Das an Pflegebedürftige ausgezahlte Pflegegeld zählt nicht als Einkommen und wird weder auf die Rente angerechnet noch versteuert. Es ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung.
Pflegegeld ist steuerfrei und anrechnungsfrei
Gibt eine pflegebedürftige Person ihr Pflegegeld an pflegende Angehörige weiter, bleibt es auch dort in der Regel steuerfrei – sofern es als Anerkennung für die Pflege und nicht als Lohn gezahlt wird.
Wann fließen Rentenbeiträge für Pflegende?
Pflegende Angehörige können sogar Rentenansprüche erwerben: Wer eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pflegt und daneben nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist, für den zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung.
Worauf Sie achten sollten
Die genauen Voraussetzungen prüft die Pflegekasse. Wer Pflege und Beruf vereinbaren muss, kann eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause als Entlastung nutzen. Angaben Stand 2025 – im Einzelfall bei Pflegekasse und Finanzamt bestätigen. Offizielle Infos: Bundesgesundheitsministerium.