Polnische Pflegekraft: Kosten 2026, Eigenanteil & Ablauf

Ab 2.770 €/Monat vor Pflegegeld — bei Pflegegrad 3 bleiben rund 2.171 €/Monat Eigenanteil. Legal über das Entsendemodell (A1), deutschsprachig, persönlich ausgewählt. Wir vermitteln geprüfte polnische Betreuungskräfte aus Wertheim, seit 2010.

Kurz & klar

Stand: Juli 2026. Eine polnische Pflegekraft kostet 2026 im legalen Entsendemodell ab 2.770 €/Monat vor Pflegegeld — ab 2.600 € für die Betreuung (inklusive Lohn, Steuern und Sozialabgaben) plus 170 € monatliche Servicepauschale. Beide Beträge fallen monatlich an; die 170 € sind ausdrücklich keine einmalige Gebühr. Der tatsächliche Eigenanteil liegt darunter, weil das Pflegegeld der Pflegekasse angerechnet wird: bei Pflegegrad 3 rund 2.171 €/Monat (2.770 − 599), bei Pflegegrad 5 rund 1.780 €/Monat. Zusätzlich mindert § 35a EStG die Steuerlast um 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr — eine Steuerermäßigung, keine Preisminderung. Die Betreuung erfolgt legal per A1-Bescheinigung, Arbeitsvertrag und Sozialversicherung (Rechtsgrundlage: VO (EG) Nr. 883/2004, Art. 12; arbeitsrechtlich Richtlinie 96/71/EG i.d.F. 2014/67/EU) — Sie sind Auftraggeber, nicht Arbeitgeber.

Hinweis zur Leistung: Wir vermitteln häusliche Betreuung im Alltag — keine medizinische Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Wundversorgung). Diese übernimmt ein ambulanter Pflegedienst.

Kosten 2026

Was kostet eine polnische Pflegekraft 2026?

Eine polnische Pflegekraft betreut pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr im eigenen Zuhause — bei Haushalt, Körperpflege, Mobilisierung und Gesellschaft. Sie lebt im Haushalt mit und leistet im Durchschnitt rund 8 Stunden tatsächliche Arbeit pro Tag: „24 Stunden" beschreibt die Anwesenheit und Erreichbarkeit, nicht die Arbeitszeit. Die tatsächliche Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag der Betreuungskraft geregelt; Ruhezeiten, Pausen und freie Zeit sind verbindlich einzuhalten.

Wer 2026 die Kosten plant, braucht zuerst eine klare Basiszahl — und dann den Weg vom Listenpreis zum tatsächlichen Eigenanteil. Bei uns beginnt die legale 24-Stunden-Betreuung bei 2.770 €/Monat vor Anrechnung des Pflegegeldes:

ab 2.600 €
pro Monat — Betreuungsleistung

Inklusive Lohn, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

170 €
pro Monat — Servicepauschale

Laufende Betreuung Ihres Vertragsverhältnisses — monatlich, keine einmalige Gebühr.

Die 170 €/Monat sind kein Aufpreis für nichts. In der monatlichen Betreuungspauschale ist alles inklusive: Ihr fester, deutschsprachiger Ansprechpartner statt eines anonymen Portals, laufende Qualitätssicherung, die Koordination der Wechsel, im Bedarfsfall schnell eine Ersatzkraft bei Krankheit oder Urlaub sowie die durchgehend rechtssichere Abwicklung der Entsendung — transparent und ohne verstecktes Kleingedrucktes. Gerade dieser letzte Punkt unterscheidet eine seriöse Vermittlung von auffällig günstigen Dumpingangeboten, die häufig über eine Gewerbeanmeldung laufen und damit auf Scheinselbständigkeit hinauslaufen. Worauf Sie sonst noch achten sollten, zeigt unsere Checkliste: seriöse 24-Stunden-Pflege-Agentur erkennen.

Kosten & Preise

Transparente Preisgestaltung

Durch Pflegekassenleistungen kann der tatsächliche Eigenanteil deutlich geringer ausfallen. Wir beraten Sie kostenlos.

Alle Kosten & Kostenrechner ansehen →

Basisbetreuung
ab 2.770 €
pro Monat vor Pflegegeld — 2.600 € Betreuung (inkl. Lohn, Steuern & SV-Beiträge) zzgl. 170 € monatlicher Servicepauschale
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Alltagsbegleitung & Aktivierung
  • Unterstützung Körperpflege
  • Einkaufen & Kochen
  • Fester Ansprechpartner aus Deutschland
  • Monatliche Servicepauschale 170 €/Monat inklusive
Beratung anfragen
Förderung & Zuschüsse
Bis 990 €/Monat
Pflegekassenleistungen (Stand 2026)
  • Pflegegeld Grad 2–5: 347–990 €/Monat
  • Bayerisches Landespflegegeld 500 €/Jahr — nur bei Wohnsitz in Bayern
  • Entlastungsbudget 3.539 €/Jahr
  • Steuerermäßigung nach § 35a EStG bis 4.000 €/Jahr
  • Antragstellung auf Wunsch
Förderung prüfen
Rechenbeispiele 2026

Eigenanteil nach Pflegegrad: was bleibt wirklich?

Der Preis, der zählt, ist der Eigenanteil nach Pflegegeld. Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person; dieser Betrag reduziert die Basis von 2.770 €/Monat. Wichtig: Wir rechnen den Eigenanteil immer von der vollen Basis 2.770 € — nicht von den 2.600 €. So bleibt die Rechnung ehrlich und für Ihre Planung belastbar.

Eigenanteil pro Monat nach Pflegegrad — Basis 2.770 € abzüglich Pflegegeld (Stand 2026)
Pflegegrad Pflegegeld 2026 Rechnung Eigenanteil ca.
Pflegegrad 2 347 €/Monat 2.770 − 347 2.423 €/Monat
Pflegegrad 3 599 €/Monat 2.770 − 599 2.171 €/Monat
Pflegegrad 4 800 €/Monat 2.770 − 800 1.970 €/Monat
Pflegegrad 5 990 €/Monat 2.770 − 990 1.780 €/Monat

Quelle: Pflegegeld-Beträge nach § 37 SGB XI, Stand 01.01.2026. Basis ab 2.770 €/Monat = ab 2.600 € Betreuung + 170 € monatliche Servicepauschale; hinzu kommen Kost und Logis im Haushalt.

24-Stunden-Pflege Kosten im Detail — mit Kostenrechner

Förderung 2026

Pflegegeld, Entlastungsbudget und § 35a EStG richtig nutzen

Über das Pflegegeld hinaus lassen sich die Kosten weiter senken. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege stehen 2026 als gemeinsames Entlastungsbudget von bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung — etwa für Urlaubs- oder Wechselzeiten der Pflegekraft.

Zusätzlich mindert § 35a EStG die Steuerlast um 20 Prozent der haushaltsnahen Dienstleistungskosten, maximal 4.000 € pro Jahr. Das ist eine Steuerermäßigung, die von Ihrer Steuer abgezogen wird — keine Minderung des monatlichen Preises. Beide Vorteile lassen sich parallel zum Pflegegeld nutzen. Ob und in welcher Höhe § 35a greift, hängt vom Einzelfall ab — klären Sie das am besten mit Ihrem Steuerberater bzw. Finanzamt. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Regionale Besonderheit

Landespflegegeld: nur bei Wohnsitz in Bayern

Ein häufiger Irrtum betrifft das bayerische Landespflegegeld von 500 €/Jahr ab Pflegegrad 2. Es gilt ausschließlich bei Wohnsitz in Bayern:

  • Anspruch (Bayern): u. a. Kreuzwertheim, Raum Würzburg, Aschaffenburg, Miltenberg, Schweinfurt, Landkreis Main-Spessart und der bayerische Untermain.
  • Kein Anspruch (Baden-Württemberg): Im Main-Tauber-Kreis (Baden-Württemberg, z. B. Wertheim, Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim) ist das Landespflegegeld nicht anrechenbar. Auch Lauda-Königshofen und Külsheim gehören zu Baden-Württemberg.

Wertheim — unser Sitz — und Kreuzwertheim liegen nur durch den Main getrennt nebeneinander; dennoch gilt die 500-€-Leistung ausschließlich auf der bayerischen Seite. In den Rechenbeispielen oben ist das Landespflegegeld daher bewusst nicht enthalten.

Warum Polen

Warum polnische Pflegekräfte?

Wir arbeiten seit 2010 mit etablierten polnischen Partnerfirmen zusammen. Polen hat sich aus drei Gründen bewährt: die geografische Nähe, die ähnlichen familiären Werte und kulturelle Nähe zu Deutschland sowie das solide Niveau an Deutschkenntnissen vieler Betreuungskräfte. So entsteht eine Betreuung, die nicht nur pflegt, sondern auch menschlich passt.

Nähe

Die kurze Anreise erleichtert den Wechsel der Betreuungskräfte und schnelle Vertretungen im Krankheitsfall.

Gemeinsame Werte

Familiärer Zusammenhalt und Respekt vor dem Alter prägen die Betreuung — viele Familien erleben die Pflegekraft „wie ein Teil der Familie".

Deutschkenntnisse

Viele Betreuungskräfte verfügen über solide Deutschkenntnisse — wir wählen passend zum Bedarf Ihrer Familie aus.

Leistungsumfang

Was eine polnische Pflegekraft leistet — und was nicht

Eine polnische Betreuungskraft übernimmt die häusliche Betreuung und Hauswirtschaft: Einkaufen, Kochen, Reinigung und Wäsche, Unterstützung bei Körperpflege und Mobilisierung, Begleitung zu Terminen sowie Gesellschaft und Aktivierung im Alltag — auch bei Betreuung bei Demenz zu Hause.

Wichtiger Hinweis: Wir vermitteln häusliche Betreuung im Alltag — keine medizinische Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Wundversorgung, Medikamentengabe per Spritze). Diese übernimmt ein ambulanter Pflegedienst; die Kosten dafür trägt bei ärztlicher Verordnung in der Regel die Krankenkasse. Beides lässt sich gut kombinieren: unsere Betreuungskraft für den Alltag, der Pflegedienst für die medizinischen Leistungen.

Alle Leistungen im Detail

Legal beschäftigen

Polnische Pflegekräfte legal beschäftigen

Der rechtssichere Weg ist das Entsendemodell: Die Betreuungskraft ist bei einer polnischen Firma sozialversicherungspflichtig angestellt und wird mit A1-Bescheinigung nach Deutschland entsandt (Rechtsgrundlage: VO (EG) Nr. 883/2004, Art. 12; arbeitsrechtlich Richtlinie 96/71/EG i.d.F. 2014/67/EU). Sie tragen keine Arbeitgeberpflichten. Wer dagegen eine Kraft ohne Anmeldung, ohne A1 und ohne Sozialversicherung beschäftigt, begeht Schwarzarbeit. Welche Wege legal sind, zeigt Legale Modelle im Vergleich; die rechtlichen Hintergründe finden Sie unter rechtliche Grundlage. Unsere Agentur wurde dafür vom Zoll Heilbronn geprüft.

Der niedrigste Preis ist wertlos, wenn das Modell illegal ist. Wir vermitteln ausschließlich im legalen EU-Entsendemodell — mit Arbeitsvertrag und ordentlicher Sozialversicherung — kein Gewerbe, keine Scheinselbständigkeit. Unser Modell wurde vom Hauptzollamt Heilbronn (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) geprüft. Wer dagegen eine vermeintlich günstige „selbständige" Kraft engagiert, riskiert als Familie eine Haftung nach § 266a StGB (Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen).

Vermittlung oder eigene Anstellung?

Bei der Vermittlung über das Entsendemodell bleibt die polnische Firma Arbeitgeber; Sie sind nur Auftraggeber und haben keine Arbeitgeberpflichten. Beim Arbeitgebermodell stellen Sie die Kraft selbst an und übernehmen Mindestlohn, Sozialabgaben und Lohnabrechnung. Wir vermitteln ausschließlich nach dem aufwandsarmen, rechtssicheren Entsendemodell — eine eigene Lohnabrechnung oder Anmeldung müssen Sie nicht führen.

Seriöse Agentur erkennen — die Checkliste

Region

Polnische Pflegekraft in Baden-Württemberg und im Raum Würzburg

Unser Modell der EU-Entsendung mit A1-Bescheinigung, Arbeitsvertrag und Sozialversicherung wurde durch das Hauptzollamt Heilbronn geprüft und anerkannt — für Familien in ganz Baden-Württemberg, von Wertheim über den Main-Tauber-Kreis bis Bad Mergentheim. Als familiengeführte Agentur mit Sitz in Wertheim (seit 2010) sind wir Ihr persönlicher, deutschsprachiger Ansprechpartner vor Ort. Einen regionalen Überblick gibt unsere Seite 24-Stunden-Betreuung in Baden-Württemberg.

Wir betreuen Familien im gesamten Main-Tauber-Kreis, im Raum Würzburg und am bayerischen Untermain. Ob eine polnische Pflegekraft in Baden-Württemberg (Wertheim, Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim, Lauda-Königshofen, Külsheim) oder auf der bayerischen Seite (Kreuzwertheim, Würzburg, Aschaffenburg, Miltenberg, Schweinfurt) — die Kostenbasis von 2.770 €/Monat bleibt gleich. Nur regionale Zusatzleistungen wie das bayerische Landespflegegeld unterscheiden sich. Beratung erhalten Sie direkt bei uns, nicht über ein anonymes Callcenter.

Deutschsprachig & persönlich

Deutschsprachig und persönlich ausgewählt

Wir stellen Ihnen Profile passender polnischer Pflegekräfte vor — mit Foto, Lebenslauf, Sprachniveau und Erfahrungen. Auf Wunsch organisieren wir vor Einsatzbeginn ein Telefon- oder Video-Gespräch, damit Sie einen persönlichen Eindruck gewinnen. Erst dann entscheiden Sie. So passt die Betreuungskraft nicht nur fachlich, sondern auch menschlich zu Ihrer Familie.

So läuft die Vermittlung ab  ·  Überblick: Betreuung zu Hause

Ablauf

Ablauf und Tempo der Vermittlung

Üblicherweise ist eine passende Pflegekraft in 5–7 Werktagen vermittelt, im Akutfall — etwa nach einem Krankenhausaufenthalt — oft schon in 3–4 Tagen. Seit 2010 begleitet Inhaberin Margareta Schaffars Familien in dieser Situation, persönlich und deutschsprachig. Wie die Vermittlung Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie unter So läuft die Vermittlung ab.

Für ein transparentes Kostenbeispiel genau für Ihren Pflegegrad und Ihre Region beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich — wir rechnen Ihren Eigenanteil nach Pflegegrad durch.

Häufige Fragen

Polnische Pflegekräfte — Ihre Fragen

Im legalen Entsendemodell beginnt der Preis 2026 bei 2.770 €/Monat vor Pflegegeld: ab 2.600 € für die Betreuung — inklusive Lohn, Steuern und Sozialabgaben — plus 170 € monatliche Servicepauschale. Die 170 € fallen monatlich an, nicht einmalig. Hinzu kommen Kost und Logis im Haushalt. Durch das Pflegegeld (347–990 €/Monat je nach Pflegegrad) und die Steuerermäßigung bis 4.000 €/Jahr nach § 35a EStG fällt Ihr tatsächlicher Eigenanteil deutlich geringer aus.

Der Eigenanteil ist die Basis von 2.770 €/Monat minus Pflegegeld — wir rechnen immer von der vollen Basis, nicht von den 2.600 €. Beispiel Pflegegrad 3: 2.770 − 599 = rund 2.171 €/Monat. Pflegegrad 2: 2.770 − 347 = rund 2.423 €. Pflegegrad 4: 2.770 − 800 = rund 1.970 €. Pflegegrad 5: 2.770 − 990 = rund 1.780 €.

Eine 24-Stunden-Pflegekraft ist rund um die Uhr im Haushalt anwesend, arbeitet aber im Durchschnitt etwa 8 Stunden tatsächliche Betreuungszeit pro Tag — nicht 24 Stunden durchgehend. Sie braucht Ruhezeiten, Pausen und freie Zeit. Der Begriff beschreibt die Anwesenheit und Erreichbarkeit, nicht die Arbeitszeit.

Die A1-Bescheinigung belegt, dass die Betreuungskraft während des Einsatzes in Deutschland weiterhin im polnischen Sozialversicherungssystem versichert ist; Rechtsgrundlage ist die VO (EG) Nr. 883/2004 (Art. 12). Sie liegt vor, wenn die Sozialabgaben nach Polen abgeführt werden. Werden die Sozialabgaben an die deutsche Krankenkasse abgeführt, erfolgt der Nachweis der Sozialversicherung dort. Welche Nachweise in Ihrem Fall gelten, klären wir vorab transparent mit Ihnen.

Ja, vollständig legal. Die Betreuungskraft ist bei einem polnischen Partnerunternehmen fest angestellt und ordnungsgemäß sozialversichert und wird von dort nach Deutschland entsandt. Die Steuern werden in Polen abgeführt; die Sozialabgaben werden nach den geltenden Vorschriften an den zuständigen Träger im Herkunftsland oder an die zuständige deutsche Krankenkasse abgeführt. Bleibt die Betreuungskraft im polnischen Sozialversicherungssystem, wird dies mit der A1-Bescheinigung nach VO (EG) Nr. 883/2004 (Art. 12) nachgewiesen; die arbeitsrechtliche Absicherung richtet sich nach der Entsenderichtlinie 96/71/EG i.d.F. 2014/67/EU. Sie sind Auftraggeber, nicht Arbeitgeber — kein Gewerbe, keine Scheinselbständigkeit. Unsere Agentur wurde vom Zoll Heilbronn (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) geprüft.

Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einer polnischen Firma angestellt — diese zahlt Lohn und Sozialabgaben. Sie als Familie zahlen eine pauschale Dienstleistungsvergütung (ab 2.600 €/Monat) an die Entsendefirma plus die monatliche Servicepauschale von 170 €/Monat an uns — zusammen die Basis ab 2.770 €/Monat. Eine eigene Lohnabrechnung oder Anmeldung müssen Sie nicht führen.

Viele unserer polnischen Betreuungskräfte verfügen über solide Deutschkenntnisse. Wir wählen passend zum Bedarf Ihrer Familie aus und legen Ihnen Profile mit Angabe des Sprachniveaus vor. Auf Wunsch organisieren wir vor Einsatzbeginn ein Telefon- oder Video-Gespräch, damit Sie sich selbst ein Bild machen können.

Bei der Vermittlung über das Entsendemodell bleibt die polnische Firma Arbeitgeber; Sie sind nur Auftraggeber und haben keine Arbeitgeberpflichten. Beim Arbeitgebermodell stellen Sie die Kraft selbst an und übernehmen Mindestlohn, Sozialabgaben und Lohnabrechnung. Wir vermitteln ausschließlich nach dem aufwandsarmen, rechtssicheren Entsendemodell.

Häusliche Betreuung und Hauswirtschaft: Einkaufen, Kochen, Reinigung und Wäsche, Unterstützung bei Körperpflege und Mobilisierung sowie Begleitung und Gesellschaft. Nicht zum Leistungsumfang gehört die medizinische Behandlungspflege (z. B. Injektionen oder Wundversorgung) — diese übernimmt der ambulante Pflegedienst oder der Hausarzt.

In der Regel vermitteln wir innerhalb von 5–7 Werktagen nach Anfrage. Bei dringendem Bedarf — etwa nach einem Krankenhausaufenthalt — ist eine Vermittlung in 3–4 Tagen möglich. Sprechen Sie uns an, wir finden gemeinsam die schnellste Lösung für Ihre Familie.

Ja, abhängig vom Pflegegrad. Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld von 347 €/Monat (Grad 2) bis 990 €/Monat (Grad 5). Hinzu kommt das jährliche Entlastungsbudget von 3.539 €. Das bayerische Landespflegegeld (500 €/Jahr ab Pflegegrad 2) gilt ausschließlich bei Wohnsitz in Bayern — etwa in Kreuzwertheim, im Raum Würzburg oder am bayerischen Untermain; im Main-Tauber-Kreis (Baden-Württemberg, z. B. Wertheim, Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim) ist es nicht anrechenbar. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — im Einzelfall mit Pflegekasse, Krankenkasse bzw. Steuerberatung abstimmen.

Die passende polnische Pflegekraft finden

Wir wählen persönlich aus, vermitteln legal über das Entsendemodell und bleiben Ihr fester Ansprechpartner — kostenlos und unverbindlich beraten.

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