Pflegegrad 1 ist die niedrigste Pflegestufe und steht Menschen mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zu. Er wird ab 12,5 bis unter 27 Punkten bei der Begutachtung vergeben.
Voraussetzungen für Pflegegrad 1
Maßgeblich ist die MDK-Begutachtung: Erreicht die Punktzahl 12,5 bis unter 27, liegt Pflegegrad 1 vor. Betroffene können vieles noch selbst, brauchen aber punktuell Unterstützung.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1? (Stand 2025)
Pflegegrad 1 ist eine Besonderheit: Es gibt kein Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen. Stattdessen stehen Ihnen unter anderem zu:
- der Entlastungsbetrag von rund 131 € pro Monat
- Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (ca. 42 € monatlich)
- Zuschuss für einen Hausnotruf
- bis zu 4.000 € je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Umbauten (z. B. ein barrierefreies Bad)
Beträge Stand 2025 – bei der Pflegekasse bestätigen.
So beantragen Sie Pflegegrad 1
Stellen Sie formlos einen Antrag bei der Pflegekasse. Danach folgt die Begutachtung. Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause kann den Alltag schon bei Pflegegrad 1 spürbar erleichtern. Offizielle Infos: Bundesgesundheitsministerium.