Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Leistungen

· Margareta Schaffars · Aktualisiert:

Infografik Pflegegrad 1 – Voraussetzungen und Leistungen im Überblick

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Pflegestufe und steht Menschen mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zu. Er wird ab 12,5 bis unter 27 Punkten bei der Begutachtung vergeben.

Voraussetzungen für Pflegegrad 1

Maßgeblich ist die MDK-Begutachtung: Erreicht die Punktzahl 12,5 bis unter 27, liegt Pflegegrad 1 vor. Betroffene können vieles noch selbst, brauchen aber punktuell Unterstützung.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1? (Stand 2025)

Pflegegrad 1 ist eine Besonderheit: Es gibt kein Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen. Stattdessen stehen Ihnen unter anderem zu:

  • der Entlastungsbetrag von rund 131 € pro Monat
  • Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (ca. 42 € monatlich)
  • Zuschuss für einen Hausnotruf
  • bis zu 4.180 € je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Umbauten (§ 40 Abs. 4 SGB XI) (z. B. ein barrierefreies Bad)

Stand: August 2026 – Beträge im Einzelfall bei der Pflegekasse bestätigen.

Weil bei Pflegegrad 1 vor allem das Wohnumfeld darüber entscheidet, wie lange Selbstständigkeit trägt, lohnt der Blick auf konkrete Maßnahmen: In Sicherheit im eigenen Zuhause zeigen wir, welche Anpassungen Stürzen vorbeugen — viele davon sind einfach und günstig.

So beantragen Sie Pflegegrad 1

Stellen Sie formlos einen Antrag bei der Pflegekasse. Danach folgt die Begutachtung. Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause kann den Alltag schon bei Pflegegrad 1 spürbar erleichtern. Offizielle Infos: Bundesgesundheitsministerium.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Warum gibt es bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld?

Pflegegrad 1 ist als Vorstufe angelegt: Er soll Selbstständigkeit erhalten, nicht bereits umfassende Pflege finanzieren. Deshalb entfallen Pflegegeld und reguläre Pflegesachleistungen. Stattdessen gibt es zweckgebundene Hilfen – Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Hausnotruf-Zuschuss und Zuschüsse für den barrierefreien Umbau. Diese Mittel verfallen, wenn sie nicht abgerufen werden; es lohnt sich also, sie von Anfang an zu nutzen.

Wofür darf ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 einsetzen?

Für zugelassene Angebote zur Unterstützung im Alltag: Betreuungsgruppen, Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannter Anbieter sowie Tages- und Kurzzeitpflege. Nicht erstattet wird die Bezahlung von Angehörigen. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet – reichen Sie die Belege bei der Pflegekasse ein. Nicht genutzte Monatsbeträge lassen sich innerhalb des Kalenderjahres ansparen.

Wie komme ich von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2?

Mit einem formlosen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse, dem eine erneute Begutachtung folgt. Ab 27 Punkten liegt Pflegegrad 2 vor – und damit beginnt der Anspruch auf Pflegegeld, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Dokumentieren Sie den Alltag vorher mit einem Pflegetagebuch und schildern Sie im Termin den schlechtesten, nicht den besten Tag.

Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr – Höhe und Anspruch bestätigt im Einzelfall Ihre Pflegekasse.

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