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Was ist Tagespflege und Nachtpflege? Definition Vorteile und Kosten

Tagespflege und Nachtpflege sind essenzielle Bestandteile der teilstationären Pflege, die pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen eine wichtige Unterstützung bieten. Diese Pflegeformen verbinden die Vorzüge der häuslichen Pflege mit der professionellen Betreuung in speziellen Einrichtungen. Während die pflegebedürftige Person den Tag oder die Nacht in einer Einrichtung verbringt, findet der Hauptteil der Pflege weiterhin zuhause statt.

Die Pflegeversicherung übernimmt ab Pflegegrad 2 einen Teil der Kosten, um diese Entlastung für Angehörige zu erleichtern. Besonders in Situationen, in denen die häusliche Pflege allein nicht ausreicht, bietet die teilstationäre Pflege wertvolle Vorteile.

Definition: Tagespflege und Nachtpflege

Tagespflege bedeutet, dass die pflegebedürftige Person den Tag in einer Einrichtung verbringt, wo sie betreut, beschäftigt und bei Bedarf gepflegt wird. Hierzu gehören Mahlzeiten, soziale Interaktionen und individuelle Unterstützung. Am Abend kehrt die Person in ihr Zuhause zurück.

Die Nachtpflege hingegen richtet sich an Personen, die während der Nacht besondere Betreuung benötigen, beispielsweise aufgrund eines gestörten Schlafrhythmus oder medizinischer Anforderungen. Sie verbringen die Nacht in einer Einrichtung und kehren morgens wieder nach Hause zurück.

Vorteile der Tages- und Nachtpflege

  1. Entlastung der Angehörigen: Pflegende Angehörige erhalten wertvolle Ruhezeiten, um Beruf und Pflege besser zu vereinbaren oder sich zu erholen.
  2. Soziale Interaktion: Die Teilnahme an Gruppenaktivitäten fördert die soziale Integration der pflegebedürftigen Person.
  3. Fachgerechte Betreuung: Geschultes Personal stellt sicher, dass die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen erfüllt werden.
  4. Angepasste Versorgung: Die Kombination von häuslicher und teilstationärer Pflege ermöglicht eine optimale Betreuung.
  5. Verzögerung des Umzugs ins Pflegeheim: Tages- und Nachtpflege können dabei helfen, die Pflege zuhause länger aufrechtzuerhalten.

Die Kosten für Tagespflege und Nachtpflege können stark variieren, abhängig von der Region, den Angeboten der Einrichtung und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person. In der Regel liegen die Gesamtkosten zwischen 60 und 110 Euro pro Tag. Doch welche Kosten fallen genau an, und welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung?

Bestandteile der Kosten für Tagespflege und Nachtpflege

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  1. Kosten für Pflege und Betreuung
    • Dieser Posten umfasst die Betreuung durch geschultes Personal sowie die Durchführung pflegerischer Maßnahmen. Hierunter fallen auch spezielle Angebote wie Behandlungspflege.
    • Die Pflegeversicherung übernimmt diese Kosten bis zu einem festgelegten monatlichen Höchstbetrag, der sich nach dem Pflegegrad richtet.
  2. Fahrtkosten
    • Die Beförderung zur Einrichtung und zurück wird von der Tages- oder Nachtpflege organisiert. Dazu gehören barrierefreie Fahrzeuge, die für den sicheren Transport der pflegebedürftigen Person sorgen.
    • Auch diese Kosten können durch die Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt werden.
  3. Kosten für Unterkunft und Verpflegung
    • Diese sogenannten „Hotelkosten“ beinhalten Mahlzeiten und die Nutzung der räumlichen Infrastruktur. Sie werden jedoch nicht von der Pflegeversicherung übernommen, da sie nicht als pflegebedingte Kosten gelten.
    • Die pflegebedürftige Person oder deren Angehörige müssen diese Kosten selbst tragen.
  4. Investitionskosten
    • Investitionskosten dienen dem Erhalt und Ausbau der Einrichtung, beispielsweise für Renovierungen oder technische Ausstattung. Auch dieser Kostenanteil muss privat finanziert werden.

Finanzierungsmöglichkeiten

Die Pflegeversicherung bietet für die teilstationäre Pflege unterschiedliche Unterstützungsbeträge an, je nach Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: Nur der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro steht zur Verfügung.
  • Pflegegrad 2: Bis zu 721 Euro + Entlastungsbetrag
  • Pflegegrad 3: Bis zu 1.357 Euro + Entlastungsbetrag
  • Pflegegrad 4: Bis zu 1.685 Euro + Entlastungsbetrag
  • Pflegegrad 5: Bis zu 2.085 Euro + Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag kann flexibel genutzt werden, um verbleibende Eigenanteile zu reduzieren. Er gilt auch für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

Spartipps: Eigenanteile reduzieren

  1. Entlastungsbetrag nutzen: Setzen Sie den monatlichen Betrag von 131 Euro gezielt ein, um Eigenanteile zu senken.
  2. Verhinderungspflege kombinieren: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für Tages- oder Nachtpflege als Verhinderungspflege abrechnen.
  3. Pflegeberatung in Anspruch nehmen: Lassen Sie sich von einem Pflegestützpunkt oder Ihrer Pflegeversicherung beraten, um mögliche Förderungen optimal zu nutzen.

Die Kosten der teilstationären Pflege können je nach Umfang der Betreuung und den gewählten Angeboten unterschiedlich hoch ausfallen. Mit den richtigen Informationen zur Finanzierung durch die Pflegeversicherung und dem gezielten Einsatz von Entlastungsbeträgen lassen sich die Eigenanteile jedoch effektiv reduzieren. So profitieren sowohl die pflegebedürftige Person als auch ihre Angehörigen von den Vorteilen der Tages- und Nachtpflege.

Fazit

Die Kombination aus häuslicher Pflege und teilstationären Angeboten wie der Tagespflege oder Nachtpflege bietet eine flexible Lösung für viele Familien. Sie entlastet Angehörige und sorgt gleichzeitig für eine fachgerechte Betreuung der Pflegebedürftigen. Mit der richtigen Planung und Unterstützung durch die Pflegeversicherung können diese Leistungen optimal genutzt werden.


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