Das an Pflegebedürftige ausgezahlte Pflegegeld zählt nicht als Einkommen und wird weder auf die Rente angerechnet noch versteuert. Es ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung.
Pflegegeld ist steuerfrei und anrechnungsfrei
Gibt eine pflegebedürftige Person ihr Pflegegeld an pflegende Angehörige weiter, bleibt es auch dort in der Regel steuerfrei – sofern es als Anerkennung für die Pflege und nicht als Lohn gezahlt wird.
Wann fließen Rentenbeiträge für Pflegende?
Pflegende Angehörige können sogar Rentenansprüche erwerben: Wer eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pflegt und daneben nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist, für den zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung.
Worauf Sie achten sollten
Die genauen Voraussetzungen prüft die Pflegekasse. Wer Pflege und Beruf vereinbaren muss, kann eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause als Entlastung nutzen; für eine vorübergehende Vertretung gibt es zusätzlich die Verhinderungspflege. Stand: September 2026 – im Einzelfall bei Pflegekasse und Finanzamt bestätigen. Offizielle Infos: Bundesgesundheitsministerium.
Wird Pflegegeld auf die Grundsicherung oder Sozialhilfe angerechnet?
Nein. Leistungen der Pflegeversicherung bleiben bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt anrechnungsfrei. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist zweckgebunden: Es soll die selbst beschaffte Pflege sicherstellen und steht deshalb nicht für den allgemeinen Lebensunterhalt zur Verfügung. Das Sozialamt darf es folglich nicht als Einkommen gegenrechnen und die Grundsicherung nicht entsprechend kürzen. Gleiches gilt für den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI — auch er ist eine zweckgebundene Leistung und kein Einkommen.
Wichtig ist die Abgrenzung: Anrechnungsfrei bleibt das Pflegegeld, solange es der pflegebedürftigen Person zusteht. Wird es dagegen als regelmäßiges Entgelt an eine erwerbsmäßig tätige Person weitergegeben, ist das für deren eigene Sozialleistungen gesondert zu beurteilen. Im Zweifel klären Sie das vorab mit dem zuständigen Sozialamt.
Zählt Pflegegeld zum Einkommen der pflegenden Angehörigen?
Nein — weitergeleitetes Pflegegeld ist für pflegende Angehörige kein Arbeitslohn und kein anrechenbares Einkommen, solange es als Anerkennung für die nicht erwerbsmäßige Pflege gezahlt wird und die Höhe des Pflegegeldes nicht übersteigt (§ 3 Nr. 36 EStG). Praktisch heißt das: Wer die Mutter mit Pflegegrad 3 pflegt und dafür die 599 €/Monat weitergereicht bekommt, muss diesen Betrag weder versteuern noch als Einkommen bei Arbeitslosengeld II-Nachfolgeleistungen oder Wohngeld angeben.
Die Grenze verläuft bei der Erwerbsmäßigkeit: Sobald jemand die Pflege beruflich ausführt — etwa eine angestellte Betreuungskraft oder ein ambulanter Dienst — greift die Steuerbefreiung nicht mehr, und die Zahlung ist normales Entgelt.
Pflegegeld in der Steuererklärung: Was Sie eintragen müssen
In der Regel gar nichts. Das Pflegegeld ist nach § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerfrei und gehört damit nicht in die Anlage N und nicht in die Anlage SO. Es unterliegt auch keinem Progressionsvorbehalt, erhöht also nicht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte — anders als etwa Kranken- oder Elterngeld.
Relevant wird die Steuererklärung an einer anderen Stelle: bei den Kosten der Betreuung. Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie über die Steuerermäßigung nach § 35a EStG geltend machen — 20 % der Kosten, höchstens 4.000 € pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen. Das ist kein Abzug vom Preis der Betreuung, sondern eine Erstattung über den Steuerbescheid. Wie sich das zusammen mit dem Pflegegeld auf den tatsächlichen Eigenanteil auswirkt, zeigt der Kostenüberblick zur 24-Stunden-Betreuung.
Häufige Fragen zu Pflegegeld und Rente
Wird Pflegegeld auf die Rente angerechnet?
Nein. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI wird der pflegebedürftigen Person zweckgebunden ausgezahlt und ist keine Einkommensart im Sinne des Rentenrechts. Es mindert weder die Altersrente noch eine Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente.
Wird Pflegegeld auf die Grundsicherung angerechnet?
Nein. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung und zählt bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht als Einkommen. Das Sozialamt darf die Grundsicherung deshalb nicht um das Pflegegeld kürzen. Dasselbe gilt für den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.
Muss ich Pflegegeld in der Steuererklärung angeben?
Nein. Für die pflegebedürftige Person ist das Pflegegeld als Leistung aus einer Pflegeversicherung nach § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerfrei. Wird es an pflegende Angehörige weitergegeben, greift § 3 Nr. 36 EStG — steuerfrei bis zur Höhe des Pflegegeldes, solange es als Anerkennung für die Pflege und nicht als Arbeitslohn gezahlt wird.
Erwerbe ich als pflegende Angehörige Rentenansprüche?
Ja, unter drei Bedingungen: mindestens Pflegegrad 2, nicht erwerbsmäßige Pflege von mindestens 10 Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen, und daneben höchstens 30 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche. Dann zahlt die Pflegekasse Beiträge in Ihre gesetzliche Rentenversicherung ein (§ 44 i. V. m. § 19 SGB XI).
Was gilt, wenn ich das Pflegegeld an eine Betreuungskraft weitergebe?
Dann greift die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 36 EStG nicht: Sie gilt für Angehörige und nahestehende Personen, die nicht erwerbsmäßig pflegen — nicht für das Entgelt einer beruflich tätigen Betreuungskraft. Am Pflegegeld selbst ändert das nichts: Es wird weiterhin an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und darf für die Betreuung zu Hause eingesetzt werden, wo es den Eigenanteil direkt senkt. Wie die Betreuungskraft vertraglich eingebunden ist, erklären wir bei den polnischen Betreuungskräften; die steuerliche Entlastung für den Betreuungsanteil läuft über die Steuerermäßigung nach § 35a EStG — die Einordnung dazu steht im Kostenüberblick.
Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn eine 24-Stunden-Betreuungskraft im Haushalt lebt?
Das Pflegegeld bleibt bestehen und ist der wichtigste Baustein zur Senkung Ihres Eigenanteils. Unsere Basis liegt ab 2.770 €/Monat — darin ist die monatliche Betreuungs- und Servicepauschale bereits enthalten: Ihr fester deutscher Ansprechpartner, Qualitätssicherung, Koordination und im Bedarfsfall schnell eine Ersatzkraft. Bei Pflegegrad 3 (599 €) bleiben davon rund 2.171 €/Monat Eigenanteil — die Pflegegeld-Sätze 2026 im Kostenüberblick zeigen die Rechnung für jeden Pflegegrad. Wird zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt, kann sich das Pflegegeld anteilig als Kombinationsleistung mindern. Hinweis: Die Betreuungskraft übernimmt Alltagsbegleitung, Grundpflege und Haushalt — die medizinische Behandlungspflege bleibt Aufgabe eines ambulanten Pflegedienstes.
Auf welcher rechtlichen Grundlage kommt eine Betreuungskraft ins Haus?
Über das EU-Entsendemodell: Die Betreuungskraft ist bei einer Partnerfirma im Herkunftsland angestellt, die Lohn, Steuern und Sozialabgaben abführt — Sie sind Auftraggeber, nicht Arbeitgeber. Wie das im Einzelnen abläuft und welche Verträge dazugehören, steht auf unserer Seite zur rechtlichen Grundlage der Vermittlung.
Quellen
- § 37 SGB XI — Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (Pflegegrade 2 bis 5). Abruf: 22.08.2026.
- § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG — Leistungen aus einer Pflegeversicherung sind steuerfrei. Abruf: 22.08.2026.
- § 3 Nr. 36 EStG — Steuerfreiheit weitergeleiteter Pflegeleistungen bis zur Höhe des Pflegegeldes. Abruf: 22.08.2026.
- § 13 SGB XI — Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen (Vorrang vor der Sozialhilfe). Abruf: 11.09.2026.
- § 82 SGB XII — Begriff des Einkommens bei Grundsicherung und Sozialhilfe. Abruf: 11.09.2026.
- § 35a EStG — Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (20 %, höchstens 4.000 € im Jahr). Abruf: 11.09.2026.
- § 44 SGB XI — Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen, i. V. m. § 19 SGB XI (Begriff der Pflegeperson). Abruf: 22.08.2026.
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — im Einzelfall mit Pflegekasse, Rentenversicherung bzw. Steuerberatung abstimmen. Wir leisten keine Steuer- oder Rentenberatung.
Sie sind unsicher, wie sich das Pflegegeld in Ihrem Fall auf den Eigenanteil auswirkt? Rufen Sie uns an: 09342 9151977 — kostenlose Erstberatung, Mo–Fr 9–17 Uhr.