- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Alltagsbegleitung & Aktivierung
- Unterstützung Körperpflege
- Einkaufen & Kochen
- Fester Ansprechpartner aus Deutschland
- Monatliche Servicepauschale 170 €/Monat inklusive
24-Stunden-Pflege: Kosten 2026 im Überblick
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuungskraft aus Polen — und was bleibt nach Pflegegeld und Steuervorteil wirklich übrig? Transparent erklärt, mit Kostenrechner. Stand: Juli 2026, inklusive Einordnung zum neuen Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte (16,52 €/Stunde seit 1. Juli 2026).
Was kostet 24-Stunden-Pflege 2026?
Eine legale 24-Stunden-Betreuung zu Hause kostet 2026 ab 2.770 €/Monat, noch vor Pflegegeld: ab 2.600 € Betreuungskosten (inklusive Lohn, Steuern und Sozialabgaben) plus 170 €/Monat monatliche Servicepauschale — laufend, keine Einmalzahlung. Davon geht Ihr Pflegegeld ab: 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (Pflegegrad 3), 800 € (Pflegegrad 4) oder 990 € (Pflegegrad 5). Bei Pflegegrad 3 bleibt ein Eigenanteil von rund 2.171 €/Monat. Seit dem 1. Juli 2026 liegt der Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte bei 16,52 €/Stunde — steigende gesetzliche Lohnuntergrenzen wirken sich branchenweit auf das Preisniveau aus.
Hinweis zur Leistung: Wir vermitteln eine legale 24-Stunden-Betreuung im Rahmen der EU-Entsendung mit A1-Bescheinigung, Arbeitsvertrag und Sozialversicherung — Details auf unserer Seite zur rechtlichen Grundlage. Unsere Betreuungskräfte leisten keine medizinische Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Wundversorgung) — diese übernimmt weiterhin ein ambulanter Pflegedienst.
Als familiengeführte Agentur aus Wertheim vermitteln wir seit 2010 ausschließlich rechtssichere Betreuung und legen die Kosten offen — ohne verstecktes Kleingedrucktes. Auf dieser Seite finden Sie den vollständigen Überblick: was im Preis steckt, was die Pflegekasse dazuzahlt, was die gestiegenen Lohnuntergrenzen 2026 bedeuten und was am Ende tatsächlich als Eigenanteil bei Ihrer Familie bleibt.
Pflegemindestlohn 16,52 € seit 1. Juli 2026 — was das für die Kosten bedeutet
Zum 1. Juli 2026 ist der gesetzliche Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte auf 16,52 €/Stunde gestiegen; er ist nach Qualifikation gestaffelt und in der Siebten Pflegearbeitsbedingungenverordnung geregelt. Wichtig für die richtige Einordnung: Der Pflegemindestlohn gilt unmittelbar für Betriebe, die überwiegend Pflegeleistungen erbringen — etwa für den ambulanten Pflegedienst, der die Behandlungspflege übernimmt. Für eine Betreuungskraft im Privathaushalt gilt der gesetzliche Mindestlohn, und zwar in voller Höhe: auch bei einer EU-Entsendung aus Polen und auch für Bereitschaftszeiten, wenn die Betreuungskraft im Haushalt lebt und jederzeit einsatzbereit sein muss (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Juni 2021, 5 AZR 505/20). Beides zusammen hebt das Lohnniveau der gesamten Branche — und wirkt sich deshalb auf die Preise aus. Seriöse Agenturen bilden das transparent ab, statt die Differenz still zulasten der Betreuungskraft zu drücken.
Umgekehrt gilt: Wer Ihnen eine vollständige 24-Stunden-Versorgung für weniger als etwa 2.000 €/Monat anbietet, kann seriöse Löhne, Verträge und Sozialabgaben rechnerisch kaum leisten. Genau hier trennt sich ein rechtssicheres Entsendemodell von der Scheinselbstständigkeit. Worin sich die zulässigen Beschäftigungsformen unterscheiden, zeigen wir bei den legalen Modellen der 24-Stunden-Pflege im Vergleich — und woran Sie eine seriöse 24-Stunden-Pflege-Agentur erkennen, haben wir gesondert zusammengefasst.
Warnsignale bei Dumpingangeboten unter 2.000 €/Monat
- Kein Arbeitsvertrag und kein Nachweis der Sozialversicherung — stattdessen ein Gewerbe der Betreuungskraft
- Keine nachvollziehbaren Sozialversicherungsbeiträge im Entsendeland
- Ein Preis, der trotz gestiegener gesetzlicher Lohnuntergrenzen „unverändert" bleibt
- Bereitschaftszeiten, die im Vertrag gar nicht auftauchen
- Kein fester deutscher Ansprechpartner, nur ein anonymes Portal
Unser Modell — EU-Entsendung mit A1-Bescheinigung, Arbeitsvertrag und Sozialversicherung im Entsendeland — wurde vom Hauptzollamt Heilbronn geprüft. Kein Gewerbe, keine Scheinselbstständigkeit.
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung pro Tag?
Abgerechnet wird die häusliche 24-Stunden-Betreuung immer monatlich, nicht pro Tag. Rechnet man den Monatspreis dennoch auf den Tag um, startet sie bei rund 92 € pro Tag (ab 2.770 €/Monat inkl. Betreuungskosten und monatlicher Servicepauschale, vor Pflegegeld). Nach Abzug des Pflegegeldes bei Pflegegrad 3 (599 €/Monat) liegt der rechnerische Eigenanteil bei etwa 72 € pro Tag. Damit ist eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung im eigenen Zuhause meist deutlich günstiger als ein vergleichbarer vollstationärer Heimplatz.
Was bleibt als Eigenanteil?
Wählen Sie Pflegegrad und Bundesland — der Rechner schätzt Ihren monatlichen Eigenanteil. Er rechnet immer von der vollständigen Basis (Betreuungskosten + 170 €/Monat Servicepauschale). Bei Wohnsitz in Bayern weist er ab Pflegegrad 2 zusätzlich das Landespflegegeld von 500 €/Jahr aus (als jährliche Leistung, nicht im monatlichen Eigenanteil verrechnet) — in Baden-Württemberg entfällt dieser Posten. Unverbindliche Orientierung, Stand Juli 2026.
Unverbindliche Schätzung auf Basis der Pflegegeld-Sätze 2026. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom individuellen Bedarf, der Betreuungskraft und Ihrer steuerlichen Situation ab. Gerne rechnen wir Ihren Fall kostenlos durch. Schritt für Schritt erklärt: Eigenanteil in einer Minute berechnen.
Kostenübersicht: So setzt sich der Preis zusammen
Damit Sie nachvollziehen, wofür Sie zahlen, machen wir den Preis transparent. Die Basis ab 2.770 €/Monat besteht aus zwei Bausteinen. Erstens die Betreuungskosten ab 2.600 €/Monat: Sie decken die Betreuungskraft aus Polen, ihren Lohn, Steuern und Sozialabgaben sowie die Abwicklung über unseren Entsendepartner ab. Zweitens die monatliche Servicepauschale von 170 €/Monat — ausdrücklich monatlich, nicht einmalig. In dieser Pauschale ist alles inklusive: Ihr fester deutscher Ansprechpartner, die laufende rechtssichere Abwicklung Ihres Vertragsverhältnisses, Qualitätssicherung, Koordination und im Bedarfsfall schnell eine Ersatzkraft, falls die Betreuungskraft krank wird oder Urlaub hat. Sie zahlen also nicht an einen anonymen Portal-Algorithmus, sondern an eine Ansprechpartnerin, die Sie persönlich kennt.
✓ In der Basis ab 2.770 €/Monat enthalten
- Bruttolohn der Betreuungskraft (gesetzliche Lohnuntergrenzen eingepreist)
- Steuern & Sozialabgaben
- Hauswirtschaft, Grundpflege, Begleitung
- Monatliche Servicepauschale 170 €/Monat
- Fester deutscher Ansprechpartner
- Qualitätssicherung & schneller Ersatz bei Ausfall
+ Vom Auftraggeber zu stellen
- Eigenes Zimmer für die Betreuungskraft
- Freie Verpflegung (Kost & Logis)
- Keine versteckten Kosten darüber hinaus
Wie polnische Betreuungskräfte ausgewählt, entsandt und legal beschäftigt werden, erklären wir ausführlich auf unserer Seite zu polnischen Pflegekräften.
Transparente Preisgestaltung
Durch Pflegekassenleistungen kann der tatsächliche Eigenanteil deutlich geringer ausfallen. Wir beraten Sie kostenlos.
- Alles aus Basisbetreuung
- 24h-Präsenz & Nachtbereitschaft
- Intensive Pflegeleistungen
- Demenzbetreuung inklusive
- Urlaubsvertretung inklusive
- Pflegegeld Grad 2–5: 347–990 €/Monat
- Bayerisches Landespflegegeld 500 €/Jahr — nur bei Wohnsitz in Bayern
- Entlastungsbudget 3.539 €/Jahr
- Steuerermäßigung nach § 35a EStG bis 4.000 €/Jahr
- Antragstellung auf Wunsch
Was zahlt die Pflegekasse dazu? Pflegegeld nach Pflegegrad
Einen Teil dieser Kosten übernimmt die Pflegekasse. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Das Pflegegeld wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person gezahlt und kann für die häusliche Betreuung eingesetzt werden. Es senkt Ihren Eigenanteil unmittelbar, denn es wird von der Basis ab 2.770 €/Monat abgezogen.
Was die Pflegekasse konkret zur Rund-um-die-Uhr-Betreuung beisteuert, haben wir im Ratgeber Was zahlt die Pflegekasse 2026 zur 24-Stunden-Betreuung dazu? aufgeschlüsselt. Bei der Antragstellung helfen wir kostenlos.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Pflegegeld je Pflegegrad: § 37 SGB XI — Stand 01.01.2026 (Abruf: 07/2026)
- Vergleichswert stationär (Eigenanteil 1. Heim-Jahr rund 3.245 €/Monat): vdek — Stand 01.01.2026 (Abruf: 07/2026)
- Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen: § 35a EStG — bis 4.000 €/Jahr (Abruf: 07/2026)
- Verhinderungspflege: § 39 SGB XI — gemeinsames Entlastungsbudget mit § 42 SGB XI (Abruf: 07/2026)
- Kurzzeitpflege: § 42 SGB XI — gemeinsames Entlastungsbudget mit § 39 SGB XI (Abruf: 07/2026)
- Pflegemindestlohn 16,52 €/Stunde für Pflegehilfskräfte: Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung — seit 01.07.2026 (Abruf: 07/2026)
- EU-Entsendung und A1-Bescheinigung: VO (EG) Nr. 883/2004, Art. 12 — Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Abruf: 07/2026)
- Gesetzlicher Mindestlohn auch für entsandte Betreuungskräfte einschließlich Bereitschaftszeiten: BAG, Urteil vom 24.06.2021 – 5 AZR 505/20.
Rechenbeispiel Pflegegrad 3: Ihr Eigenanteil
Ein konkretes Rechenbeispiel macht das greifbar. Wir rechnen immer von der vollständigen Basis, nicht von den reinen Betreuungskosten: 2.770 €/Monat abzüglich 599 € Pflegegeld ergibt einen Eigenanteil von rund 2.171 €/Monat. Bei Pflegegrad 4 sinkt der Eigenanteil auf etwa 1.970 €, bei Pflegegrad 5 auf rund 1.780 €. Das ist der Betrag, den die Familie tatsächlich monatlich trägt — bevor Steuerermäßigung und Entlastungsbudget greifen. Entscheidend ist nicht die Ausgangssumme, sondern das, was nach Abzug der Leistungen übrig bleibt — und hier macht der Wohnsitz einen Unterschied.
Beispiel A: Main-Tauber-Kreis (Baden-Württemberg), Pflegegrad 3
Für eine Familie in Wertheim, Tauberbischofsheim oder Bad Mergentheim:
- Monatliche Basis (Betreuung 2.600 € + Servicepauschale 170 €): ab 2.770 €
- abzüglich Pflegegeld Pflegegrad 3: 599 €
- Rechnerischer Eigenanteil: ab ca. 2.171 € pro Monat
- Bayerisches Landespflegegeld: im Main-Tauber-Kreis nicht anrechenbar
Hinweis: Das bayerische Landespflegegeld von 500 €/Jahr gilt hier nicht — der Main-Tauber-Kreis liegt in Baden-Württemberg. Zusätzlich lässt sich die Belastung — je nach individuellen Voraussetzungen — über Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis 3.539 €/Jahr) sowie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG weiter senken. Mehr zur Region: 24-Stunden-Betreuung in Baden-Württemberg.
Beispiel B: Raum Würzburg / bayerischer Untermain (Bayern), Pflegegrad 3
Für eine Familie mit Wohnsitz in Würzburg, Aschaffenburg oder Miltenberg:
- Monatliche Basis (Betreuung 2.600 € + Servicepauschale 170 €): ab 2.770 €
- abzüglich Pflegegeld Pflegegrad 3: 599 €
- Rechnerischer Eigenanteil: ab ca. 2.171 € pro Monat
- zusätzlich: Landespflegegeld 500 €/Jahr (ab Pflegegrad 2, nur bei Wohnsitz in Bayern) — rechnerisch im Schnitt rund 42 €/Monat
Auch hier lassen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (bis 4.000 €/Jahr — eine Steuervergünstigung, keine Preisminderung) ergänzend nutzen. Ob und in welcher Höhe § 35a greift, hängt vom Einzelfall ab — klären Sie das am besten mit Ihrem Steuerberater bzw. Finanzamt.
Steuerermäßigung nach § 35a EStG und Entlastungsbudget
Es gibt zwei wichtige Hebel, die viele Familien übersehen. Erstens die Steuerermäßigung nach § 35a EStG: Für haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten Sie 20 Prozent zurück, höchstens 4.000 € pro Jahr (rund 333 €/Monat). Wichtig zur Einordnung — das ist eine Ermäßigung Ihrer Steuerlast über die Steuererklärung, kein Rabatt auf den Rechnungsbetrag. Bewahren Sie Rechnungen und Überweisungsbelege auf und reichen Sie diese mit Ihrer Steuererklärung ein.
Zweitens das Entlastungsbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €/Jahr (gemeinsames Jahresbudget), mit dem sich Betreuungsphasen zusätzlich finanzieren lassen. Welche Kombination in Ihrem Fall passt, klären wir in einem kostenlosen Beratungsgespräch — und helfen auf Wunsch bei der Antragstellung.
Regionaler Hinweis: Landespflegegeld nur in Bayern
Ein regionaler Hinweis, der oft für Verwirrung sorgt: das Bayerische Landespflegegeld von 500 € pro Jahr (ab Pflegegrad 2). Es wird einmal jährlich auf Antrag ausgezahlt und ist strikt an den Wohnsitz in Bayern gebunden.
- Anspruch (Wohnsitz in Bayern): u. a. Würzburg, Aschaffenburg, Miltenberg, Schweinfurt und der Landkreis Main-Spessart — dazu zählt auch Kreuzwertheim.
- Im Main-Tauber-Kreis nicht anrechenbar (Baden-Württemberg): Wertheim, Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim, Lauda-Königshofen und Külsheim — der gesamte Main-Tauber-Kreis liegt in Baden-Württemberg.
Besonderheit an der Landesgrenze: Wertheim (Baden-Württemberg) und Kreuzwertheim (Bayern, Landkreis Main-Spessart) liegen sich direkt am Main gegenüber — getrennt nur durch den Fluss — und werden dennoch unterschiedlich behandelt. Für das Landespflegegeld zählt allein der Wohnsitz. Unser eigener Sitz in Wertheim liegt in Baden-Württemberg; dort besteht kein Anspruch auf diese bayerische Leistung.
Wir betreuen den gesamten Raum Main-Tauber, den Raum Würzburg und den bayerischen Untermain — und rechnen für jede Familie die zutreffende Förderung durch.
Was wir leisten — und was nicht
Was wir NICHT leisten: keine medizinische Behandlungspflege
Wichtig für Ihre Einordnung: Wir vermitteln Betreuung, Hauswirtschaft, Grundpflege und Alltagsunterstützung — keine medizinische Behandlungspflege. Aufgaben wie Medikamentengabe per Injektion, Wundversorgung oder das Anlegen von Verbänden gehören zur Behandlungspflege und werden von einem ambulanten Pflegedienst übernommen; die Kosten dafür trägt in der Regel die Kranken- bzw. Pflegeversicherung.
Beides ergänzt sich hervorragend: Unsere Betreuungskraft ist rund um die Uhr im Haushalt präsent, der Pflegedienst übernimmt die medizinischen Leistungen. Gerne stimmen wir uns mit dem Pflegedienst vor Ort ab.
Unsere Stärke ist die Verbindung aus Legalität und Tempo. Das Modell der EU-Entsendung mit A1-Bescheinigung, Arbeitsvertrag und Sozialversicherung im Entsendeland wurde vom Hauptzollamt Heilbronn geprüft — kein Gewerbe, keine Scheinselbstständigkeit. In der Regel vermitteln wir innerhalb von 5–7 Werktagen, im Notfall in 3–4 Tagen. Für die Servicequalität stehen die Bewertung 5,00 bei ProvenExpert und die Erfahrung von Inhaberin Margareta Schaffars, die seit 2008 im Bereich der häuslichen Betreuung tätig ist.
Kosten & Finanzierung — Ihre Fragen
Eine legale 24-Stunden-Betreuung zu Hause kostet 2026 ab 2.770 €/Monat, noch vor Pflegegeld. Diese Basis setzt sich zusammen aus ab 2.600 € für die Betreuung zzgl. einer monatlichen Servicepauschale von 170 €/Monat. Dieser Betrag wird durch das Pflegegeld der Pflegekasse anteilig reduziert. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom Pflegegrad ab — bei Pflegegrad 3 sind es rund 2.171 €/Monat.
Zum 1. Juli 2026 ist der gesetzliche Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte auf 16,52 €/Stunde gestiegen (Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung). Unmittelbar gilt er für Betriebe, die überwiegend Pflegeleistungen erbringen — etwa ambulante Pflegedienste. Für eine Betreuungskraft im Privathaushalt gilt der gesetzliche Mindestlohn, und zwar auch bei EU-Entsendung und auch für Bereitschaftszeiten (BAG, Urteil vom 24.06.2021 – 5 AZR 505/20). Steigende Lohnuntergrenzen wirken sich deshalb branchenweit auf das Preisniveau aus. Seriöse Agenturen mit Arbeitsvertrag und Sozialversicherung bilden das transparent ab.
Die Kosten beginnen ab 2.600 €/Monat für die Basisbetreuung — inklusive Bruttolohn, Steuern und Sozialabgaben. Hinzu kommt die monatliche Servicepauschale von 170 €/Monat sowie Kost und Logis der Betreuungskraft im Haushalt. Die rechnerische Basis liegt damit bei ab 2.770 €/Monat (2.600 € + 170 €; Kost und Logis sind Sachleistungen im Haushalt) — der tatsächliche Eigenanteil sinkt durch Pflegegeld und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG deutlich.
Kein bestimmter Pflegegrad ist Voraussetzung: Die 24-Stunden-Betreuung zu Hause können Sie unabhängig vom Pflegegrad beauftragen. Der Pflegegrad entscheidet nur darüber, wie stark sich die Pflegekasse beteiligt — ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld zwischen 347 €/Monat (Grad 2) und 990 €/Monat (Grad 5), das Ihren Eigenanteil unmittelbar senkt. Bei Pflegegrad 1 oder ganz ohne Pflegegrad tragen Sie die Kosten zunächst selbst, können aber die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nutzen. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Ja. Ohne Pflegegrad ist die 24-Stunden-Betreuung jederzeit als Selbstzahler möglich — die Basis liegt dann bei ab 2.770 €/Monat, ohne Anrechnung von Pflegegeld. Auch als Selbstzahler mindert § 35a EStG die Steuerlast um 20 % der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr (eine Steuerermäßigung, keine Preisminderung). Da ein Pflegegrad den Eigenanteil dauerhaft senkt, lohnt sich der Antrag bei der Pflegekasse in der Regel — wir beraten Sie dazu kostenlos.
Bei häuslicher Betreuung wird das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt: 347 €/Monat bei Pflegegrad 2, 599 € bei Grad 3, 800 € bei Grad 4 und 990 € bei Grad 5 (Stand 2026). Dieses Geld können Sie für die Betreuungskraft verwenden — es senkt Ihren Eigenanteil unmittelbar.
Ja. Als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG erhalten Sie eine Steuerermäßigung: 20 % der Kosten, bis zu 4.000 €/Jahr (rund 333 €/Monat), werden direkt von Ihrer Einkommensteuer abgezogen — eine Steuervergünstigung, keine Minderung des Preises. Bewahren Sie Rechnungen und Überweisungsbelege auf und reichen Sie diese mit Ihrer Steuererklärung ein.
Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und benötigt ein eigenes Zimmer sowie freie Verpflegung (Kost und Logis). Diese Sachleistungen stellt der Auftraggeber bereit. Darüber hinaus fallen keine versteckten Kosten an — Lohn, Steuern und Sozialabgaben sind im Monatspreis enthalten.
Beispiel: 2.600 € Betreuung + 170 € monatliche Servicepauschale = 2.770 €/Monat. Bei Pflegegrad 3 (599 € Pflegegeld) bleibt ein Eigenanteil von rund 2.171 €/Monat — vor Steuerermäßigung. Mit § 35a EStG (bis zu 333 €/Monat) reduziert sich die Belastung weiter. Nutzen Sie unseren Kostenrechner für eine erste Schätzung Ihres Falls — bei Wohnsitz in Bayern kommt zusätzlich das Landespflegegeld von 500 €/Jahr in Betracht.
Ja — aber nur in Bayern. Das Bayerische Landespflegegeld (500 €/Jahr ab Pflegegrad 2) gilt ausschließlich bei Wohnsitz in Bayern, zum Beispiel in Würzburg, Aschaffenburg, Miltenberg, Schweinfurt oder im Landkreis Main-Spessart. Im Main-Tauber-Kreis und im übrigen Baden-Württemberg besteht kein Anspruch. Unabhängig vom Bundesland steht das gemeinsame Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis 3.539 €/Jahr) zur Verfügung, das die Betreuung flankierend entlasten kann.
Nein. Wertheim liegt in Baden-Württemberg — das Landespflegegeld ist eine bayerische Leistung und setzt einen Wohnsitz in Bayern voraus. Auch in Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim, Lauda-Königshofen und Külsheim wird es nicht gezahlt. Anders im direkt benachbarten Kreuzwertheim: Es liegt bereits in Bayern (Landkreis Main-Spessart), dort besteht der Anspruch ab Pflegegrad 2.
Sie fällt monatlich an (170 €/Monat), nicht einmalig. In der monatlichen Servicepauschale ist alles inklusive: Ihr fester deutscher Ansprechpartner, laufende Qualitätssicherung, Koordination, schneller Ersatz bei Krankheit oder Urlaub der Betreuungskraft und die laufende, rechtssichere Abwicklung Ihres Betreuungsverhältnisses — transparent, ohne verstecktes Kleingedrucktes. Zusammen mit den Betreuungskosten ergibt sich die Basis ab 2.770 €/Monat vor Pflegegeld.
Nein. Es handelt sich um Alltagsbegleitung, Hauswirtschaft und Grundpflege — nicht um medizinische Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Wundversorgung). Diese leistet weiterhin ein ambulanter Pflegedienst; die Kosten dafür trägt in der Regel die Kranken- bzw. Pflegeversicherung.
Wie schlägt sich die 24-Stunden-Betreuung gegen Pflegeheim und ambulanten Pflegedienst? Den vollständigen Pflege-Vergleich mit Kosten 2026 finden Sie hier.
Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — im Einzelfall mit Pflegekasse, Krankenkasse bzw. Steuerberatung abstimmen.
Fachlich geprüft und verfasst von Margareta Schaffars, Inhaberin der Agentur in Wertheim — in der häuslichen Betreuung seit 2008, eigene Agentur seit 2010.
Ratgeber zu Kosten & Finanzierung
Ihren Eigenanteil genau berechnen
Wir rechnen Ihren individuellen Fall kostenlos durch — inklusive aller Förder- und Steuermöglichkeiten. Persönlich, unverbindlich, aus der Region.