24-Stunden-Pflege: Kosten 2026 im Überblick

Was kostet eine 24-Stunden-Betreuungskraft aus Polen — und was bleibt nach Pflegegeld und Steuervorteil wirklich übrig? Transparent erklärt, mit Kostenrechner.

Kurz & klar

Eine legale 24-Stunden-Betreuung durch eine polnische Betreuungskraft kostet ab 2.600 €/Monat (inklusive Lohn, Steuern und Sozialabgaben in Polen) zuzüglich 170 €/Monat Vermittlungsgebühr — also rund 2.770 €/Monat. Davon zieht die Pflegekasse je nach Pflegegrad 347 bis 990 €/Monat Pflegegeld ab, und nach § 35a EStG sind bis zu 4.000 €/Jahr steuerlich absetzbar. Der tatsächliche Eigenanteil liegt damit für viele Familien deutlich niedriger als bei einem Pflegeheim.

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Kostenrechner

Was bleibt als Eigenanteil?

Wählen Sie Pflegegrad und Bundesland — der Rechner schätzt Ihren monatlichen Eigenanteil. Unverbindliche Orientierung, Stand 2026.

Richtwert ab 2.600 € (Basisbetreuung). Bei höherem Bedarf anpassen.
Betreuung + Vermittlung
Pflegegeld der Pflegekasse
Voraussichtlicher Eigenanteil
pro Monat, vor Steuervorteil
Genaue Berechnung anfragen →

Unverbindliche Schätzung auf Basis der Pflegegeld-Sätze 2026. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom individuellen Bedarf, der Betreuungskraft und Ihrer steuerlichen Situation ab. Gerne rechnen wir Ihren Fall kostenlos durch.

Aufschlüsselung

Was im Preis enthalten ist — und was hinzukommt

✓ Im Monatspreis enthalten

  • Bruttolohn der Betreuungskraft
  • Steuern & Sozialabgaben in Polen
  • Hauswirtschaft, Grundpflege, Begleitung
  • Vermittlungsgebühr 170 €/Monat
  • Fester deutscher Ansprechpartner

+ Vom Auftraggeber zu stellen

  • Eigenes Zimmer für die Betreuungskraft
  • Freie Verpflegung (Kost & Logis)
  • Keine versteckten Kosten darüber hinaus
Kosten & Preise

Transparente Preisgestaltung

Durch Pflegekassenleistungen kann der tatsächliche Eigenanteil deutlich geringer ausfallen. Wir beraten Sie kostenlos.

Basisbetreuung
ab 2.600 €
pro Monat (inkl. Lohn, Steuern & SV-Beiträge in Polen)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Alltagsbegleitung & Aktivierung
  • Unterstützung Körperpflege
  • Einkaufen & Kochen
  • Fester Ansprechpartner aus Deutschland
  • Vermittlungsgebühr 170 €/Monat
Beratung anfragen
Förderung & Zuschüsse
Bis 990 €/Monat
Pflegekassenleistungen (Stand 2026)
  • Pflegegeld Grad 2–5: 347–990 €/Monat
  • Bayerisches Landespflegegeld 500,00 €/Jahr
  • Entlastungsbudget 3.539 €/Jahr
  • Steuerlich absetzbar bis 4.000 €/Jahr
  • Antragstellung auf Wunsch
Förderung prüfen
Förderung 2026

Pflegegeld nach Pflegegrad

Pflegegrad 2 347 €/Monat
Pflegegrad 3 599 €/Monat
Pflegegrad 4 800 €/Monat
Pflegegrad 5 990 €/Monat

Zusätzlich: bis zu 4.000 €/Jahr steuerlich absetzbar (§ 35a EStG), in Bayern 500,00 €/Jahr Landespflegegeld ab Pflegegrad 2, sowie das gemeinsame Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis 3.539 €/Jahr). Wir helfen kostenlos bei der Antragstellung.

Häufige Fragen zu den Kosten

Kosten & Finanzierung — Ihre Fragen

Die Kosten beginnen ab 2.600 €/Monat für die Basisbetreuung — inklusive Bruttolohn, Steuern und Sozialabgaben in Polen. Hinzu kommt eine Vermittlungsgebühr unserer Agentur von 170 €/Monat sowie Kost und Logis der Betreuungskraft im Haushalt. Der tatsächliche Eigenanteil sinkt durch Pflegegeld und Steuervorteile deutlich.

Bei häuslicher Betreuung wird das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt: 347 €/Monat bei Pflegegrad 2, 599 € bei Grad 3, 800 € bei Grad 4 und 990 € bei Grad 5 (Stand 2026). Dieses Geld können Sie für die Betreuungskraft verwenden und senkt damit unmittelbar Ihren Eigenanteil.

Ja. Als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG können Sie 20 % der Kosten bis zu 4.000 €/Jahr (rund 333 €/Monat) direkt von Ihrer Einkommensteuer abziehen. Bewahren Sie Rechnungen und Überweisungsbelege auf und reichen Sie diese mit Ihrer Steuererklärung ein.

Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und benötigt ein eigenes Zimmer sowie freie Verpflegung (Kost und Logis). Diese Sachleistungen stellt der Auftraggeber bereit. Darüber hinaus fallen keine versteckten Kosten an — Lohn, Steuern und Sozialabgaben in Polen sind im Monatspreis enthalten.

Beispiel: 2.600 € Betreuung + 170 € Vermittlung = 2.770 €/Monat. Bei Pflegegrad 3 (599 € Pflegegeld) bleibt ein Eigenanteil von rund 2.171 €/Monat — vor Steuervorteil. Mit der Absetzbarkeit nach § 35a (bis 333 €/Monat) reduziert sich die Belastung weiter. Nutzen Sie unseren Kostenrechner für eine erste Schätzung Ihres Falls.

In Bayern erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 zusätzlich das Bayerische Landespflegegeld in Höhe von 500,00 €/Jahr. Außerdem steht das gemeinsame Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis 3.539 €/Jahr) zur Verfügung, das die Betreuung flankierend entlasten kann.

Ihren Eigenanteil genau berechnen

Wir rechnen Ihren individuellen Fall kostenlos durch — inklusive aller Förder- und Steuermöglichkeiten. Persönlich, unverbindlich, aus der Region.

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