Pflegekräfte aus Polen legal beschäftigen
Rechtssichere Vermittlung nach EU-Recht — mit Arbeitsvertrag, Sozialversicherung und voller Transparenz.
Ja — bei korrekter Umsetzung ist die 24-Stunden-Betreuung durch eine polnische Pflegekraft in Deutschland vollständig legal. Grundlage ist die EU-Entsendung: Die Betreuungskraft ist bei einem polnischen Partnerunternehmen fest angestellt und ordnungsgemäß sozialversichert — nachgewiesen durch die A1-Bescheinigung — und wird mit ordentlichem Arbeitsvertrag nach Deutschland entsandt; kein Gewerbe, keine Scheinselbstständigkeit. Sie als Familie sind Auftraggeber, nicht Arbeitgeber, und tragen keine arbeitsrechtlichen Pflichten. Unser Vermittlungsmodell wurde vom Hauptzollamt Heilbronn geprüft und anerkannt.
Nicht legal sind dagegen eine Beschäftigung ohne A1-Bescheinigung und Sozialversicherung (Schwarzarbeit) oder eine als „selbstständig" deklarierte Kraft (Gefahr der Scheinselbstständigkeit). Wichtig: Die Betreuungskraft leistet Alltagsbegleitung und Grundpflege — keine medizinische Behandlungspflege; diese erbringt weiterhin der ambulante Pflegedienst.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Verantwortlich: Margareta Schaffars, Inhaberin — in der Pflege seit 2008, Agentur seit 2010.
Wie funktioniert die legale Vermittlung?
Die Europäische Union garantiert einen freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Gemeinschaft. Auf dieser Grundlage können polnische Unternehmen Aufträge von deutschen Auftraggebern annehmen und ihre Arbeitnehmerinnen zwecks Dienstleistungserbringung nach Deutschland entsenden.
Rechtliche Grundlagen
- Art. 56 ff. AEUV — Freier Dienstleistungsverkehr in der EU
- VO (EG) Nr. 883/2004, Art. 12 — EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Grundlage der A1-Bescheinigung)
- Richtlinie 96/71/EG — EU-Entsenderichtlinie (Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmer)
- Richtlinie 2014/67/EU — Durchsetzung der EU-Entsenderichtlinie
- Vom Hauptzollamt Heilbronn (Zoll Heilbronn) geprüft und anerkannt
Arbeitsvertrag und Sozialabgaben
Die Pflegekräfte sind in Polen bei einer heimischen Firma angestellt. Sie erhalten Unterstützung mit Arbeitsvertrag, ohne selbst zum Arbeitgeber zu werden — keine Anmeldung, keine Sozialabgaben, keine Formalitäten.
Wichtig: Als Leistungsnehmer sind Sie formal Auftraggeber — nicht Arbeitgeber. Das befreit Sie von allen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
Wie die Vermittlung konkret funktioniert, zeigt Ihnen unser Ablauf der legalen Vermittlung — Schritt für Schritt. Alle Zahlen zu Kosten und Pflegegeld finden Sie transparent auf unserer Kostenseite.
Agentur aus Deutschland — vom Hauptzollamt Heilbronn geprüft
Unsere Vermittlungsagentur ist in Wertheim (Baden-Württemberg) ansässig. Wir wurden vom Hauptzollamt Heilbronn geprüft und arbeiten nach deutschen Gesetzen. Durch unsere Zweisprachigkeit bieten wir erstklassigen Service für beide Seiten.
Familien begleiten wir persönlich vor Ort — von der 24-Stunden-Betreuung in Wertheim über Tauberbischofsheim bis in die gesamte Region Main-Tauber und an den bayerischen Untermain.
✓ Keine Verpflichtungen
- Kein eigener Arbeitsvertrag
- Keine Behördenanmeldung
- Keine Lohnbuchhaltung
- Keine Sozialabgaben
✓ Volle Sicherheit
- Legal angestellt in Polen
- Sozialversicherung abgeführt
- Mindestlohn eingehalten
- EU-rechtlich abgesichert
Was ist die A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung ist der zentrale Beleg der legalen Entsendung. Sie bestätigt, dass die Betreuungskraft während ihres Einsatzes in Deutschland weiterhin dem polnischen Sozialversicherungssystem unterliegt. Damit ist rechtlich eindeutig, dass Beiträge korrekt abgeführt werden und keine Doppel- oder Nichtversicherung entsteht.
Gemeinsam mit dem Arbeitsvertrag und der ordnungsgemäßen Sozialversicherung bildet die A1-Bescheinigung das Fundament der EU-Entsendung nach der EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (VO (EG) Nr. 883/2004, Art. 12). Genau dieses Modell wurde vom Hauptzollamt Heilbronn (Zoll Heilbronn) geprüft und anerkannt — ein klarer Unterschied zu unseriösen Gewerbe-Modellen, die als Scheinselbstständigkeit verfolgt werden.
Wichtiger Hinweis: keine medizinische Behandlungspflege
Unsere vermittelten Betreuungskräfte unterstützen im Alltag: Körperpflege im Rahmen der Grundpflege, Hauswirtschaft, Mobilität, Begleitung und Gesellschaft. Medizinische Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Wundversorgung, Medikamentenmanagement nach ärztlicher Anordnung) gehört nicht dazu — diese erbringt weiterhin der ambulante Pflegedienst. So bleibt die Versorgung rechtssicher und klar geregelt.
Welche Aufgaben die Betreuungskraft im Alltag übernimmt, zeigen wir im Detail auf unserer Seite Betreuung zu Hause.
Pflegevertrag oder Vermittlungsvertrag? Was Sie bei der 24-Stunden-Betreuung unterschreiben
Kurz gesagt: Bei der legalen 24-Stunden-Betreuung im Entsendemodell schließen Sie keinen klassischen Pflegevertrag ab. Ein Pflegevertrag nach § 120 SGB XI regelt das Verhältnis zu einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst — also die medizinische Behandlungs- und Grundpflege. Die häusliche 24-Stunden-Betreuung läuft dagegen über zwei andere Verträge: einen Vermittlungsvertrag mit uns als deutscher Agentur und einen Dienstleistungs- bzw. Betreuungsvertrag mit der polnischen Entsendefirma, die die Betreuungskraft anstellt und sozialversichert.
Für Sie bedeutet das: Sie sind Auftraggeber, nicht Arbeitgeber. Der Vermittlungsvertrag hält unsere Leistung fest — die Auswahl der passenden Betreuungskraft, die Organisation des Einsatzes und den festen deutschen Ansprechpartner. Der Dienstleistungsvertrag mit der Entsendefirma regelt Einsatz, Vergütung sowie die ordnungsgemäße Entsendung mit A1-Bescheinigung. Einen zusätzlichen Pflegevertrag nach SGB XI benötigen Sie nur dann, wenn parallel ein ambulanter Pflegedienst die medizinische Behandlungspflege übernimmt — beide Leistungen ergänzen sich.
Häufige Fragen zur Legalität
Ja, vollständig legal. Grundlage ist die EU-Entsendung: Die Betreuungskraft ist bei einem polnischen Partnerunternehmen fest angestellt und ordnungsgemäß sozialversichert und wird von dort nach Deutschland entsandt. Die Steuern werden in Polen abgeführt; die Sozialabgaben werden nach den geltenden Vorschriften an den zuständigen Träger im Herkunftsland oder an die zuständige deutsche Krankenkasse abgeführt. Rechtsgrundlage der A1-Bescheinigung ist die VO (EG) Nr. 883/2004 (Art. 12) zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit; die arbeitsrechtliche Absicherung richtet sich nach der Entsenderichtlinie 96/71/EG i.d.F. 2014/67/EU, eingebettet in die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 ff. AEUV). Sie als Familie sind Auftraggeber, nicht Arbeitgeber. Unsere Agentur wurde vom Hauptzollamt Heilbronn geprüft.
Die A1-Bescheinigung ist der amtliche EU-Nachweis nach VO (EG) Nr. 883/2004, Art. 12, dass für eine entsandte Betreuungskraft während ihres Einsatzes in Deutschland weiterhin die Sozialversicherung des Herkunftslandes gilt. Ausgestellt wird sie vom zuständigen Träger im Herkunftsland. Sie ist der zentrale Nachweis, wenn die Betreuungskraft im Herkunftsland sozialversichert bleibt. Welche Nachweise in Ihrem konkreten Fall vorliegen, klären wir vorab transparent mit Ihnen.
Nein. Beim Entsendemodell sind Sie ausschließlich Auftraggeber einer Dienstleistung. Arbeitgeber ist die polnische Entsendefirma. Dadurch entfallen für Sie Arbeitsvertrag, Behördenanmeldung, Lohnbuchhaltung und Sozialabgaben — diese Pflichten liegen bei der Firma in Polen. Als familiengeführte Agentur aus Deutschland sind wir dabei Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort — kein anonymes Portal.
Beim Entsendemodell ist die Kraft in Polen angestellt und sozialversichert (A1). Eine „selbstständige" Kraft mit Gewerbeanmeldung gilt in der häuslichen Rund-um-die-Uhr-Betreuung dagegen schnell als Scheinselbstständigkeit. Eine Beschäftigung ganz ohne Anmeldung, ohne A1 und ohne Sozialversicherung ist Schwarzarbeit und wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) verfolgt. Einen ausführlichen Vergleich der Modelle finden Sie auf unserer Seite „24-Stunden-Pflege legal".
Zwei Verträge: ein Vermittlungsvertrag mit unserer deutschen Agentur sowie ein Dienstleistungsvertrag mit der polnischen Entsendefirma. Beide sind auf Deutsch verfasst, transparent und werden Ihnen vorab zur Prüfung vorgelegt. Sie haben jederzeit einen festen deutschen Ansprechpartner.
Nein, keinen klassischen Pflegevertrag. Ein Pflegevertrag nach § 120 SGB XI regelt das Verhältnis zu einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst für die medizinische Behandlungs- und Grundpflege. Bei der häuslichen 24-Stunden-Betreuung im Entsendemodell schließen Sie stattdessen einen Vermittlungsvertrag mit unserer Agentur und einen Dienstleistungs- bzw. Betreuungsvertrag mit der polnischen Entsendefirma. Einen Pflegevertrag nach SGB XI benötigen Sie nur zusätzlich, wenn parallel ein ambulanter Pflegedienst medizinische Behandlungspflege übernimmt.
Nein. Die Betreuungskraft übernimmt Alltag, Hauswirtschaft, Grundpflege und Begleitung — keine medizinische Behandlungspflege wie Injektionen, Wundversorgung oder das Stellen von Medikamenten. Diese Aufgaben erbringt weiterhin der ambulante Pflegedienst oder der Hausarzt.
In der Regel innerhalb von 5–7 Werktagen, in dringenden Fällen oft in 3–4 Tagen. Den Ablauf der legalen Vermittlung erklären wir Ihnen Schritt für Schritt in einer kostenlosen, unverbindlichen Beratung.
Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — im Einzelfall mit Pflegekasse, Krankenkasse bzw. Steuerberatung abstimmen.
Fragen zur Legalität Ihrer Betreuung? Sprechen Sie mit uns
Wir erklären Ihnen das Entsendemodell verständlich und kostenlos. Als familiengeführte Agentur aus Wertheim (Region Main-Tauber) begleiten wir Familien in Baden-Württemberg und am bayerischen Untermain seit 2010.