Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause und entlasten Pflegende – die Pflegekasse übernimmt sie ab einem anerkannten Pflegegrad ganz oder teilweise. Man unterscheidet Verbrauchsmittel und technische Hilfsmittel.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Dazu zählen Produkte für den täglichen Gebrauch wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Schon ab Pflegegrad 1 gibt es dafür einen monatlichen Zuschuss von rund 42 €. Betrag Stand 2025 – bei der Pflegekasse bestätigen.
Technische Pflegehilfsmittel
Hierzu gehören etwa Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf oder Lagerungshilfen. Sie werden oft leihweise gestellt; je nach Mittel kann eine Zuzahlung anfallen.
So beantragen Sie
- formloser Antrag bei der Pflegekasse (ein anerkannter Pflegegrad genügt)
- für Verbrauchsmittel gibt es einfache Pauschal-Lösungen über Anbieter
- technische Hilfsmittel oft mit ärztlicher Empfehlung
Unterstützung zu Hause
Die richtigen Hilfsmittel plus eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause machen die Pflege deutlich leichter. Unverbindlich anfragen: Bedarfsfragebogen. Infos: Bundesgesundheitsministerium.