Pflegegrad 1 erhalten Menschen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten – in der Begutachtung sind das 12,5 bis unter 27 Punkte. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es in diesem Grad noch nicht; zentral ist der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat. Dazu kommen Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und für den Umbau der Wohnung. Alle Beträge gelten 2026 unverändert seit dem 1. Januar 2025.
Pflegegrad 1: alle Leistungen 2026 auf einen Blick
| Leistung | Betrag 2026 |
|---|---|
| Pflegegeld | kein Anspruch |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | kein eigener Betrag – der Entlastungsbetrag darf dafür eingesetzt werden |
| Entlastungsbetrag | bis zu 131 € pro Monat (1.572 € im Jahr) |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € pro Monat |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis zu 4.180 € je Maßnahme |
| Vollstationäre Pflege (zum Vergleich) | Zuschuss 131 € pro Monat |
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“ (Stand 07/2026), und SGB XI. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Voraussetzungen: Wann gibt es Pflegegrad 1?
Über den Pflegegrad entscheidet nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig der Alltag noch gelingt. Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei Privatversicherten Medicproof) bewertet sechs Lebensbereiche und rechnet sie gewichtet in Gesamtpunkte um. Für Pflegegrad 1 sind 12,5 bis unter 27 Punkte nötig (§ 15 SGB XI).
| Modul der Begutachtung | Gewicht |
|---|---|
| Mobilität | 10 % |
| Kognitive und kommunikative Fähigkeiten / Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (der höhere Wert zählt) | 15 % |
| Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen, Toilette) | 40 % |
| Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen | 20 % |
| Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % |
Grundsätzlich gilt: Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen, und Sie müssen in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert gewesen sein. Wie Sie sich auf den Termin vorbereiten, lesen Sie in unserem Beitrag zum Besuch des Medizinischen Dienstes.
Antrag, Bescheid und Widerspruch
- Antrag: formlos bei der Pflegekasse – ein Anruf genügt. Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
- Frist: Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Überschreitet sie die Frist ohne Grund, zahlt sie 70 € für jede begonnene Woche der Verzögerung (§ 18c Abs. 5 SGB XI).
- Vorbereitung: Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen zeigt der Gutachterin den tatsächlichen Hilfebedarf – schildern Sie den schwierigen, nicht den besten Tag.
- Widerspruch: innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids, schriftlich und am besten mit Begründung aus dem Gutachten.
Verschlechtert sich der Zustand, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung – das Verfahren ist dasselbe. Die Leistungen der Nachbargrade finden Sie bei Pflegegrad 2; den Überblick über alle fünf Stufen im Ratgeber Pflegegrade.
Beratung bei Pflegegrad 1
Auch mit Pflegegrad 1 können Sie einmal im Halbjahr einen kostenlosen pflegefachlichen Beratungsbesuch zu Hause in Anspruch nehmen – eine Pflicht wie beim Pflegegeld besteht nicht. Die Beratung hilft, den Entlastungsbetrag sinnvoll einzusetzen.
Pflegegrad 1 und 24-Stunden-Betreuung zu Hause
Eine legale 24-Stunden-Betreuung kostet bei uns ab 2.770 € pro Monat vor Pflegegeld (2.600 € Betreuung inklusive Lohn, Steuern und Sozialabgaben zuzüglich 170 € monatlicher Servicepauschale). Bei Pflegegrad 1 gibt es noch kein Pflegegeld, das diesen Betrag senkt – der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und deckt die laufende Betreuung nicht. Ob sich der Start trotzdem lohnt oder ob zuerst eine Höherstufung sinnvoll ist, besprechen wir im Kostenüberblick zu Pflegegrad 1.
Unverbindlich anfragen: Bedarfsfragebogen – wir melden uns innerhalb von 2 Stunden (Mo–Fr). Was die Betreuung zu Hause umfasst, lesen Sie unter Betreuung zu Hause; den Vergleich mit dem Heim unter 24-Stunden-Pflege oder Pflegeheim.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 1
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 1?
Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Der wichtigste Anspruch ist der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat. Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet – etwa für anerkannte Alltagshilfen, Leistungen eines Pflegedienstes, Tages- oder Kurzzeitpflege. Nicht genutzte Beträge lassen sich ins Folgejahr übertragen und dort bis zum 30. Juni verwenden.
Was bringt Pflegegrad 1 außer dem Entlastungsbetrag?
Bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, bis zu 4.180 € Zuschuss je Maßnahme für den Umbau der Wohnung, technische Hilfsmittel wie einen Hausnotruf sowie Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige.
Wie komme ich von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2?
Mit einem formlosen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse. Danach begutachtet der Medizinische Dienst erneut; für Pflegegrad 2 sind 27 bis unter 47,5 Punkte nötig. Ein Pflegetagebuch und aktuelle Arztberichte helfen. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad bewilligt ist?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Hält sie die Frist ohne triftigen Grund nicht ein, zahlt sie 70 € für jede begonnene Woche der Verzögerung. Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung – stellen Sie den Antrag also früh, auch wenn die Begutachtung noch aussteht.
Stand: Oktober 2026. Alle Beträge geprüft am BMG-Leitfaden „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“ (07/2026) und am SGB XI. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.