24-Stunden-Pflege legal: die Modelle im Vergleich

Entsendemodell, Arbeitgebermodell oder selbstständige Betreuungskraft — welche Wege sind legal, wo droht Schwarzarbeit, und warum wir auf die EU-Entsendung mit A1-Bescheinigung setzen.

Kurz & klar

Für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause gibt es drei legale Wege. Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einer polnischen Firma sozialversicherungspflichtig angestellt und wird mit A1-Bescheinigung nach Deutschland entsandt — Sie sind nur Auftraggeber, der Aufwand ist gering. Beim Arbeitgebermodell stellen Sie die Kraft selbst an und übernehmen alle Arbeitgeberpflichten (Mindestlohn, Sozialabgaben, Lohnabrechnung, Arbeitszeitgesetz). Eine selbstständige Betreuungskraft ist nur in Ausnahmen zulässig — meist droht der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit. Wer eine Kraft ohne Anmeldung, ohne A1 und ohne Sozialversicherung beschäftigt, begeht Schwarzarbeit — mit Bußgeldern und Haftungsrisiko. Wir arbeiten ausschließlich nach dem rechtssicheren Entsendemodell.

Die drei legalen Wege

Entsendung, Arbeitgebermodell und Selbstständigkeit im Vergleich

Vergleich der legalen Beschäftigungsmodelle für die 24-Stunden-Betreuung
Kriterium Entsendemodell Arbeitgebermodell Selbstständige Kraft
Wer ist Arbeitgeber? Polnische Entsendefirma — Sie sind nur Auftraggeber Sie selbst (die Familie) Niemand — die Kraft ist selbstständig
Sozialversicherung In Polen, nachgewiesen per A1-Bescheinigung Sie führen sie in Deutschland ab Die Kraft selbst — Nachweis oft unklar
Aufwand für die Familie Gering — Verträge & Organisation über die Agentur Hoch — Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Meldungen Mittel — aber rechtlich heikel
Arbeitgeberpflichten (Mindestlohn, Arbeitszeit) Bei der Entsendefirma Vollständig bei Ihnen Entfallen — aber Scheinselbstständigkeit droht
Rechtssicherheit Hoch (EU-Recht: Richtlinie 2014/67/EU, A1) Hoch, wenn alle Pflichten erfüllt werden Gering — Risiko Scheinselbstständigkeit
Hauptrisiko Seriöse Entsendung nötig (A1 muss vorliegen) Fehler bei Meldung/Lohn = Nachzahlungen Nachträgliche Einstufung als Schwarzarbeit

Schwarzarbeit (Beschäftigung ohne Anmeldung, ohne A1, ohne Sozialversicherung) ist in allen Fällen illegal und wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) verfolgt — mit Bußgeldern und Haftung für den Auftraggeber.

Unsere Wahl

Warum wir auf das Entsendemodell setzen

Das Entsendemodell verbindet Rechtssicherheit mit geringem Aufwand: Die Kraft ist in Polen sozialversichert, die A1-Bescheinigung belegt das, und Sie tragen keine Arbeitgeberpflichten. Wie das rechtlich genau funktioniert, lesen Sie unter rechtliche Grundlage. Worauf Sie bei der Wahl der Vermittlung achten sollten, zeigt Seriöse Agentur erkennen.

Überblick: Betreuung zu Hause

Häufige Fragen

Legale 24-Stunden-Pflege — Ihre Fragen

Drei: das Entsendemodell (eine polnische Firma entsendet die sozialversicherte Kraft mit A1-Bescheinigung), das Arbeitgebermodell (die Familie stellt die Kraft selbst an) und — nur in Ausnahmen — die selbstständige Betreuungskraft. Wer eine Kraft ohne Anmeldung, A1 und Sozialversicherung beschäftigt, begeht dagegen Schwarzarbeit.

Beim Entsendemodell ist die polnische Entsendefirma der Arbeitgeber; Sie sind nur Auftraggeber und haben keine Lohnnebenkosten oder Anmeldepflichten. Beim Arbeitgebermodell stellen Sie die Betreuungskraft selbst an und übernehmen alle Arbeitgeberpflichten: Mindestlohn, Sozialabgaben, Lohnabrechnung und das Arbeitszeitgesetz. Beide sind legal, das Entsendemodell ist für die Familie aber deutlich aufwandsärmer.

Nur in Ausnahmefällen. In der typischen 24-Stunden-Betreuung, in der die Kraft im Haushalt mitlebt und weisungsgebunden ist, droht der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit — und damit eine nachträgliche Einstufung als Schwarzarbeit mit Nachzahlungen und Bußgeldern. Das rechtssichere Modell ist die Entsendung.

Die Beschäftigung ohne Anmeldung, ohne A1 und ohne Sozialversicherung ist illegal und wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) verfolgt. Es drohen empfindliche Bußgelder, Sozialversicherungs-Nachzahlungen und eine Haftung des Auftraggebers. Mit der legalen Entsendung (A1) sind Sie auf der sicheren Seite.

Nein. Sie sind Auftraggeber einer Dienstleistung, nicht Arbeitgeber. Die Betreuungskraft wird von der polnischen Entsendefirma bezahlt und ist dort sozialversichert. Für Sie entstehen keine Lohnnebenkosten, keine Lohnbuchhaltung und keine Anmeldepflichten.

Wir vermitteln ausschließlich nach dem Entsendemodell: Die Betreuungskraft ist in Polen sozialversicherungspflichtig angestellt und wird mit A1-Bescheinigung nach Deutschland entsandt (Richtlinie 2014/67/EU). Unsere Agentur wurde dafür vom Zoll Heilbronn geprüft.

Stand: Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — im Einzelfall mit Pflegekasse, Krankenkasse bzw. Steuerberatung abstimmen.

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