Pflegehilfsmittel beantragen: So funktioniert es

· Margareta Schaffars · Aktualisiert:

Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege beantragen

Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause und entlasten Pflegende – die Pflegekasse übernimmt sie ab einem anerkannten Pflegegrad ganz oder teilweise. Man unterscheidet Verbrauchsmittel und technische Hilfsmittel.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Dazu zählen Produkte für den täglichen Gebrauch wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Schon ab Pflegegrad 1 gibt es dafür einen monatlichen Zuschuss von rund 42 €. Betrag Stand 2025 – bei der Pflegekasse bestätigen.

Technische Pflegehilfsmittel

Hierzu gehören etwa Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf oder Lagerungshilfen. Sie werden oft leihweise gestellt; je nach Mittel kann eine Zuzahlung anfallen.

So beantragen Sie

  • formloser Antrag bei der Pflegekasse (ein anerkannter Pflegegrad genügt)
  • für Verbrauchsmittel gibt es einfache Pauschal-Lösungen über Anbieter
  • technische Hilfsmittel oft mit ärztlicher Empfehlung

Unterstützung zu Hause

Die richtigen Hilfsmittel plus eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause machen die Pflege deutlich leichter. Unverbindlich anfragen: Bedarfsfragebogen. Infos: Bundesgesundheitsministerium.

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Wie beantrage ich die rund 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt – Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und Pflege in der eigenen Häuslichkeit. Viele Familien wählen den einfacheren Weg über einen Anbieter von Pflegehilfsmittel-Boxen: Der Anbieter übernimmt die Antragstellung und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, sodass keine Vorkasse anfällt. Ein ärztliches Rezept ist für Verbrauchsmittel nicht nötig.

Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Schon ab Pflegegrad 1. Das ist einer der wenigen Ansprüche, die bereits auf der untersten Stufe bestehen – die meisten anderen Leistungen wie Pflegegeld setzen erst ab Pflegegrad 2 ein. Wer zu Hause gepflegt wird, sollte den Anspruch deshalb von Anfang an nutzen; nicht abgerufene Monatsbeträge verfallen.

Was zählt zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?

Produkte, die beim Gebrauch verbraucht werden und die Pflege zu Hause hygienisch und sicher machen: Einmalhandschuhe, Händedesinfektion und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen zum einmaligen oder mehrfachen Gebrauch, Schutzschürzen sowie Mund-Nasen-Schutz. Nicht dazu zählen technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl oder Hausnotruf – diese werden separat beantragt und meist leihweise gestellt.

Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr – die aktuelle Höhe des Pauschalbetrags bestätigt Ihre Pflegekasse.

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