24-Stunden-Pflege legal: die Modelle im Vergleich

Entsendemodell, Arbeitgebermodell oder selbstständige Betreuungskraft — welche Wege sind legal, wo droht Schwarzarbeit, und warum wir auf die EU-Entsendung mit A1-Bescheinigung setzen.

Kurz & klar

Für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause gibt es drei legale 24-Stunden-Pflege-Modelle: das Entsendemodell (EU-Entsendung mit A1-Bescheinigung), das Arbeitgebermodell (die Familie stellt die Betreuungskraft selbst an) und — nur in Ausnahmen — die echte selbstständige Tätigkeit. Rechtssicher und für die meisten Familien am einfachsten ist das Entsendemodell: Arbeitsvertrag, Sozialversicherung im Herkunftsland und gültige A1-Bescheinigung nach VO (EG) Nr. 883/2004, Art. 12. Genau dieses Modell vermitteln wir — mit geprüften polnischen Betreuungskräften und einer Abwicklung, die vom Hauptzollamt Heilbronn geprüft wurde.

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Verantwortlich: Margareta Schaffars, Inhaberin — in der Pflege seit 2008, Agentur seit 2010.

Die drei legalen Wege

Entsendung, Arbeitgebermodell und Selbstständigkeit im Vergleich

Alle drei Wege können legal sein — sie unterscheiden sich aber stark im Aufwand, in der Haftung und im Risiko. Das Entsendemodell nimmt der Familie fast alles ab: Anstellung, Sozialversicherung und Bürokratie liegen bei einem ausländischen Arbeitgeber, die Vermittlung und Koordination bei uns. Beim Arbeitgebermodell wird die Familie selbst zum Arbeitgeber mit allen Pflichten. Bei der selbstständigen Kraft entscheidet allein die tatsächliche Ausgestaltung darüber, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder um verbotene Scheinselbstständigkeit handelt.

Vergleich der legalen Beschäftigungsmodelle für die 24-Stunden-Betreuung
Kriterium Entsendemodell Arbeitgebermodell Selbstständige Kraft
Wer ist Arbeitgeber? Polnische Entsendefirma — Sie sind nur Auftraggeber Sie selbst (die Familie) Niemand — die Kraft ist selbstständig
Sozialversicherung In Polen, nachgewiesen per A1-Bescheinigung Sie führen sie in Deutschland ab Die Kraft selbst — Nachweis oft unklar
Aufwand für die Familie Gering — Verträge & Organisation über die Agentur Hoch — Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Meldungen Mittel — aber rechtlich heikel
Arbeitgeberpflichten (Mindestlohn, Arbeitszeit) Bei der Entsendefirma Vollständig bei Ihnen Entfallen — aber Scheinselbstständigkeit droht
Rechtssicherheit Hoch (EU-Recht: VO (EG) 883/2004 Art. 12 + Richtlinie 96/71/EG, A1) Hoch, wenn alle Pflichten erfüllt werden Gering — Risiko Scheinselbstständigkeit
Hauptrisiko Seriöse Entsendung nötig (A1 muss vorliegen) Fehler bei Meldung/Lohn = Nachzahlungen Nachträgliche Einstufung als Schwarzarbeit

Kein legales Modell ist Schwarzarbeit: Wer eine Kraft ohne Anmeldung, ohne A1 und ohne Sozialversicherung beschäftigt, begeht Schwarzarbeit. Das wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) verfolgt — mit Bußgeldern, Sozialversicherungs-Nachzahlungen und Haftung für den Auftraggeber.

Modell 1 — unsere Wahl

Entsendemodell: EU-Entsendung mit A1-Bescheinigung

Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen im Herkunftsland fest angestellt und wird für den Einsatz nach Deutschland entsandt. Sie hat einen Arbeitsvertrag, bleibt in ihrem Heimatland sozialversichert und weist das mit der A1-Bescheinigung nach. Für die Familie bedeutet das: klare Rechtslage, kein eigener Arbeitgeberstatus, keine Lohnbuchhaltung, ein fester deutscher Ansprechpartner und — falls jemand ausfällt — schneller Ersatz.

Warum wir auf das Entsendemodell setzen

Das Entsendemodell verbindet Rechtssicherheit mit geringem Aufwand: Die Kraft ist in Polen sozialversichert, die A1-Bescheinigung belegt das, und Sie tragen keine Arbeitgeberpflichten. Das ist das Modell, das wir seit 2010 vermitteln — unsere Abwicklung wurde dafür vom Hauptzollamt Heilbronn geprüft. Wie das rechtlich genau funktioniert, lesen Sie unter rechtliche Grundlage. Worauf Sie bei der Wahl der Vermittlung achten sollten, zeigt Seriöse Agentur erkennen.

Polnische Pflegekräfte: legal vermittelt  ·  Überblick: Betreuung zu Hause

Modell 2

Arbeitgebermodell: die Familie stellt selbst ein

Beim Arbeitgebermodell stellt die Familie die Betreuungskraft direkt an. Das ist legal, bedeutet aber, dass Sie alle Arbeitgeberpflichten übernehmen: Anmeldung, Lohnabrechnung, Sozialabgaben, Mindestlohn, Urlaubs- und Lohnfortzahlung, Arbeitszeitdokumentation nach dem Arbeitszeitgesetz und die Vertretung bei Krankheit. Das erfordert Zeit, Fachwissen und Organisation und ist gerade in belastenden Situationen für viele Familien schwer zu leisten. Rechtlich sauber, praktisch aber aufwändig — deshalb entscheiden sich die meisten Familien gegen diesen Weg.

Modell 3

Selbstständige Betreuungskraft (Gewerbe): Vorsicht Scheinselbstständigkeit

Eine selbstständige Betreuungskraft mit Gewerbeschein klingt unkompliziert, ist aber der riskanteste Weg und nur in Ausnahmefällen zulässig. Entscheidend ist nicht der Gewerbeschein, sondern die tatsächliche Ausgestaltung: Wer in einen festen Haushalt eingebunden ist, dort mitlebt, feste Zeiten hat und Weisungen erhält, gilt in der Regel als scheinselbstständig — auch mit A1-Bescheinigung. Die Folgen treffen die Familie: Nachzahlung von Sozialabgaben, Bußgelder und mögliche Haftung nach § 266a StGB (Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen). Wer diese Warnsignale kennt, schützt sich — mehr dazu und eine Checkliste finden Sie auf unserer Seite zur seriösen 24-Stunden-Pflege-Agentur.

Die Kernnorm

Die Kernnorm: VO (EG) Nr. 883/2004, Art. 12

Die rechtliche Grundlage der legalen Entsendung ist die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, konkret Art. 12 (Entsendung). Sie regelt, dass eine entsandte Beschäftigte während ihres Einsatzes in Deutschland weiterhin dem Sozialversicherungssystem ihres Herkunftslandes unterliegt. Die A1-Bescheinigung ist der amtliche Nachweis dafür — der Beleg, dass die Betreuungskraft im Herkunftsland sozialversichert ist. Ergänzend regeln die EU-Entsenderichtlinie 96/71/EG und ihre Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der Entsendung.

Drei Bausteine machen die Betreuung rechtssicher: Arbeitsvertrag, ordnungsgemäße Sozialversicherung und deren Nachweis. Bleibt die Betreuungskraft im Herkunftsland versichert, ist dieser Nachweis die A1-Bescheinigung nach Art. 12; werden die Sozialabgaben an die deutsche Krankenkasse abgeführt, erfolgt der Nachweis dort. Lassen Sie sich zeigen, welcher Nachweis in Ihrem Fall gilt.

Rechtliche Grundlagen der 24-Stunden-Pflege

Wichtig: Betreuung ist keine medizinische Behandlungspflege

Wir leisten Betreuung und Unterstützung im Alltag, keine medizinische Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung). Behandlungspflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst.

Unabhängig vom gewählten Modell leisten vermittelte 24-Stunden-Betreuungskräfte Alltagsbegleitung, Hauswirtschaft und Unterstützung bei der Körperpflege, bei Mahlzeiten, bei der Mobilität sowie Gesellschaft. Ärztlich verordnete Behandlungspflege erbringt weiterhin der ambulante Pflegedienst. In der Praxis ergänzen sich beide gut: Die Betreuungskraft ist rund um die Uhr im Haushalt, der Pflegedienst kommt für die medizinischen Aufgaben. So bleibt die Versorgung rechtssicher und klar geregelt. Gerade bei Demenz ist diese Kombination oft die beste Lösung — dazu mehr auf unserer Seite zur Betreuung bei Demenz zu Hause.

Kosten

Was kostet das legale Modell?

Bei uns beginnt die 24-Stunden-Betreuung ab 2.770 € im Monat: ab 2.600 € für die Betreuung plus 170 € monatliche Servicepauschale (monatlich, nicht einmalig). In dieser Pauschale ist alles inklusive: Ihr fester deutscher Ansprechpartner, Qualitätssicherung, Koordination, im Bedarfsfall schnell eine Ersatzkraft und die laufende, rechtssichere Abwicklung Ihres Vertragsverhältnisses — transparent, ohne verstecktes Kleingedrucktes.

Durch das Pflegegeld sinkt Ihr Eigenanteil deutlich. Rechenbeispiel bei Pflegegrad 3: 2.770 € − 599 € Pflegegeld = rund 2.171 € Eigenanteil im Monat. Zusätzlich können bis zu 4.000 € pro Jahr als Steuerermäßigung nach § 35a EStG geltend gemacht werden — das ist eine Steuerermäßigung, kein Abzug vom Preis.

Hinweis für den Main-Tauber-Kreis: Das bayerische Landespflegegeld (500 €/Jahr ab Pflegegrad 2) gilt nur bei Wohnsitz in Bayern (z. B. Kreuzwertheim, Raum Würzburg, bayerischer Untermain) und ist im Main-Tauber-Kreis — u. a. in Wertheim, Tauberbischofsheim und Bad Mergentheim — nicht anrechenbar.

Kosten der 24-Stunden-Pflege: vollständige Aufschlüsselung

In Ihrer Region

Legale 24-Stunden-Pflege im Main-Tauber-Kreis und Raum Würzburg

Wir sind eine familiengeführte Agentur aus Wertheim (Am Wartberg 14) und seit 2010 auf legale 24-Stunden-Betreuung spezialisiert. Wir vermitteln im Main-Tauber-Kreis — Wertheim, Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim, Lauda-Königshofen, Külsheim — sowie im angrenzenden Bayern mit Kreuzwertheim, dem Raum Würzburg und dem bayerischen Untermain. Regulär besetzen wir einen Einsatz in 5 bis 7 Werktagen, im Notfall in 3 bis 4 Tagen. Auf ProvenExpert sind wir mit 5,00 bewertet. Mehr zur Region lesen Sie auf unserer Seite zur 24-Stunden-Betreuung in Baden-Württemberg, einen Gesamtüberblick unter Betreuung zu Hause.

Häufige Fragen

Legale 24-Stunden-Pflege — Ihre Fragen

Drei: das Entsendemodell (eine polnische Firma entsendet die sozialversicherte Kraft mit A1-Bescheinigung), das Arbeitgebermodell (die Familie stellt die Kraft selbst an) und — nur in Ausnahmen — die selbstständige Betreuungskraft. Wer eine Kraft ohne Anmeldung, A1 und Sozialversicherung beschäftigt, begeht dagegen Schwarzarbeit.

Beim Entsendemodell ist die polnische Entsendefirma der Arbeitgeber; Sie sind nur Auftraggeber und haben keine Lohnnebenkosten oder Anmeldepflichten. Beim Arbeitgebermodell stellen Sie die Betreuungskraft selbst an und übernehmen alle Arbeitgeberpflichten: Mindestlohn, Sozialabgaben, Lohnabrechnung und das Arbeitszeitgesetz. Beide sind legal, das Entsendemodell ist für die Familie aber deutlich aufwandsärmer.

Nur in Ausnahmefällen. In der typischen 24-Stunden-Betreuung, in der die Kraft im Haushalt mitlebt und weisungsgebunden ist, droht der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit — und damit eine nachträgliche Einstufung als Schwarzarbeit mit Nachzahlungen und Bußgeldern. Das rechtssichere Modell ist die Entsendung.

Die Beschäftigung ohne Anmeldung, ohne A1 und ohne Sozialversicherung ist illegal und wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) verfolgt. Es drohen empfindliche Bußgelder, Sozialversicherungs-Nachzahlungen und eine Haftung des Auftraggebers. Mit der legalen Entsendung (A1) sind Sie auf der sicheren Seite.

Nein. Sie sind Auftraggeber einer Dienstleistung, nicht Arbeitgeber. Die Betreuungskraft wird von der polnischen Entsendefirma bezahlt und ist dort sozialversichert. Für Sie entstehen keine Lohnnebenkosten, keine Lohnbuchhaltung und keine Anmeldepflichten.

Wir vermitteln ausschließlich nach dem Entsendemodell: Die Betreuungskraft ist bei einem polnischen Partnerunternehmen fest angestellt und ordnungsgemäß sozialversichert und wird von dort nach Deutschland entsandt. Die Steuern werden in Polen abgeführt; die Sozialabgaben werden nach den geltenden Vorschriften an den zuständigen Träger im Herkunftsland oder an die zuständige deutsche Krankenkasse abgeführt. Bleibt die Betreuungskraft im polnischen Sozialversicherungssystem, wird dies mit der A1-Bescheinigung nach VO (EG) Nr. 883/2004 (Art. 12) nachgewiesen; die arbeitsrechtliche Absicherung richtet sich nach der Entsenderichtlinie 96/71/EG i.d.F. 2014/67/EU. Unsere Agentur wurde dafür vom Zoll Heilbronn geprüft.

Die A1-Bescheinigung ist der amtliche Nachweis, dass eine entsandte Betreuungskraft während ihres Einsatzes in Deutschland weiterhin in ihrem Herkunftsland (z. B. Polen) sozialversichert ist. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 12. Bleibt die Betreuungskraft im polnischen Sozialversicherungssystem, weist die A1-Bescheinigung dies nach; werden die Sozialabgaben an die deutsche Krankenkasse abgeführt, erfolgt der Nachweis dort. Welche Nachweise in Ihrem Fall vorliegen, klären wir vorab transparent mit Ihnen.

Die Entsendung von Betreuungskräften innerhalb der EU regelt sozialversicherungsrechtlich die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, konkret Art. 12 (Entsendung). Danach bleibt die Kraft im Herkunftsland sozialversichert und weist dies mit der A1-Bescheinigung nach. Arbeitsrechtlich gilt ergänzend die Entsenderichtlinie 96/71/EG i.d.F. 2014/67/EU.

Nein. Eine 24-Stunden-Betreuungskraft unterstützt im Alltag — Hilfe bei Körperpflege, Haushalt, Mahlzeiten, Mobilität und Gesellschaft. Medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung ist keine Betreuungsleistung; sie übernimmt ein ambulanter Pflegedienst. Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren.

Bei uns beginnt die 24-Stunden-Betreuung ab 2.770 €/Monat: ab 2.600 € für die Betreuung plus 170 € monatliche Servicepauschale für Ihren festen deutschen Ansprechpartner und die laufende rechtssichere Abwicklung — monatlich, nicht einmalig. Durch das Pflegegeld sinkt Ihr Eigenanteil: bei Pflegegrad 3 (599 €) auf rund 2.171 €/Monat. Zusätzlich sind bis zu 4.000 €/Jahr als Steuerermäßigung nach § 35a EStG möglich — eine Ermäßigung der Steuerlast, kein Abzug vom Preis.

Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — im Einzelfall mit Pflegekasse, Krankenkasse bzw. Steuerberatung abstimmen.

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