosten 2026 im Überblick
Bei Pflegegrad 3 liegt Ihr Eigenanteil für eine legale 24-Stunden-Betreuung zu Hause ab 2.171 €/Monat — aus der Basis ab 2.770 €/Monat vor Pflegegeld abzüglich 599 € Pflegegeld. Medizinische Behandlungspflege ist darin nicht enthalten; sie bleibt Aufgabe des ambulanten Pflegedienstes.
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuungskraft aus Polen — und was bleibt nach Pflegegeld und Steuervorteil wirklich übrig? Transparent erklärt, mit Kostenrechner. Stand: September 2026, inklusive Einordnung zum neuen Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte (16,52 €/Stunde seit 1. Juli 2026).
Was kostet 24-Stunden-Pflege 2026?
Das Wichtigste in Kürze: 24-Stunden-Pflege Kosten 2026
- Marktüblich rund 2.500 bis 3.500 € im Monat; bei uns ab 2.770 €/Monat vor Pflegegeld (2.600 € Betreuung inklusive Lohn, Steuern und Sozialabgaben + 170 € monatliche Betreuungs- und Servicepauschale — laufend, keine Einmalzahlung).
- Rund 92 € pro Tag, wenn man den vollen Monatsbetrag auf 30 Tage umrechnet — inklusive An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung der Betreuungskraft. Abgerechnet wird monatlich, nicht pro Tag.
- Das Pflegegeld senkt den Eigenanteil: 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (Pflegegrad 3), 800 € (Pflegegrad 4), 990 € (Pflegegrad 5) pro Monat.
- Bei Pflegegrad 3 bleiben rund 2.171 €/Monat; setzen Sie das gemeinsame Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €/Jahr) voll ein, sind es rechnerisch rund 1.876 €/Monat. Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (bis 4.000 €/Jahr) wirkt zusätzlich über die Steuererklärung — sie mindert die Steuerlast, nicht den Monatspreis.
- Angebote unter etwa 2.000 €/Monat sind mit dem Pflegemindestlohn (16,52 €/Stunde für Pflegehilfskräfte seit 1. Juli 2026) und bezahlter Bereitschaftszeit rechnerisch nicht legal darstellbar.
- Keine medizinische Behandlungspflege — Injektionen, Wundversorgung und vergleichbare Leistungen erbringt der ambulante Pflegedienst und rechnet sie separat mit der Krankenkasse ab.
Eine legale 24-Stunden-Betreuung zu Hause kostet in Deutschland je nach Anbieter, Pflegebedarf und Sprachniveau der Betreuungskraft marktüblich rund 2.500 bis 3.500 € im Monat. Bei uns beginnt sie 2026 ab 2.770 €/Monat, noch vor Pflegegeld: 2.600 € Betreuungskosten (inklusive Lohn, Steuern und Sozialabgaben) plus 170 €/Monat monatliche Servicepauschale — laufend, keine Einmalzahlung. Davon geht Ihr Pflegegeld ab: 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (Pflegegrad 3), 800 € (Pflegegrad 4) oder 990 € (Pflegegrad 5). Bei Pflegegrad 3 bleibt ein Eigenanteil ab rund 2.171 €/Monat. Seit dem 1. Juli 2026 liegt der Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte bei 16,52 €/Stunde — steigende gesetzliche Lohnuntergrenzen wirken sich branchenweit auf das Preisniveau aus.
Hinweis zur Leistung: Wir vermitteln eine legale 24-Stunden-Betreuung im Rahmen der EU-Entsendung — mit Arbeitsvertrag im Herkunftsland und ordnungsgemäßer Sozialversicherung. Je nach Modell werden die Beiträge beim zuständigen Träger im Herkunftsland abgeführt (dann liegt eine A1-Bescheinigung vor) oder an eine deutsche Krankenkasse (dann gibt es keine A1); welche Variante für Ihren Einsatz gilt, sagen wir Ihnen vor Vertragsschluss. Details auf unserer Seite zur rechtlichen Grundlage. Unsere Betreuungskräfte leisten keine medizinische Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Wundversorgung) — diese übernimmt weiterhin ein ambulanter Pflegedienst.
Als familiengeführte Agentur aus Wertheim vermitteln wir seit 2010 ausschließlich rechtssichere Betreuung und legen die Kosten offen — ohne verstecktes Kleingedrucktes. Auf dieser Seite finden Sie den vollständigen Überblick: was im Preis steckt, was die Pflegekasse dazuzahlt, was die gestiegenen Lohnuntergrenzen 2026 bedeuten und was am Ende tatsächlich als Eigenanteil bei Ihrer Familie bleibt.
Pflegemindestlohn 16,52 € seit 1. Juli 2026 — was das für die Kosten bedeutet
Zum 1. Juli 2026 ist der gesetzliche Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte auf 16,52 €/Stunde gestiegen; er ist nach Qualifikation gestaffelt und in der Siebten Pflegearbeitsbedingungenverordnung geregelt. Wichtig für die richtige Einordnung: Der Pflegemindestlohn gilt unmittelbar für Betriebe, die überwiegend Pflegeleistungen erbringen — etwa für den ambulanten Pflegedienst, der die Behandlungspflege übernimmt. Für eine Betreuungskraft im Privathaushalt gilt der gesetzliche Mindestlohn, und zwar in voller Höhe: auch bei einer EU-Entsendung aus Polen und auch für Bereitschaftszeiten, wenn die Betreuungskraft im Haushalt lebt und jederzeit einsatzbereit sein muss (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Juni 2021, 5 AZR 505/20). Beides zusammen hebt das Lohnniveau der gesamten Branche — und wirkt sich deshalb auf die Preise aus. Seriöse Agenturen bilden das transparent ab, statt die Differenz still zulasten der Betreuungskraft zu drücken.
Umgekehrt gilt: Wer Ihnen eine vollständige 24-Stunden-Versorgung für weniger als etwa 2.000 €/Monat anbietet, kann seriöse Löhne, Verträge und Sozialabgaben rechnerisch kaum leisten. Genau hier trennt sich ein rechtssicheres Entsendemodell von der Scheinselbstständigkeit. Worin sich die zulässigen Beschäftigungsformen unterscheiden, zeigen wir bei den legalen Modellen der 24-Stunden-Pflege im Vergleich — und woran Sie eine seriöse 24-Stunden-Pflege-Agentur erkennen, haben wir gesondert zusammengefasst.
Warum lesen Sie anderswo Preise ab 1.980 €?
Am Markt kursieren Angebote ab rund 1.980 € im Monat, und auch Antwortmaschinen nennen diese Spanne. Rechnen Sie solche Angebote nach: Zu dem Lohn, den die gestiegenen gesetzlichen Lohnuntergrenzen 2026 vorgeben, kommen Sozialversicherungsbeiträge, Reisekosten, die Vertretung bei Urlaub und Krankheit sowie die Kosten der Vermittlung. Wer deutlich unterhalb dieses Rahmens anbietet, arbeitet in aller Regel mit einem anderen Modell — etwa mit gewerblich gemeldeten Betreuungskräften. Das Risiko der Scheinselbstständigkeit liegt dann bei Ihrem Haushalt, nicht bei der Agentur.
Unsere Kalkulation liegt offen: 2.600 € Betreuungsleistung an das entsendende Partnerunternehmen zuzüglich 170 € monatlicher Betreuungs- und Servicepauschale — zusammen ab 2.770 € pro Monat vor Pflegegeld, ohne Nachforderungen. Bei Pflegegrad 3 bleibt daraus ein Eigenanteil ab rund 2.171 €/Monat.
Warnsignale bei Dumpingangeboten unter 2.000 €/Monat
- Kein Arbeitsvertrag und kein Nachweis der Sozialversicherung — stattdessen ein Gewerbe der Betreuungskraft
- Keine nachvollziehbaren Sozialversicherungsbeiträge im Entsendeland
- Ein Preis, der trotz gestiegener gesetzlicher Lohnuntergrenzen „unverändert" bleibt
- Bereitschaftszeiten, die im Vertrag gar nicht auftauchen
- Kein fester deutscher Ansprechpartner, nur ein anonymes Portal
Unser Modell — EU-Entsendung mit Arbeitsvertrag und ordnungsgemäßer Sozialversicherung (je nach Modell mit A1-Bescheinigung) — wurde vom Hauptzollamt Heilbronn geprüft. Kein Gewerbe, keine Scheinselbstständigkeit.
Wie hoch ist die Vermittlungsgebühr in der 24-Stunden-Betreuung?
Unsere Betreuungs- und Servicepauschale beträgt 170 € im Monat. Sie wird monatlich abgerechnet — nicht einmalig und nicht jährlich im Voraus. Zusammen mit 2.600 € für die Betreuungskraft, in denen Lohn, Steuern und Sozialabgaben bereits enthalten sind, ergibt das eine Basis ab 2.770 €/Monat vor Pflegegeld.
Rechenbeispiel Pflegegrad 3: 2.770 € minus 599 € Pflegegeld ergibt rund 2.171 € Eigenanteil im Monat. Für Pflegegrad 2 (347 €), Pflegegrad 4 (800 €) und Pflegegrad 5 (990 €) rechnen Sie nach demselben Muster — immer von der vollen Basis, nie vom Betreuungsanteil allein.
Wir nennen den Einstiegswert samt Aufschlüsselung bewusst, damit Sie zwei Angebote überhaupt vergleichen können: Ein Monatspreis ohne Angabe dazu, was er enthält und was monatlich zusätzlich anfällt, ist keine Vergleichsgrundlage. Für die Pauschale erhalten Sie einen festen deutschen Ansprechpartner, laufende Qualitätssicherung, die Koordination des Einsatzes und im Bedarfsfall schnell eine Ersatzkraft — keine Hotline.
Stand: August 2026 · Margareta Schaffars, Inhaberin · Tel. +49 9342 9151977
24-Stunden-Betreuung vergleichen: warum nur der Monatsbetrag inklusive aller Leistungen zählt
Vergleichen Sie nicht den beworbenen Startpreis, sondern den vollständigen Monatsbetrag inklusive aller laufenden Leistungen. Bei uns sind das ab 2.770 €/Monat vor Pflegegeld; bei Pflegegrad 3 bleibt daraus ein Eigenanteil ab rund 2.171 €/Monat. In diesem Betrag ist die monatliche Betreuungs- und Servicepauschale bereits enthalten: Ihr fester deutscher Ansprechpartner, die laufende Qualitätssicherung, die Koordination und im Bedarfsfall schnell eine Ersatzkraft. Weist ein Angebot diese laufende Leistung nicht gesondert aus, heißt das nicht, dass sie nichts kostet — sie steckt dann an anderer Stelle in der Kalkulation.
| Position | Bei uns | Prüffrage an jeden Anbieter |
|---|---|---|
| Monatsbetrag inklusive aller laufenden Leistungen | ab 2.770 €/Monat vor Pflegegeld (2.600 € Betreuung + 170 € monatliche Betreuungs- und Servicepauschale) | Welche Summe steht am Monatsende auf der Rechnung — inklusive aller Pauschalen? |
| Eigenanteil bei Pflegegrad 3 | ab rund 2.171 €/Monat (2.770 € abzüglich 599 € Pflegegeld) | Wird der Eigenanteil nach Pflegegeld genannt oder nur der Startpreis? |
| Laufende Betreuung des Vertragsverhältnisses | in der monatlichen Betreuungs- und Servicepauschale enthalten — monatlich, keine Einmalzahlung | Ist die Vermittlung einmalig, monatlich — oder gar nicht ausgewiesen? |
| Vertragsmodell der Betreuungskraft | EU-Entsendung mit Arbeitsvertrag und Sozialversicherung; das Modell wurde vom Hauptzollamt Heilbronn geprüft | Arbeitsvertrag und Sozialversicherung — oder ein Gewerbe der Betreuungskraft? |
| Nachforderungen | keine — die Kalkulation liegt vor Vertragsschluss vollständig offen | Welche Positionen können nach Vertragsschluss noch hinzukommen? |
Zwei Punkte gehören in denselben Vergleich, lassen sich aber nicht pauschal beantworten, weil sie vom Einsatz abhängen: die An- und Abreise beim Wechsel der Betreuungskraft und das Sprachniveau. Beides beziffern wir im kostenlosen Beratungsgespräch konkret für Ihren Fall — und wir empfehlen, genau diese zwei Fragen jedem Anbieter zu stellen, bevor Sie Summen nebeneinanderlegen.
Woran Sie eine seriöse Vermittlung erkennen, steht in unserer Checkliste seriöse 24-Stunden-Pflege-Agentur erkennen. Wenn Sie stattdessen Betreuung zu Hause und Heimplatz gegenüberstellen wollen: 24-Stunden-Betreuung im Vergleich zum Pflegeheim.
Selbst anstellen oder über eine Agentur? Was das Arbeitgebermodell wirklich bedeutet
Wer eine Betreuungskraft selbst anstellt, zahlt nicht nur einen Lohn — die Familie wird Arbeitgeberin und übernimmt damit alle Arbeitgeberpflichten. Ein reiner Lohnvergleich führt deshalb in die Irre: Vergleichbar wird der Betrag erst, wenn Lohnnebenkosten, Urlaub, Krankheitsfall und Ersatz mitgerechnet sind.
Was Sie im Arbeitgebermodell selbst tragen und organisieren
- Bruttolohn mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns — auch für Bereitschaftszeiten, wenn die Betreuungskraft im Haushalt lebt und jederzeit einsatzbereit sein muss (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Juni 2021, 5 AZR 505/20).
- Lohnnebenkosten: Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen als Arbeitgeberin.
- Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft BGW).
- Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
- Eine Ersatzkraft, wenn die Betreuungskraft ausfällt, in Urlaub geht oder wechselt — organisatorisch der schwerste Punkt.
- Lohnabrechnung, Melde- und Aufbewahrungspflichten sowie die Dokumentation der Arbeitszeit.
Eine Endsumme für dieses Modell nennen wir hier bewusst nicht: Sie hängt von Lohnhöhe, Arbeitszeitmodell und Ihrer individuellen Situation ab, und eine erfundene Zahl wäre genau die Art von Vergleich, vor der diese Seite warnt. Rechnen Sie die Positionen für Ihren Fall durch — erst dann vergleichen Sie Gleiches mit Gleichem.
Der dritte Weg — und warum wir davon abraten
Manche Angebote stellen die Betreuungskraft als selbständige Gewerbetreibende dar. Lebt und arbeitet sie jedoch eingebunden in einen Haushalt und nach Absprache, spricht vieles gegen eine echte Selbständigkeit — und im Prüfungsfall steht die Familie als Auftraggeberin in der Verantwortung. Wir arbeiten deshalb ausschließlich mit der EU-Entsendung: Die Betreuungskraft ist bei unserem polnischen Partnerunternehmen fest angestellt, mit Arbeitsvertrag; die Lohnsteuer wird in Polen abgeführt, die Beiträge je nach Modell an den ZUS in Polen oder an eine deutsche Krankenkasse.
Was Sie bei uns dafür bekommen
Bei uns starten Sie ab 2.770 €/Monat vor Pflegegeld (2.600 € Betreuung zzgl. 170 €/Monat Betreuungs- und Servicepauschale). In dieser monatlichen Pauschale ist alles inklusive: Ihr fester deutscher Ansprechpartner, die laufende rechtssichere Abwicklung, Qualitätssicherung und im Bedarfsfall schnell eine Ersatzkraft. Bei Pflegegrad 3 bleibt davon ein Eigenanteil ab rund 2.171 €/Monat. Die Arbeitgeberrolle bleibt beim Partnerunternehmen — nicht bei Ihnen.
In beiden Modellen gilt dieselbe Grenze: Medizinische Behandlungspflege — etwa Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentenstellung — ist keine Aufgabe der Betreuungskraft, sondern des ambulanten Pflegedienstes und wird über die Krankenkasse abgerechnet.
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung pro Tag?
Abgerechnet wird die häusliche 24-Stunden-Betreuung immer monatlich, nicht pro Tag. Rechnet man den Monatspreis dennoch auf den Tag um, startet sie bei rund 92 € pro Tag (ab 2.770 €/Monat inkl. Betreuungskosten und monatlicher Servicepauschale, vor Pflegegeld). Nach Abzug des Pflegegeldes bei Pflegegrad 3 (599 €/Monat) liegt der rechnerische Eigenanteil bei etwa 72 € pro Tag. Damit ist eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung im eigenen Zuhause meist deutlich günstiger als ein vergleichbarer vollstationärer Heimplatz.
Tagespreise nur mit gleicher Bezugsgröße vergleichen
Unsere Tagesangabe entsteht aus dem vollständigen Monatsbetrag: 2.600 € Betreuung inklusive Lohn, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen des entsendenden Partnerunternehmens zuzüglich 170 € monatlicher Servicepauschale (monatlich, keine Einmalzahlung), vor Pflegegeld. Wirkt ein Tagespreis deutlich niedriger, liegt es fast immer an einer anderen Bezugsgröße — nicht an einer günstigeren Betreuung.
Drei Fragen klären den Unterschied in einem Telefonat:
- Ist die An- und Abreise der Betreuungskraft enthalten oder kommt sie je Wechsel obendrauf?
- Ist die Vermittlungs- bzw. Servicepauschale im genannten Betrag schon drin — und fällt sie einmalig oder monatlich an?
- Ist der Betrag vor oder nach Abzug des Pflegegeldes gerechnet, und für welchen Pflegegrad?
Erst wenn beide Angebote dieselbe Bezugsgröße haben — Monatsbetrag inklusive aller Leistungen, vor Pflegegeld —, ist der Vergleich aussagekräftig.
Was bleibt als Eigenanteil?
Wählen Sie Pflegegrad und Bundesland — der Rechner schätzt Ihren monatlichen Eigenanteil. Er rechnet immer von der vollständigen Basis (Betreuungskosten + 170 €/Monat Servicepauschale). Bei Wohnsitz in Bayern weist er ab Pflegegrad 2 zusätzlich das Landespflegegeld von 500 €/Jahr aus (als jährliche Leistung, nicht im monatlichen Eigenanteil verrechnet) — in Baden-Württemberg entfällt dieser Posten. Unverbindliche Orientierung, Stand September 2026.
Unverbindliche Schätzung auf Basis der Pflegegeld-Sätze 2026. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom individuellen Bedarf, der Betreuungskraft und Ihrer steuerlichen Situation ab. Gerne rechnen wir Ihren Fall kostenlos durch. Schritt für Schritt erklärt: Eigenanteil in einer Minute berechnen.
Kostenübersicht: So setzt sich der Preis zusammen
Damit Sie nachvollziehen, wofür Sie zahlen, machen wir den Preis transparent. Die Basis ab 2.770 €/Monat besteht aus zwei Bausteinen. Erstens die Betreuungskosten 2.600 €/Monat: Sie decken die Betreuungskraft aus Polen, ihren Lohn, Steuern und Sozialabgaben sowie die Abwicklung über unseren Entsendepartner ab. Zweitens die monatliche Servicepauschale von 170 €/Monat — ausdrücklich monatlich, nicht einmalig. In dieser Pauschale ist alles inklusive: Ihr fester deutscher Ansprechpartner, die laufende rechtssichere Abwicklung Ihres Vertragsverhältnisses, Qualitätssicherung, Koordination und im Bedarfsfall schnell eine Ersatzkraft, falls die Betreuungskraft krank wird oder Urlaub hat. Sie zahlen also nicht an einen anonymen Portal-Algorithmus, sondern an eine Ansprechpartnerin, die Sie persönlich kennt.
Wonach viele Familien zuerst suchen, sind die versteckten Kosten — also das, was hinterher dazukommt. Bei uns sind es drei getrennte Ebenen, und wir benennen sie alle: was im Monatspreis enthalten ist, was der Haushalt selbst stellt, und was gar nicht unsere Leistung ist, sondern über Dritte läuft.
✓ In der Basis ab 2.770 €/Monat enthalten
- Bruttolohn der Betreuungskraft (gesetzliche Lohnuntergrenzen eingepreist)
- Steuern & Sozialabgaben
- Hauswirtschaft, Grundpflege, Begleitung
- Monatliche Servicepauschale 170 €/Monat
- Fester deutscher Ansprechpartner
- Qualitätssicherung & schneller Ersatz bei Ausfall
+ Vom Auftraggeber zu stellen
- Eigenes Zimmer für die Betreuungskraft
- Freie Verpflegung (Kost & Logis)
- Keine versteckten Kosten darüber hinaus
→ Kosten Dritter — nicht unsere Leistung
- Medizinische Behandlungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst — wird separat über die Krankenkasse abgerechnet (SGB V)
- Pflegehilfsmittel, Rezeptgebühren und ärztliche Leistungen
- An- und Abreise beim Wechsel der Betreuungskraft (rund alle zwei bis drei Monate) — wir sagen Ihnen vorab, was in Ihrem Fall anfällt
Wie polnische Betreuungskräfte ausgewählt, entsandt und legal beschäftigt werden, erklären wir ausführlich auf unserer Seite zu polnischen Pflegekräften.
Transparente Preisgestaltung
Durch Pflegekassenleistungen kann der tatsächliche Eigenanteil deutlich geringer ausfallen. Wir beraten Sie kostenlos.
- Alles aus Basisbetreuung
- 24h-Präsenz & Nachtbereitschaft
- Intensive Pflegeleistungen
- Demenzbetreuung inklusive
- Urlaubsvertretung inklusive
- Pflegegeld Grad 2–5: 347–990 €/Monat
- Bayerisches Landespflegegeld 500 €/Jahr — nur bei Wohnsitz in Bayern
- Entlastungsbudget 3.539 €/Jahr
- Steuerermäßigung nach § 35a EStG bis 4.000 €/Jahr
- Auskunft, welche Stelle den Antrag entgegennimmt
Was wir nicht leisten: Wir vermitteln Betreuungskräfte für die Betreuung, die hauswirtschaftliche Versorgung und die Unterstützung bei der Grundpflege. Medizinische Behandlungspflege — etwa Injektionen, Wundversorgung oder die Medikamentengabe nach ärztlicher Verordnung — übernimmt weiterhin ein ambulanter Pflegedienst. Beides lässt sich problemlos kombinieren.
Basisbetreuung oder Vollbetreuung — was ist der Unterschied?
Der Unterschied liegt nicht in der Anwesenheitszeit — die Betreuungskraft lebt in beiden Fällen im Haushalt —, sondern im Betreuungsaufwand: Wie viel Unterstützung bei Mobilität, Körperpflege und nachts nötig ist, und wie viel Begleitung bei Demenz.
| Kriterium | Basisbetreuung | Erhöhter Betreuungsaufwand („Vollbetreuung") |
|---|---|---|
| Alltagshilfe und Hauswirtschaft | Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen | wie Basis, zeitlich dichter, da weniger allein möglich ist |
| Mobilität und Transfer | Stützen und Begleiten, weitgehend eigenständige Bewegung | Hilfe beim Aufstehen, Umsetzen und Lagern mehrmals täglich |
| Nächtliche Bereitschaft | in der Regel ruhige Nächte, Erreichbarkeit im Haus | regelmäßiges nächtliches Aufstehen, Toilettengang, Unruhe |
| Demenz | beginnende Vergesslichkeit, Struktur und Erinnerung im Alltag | ausgeprägter Betreuungsbedarf, ständige Begleitung, Hinlauftendenz |
| Preis | ab 2.770 €/Monat vor Pflegegeld | individuell — wir nennen hier bewusst keinen pauschalen Zuschlag, weil er vom tatsächlichen Aufwand abhängt |
Woran erkennen Sie, welche Stufe Sie brauchen?
- Ist Hilfe beim Aufstehen, Umsetzen oder Lagern nötig — und wie oft am Tag?
- Steht die betreute Person nachts mehrfach auf oder ist sie nächtlich unruhig?
- Gibt es eine Hin- oder Weglauftendenz, die ständige Begleitung erfordert?
- Besteht Inkontinenz, und wie viel Unterstützung ist bei der Körperpflege nötig?
- Wie hoch ist der Gesprächs- und Begleitbedarf — reicht Gesellschaft, oder braucht es durchgehende Ansprache?
Welche Stufe passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch — anhand dieser Fragen und nicht anhand des Pflegegrads allein. Wir stufen niemanden höher ein, um den Preis zu erhöhen: Sie bekommen die Einordnung schriftlich, bevor Sie sich entscheiden. Auch beim höchsten Betreuungsaufwand bleibt die Grenze dieselbe — medizinische Behandlungspflege übernimmt weiterhin ein ambulanter Pflegedienst.
Was zahlt die Pflegekasse dazu? Pflegegeld nach Pflegegrad
Einen Teil dieser Kosten übernimmt die Pflegekasse. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Das Pflegegeld wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person gezahlt und kann für die häusliche Betreuung eingesetzt werden. Es senkt Ihren Eigenanteil unmittelbar, denn es wird von der Basis ab 2.770 €/Monat abgezogen.
Kurz gesagt: Eine legale 24-Stunden-Pflege kostet 2026 ab 2.770 €/Monat; nach Anrechnung des Pflegegelds sinkt der Eigenanteil je nach Pflegegrad auf rund 1.780–2.423 €/Monat.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | − 347 € | 2.423 €/Monat |
| Pflegegrad 3 | − 599 € | 2.171 €/Monat |
| Pflegegrad 4 | − 800 € | 1.970 €/Monat |
| Pflegegrad 5 | − 990 € | 1.780 €/Monat |
Berechnungsbasis: 2.770 €/Monat vor Pflegegeld (Betreuung zzgl. monatlicher Servicepauschale). Kost und Logis der Betreuungskraft sind Sachleistungen im Haushalt.
Was die Pflegekasse konkret zur Rund-um-die-Uhr-Betreuung beisteuert, haben wir im Ratgeber Was zahlt die Pflegekasse 2026 zur 24-Stunden-Betreuung dazu? aufgeschlüsselt. Welche Stelle den Antrag entgegennimmt, sagen wir Ihnen kostenlos; gestellt wird er von Ihnen oder einer bevollmächtigten Person.
Lohnt sich ein Höherstufungsantrag vor dem Start der 24-Stunden-Betreuung?
Jeder Pflegegrad senkt Ihren Eigenanteil unmittelbar. Ausgehend von der Basis ab 2.770 €/Monat (2.600 € Betreuung zzgl. 170 €/Monat Servicepauschale) bleiben nach Abzug des Pflegegeldes ab rund 2.423 €/Monat bei Pflegegrad 2, ab rund 2.171 € bei Pflegegrad 3, ab rund 1.970 € bei Pflegegrad 4 und ab rund 1.780 € bei Pflegegrad 5. Ein höherer Pflegegrad vergrößert außerdem den Spielraum bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (zusammen bis zu 3.539 €/Jahr).
Wenn sich der Hilfebedarf seit der letzten Begutachtung verändert hat, kann ein Höherstufungsantrag sinnvoll sein. Die Entscheidung trifft die Pflegekasse nach erneuter Begutachtung; eine kostenlose Pflegeberatung steht Ihnen nach § 7a SGB XI zu. Wie Sie sich vorbereiten, erklären wir in Vorbereitung auf den MD-Besuch und Pflegetagebuch richtig führen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Pflegegeld je Pflegegrad: § 37 SGB XI — Stand 01.01.2026 (Abruf: 07/2026)
- Vergleichswert stationär (Eigenanteil 1. Heim-Jahr rund 3.245 €/Monat): vdek — Stand 01.01.2026 (Abruf: 07/2026)
- Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen: § 35a EStG — bis 4.000 €/Jahr (Abruf: 07/2026)
- Außergewöhnliche Belastungen: § 33 EStG — Anrechnung der zumutbaren Belastung (Abruf: 07/2026)
- Verhinderungspflege: § 39 SGB XI — gemeinsames Entlastungsbudget mit § 42 SGB XI (Abruf: 07/2026)
- Kurzzeitpflege: § 42 SGB XI — gemeinsames Entlastungsbudget mit § 39 SGB XI (Abruf: 07/2026)
- Pflegemindestlohn 16,52 €/Stunde für Pflegehilfskräfte: Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung — seit 01.07.2026 (Abruf: 07/2026)
- EU-Entsendung und A1-Bescheinigung: VO (EG) Nr. 883/2004, Art. 12 — Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Abruf: 07/2026)
- Gesetzlicher Mindestlohn auch für entsandte Betreuungskräfte einschließlich Bereitschaftszeiten: BAG, Urteil vom 24.06.2021 – 5 AZR 505/20.
Was kostet die 24-Stunden-Betreuung ohne Pflegegrad?
Ohne Pflegegrad ist die 24-Stunden-Betreuung als Selbstzahler jederzeit möglich. Es gibt dann kein Pflegegeld, das gegengerechnet wird: Der Eigenanteil beträgt ab 2.770 €/Monat — 2.600 € Betreuung zzgl. 170 €/Monat Servicepauschale. Sie warten also nicht auf die Pflegekasse, bevor die Betreuung starten kann.
Entlastung gibt es trotzdem: Nach § 35a EStG erhalten Sie eine Steuerermäßigung von 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € pro Jahr, für haushaltsnahe Dienstleistungen. Das ist eine Steuerermäßigung, kein Rabatt auf den Preis — sie wirkt erst mit der Einkommensteuererklärung.
Der Weg zum Antrag ist kurz: Den Pflegegrad beantragen Sie formlos — telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse. Die Leistung wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht erst ab der Begutachtung. Wie diese abläuft, lesen Sie in Vorbereitung auf den MD-Besuch. Sobald ein Pflegegrad bewilligt ist, sinkt Ihr Eigenanteil entsprechend der Pflegegeld-Tabelle — bei Pflegegrad 3 zum Beispiel auf mindestens 2.171 €/Monat. Wir sagen Ihnen kostenlos, welche Unterlagen die Pflegekasse erwartet; den Antrag stellen Sie oder eine bevollmächtigte Person selbst.
Rechenbeispiel Pflegegrad 3: Ihr Eigenanteil
Ein konkretes Rechenbeispiel macht das greifbar. Wir rechnen immer von der vollständigen Basis, nicht von den reinen Betreuungskosten: 2.770 €/Monat abzüglich 599 € Pflegegeld ergibt einen Eigenanteil ab rund 2.171 €/Monat. Bei Pflegegrad 4 sinkt der Eigenanteil auf mindestens 1.970 €, bei Pflegegrad 5 auf mindestens 1.780 €. Das ist der Betrag, den die Familie tatsächlich monatlich trägt — bevor Steuerermäßigung und Entlastungsbudget greifen. Entscheidend ist nicht die Ausgangssumme, sondern das, was nach Abzug der Leistungen übrig bleibt — und hier macht der Wohnsitz einen Unterschied.
Beispiel A: Main-Tauber-Kreis (Baden-Württemberg), Pflegegrad 3
Für eine Familie in Wertheim, Tauberbischofsheim oder Bad Mergentheim:
- Monatliche Basis (Betreuung 2.600 € + Servicepauschale 170 €): ab 2.770 €
- abzüglich Pflegegeld Pflegegrad 3: 599 €
- Rechnerischer Eigenanteil: ab ca. 2.171 € pro Monat
- Bayerisches Landespflegegeld: im Main-Tauber-Kreis nicht anrechenbar
Hinweis: Das bayerische Landespflegegeld von 500 €/Jahr gilt hier nicht — der Main-Tauber-Kreis liegt in Baden-Württemberg. Zusätzlich lässt sich die Belastung — je nach individuellen Voraussetzungen — über Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis 3.539 €/Jahr) sowie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG weiter senken. Mehr zur Region: 24-Stunden-Betreuung in Baden-Württemberg.
Beispiel B: Raum Würzburg / bayerischer Untermain (Bayern), Pflegegrad 3
Für eine Familie mit Wohnsitz in Würzburg, Aschaffenburg oder Miltenberg:
- Monatliche Basis (Betreuung 2.600 € + Servicepauschale 170 €): ab 2.770 €
- abzüglich Pflegegeld Pflegegrad 3: 599 €
- Rechnerischer Eigenanteil: ab ca. 2.171 € pro Monat
- zusätzlich: Landespflegegeld 500 €/Jahr (ab Pflegegrad 2, nur bei Wohnsitz in Bayern) — rechnerisch im Schnitt rund 42 €/Monat
Auch hier lassen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (bis 4.000 €/Jahr — eine Steuervergünstigung, keine Preisminderung) ergänzend nutzen. Ob und in welcher Höhe § 35a greift, hängt vom Einzelfall ab — klären Sie das am besten mit Ihrem Steuerberater bzw. Finanzamt.
Was gilt bei Pflegegrad 1 — und lohnt sich das Warten auf eine Höherstufung?
Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse kein Pflegegeld. Ihr Eigenanteil entspricht deshalb der vollen Basis ab 2.770 €/Monat (2.600 € Betreuung zzgl. 170 €/Monat Betreuungs- und Servicepauschale) — und sinkt erst, wenn ein höherer Pflegegrad anerkannt ist.
Was Ihnen bei Pflegegrad 1 trotzdem zusteht
- Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 €/Monat, bereits ab Pflegegrad 1. Zweckgebunden und gegen Rechnung — keine Barauszahlung und kein Ersatz für die laufenden Betreuungskosten.
- Steuerermäßigung nach § 35a EStG: bis 4.000 €/Jahr — eine Ermäßigung Ihrer Steuerlast, kein Abzug vom Preis. Sie gilt unabhängig vom Pflegegrad.
Was bei Pflegegrad 1 ausdrücklich nicht zur Verfügung steht
Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und das gemeinsame Jahresbudget von 3.539 € setzen mindestens Pflegegrad 2 voraus. Die vollständige Monatsrechnung weiter unten auf dieser Seite gilt deshalb nicht für Pflegegrad 1 — wir sagen das offen dazu, damit Sie nicht mit einer Zahl planen, die in Ihrem Fall nicht greift.
Erst die Höherstufung abwarten oder jetzt starten?
- Warten spart kein Geld: Wird später höhergestuft, wird das höhere Pflegegeld schlicht von derselben Basis abgezogen — rückwirkend für die Wartezeit gibt es nichts.
- Ein Antrag auf Höherstufung und der Start der Betreuung schließen sich nicht aus — beides läuft parallel.
- Entscheidend ist die tatsächliche Belastung zu Hause: nächtliche Unsicherheit, Stürze oder Beinahe-Stürze, und wie lange die Angehörigen das Pensum noch tragen.
- Steht ein Krankenhausaufenthalt oder eine Operation an, ist die Versorgung danach schon jetzt zu planen — der Begutachtungstermin kommt dafür meist zu spät.
Ob und in welcher Höhe Leistungen der Pflegekasse in Ihrem Fall greifen, entscheidet die Kasse; eine Zusage für den Einzelfall geben wir nicht. Das bayerische Landespflegegeld setzt — neben dem Wohnsitz in Bayern — ebenfalls mindestens Pflegegrad 2 voraus.
Lohnt sich die 24-Stunden-Betreuung schon bei Pflegegrad 2?
Ja — bei Pflegegrad 2 ist die Betreuung meist dann sinnvoll, wenn nachts oder tagsüber niemand verlässlich da ist. Rechnerisch: 2.770 €/Monat Basis abzüglich 347 € Pflegegeld ergibt ab rund 2.423 €/Monat Eigenanteil.
Was sich zusätzlich nutzen lässt
- Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 €/Monat, zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: bis 3.539 €/Jahr gemeinsam. Das ist eine Rechenhilfe für einzelne Zeiträume — kein monatlicher Zuschlag zur laufenden Betreuung.
- Steuerermäßigung nach § 35a EStG: bis 4.000 €/Jahr — eine Ermäßigung der Steuerlast, kein Abzug vom Preis.
Warten oder jetzt handeln? Diese Fragen entscheiden
- Ist nachts jemand erreichbar, wenn etwas passiert — oder verlassen Sie sich auf Glück?
- Gab es bereits Stürze, Beinahe-Stürze oder nächtliche Unsicherheit?
- Wie lange tragen die Angehörigen das aktuelle Pensum noch, ohne selbst auszufallen?
- Steht ein Krankenhausaufenthalt oder eine Operation an? Dann ist die Versorgung danach schon jetzt zu planen.
Wird der Pflegegrad später höhergestuft, sinkt Ihr Eigenanteil automatisch — das höhere Pflegegeld wird schlicht von derselben Basis abgezogen, am Preis der Betreuung ändert sich nichts. Auf eine Höherstufung zu warten, spart also kein Geld; es verschiebt nur den Zeitpunkt, ab dem jemand da ist.
Regional: Das bayerische Landespflegegeld (500 €/Jahr ab Pflegegrad 2) gilt ausschließlich bei Wohnsitz in Bayern — im Main-Tauber-Kreis (Baden-Württemberg) besteht dieser Anspruch nicht. Ob und in welcher Höhe Leistungen der Pflegekasse in Ihrem Fall greifen, entscheidet die Kasse; eine Zusage für den Einzelfall geben wir nicht.
Kosten bei zwei Pflegebedürftigen im selben Haushalt (Ehepaar)
Wenn beide Elternteile Unterstützung brauchen und zusammen in einem Haushalt leben, lohnt sich die gemeinsame Betreuung in vielen Fällen — vor allem, weil jeder von beiden sein eigenes Pflegegeld nach seinem eigenen Pflegegrad erhält. Was die Betreuung von zwei Personen kostet, hängt allerdings vom tatsächlichen Aufwand ab: Zwei Menschen zu begleiten ist mehr Arbeit als einen. Deshalb nennen wir hier bewusst keine Pauschale für Paare, sondern stimmen den Preis individuell mit Ihnen ab — sagen Sie uns einfach beide Pflegegrade, und Sie bekommen im kostenlosen Beratungsgespräch eine konkrete Rechnung.
Was sicher ist: zweimal Pflegegeld
- Ausgangspunkt bleibt unsere Basis ab 2.770 €/Monat vor Pflegegeld (2.600 € Betreuung zzgl. 170 €/Monat Servicepauschale) — gerechnet wird immer von dieser vollständigen Basis.
- Jede pflegebedürftige Person erhält ihr eigenes Pflegegeld: 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (Grad 3), 800 € (Grad 4) oder 990 € (Grad 5) pro Monat, Stand 2026.
- Beispiel bei zweimal Pflegegrad 3: 599 € + 599 € = 1.198 €/Monat, die den Eigenanteil senken — doppelt so viel wie bei einer einzelnen betreuten Person.
Reicht eine Betreuungskraft für beide Elternteile?
Oft ja — aber nicht immer. Entscheidend ist nicht die Zahl der Personen, sondern der Gesamtaufwand über den Tag und die Nacht.
- Eine Kraft reicht in der Regel, wenn beide weitgehend mobil sind und die Unterstützung vor allem im Haushalt, bei Mahlzeiten, Terminen und Gesellschaft liegt — und die Nächte ruhig verlaufen.
- Es wird zu viel, wenn beide Hilfe beim Transfer brauchen, bei beiden Inkontinenz zu versorgen ist, oder wenn nächtliche Unruhe der einen Person auf den Pflegebedarf der anderen trifft.
- In diesen Fällen ist die ehrliche Antwort eine Kombination — Betreuung zu Hause plus ambulanter Pflegedienst oder Tagespflege — und manchmal, dass das Modell allein nicht mehr trägt. Das sagen wir Ihnen vor Vertragsschluss, nicht danach.
Zwei Hinweise, die wir offen dazusagen: Im Main-Tauber-Kreis (Baden-Württemberg) entfällt das bayerische Landespflegegeld von 500 €/Jahr — es setzt einen Wohnsitz in Bayern voraus. Und auch bei zwei betreuten Personen bleibt es bei Betreuung, Hauswirtschaft und Grundpflege: Medizinische Behandlungspflege — etwa Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentenstellung — übernimmt weiterhin ein ambulanter Pflegedienst.
Was bleibt monatlich übrig? Die vollständige Rechnung bei Pflegegrad 3
Monatlich zu zahlen bleiben bei Pflegegrad 3 rund 2.171 € — rechnerisch etwa 1.876 €, wenn Sie das Entlastungsbudget vollständig einsetzen. Hinzu kommt eine jährliche Steuerermäßigung von bis zu 4.000 € nach § 35a EStG; sie mindert Ihre Steuerschuld, nicht die Monatsrechnung.
| Basis (2.600 € Betreuung + 170 € monatliche Betreuungs- und Servicepauschale) | 2.770 € |
|---|---|
| − Pflegegeld Pflegegrad 3 (§ 37 SGB XI) | − 599 € |
| = Eigenanteil pro Monat | 2.171 € |
| − Entlastungsbudget (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, 3.539 €/Jahr), rechnerisch auf 12 Monate verteilt | − 295 € |
| = rechnerische Monatsbelastung bei voller Ausschöpfung | 1.876 € |
|
Zweite Ebene, jährlich: Steuerermäßigung nach § 35a EStG (20 % der Aufwendungen) nachrichtlich: auf den Monat umgerechnet bis rund 333 € — kein Rabatt und keine Minderung des Monatspreises; die Ermäßigung wirkt erst mit dem Steuerbescheid und nur, soweit überhaupt Steuer anfällt. |
bis 4.000 €/Jahr |
Zwei Einschränkungen, die wir offen dazusagen, weil sie über den tatsächlichen Betrag entscheiden: Das Entlastungsbudget ist ein Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege — die Verteilung auf zwölf Monate ist eine Rechenhilfe, kein monatlicher Zuschuss, und es fließt nur für tatsächlich in Anspruch genommene Ersatzpflege. Und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG wirkt erst über die Steuererklärung und nur, soweit überhaupt Steuer anfällt. Wer diese beiden Hebel nicht nutzt, zahlt die 2.171 € — deshalb steht diese Zahl in der Tabelle fett und nicht die kleinere.
Warum unser Eigenanteil höher aussieht als in vielen Online-Rechnern
Stufe 1 — der Eigenanteil, den wir nennen: ab 2.770 €/Monat (Betreuung plus monatliche Betreuungs- und Servicepauschale) abzüglich 599 € Pflegegeld bei Pflegegrad 3 ergibt ab 2.171 €/Monat. Das ist der Betrag, der jeden Monat tatsächlich zu zahlen ist.
Stufe 2 — Ansprüche, die die Belastung im Jahresverlauf senken: der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €/Jahr muss beantragt und abgerechnet werden — er wird erstattet, nicht vom Rechnungsbetrag abgezogen. Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG von bis zu 4.000 €/Jahr wirkt erst mit dem Steuerbescheid und ist kein Rabatt auf die monatliche Rechnung.
Viele Vergleichsrechner ziehen diese beiden Positionen vorab vom Monatspreis ab und kommen so auf deutlich niedrigere Zahlen. Wir nennen zuerst den Betrag, der wirklich jeden Monat auf der Rechnung steht — Erstattungen und Steuerermäßigung kommen später hinzu. Wenn Sie unser Angebot mit einem anderen vergleichen, fragen Sie deshalb immer nach, ob die genannte Zahl vor oder nach diesen Positionen gilt.
Steuerermäßigung nach § 35a EStG und Entlastungsbudget
Es gibt zwei wichtige Hebel, die viele Familien übersehen. Erstens die Steuerermäßigung nach § 35a EStG: Für haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten Sie 20 Prozent zurück, höchstens 4.000 € pro Jahr (rund 333 €/Monat). Wichtig zur Einordnung — das ist eine Ermäßigung Ihrer Steuerlast über die Steuererklärung, kein Rabatt auf den Rechnungsbetrag. Bewahren Sie Rechnungen und Überweisungsbelege auf und reichen Sie diese mit Ihrer Steuererklärung ein.
Zweitens das Entlastungsbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €/Jahr (gemeinsames Jahresbudget), mit dem sich Betreuungsphasen zusätzlich finanzieren lassen. Welche Kombination in Ihrem Fall passt, klären wir in einem kostenlosen Beratungsgespräch — und sagen Ihnen, welche Stelle den jeweiligen Antrag entgegennimmt. Gestellt wird er von Ihnen oder einer bevollmächtigten Person.
Beide Leistungen erklären wir ausführlich auf eigenen Seiten: Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI (ab Pflegegrad 2) und Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (bereits ab Pflegegrad 1) — jeweils mit Anspruch, Höhe und dem Weg zum Antrag.
Bleiben Fragen zu Abrechnung, Pflegegrad oder Ablauf offen, finden Sie die Antworten gebündelt in unseren häufigen Fragen zur 24-Stunden-Betreuung.
24-Stunden-Pflege steuerlich absetzen: § 35a oder § 33 EStG?
Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung lassen sich auf zwei Wegen steuerlich geltend machen: als Steuerermäßigung nach § 35a EStG bis 4.000 € pro Jahr oder als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Beide funktionieren grundlegend unterschiedlich — und für dieselben Aufwendungen lässt sich nur einer von beiden nutzen.
Der entscheidende Unterschied: § 35a wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen, ohne dass eine zumutbare Eigenbelastung angerechnet wird — der Betrag wirkt also unabhängig von der Höhe Ihrer Einkünfte. Bei § 33 EStG zieht das Finanzamt dagegen zunächst eine zumutbare Belastung ab, die sich nach Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und Kinderzahl richtet; zusätzlich werden Leistungen der Pflegekasse gegengerechnet, weil steuerlich nur zählt, was Sie wirtschaftlich selbst getragen haben. Dafür gibt es bei § 33 keinen starren Höchstbetrag von 4.000 €.
Als grobe Orientierung aus unseren Beratungsgesprächen: Bei eher hohem Einkommen und überschaubarem Pflegeaufwand ist § 35a oft der verlässlichere Weg, weil der Höchstbetrag klar kalkulierbar ist. Bei sehr hohen Pflegekosten über viele Monate und moderatem Einkommen kann § 33 mehr bringen. Absetzen kann grundsätzlich, wer die Kosten tatsächlich wirtschaftlich trägt — häufig also das erwachsene Kind. Praktischer Hinweis dazu: Rechnungsempfänger und Kontoinhaber sollten dieselbe Person sein, sonst entstehen bei der Veranlagung vermeidbare Rückfragen. Und in beiden Fällen gilt: Rechnung und unbare Zahlung sind Voraussetzung — Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Dieser Abschnitt ersetzt keine steuerliche Beratung. Wir stellen die Zahlen unserer Leistung transparent zur Verfügung — die Einordnung in Ihre persönliche Steuererklärung trifft Ihr Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein; die Prüfung erfolgt immer im Einzelfall.
Wer zahlt die 24-Stunden-Betreuung, wenn Rente und Pflegegeld nicht reichen?
Reichen Einkommen, Vermögen und Pflegegeld nicht aus, kann das Sozialamt über die „Hilfe zur Pflege" nach §§ 61 ff. SGB XII einspringen. Sie ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung: Geprüft werden Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person und des Ehe- oder Lebenspartners; ein Schonvermögen bleibt dabei unberücksichtigt. Zuständig ist das Sozialamt der Stadt oder des Landkreises — im Main-Tauber-Kreis das Landratsamt, in Wertheim die Stadtverwaltung.
Wichtig für den Zeitpunkt: Leistungen der Sozialhilfe setzen grundsätzlich erst ein, wenn dem Träger der Bedarf bekannt ist (§ 18 SGB XII). Rückwirkend wird in der Regel nichts gezahlt — melden Sie sich deshalb beim Sozialamt, sobald absehbar ist, dass die eigenen Mittel nicht reichen, und nicht erst, wenn Rechnungen offen sind.
Müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?
In den allermeisten Fällen nicht. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz greift der Elternunterhalt erst, wenn ein Kind ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 € hat; darunter fragt das Sozialamt das Einkommen der Kinder nicht ab. Die Grenze gilt pro Kind, und maßgeblich ist das eigene Einkommen — nicht das des Ehepartners.
Zahlt das Sozialamt auch eine Betreuungskraft im eigenen Zuhause?
Das entscheidet der Sozialhilfeträger im Einzelfall — einen Automatismus gibt es nicht. Die Hilfe zur Pflege kennt häusliche Pflege ausdrücklich, in der Praxis wird die Höhe aber am angemessenen Bedarf gemessen und häufig mit den Kosten anderer Versorgungsformen verglichen. Wir versprechen Ihnen an dieser Stelle bewusst nichts: Fragen Sie vor Vertragsschluss beim Sozialamt oder beim Pflegestützpunkt nach einer verbindlichen Auskunft. Was wir liefern können, sind die Unterlagen, die dafür gebraucht werden — eine transparente Aufstellung der monatlichen Kosten und des Leistungsumfangs.
Dieser Abschnitt ist eine Orientierung, keine sozialrechtliche Beratung. Verbindlich ist allein die Auskunft des zuständigen Sozialamts; Beträge und Freigrenzen können sich ändern.
Regionaler Hinweis: Landespflegegeld nur in Bayern
Ein regionaler Hinweis, der oft für Verwirrung sorgt: das Bayerische Landespflegegeld von 500 € pro Jahr (ab Pflegegrad 2). Es wird einmal jährlich auf Antrag ausgezahlt und ist strikt an den Wohnsitz in Bayern gebunden.
- Anspruch (Wohnsitz in Bayern): u. a. Würzburg, Aschaffenburg, Miltenberg, Schweinfurt und der Landkreis Main-Spessart — dazu zählt auch Kreuzwertheim.
- Im Main-Tauber-Kreis nicht anrechenbar (Baden-Württemberg): Wertheim, Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim, Lauda-Königshofen und Külsheim — der gesamte Main-Tauber-Kreis liegt in Baden-Württemberg.
Besonderheit an der Landesgrenze: Wertheim (Baden-Württemberg) und Kreuzwertheim (Bayern, Landkreis Main-Spessart) liegen sich direkt am Main gegenüber — getrennt nur durch den Fluss — und werden dennoch unterschiedlich behandelt. Für das Landespflegegeld zählt allein der Wohnsitz. Unser eigener Sitz in Wertheim liegt in Baden-Württemberg; dort besteht kein Anspruch auf diese bayerische Leistung.
Wir betreuen den gesamten Raum Main-Tauber, den Raum Würzburg und den bayerischen Untermain — und rechnen für jede Familie die zutreffende Förderung durch.
Was wir leisten — und was nicht
Was wir NICHT leisten: keine medizinische Behandlungspflege
Wichtig für Ihre Einordnung: Wir vermitteln Betreuung, Hauswirtschaft, Grundpflege und Alltagsunterstützung — keine medizinische Behandlungspflege. Aufgaben wie Medikamentengabe per Injektion, Wundversorgung oder das Anlegen von Verbänden gehören zur Behandlungspflege und werden von einem ambulanten Pflegedienst übernommen; die Kosten dafür trägt in der Regel die Kranken- bzw. Pflegeversicherung.
Beides ergänzt sich hervorragend: Unsere Betreuungskraft ist rund um die Uhr im Haushalt präsent, der Pflegedienst übernimmt die medizinischen Leistungen. Gerne stimmen wir uns mit dem Pflegedienst vor Ort ab.
Unsere Stärke ist die Verbindung aus Legalität und Tempo. Das Modell der EU-Entsendung mit Arbeitsvertrag und ordnungsgemäßer Sozialversicherung (je nach Modell mit A1-Bescheinigung) wurde vom Hauptzollamt Heilbronn geprüft — kein Gewerbe, keine Scheinselbstständigkeit. In der Regel vermitteln wir innerhalb von 5–7 Werktagen, im Notfall in 3–4 Tagen. Für die Servicequalität stehen die Bewertung 4,98 von 5 bei ProvenExpert (11 Bewertungen) und die Erfahrung von Inhaberin Margareta Schaffars, die seit 2008 im Bereich der häuslichen Betreuung tätig ist.
Kosten & Finanzierung — Ihre Fragen
Eine legale 24-Stunden-Betreuung zu Hause kostet 2026 ab 2.770 €/Monat, noch vor Pflegegeld. Diese Basis setzt sich zusammen aus 2.600 € für die Betreuung zzgl. einer monatlichen Servicepauschale von 170 €/Monat. Dieser Betrag wird durch das Pflegegeld der Pflegekasse anteilig reduziert. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom Pflegegrad ab — bei Pflegegrad 3 sind es ab rund 2.171 €/Monat.
Zum 1. Juli 2026 ist der gesetzliche Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte auf 16,52 €/Stunde gestiegen (Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung). Unmittelbar gilt er für Betriebe, die überwiegend Pflegeleistungen erbringen — etwa ambulante Pflegedienste. Für eine Betreuungskraft im Privathaushalt gilt der gesetzliche Mindestlohn, und zwar auch bei EU-Entsendung und auch für Bereitschaftszeiten (BAG, Urteil vom 24.06.2021 – 5 AZR 505/20). Steigende Lohnuntergrenzen wirken sich deshalb branchenweit auf das Preisniveau aus. Seriöse Agenturen mit Arbeitsvertrag und Sozialversicherung bilden das transparent ab.
Die Kosten beginnen bei 2.770 €/Monat vor Pflegegeld; davon 2.600 €/Monat für die Basisbetreuung — inklusive Bruttolohn, Steuern und Sozialabgaben. Hinzu kommt die monatliche Servicepauschale von 170 €/Monat sowie Kost und Logis der Betreuungskraft im Haushalt. Die rechnerische Basis liegt damit bei ab 2.770 €/Monat (2.600 € + 170 €; Kost und Logis sind Sachleistungen im Haushalt) — der tatsächliche Eigenanteil sinkt durch Pflegegeld und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG deutlich.
Kein bestimmter Pflegegrad ist Voraussetzung: Die 24-Stunden-Betreuung zu Hause können Sie unabhängig vom Pflegegrad beauftragen. Der Pflegegrad entscheidet nur darüber, wie stark sich die Pflegekasse beteiligt — ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld zwischen 347 €/Monat (Grad 2) und 990 €/Monat (Grad 5), das Ihren Eigenanteil unmittelbar senkt. Bei Pflegegrad 1 oder ganz ohne Pflegegrad tragen Sie die Kosten zunächst selbst, können aber die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nutzen. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, sagen wir Ihnen kostenlos, welche Stelle den Antrag entgegennimmt — die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse; gestellt wird er von Ihnen oder einer bevollmächtigten Person.
Ja. Ohne Pflegegrad ist die 24-Stunden-Betreuung jederzeit als Selbstzahler möglich — die Basis liegt dann bei ab 2.770 €/Monat, ohne Anrechnung von Pflegegeld. Auch als Selbstzahler mindert § 35a EStG die Steuerlast um 20 % der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr (eine Steuerermäßigung, keine Preisminderung). Da ein Pflegegrad den Eigenanteil dauerhaft senkt, lohnt sich der Antrag bei der Pflegekasse in der Regel — wir beraten Sie dazu kostenlos.
Bei häuslicher Betreuung wird das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt: 347 €/Monat bei Pflegegrad 2, 599 € bei Grad 3, 800 € bei Grad 4 und 990 € bei Grad 5 (Stand 2026). Dieses Geld können Sie für die Betreuungskraft verwenden — es senkt Ihren Eigenanteil unmittelbar.
Ja. Als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG erhalten Sie eine Steuerermäßigung: 20 % der Kosten, bis zu 4.000 €/Jahr (rund 333 €/Monat), werden direkt von Ihrer Einkommensteuer abgezogen — eine Steuervergünstigung, keine Minderung des Preises. Bewahren Sie Rechnungen und Überweisungsbelege auf und reichen Sie diese mit Ihrer Steuererklärung ein.
Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und benötigt ein eigenes Zimmer sowie freie Verpflegung (Kost und Logis). Diese Sachleistungen stellt der Auftraggeber bereit. Darüber hinaus fallen keine versteckten Kosten an — Lohn, Steuern und Sozialabgaben sind im Monatspreis enthalten.
Beispiel: 2.600 € Betreuung + 170 € monatliche Servicepauschale = 2.770 €/Monat. Bei Pflegegrad 3 (599 € Pflegegeld) bleibt ein Eigenanteil ab rund 2.171 €/Monat — vor Steuerermäßigung. Mit § 35a EStG (bis zu 333 €/Monat) reduziert sich die Belastung weiter. Nutzen Sie unseren Kostenrechner für eine erste Schätzung Ihres Falls — bei Wohnsitz in Bayern kommt zusätzlich das Landespflegegeld von 500 €/Jahr in Betracht.
Ja — aber nur in Bayern. Das Bayerische Landespflegegeld (500 €/Jahr ab Pflegegrad 2) gilt ausschließlich bei Wohnsitz in Bayern, zum Beispiel in Würzburg, Aschaffenburg, Miltenberg, Schweinfurt oder im Landkreis Main-Spessart. Im Main-Tauber-Kreis und im übrigen Baden-Württemberg besteht kein Anspruch. Unabhängig vom Bundesland steht das gemeinsame Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis 3.539 €/Jahr) zur Verfügung, das die Betreuung flankierend entlasten kann.
Nein. Wertheim liegt in Baden-Württemberg — das Landespflegegeld ist eine bayerische Leistung und setzt einen Wohnsitz in Bayern voraus. Auch in Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim, Lauda-Königshofen und Külsheim wird es nicht gezahlt. Anders im direkt benachbarten Kreuzwertheim: Es liegt bereits in Bayern (Landkreis Main-Spessart), dort besteht der Anspruch ab Pflegegrad 2.
Sie fällt monatlich an (170 €/Monat), nicht einmalig. In der monatlichen Servicepauschale ist alles inklusive: Ihr fester deutscher Ansprechpartner, laufende Qualitätssicherung, Koordination, schneller Ersatz bei Krankheit oder Urlaub der Betreuungskraft und die laufende, rechtssichere Abwicklung Ihres Betreuungsverhältnisses — transparent, ohne verstecktes Kleingedrucktes. Zusammen mit den Betreuungskosten ergibt sich die Basis ab 2.770 €/Monat vor Pflegegeld.
Nein. Es handelt sich um Alltagsbegleitung, Hauswirtschaft und Grundpflege — nicht um medizinische Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Wundversorgung). Diese leistet weiterhin ein ambulanter Pflegedienst; die Kosten dafür trägt in der Regel die Kranken- bzw. Pflegeversicherung.
Reichen Einkommen, Vermögen und Pflegegeld nicht aus, kann das Sozialamt über die „Hilfe zur Pflege" nach §§ 61 ff. SGB XII einspringen — eine bedürftigkeitsabhängige Leistung, bei der Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person und des Ehe- oder Lebenspartners geprüft werden; ein Schonvermögen bleibt unberücksichtigt. Zuständig ist das Sozialamt der Stadt oder des Landkreises. Wichtig: Sozialhilfe setzt grundsätzlich erst ein, wenn der Träger vom Bedarf weiß (§ 18 SGB XII) — rückwirkend wird in der Regel nichts gezahlt. Ob der Träger genau die Betreuung im eigenen Zuhause mitfinanziert, entscheidet er im Einzelfall; holen Sie sich dazu vor Vertragsschluss eine verbindliche Auskunft.
In den allermeisten Fällen nicht. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz greift der Elternunterhalt gegenüber dem Sozialamt erst, wenn ein Kind mehr als 100.000 € Jahresbruttoeinkommen hat; darunter wird das Einkommen der Kinder nicht abgefragt. Die Grenze gilt pro Kind und bemisst sich am eigenen Einkommen, nicht am Einkommen des Ehepartners. Diese Angaben sind eine Orientierung und ersetzen keine sozialrechtliche Beratung.
Ja. Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung können nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, weil sie zwangsläufig entstehen. Das Finanzamt rechnet allerdings eine zumutbare Eigenbelastung an, die sich nach Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und Kinderzahl richtet. Erhaltenes Pflegegeld — bei Pflegegrad 3 zum Beispiel 599 €/Monat — mindert die absetzbaren Aufwendungen. Ob sich § 33 gegenüber § 35a EStG lohnt, prüft Ihr Steuerberater im Einzelfall.
§ 35a EStG ist eine Steuerermäßigung: Der begünstigte Anteil der Betreuungs- und Haushaltskosten wird bis zu 4.000 € pro Jahr direkt von der Steuerschuld abgezogen, ohne dass eine zumutbare Belastung angerechnet wird. § 33 EStG wirkt dagegen bei der Bemessungsgrundlage, zieht eine einkommensabhängige zumutbare Belastung ab und rechnet Leistungen der Pflegekasse gegen. Für dieselben Aufwendungen lassen sich beide Wege nicht gleichzeitig nutzen.
Ja. Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG verlangt das Finanzamt eine Rechnung und eine unbare Zahlung, also Überweisung oder Lastschrift; Barzahlungen werden nicht anerkannt. Wir stellen die monatliche Servicepauschale transparent in Rechnung, sodass Sie einen sauberen Zahlungsnachweis für Ihre Steuererklärung haben. Richten Sie den Dauerauftrag am besten ab dem ersten Monat ein.
Grundsätzlich kann die Kosten absetzen, wer sie tatsächlich wirtschaftlich trägt. Tragen erwachsene Kinder die Betreuung ihrer unterhaltsberechtigten Eltern, kommt je nach Konstellation ein Abzug nach § 33 EStG oder — bei Haushaltsführung im eigenen Haushalt — § 35a EStG in Betracht. Entscheidend sind Rechnungsempfänger und Zahlungsweg: Die Rechnung sollte auf die Person laufen, die auch überweist. Die konkrete Zuordnung gehört zum Steuerberater.
Ja, in vielen Fällen ist die gemeinsame Betreuung wirtschaftlich sinnvoll — vor allem, weil jeder Elternteil sein eigenes Pflegegeld nach seinem eigenen Pflegegrad erhält. Bei zweimal Pflegegrad 3 sind das zusammen 1.198 €/Monat (2 × 599 €), die den Eigenanteil senken. Wichtig: Die Betreuung von zwei Personen bedeutet mehr Aufwand für die Betreuungskraft, deshalb stimmen wir den Preis individuell mit Ihnen ab — sagen Sie uns einfach beide Pflegegrade, und Sie bekommen im kostenlosen Beratungsgespräch eine konkrete Rechnung. Ausgangspunkt ist immer unsere Basis ab 2.770 €/Monat (2.600 € Betreuung plus 170 €/Monat Servicepauschale). Im Main-Tauber-Kreis (Baden-Württemberg) entfällt das bayerische Landespflegegeld von 500 €/Jahr.
Bei uns gibt es keine einmalige Vermittlungsprovision. Stattdessen zahlen Sie eine monatliche Servicepauschale von 170 €/Monat — transparent und ohne verstecktes Kleingedrucktes. Darin ist alles inklusive: Ihr fester deutscher Ansprechpartner, laufende Qualitätssicherung, Koordination und im Bedarfsfall schnell eine Ersatzkraft. Zusammen mit den Betreuungskosten von 2.600 €/Monat ergibt das eine Basis ab 2.770 €/Monat vor Pflegegeld. Nach Abzug des Pflegegeldes bleiben bei Pflegegrad 3 ab rund 2.171 €/Monat Eigenanteil.
Ja, ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse Pflegegeld, und die Betreuung ist unabhängig vom Pflegegrad beauftragbar. Die Rechnung: Basis ab 2.770 €/Monat vor Pflegegeld (2.600 € Betreuung inklusive Bruttolohn, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zzgl. 170 €/Monat Servicepauschale — monatlich, nicht einmalig). Abzüglich 347 €/Monat Pflegegeld bei Pflegegrad 2 bleiben ab rund 2.423 €/Monat Eigenanteil. Dazu kommen die Steuerermäßigung nach § 35a EStG von bis zu 4.000 €/Jahr sowie das gemeinsame Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €/Jahr. Die medizinische Behandlungspflege erbringt weiterhin ein ambulanter Pflegedienst und wird separat abgerechnet.
Basis ab 2.770 €/Monat vor Pflegegeld (2.600 € Betreuung zzgl. 170 €/Monat Servicepauschale, monatlich, nicht einmalig). Abzüglich 990 €/Monat Pflegegeld bei Pflegegrad 5 bleiben ab rund 1.780 €/Monat Eigenanteil. Dazu kommen die Steuerermäßigung nach § 35a EStG bis 4.000 €/Jahr sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis 3.539 €/Jahr. Wichtig bei hohem Pflegebedarf: Wir organisieren Betreuung, hauswirtschaftliche Versorgung und Alltagshilfe. Die medizinische Behandlungspflege — etwa Wundversorgung, Absaugen, Sonden- oder Katheterversorgung — bleibt Aufgabe eines ambulanten Pflegedienstes und wird separat über die Krankenkasse abgerechnet. Bei sehr hohem Bedarf prüfen wir gemeinsam, ob die Kombination beider Leistungen oder eine zweite Kraft nötig ist.
Meist ja — entscheidend ist nicht der Pflegegrad, sondern ob nachts oder tagsüber verlässlich jemand da ist. Rechnerisch: 2.770 €/Monat Basis abzüglich 347 € Pflegegeld bei Pflegegrad 2 ergibt ab rund 2.423 €/Monat Eigenanteil. Ergänzend nutzbar sind der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 €/Monat) sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit bis zu 3.539 €/Jahr gemeinsam — ein Jahresbudget, kein monatlicher Zuschlag — und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG bis 4.000 €/Jahr. Wird später höhergestuft, sinkt Ihr Eigenanteil automatisch, ohne dass sich am Preis etwas ändert. Das bayerische Landespflegegeld (500 €/Jahr) gilt nur bei Wohnsitz in Bayern; im Main-Tauber-Kreis besteht dieser Anspruch nicht.
Wie schlägt sich die 24-Stunden-Betreuung gegen Pflegeheim und ambulanten Pflegedienst? Den vollständigen Pflege-Vergleich mit Kosten 2026 finden Sie hier.
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — im Einzelfall mit Pflegekasse, Krankenkasse bzw. Steuerberatung abstimmen.
Fachlich geprüft und verfasst von Margareta Schaffars, Inhaberin der Agentur in Wertheim — in der häuslichen Betreuung seit 2008, eigene Agentur seit 2010.
Ratgeber zu Kosten & Finanzierung
Zählt das Pflegegeld als Einkommen zur Rente?
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Weiterlesen →Was zahlt die Pflegekasse 2026 zur 24-Stunden-Betreuung dazu?
Weiterlesen →24-Stunden-Pflege: Eigenanteil in 1 Minute berechnen (Kostenrechner 2026)
Weiterlesen →Im Alter in Spanien bleiben: 24-Stunden-Pflege für deutsche Auswanderer
Weiterlesen →Neues Entlastungsbudget ab Juli 2025
Weiterlesen →Pflegegrad 5: Definition, Leistungen und Voraussetzungen
Weiterlesen →Ihren Eigenanteil genau berechnen
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