Tagespflege und Nachtpflege sind teilstationäre Pflegeformen, die häusliche und professionelle Pflege verbinden. Die pflegebedürftige Person verbringt Tag oder Nacht in einer Einrichtung – der Hauptteil der Pflege bleibt zu Hause. Ab Pflegegrad 2 beteiligt sich die Pflegekasse.
Definition: Tagespflege und Nachtpflege
Bei der Tagespflege wird die Person tagsüber in einer Einrichtung betreut (Mahlzeiten, soziale Kontakte, Pflege) und kehrt abends nach Hause zurück. Die Nachtpflege richtet sich an Menschen, die nachts besondere Betreuung brauchen – etwa bei gestörtem Schlafrhythmus.
Vorteile
- Entlastung der Angehörigen und bessere Vereinbarkeit mit dem Beruf
- soziale Interaktion und Tagesstruktur
- fachgerechte Betreuung durch geschultes Personal
- verzögert oft den Umzug ins Pflegeheim
Kosten und Zuschüsse
Die Kosten liegen meist zwischen 60 und 110 € pro Tag (regional unterschiedlich). Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse einen Teil; auch der Entlastungsbetrag ist nutzbar. Beträge Stand 2025 – bei der Pflegekasse bestätigen.
Kombination mit Betreuung zu Hause
Teilstationäre Pflege lässt sich gut mit einer 24-Stunden-Betreuung zu Hause kombinieren. Unverbindlich anfragen: Bedarfsfragebogen. Offizielle Infos zu Leistungen: Bundesgesundheitsministerium.