Polnische Betreuungskräfte legal einsetzen: EU-Entsendung, Verträge, Nachweise

Rechtssichere Vermittlung nach EU-Recht: Den Arbeitsvertrag schließt das entsendende Partnerunternehmen — Sie beschäftigen die Betreuungskraft nicht selbst.

Kurz & klar

Ja — bei korrekter Umsetzung ist die 24-Stunden-Betreuung durch eine polnische Pflegekraft in Deutschland vollständig legal. Die Agentur Betreuung zuhaus’ aus Wertheim (Baden-Württemberg, seit 2010, Inhaberin Margareta Schaffars) vermittelt ausschließlich im EU-Entsendemodell: Die Betreuungskraft ist bei einem polnischen Partnerunternehmen fest angestellt, ordnungsgemäß sozialversichert und wird mit ordentlichem Arbeitsvertrag nach Deutschland entsandt — kein Gewerbe, keine Scheinselbstständigkeit. Den Arbeitsvertrag schließt das entsendende Partnerunternehmen; es führt Steuern und Beiträge ab und dokumentiert, welche Variante gilt — nicht die vermittelnde Agentur. Gehen die Beiträge nach Polen, liegt eine A1-Bescheinigung nach VO (EG) Nr. 883/2004, Art. 12 vor; gehen sie an eine deutsche Krankenkasse, gibt es keine A1-Bescheinigung. Die Steuern werden in beiden Varianten in Polen abgeführt. Sie als Familie sind Auftraggeber, nicht Arbeitgeber, und tragen keine arbeitsrechtlichen Pflichten. Das Vermittlungsmodell der Agentur Betreuung zuhaus’ wurde vom Hauptzollamt Heilbronn geprüft und anerkannt.

Nicht legal sind dagegen eine Beschäftigung ganz ohne Anstellung und Sozialversicherung (Schwarzarbeit) oder eine als „selbstständig" deklarierte Kraft (Gefahr der Scheinselbstständigkeit). Das Fehlen einer A1-Bescheinigung allein ist dagegen kein Warnsignal — im Modell mit Beiträgen an eine deutsche Krankenkasse gibt es sie schlicht nicht. Wichtig: Die von der Agentur Betreuung zuhaus’ vermittelte Betreuungskraft leistet Alltagsbegleitung und Grundpflege — keine medizinische Behandlungspflege; diese erbringt weiterhin der ambulante Pflegedienst.

Die legalen Modelle im Vergleich

Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Verantwortlich: Margareta Schaffars, Inhaberin — in der Pflege seit 2008, Agentur seit 2010.

Rechtliche Grundlage

Wie funktioniert die legale Vermittlung?

Die Europäische Union garantiert einen freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Gemeinschaft. Auf dieser Grundlage können polnische Unternehmen Aufträge von deutschen Auftraggebern annehmen und ihre Arbeitnehmerinnen zwecks Dienstleistungserbringung nach Deutschland entsenden.

Rechtliche Grundlagen

  • Art. 56 ff. AEUV — Freier Dienstleistungsverkehr in der EU
  • VO (EG) Nr. 883/2004, Art. 12 — EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Grundlage der A1-Bescheinigung)
  • Richtlinie 96/71/EG — EU-Entsenderichtlinie (Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmer)
  • Richtlinie 2014/67/EU — Durchsetzung der EU-Entsenderichtlinie
  • Vom Hauptzollamt Heilbronn (Zoll Heilbronn) geprüft und anerkannt

Arbeitsvertrag und Sozialabgaben

Die Pflegekräfte sind in Polen bei einer heimischen Firma angestellt. Sie erhalten Unterstützung mit Arbeitsvertrag, ohne selbst zum Arbeitgeber zu werden — keine Anmeldung, keine Sozialabgaben, keine Formalitäten.

Wichtig: Als Leistungsnehmer sind Sie formal Auftraggeber — nicht Arbeitgeber. Das befreit Sie von allen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.

Wie die Vermittlung konkret funktioniert, zeigt Ihnen unser Ablauf der legalen Vermittlung — Schritt für Schritt. Alle Zahlen zu Kosten und Pflegegeld finden Sie transparent auf unserer Kostenseite.

Agentur aus Deutschland — vom Hauptzollamt Heilbronn geprüft

Unsere Vermittlungsagentur ist in Wertheim (Baden-Württemberg) ansässig. Wir wurden vom Hauptzollamt Heilbronn geprüft und arbeiten nach deutschen Gesetzen. Durch unsere Zweisprachigkeit bieten wir erstklassigen Service für beide Seiten.

Familien begleiten wir persönlich vor Ort — von der 24-Stunden-Betreuung in Wertheim über Tauberbischofsheim bis in die gesamte Region Main-Tauber und an den bayerischen Untermain.

✓ Keine Verpflichtungen

  • Kein eigener Arbeitsvertrag
  • Keine Behördenanmeldung
  • Keine Lohnbuchhaltung
  • Keine Sozialabgaben

✓ Volle Sicherheit

  • Legal angestellt in Polen
  • Sozialversicherung abgeführt
  • Mindestlohn eingehalten
  • EU-rechtlich abgesichert
A1-Bescheinigung

Was ist die A1-Bescheinigung — und hat sie jede Betreuungskraft?

Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass eine entsandte Betreuungskraft während ihres Einsatzes in Deutschland weiterhin dem polnischen Sozialversicherungssystem unterliegt. Sie ist damit der Nachweis für eine bestimmte Konstellation — aber nicht für jede legale Entsendung, denn nicht in jedem Modell gibt es sie.

In der Praxis gibt es zwei zulässige Varianten. Variante A: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden in Polen abgeführt — dann liegt eine A1-Bescheinigung nach VO (EG) Nr. 883/2004, Art. 12 vor. Variante B: Die Steuern werden ebenfalls in Polen abgeführt, die Beiträge jedoch an eine deutsche Krankenkasse — in diesem Fall gibt es keine A1-Bescheinigung, weil kein Fortbestand der Versicherung im Herkunftsland zu bescheinigen ist. Beide Varianten sind legal; die Steuern werden in beiden Fällen in Polen entrichtet.

Wir sagen das bewusst so deutlich, weil die verbreitete Werbeaussage „jede Betreuungskraft hat eine A1-Bescheinigung" nicht zutrifft und zu unnötigen Konflikten führt, wenn Familien ein Dokument verlangen, das es im konkreten Fall gar nicht gibt. Welche Variante gilt, entscheidet und dokumentiert das entsendende Partnerunternehmen als Ihr Vertragspartner — nicht wir als vermittelnde Agentur. Fragen Sie vor Vertragsschluss einfach: Nach welchem Modell ist diese Betreuungskraft versichert, und welche Nachweise gehören dazu?

Gemeinsam mit dem Arbeitsvertrag und der ordnungsgemäßen Sozialversicherung bildet die Entsendung das Fundament der Legalität — geprüft und anerkannt vom Hauptzollamt Heilbronn (Zoll Heilbronn), arbeitsrechtlich gestützt auf die Entsenderichtlinie 96/71/EG i.d.F. 2014/67/EU. Das ist ein klarer Unterschied zu unseriösen Gewerbe-Modellen, die als Scheinselbstständigkeit verfolgt werden.

Ihre Rolle als Familie

Bin ich als Angehöriger Arbeitgeber der Betreuungskraft?

Nein. Im EU-Entsendemodell sind Sie als Familie Auftraggeber eines Dienstleistungsvertrags, nicht Arbeitgeber. Arbeitgeber ist das entsendende Partnerunternehmen: Es schließt den Arbeitsvertrag mit der Betreuungskraft, führt Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab und trägt die arbeitsrechtlichen Pflichten. Sie übernehmen weder Lohnabrechnung noch Meldepflichten. Wir als Agentur vermitteln die Betreuungskraft und begleiten den Einsatz — wir entsenden nicht selbst und beschäftigen die Betreuungskraft nicht.

Welche Arbeitszeiten gelten? Für den Einsatz in Deutschland gilt deutsches Arbeitszeitrecht: im Durchschnitt höchstens 48 Stunden pro Woche, mindestens 11 Stunden zusammenhängende Ruhezeit täglich und ein freier Tag pro Woche. „24 Stunden" beschreibt die Anwesenheit im Haushalt mit Rufbereitschaft, nicht 24 Stunden Arbeitszeit — die tatsächliche Betreuungszeit liegt im Durchschnitt bei etwa 8 Stunden am Tag. Angebote, die durchgehende Verfügbarkeit zusagen, sind ein Warnsignal.

Und die Sozialversicherung? Die Steuern werden immer in Polen abgeführt. Bei den Beiträgen gibt es zwei zulässige Modelle: Entweder werden sie ebenfalls in Polen abgeführt — dann liegt eine A1-Bescheinigung nach VO (EG) Nr. 883/2004, Art. 12 vor — oder sie gehen an eine zuständige deutsche Krankenkasse; dann gibt es keine A1-Bescheinigung. Beide Wege sind legal. Welches Modell gilt, entscheidet und dokumentiert das entsendende Partnerunternehmen. Unser Vermittlungsmodell wurde vom Hauptzollamt Heilbronn geprüft und anerkannt.

Allgemeine Information zur Rechtslage, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wichtiger Hinweis: keine medizinische Behandlungspflege

Unsere vermittelten Betreuungskräfte unterstützen im Alltag: Körperpflege im Rahmen der Grundpflege, Hauswirtschaft, Mobilität, Begleitung und Gesellschaft. Medizinische Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Wundversorgung, Medikamentenmanagement nach ärztlicher Anordnung) gehört nicht dazu — diese erbringt weiterhin der ambulante Pflegedienst. So bleibt die Versorgung rechtssicher und klar geregelt.

Welche Aufgaben die Betreuungskraft im Alltag übernimmt, zeigen wir im Detail auf unserer Seite Betreuung zu Hause.

Vertragsarten

Pflegevertrag oder Vermittlungsvertrag? Was Sie bei der 24-Stunden-Betreuung unterschreiben

Kurz gesagt: Bei der legalen 24-Stunden-Betreuung im Entsendemodell schließen Sie keinen klassischen Pflegevertrag ab. Ein Pflegevertrag nach § 120 SGB XI regelt das Verhältnis zu einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst — also die medizinische Behandlungs- und Grundpflege. Die häusliche 24-Stunden-Betreuung läuft dagegen über zwei andere Verträge: einen Vermittlungsvertrag mit uns als deutscher Agentur und einen Dienstleistungs- bzw. Betreuungsvertrag mit der polnischen Entsendefirma, die die Betreuungskraft anstellt und sozialversichert.

Für Sie bedeutet das: Sie sind Auftraggeber, nicht Arbeitgeber. Der Vermittlungsvertrag hält unsere Leistung fest — die Auswahl der passenden Betreuungskraft, die Organisation des Einsatzes und den festen deutschen Ansprechpartner. Der Dienstleistungsvertrag mit der Entsendefirma regelt Einsatz, Vergütung sowie die ordnungsgemäße Entsendung samt Sozialversicherungsmodell und den dazugehörigen Nachweisen. Einen zusätzlichen Pflegevertrag nach SGB XI benötigen Sie nur dann, wenn parallel ein ambulanter Pflegedienst die medizinische Behandlungspflege übernimmt — beide Leistungen ergänzen sich.

Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigungsfrist: Wer legt was fest?

Kurz gesagt: Es gibt nicht eine Kündigungsfrist, sondern zwei — weil Sie zwei Verträge unterschreiben. Der Vermittlungsvertrag läuft mit uns als deutscher Agentur, der Dienstleistungs- bzw. Betreuungsvertrag mit der polnischen Entsendefirma. Jeder der beiden Verträge nennt seine eigene Laufzeit und seine eigene Frist. Die folgende Übersicht zeigt, welcher Vertrag was regelt.

Frage Vermittlungsvertrag Dienstleistungsvertrag
Wer ist Vertragspartner? Unsere deutsche Agentur — Ansprechpartner vor Ort in der Region Main-Tauber. Die polnische Entsendefirma, die die Betreuungskraft anstellt und sozialversichert.
Was regelt der Vertrag? Die Vermittlung, die Betreuung des Vertragsverhältnisses und Ihren festen deutschen Ansprechpartner. Den Einsatz selbst, den Turnus und die Arbeitgeberpflichten gegenüber der Betreuungskraft.
Wer legt Laufzeit und Kündigungsfrist fest? Die Frist steht in Ihrem Vermittlungsvertrag — wir nennen sie Ihnen vor der Unterschrift. Das legt die Entsendefirma in ihrem eigenen Vertrag fest; die Fristen können je nach Partnerfirma abweichen.

Beide Verträge erhalten Sie vor der Unterschrift auf Deutsch zur Prüfung — wir nennen Ihnen beide Fristen konkret und gehen sie mit Ihnen durch. Sie unterschreiben nichts, was Sie nicht vorher in Ruhe lesen konnten.

Legale Beschäftigung

Häufige Fragen zur Legalität

Ja, vollständig legal. Grundlage ist die EU-Entsendung: Die Betreuungskraft ist bei einem polnischen Partnerunternehmen fest angestellt und ordnungsgemäß sozialversichert und wird von dort nach Deutschland entsandt. Die Steuern werden in Polen abgeführt; die Sozialabgaben werden nach den geltenden Vorschriften an den zuständigen Träger im Herkunftsland oder an die zuständige deutsche Krankenkasse abgeführt. Rechtsgrundlage der A1-Bescheinigung ist die VO (EG) Nr. 883/2004 (Art. 12) zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit; die arbeitsrechtliche Absicherung richtet sich nach der Entsenderichtlinie 96/71/EG i.d.F. 2014/67/EU, eingebettet in die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 ff. AEUV). Sie als Familie sind Auftraggeber, nicht Arbeitgeber. Unsere Agentur wurde vom Hauptzollamt Heilbronn geprüft.

Die A1-Bescheinigung ist der amtliche EU-Nachweis nach VO (EG) Nr. 883/2004, Art. 12, dass für eine entsandte Betreuungskraft während ihres Einsatzes in Deutschland weiterhin die Sozialversicherung des Herkunftslandes gilt. Ausgestellt wird sie vom zuständigen Träger im Herkunftsland. Sie ist der zentrale Nachweis, wenn die Betreuungskraft im Herkunftsland sozialversichert bleibt. Welche Nachweise in Ihrem konkreten Fall vorliegen, klären wir vorab transparent mit Ihnen.

Nein, und das ist kein Mangel. Es gibt zwei zulässige Varianten: Werden die Sozialversicherungsbeiträge nach Polen abgeführt, liegt eine A1-Bescheinigung nach VO (EG) Nr. 883/2004, Art. 12 vor. Werden die Beiträge dagegen an eine deutsche Krankenkasse gezahlt, gibt es keine A1 — weil kein Fortbestand der Versicherung im Herkunftsland zu bescheinigen ist. Die Steuern werden in beiden Varianten in Polen abgeführt. Welche Variante gilt, entscheidet und dokumentiert das entsendende Partnerunternehmen als Ihr Vertragspartner. Verlangen Sie deshalb nicht pauschal „die A1", sondern fragen Sie nach dem Versicherungsmodell und den dazugehörigen Nachweisen.

Nein. Beim Entsendemodell sind Sie ausschließlich Auftraggeber einer Dienstleistung. Arbeitgeber ist die polnische Entsendefirma. Dadurch entfallen für Sie Arbeitsvertrag, Behördenanmeldung, Lohnbuchhaltung und Sozialabgaben — diese Pflichten liegen bei der Firma in Polen. Als familiengeführte Agentur aus Deutschland sind wir dabei Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort — kein anonymes Portal.

Beim Entsendemodell ist die Kraft in Polen angestellt und sozialversichert (A1). Eine „selbstständige" Kraft mit Gewerbeanmeldung gilt in der häuslichen Rund-um-die-Uhr-Betreuung dagegen schnell als Scheinselbstständigkeit. Eine Beschäftigung ganz ohne Anmeldung, ohne A1 und ohne Sozialversicherung ist Schwarzarbeit und wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) verfolgt. Einen ausführlichen Vergleich der Modelle finden Sie auf unserer Seite „24-Stunden-Pflege legal".

Zwei Verträge: ein Vermittlungsvertrag mit unserer deutschen Agentur sowie ein Dienstleistungsvertrag mit der polnischen Entsendefirma. Beide sind auf Deutsch verfasst, transparent und werden Ihnen vorab zur Prüfung vorgelegt. Sie haben jederzeit einen festen deutschen Ansprechpartner.

Nein, keinen klassischen Pflegevertrag. Ein Pflegevertrag nach § 120 SGB XI regelt das Verhältnis zu einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst für die medizinische Behandlungs- und Grundpflege. Bei der häuslichen 24-Stunden-Betreuung im Entsendemodell schließen Sie stattdessen einen Vermittlungsvertrag mit unserer Agentur und einen Dienstleistungs- bzw. Betreuungsvertrag mit der polnischen Entsendefirma. Einen Pflegevertrag nach SGB XI benötigen Sie nur zusätzlich, wenn parallel ein ambulanter Pflegedienst medizinische Behandlungspflege übernimmt.

Nein. Die Betreuungskraft übernimmt Alltag, Hauswirtschaft, Grundpflege und Begleitung — keine medizinische Behandlungspflege wie Injektionen, Wundversorgung oder das Stellen von Medikamenten. Diese Aufgaben erbringt weiterhin der ambulante Pflegedienst oder der Hausarzt.

In der Regel innerhalb von 5–7 Werktagen, in dringenden Fällen oft in 3–4 Tagen. Den Ablauf der legalen Vermittlung erklären wir Ihnen Schritt für Schritt in einer kostenlosen, unverbindlichen Beratung.

Ihre Familie ist im Entsendemodell nicht Arbeitgeberin: Arbeitgeber und Vertragspartner der Betreuungskraft ist das polnische Entsendeunternehmen. Bei einem Arbeitsunfall richtet sich der Versicherungsschutz nach dem Sozialversicherungsmodell — die Beiträge werden gesetzeskonform entweder an den ZUS in Polen oder an eine deutsche Krankenkasse abgeführt, die Steuern stets in Polen. Welche Stelle im konkreten Fall zuständig ist, sagt Ihnen das Entsendeunternehmen; wir stellen den Kontakt her. Bei Sachschäden im Haushalt klären Sie am besten vor Beginn mit Ihrer eigenen Privathaftpflicht- und Hausratversicherung, welche Fälle abgedeckt sind — das ist eine Empfehlung, keine Zusage über den Umfang Ihres Vertrags. Was wir tun: Ihr fester deutscher Ansprechpartner nimmt den Vorfall auf und koordiniert die Klärung mit dem Entsendeunternehmen. Medizinische Behandlungspflege bleibt in jedem Fall Aufgabe eines ambulanten Pflegedienstes.

Als Familie müssen Sie die Betreuungskraft nicht als Arbeitgeber bei Behörden anmelden — Vertragspartner der Betreuungskraft ist das polnische Entsendeunternehmen, nicht Ihre Familie. Genau darauf bezieht sich die Aussage „keine Behördenanmeldung": auf die Arbeitgeberpflichten, die im Entsendemodell nicht bei Ihnen liegen. Melderechtliche Fragen (Wohnsitz, Meldebescheinigung) hängen dagegen von Aufenthaltsdauer und Gemeinde ab — im Zweifel fragen Sie beim Einwohnermeldeamt oder beim Entsendeunternehmen nach. Bei Ihnen zu Hause liegen zwei Unterlagen: der Vermittlungsvertrag mit unserer Agentur und der Dienstleistungs- bzw. Betreuungsvertrag mit dem Entsendeunternehmen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden gesetzeskonform entweder an den ZUS in Polen oder an eine deutsche Krankenkasse abgeführt, die Steuern in Polen; im erstgenannten Modell liegt zusätzlich eine A1-Bescheinigung vor.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. Anwendbares Recht bei Entsendung: VO (EG) Nr. 883/2004, Art. 12 — Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Abruf: 08/2026)
  2. A1-Bescheinigung: VO (EG) Nr. 987/2009, Art. 19 Abs. 2 — Durchführungsverordnung zur VO (EG) Nr. 883/2004 (Abruf: 08/2026)
  3. Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) — Arbeitsbedingungen entsandter Beschäftigter in Deutschland (Abruf: 08/2026)
  4. Mindestarbeitsbedingungen und Prüfzuständigkeit: Zoll — Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Abruf: 08/2026)
  5. Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: § 266a StGB — Risiko bei Beschäftigung ohne gültige Anmeldung (Abruf: 08/2026)
  6. Verhältnis zum Pflegevertrag: § 120 SGB XI — Pflegevertrag bei häuslicher Pflege (Abruf: 08/2026)
  7. Gesetzlicher Mindestlohn auch für entsandte Betreuungskräfte einschließlich Bereitschaftszeiten: BAG, Urteil vom 24.06.2021 – 5 AZR 505/20.

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — im Einzelfall mit Pflegekasse, Krankenkasse bzw. Steuerberatung abstimmen.

Fachlich geprüft und verfasst von Margareta Schaffars, Inhaberin der Agentur in Wertheim — in der häuslichen Betreuung seit 2008, eigene Agentur seit 2010.

Geprüft und empfohlen — die Belege

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Wir erklären Ihnen das Entsendemodell verständlich und kostenlos. Als familiengeführte Agentur aus Wertheim (Region Main-Tauber) begleiten wir Familien in Baden-Württemberg und am bayerischen Untermain seit 2010.

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