Seriöse 24-Stunden-Pflege-Agentur erkennen
Woran Sie eine vertrauenswürdige Vermittlung erkennen — und welche Warnsignale auf unseriöse Anbieter oder Schwarzarbeit hindeuten. Eine ehrliche Checkliste, damit Sie eine sichere Entscheidung treffen.
Eine seriöse 24-Stunden-Pflege-Agentur arbeitet legal auf Basis der EU-Entsendung (Anstellung und ordnungsgemäße Sozialversicherung im Entsendeverhältnis), schließt schriftliche Verträge, nennt transparente Preise (ab 2.770 €/Monat vor Pflegegeld: 2.600 € Betreuung plus 170 € monatliche Servicepauschale) und stellt einen festen deutschen Ansprechpartner. Sie sind dabei Auftraggeber, nicht Arbeitgeber. Vorsicht ist bei Dumpingpreisen unter 2.000 €, fehlenden Verträgen, fehlendem Nachweis der Sozialversicherung und reinen Online-Vermittlungen ohne Ansprechpartner geboten — das deutet oft auf Schwarzarbeit hin, mit Haftungs- und Bußgeldrisiko für Sie. Prüfbar wird Seriosität durch Nachweise (z. B. Zoll-Prüfung), Erfahrung und eine klare Vertretungsregelung im Krankheitsfall.
Daran erkennen Sie eine seriöse Vermittlung
Schriftliche Verträge
Ein Vermittlungsvertrag mit der deutschen Agentur und ein Dienstleistungsvertrag mit der polnischen Entsendefirma — beide auf Deutsch, transparent und vorab zur Prüfung.
Legale EU-Entsendung
Die Betreuungskraft ist bei einem polnischen Partnerunternehmen fest angestellt und ordnungsgemäß sozialversichert und wird von dort nach Deutschland entsandt. Die Steuern werden in Polen abgeführt; die Sozialabgaben werden nach den geltenden Vorschriften an den zuständigen Träger im Herkunftsland oder an die zuständige deutsche Krankenkasse abgeführt. Sie sind Auftraggeber, nicht Arbeitgeber.
Fester deutscher Ansprechpartner
Eine erreichbare Person, die Ihren Fall kennt — kein wechselndes Callcenter. Persönlich, auf Deutsch, über die gesamte Vertragsdauer.
Transparente Kosten
Klar benannte Preise (ab 2.770 €/Monat vor Pflegegeld: 2.600 € Betreuung + 170 € monatliche Servicepauschale) inklusive Lohn, Steuern und Sozialabgaben — keine versteckten Aufschläge.
Vertretung im Krankheitsfall
Fällt die Betreuungskraft aus, organisiert eine seriöse Agentur schnellstmöglich Ersatz und koordiniert den Wechsel — die Betreuung bleibt sichergestellt.
Geprüft & nachweisbar
Eine vertrauenswürdige Agentur scheut keine Prüfung. Wir wurden vom Zoll Heilbronn (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) geprüft und sind seit 2010 am Markt.
Auswahl & Kennenlernen
Sie erhalten Profile passender Kräfte (Foto, Lebenslauf, Sprachniveau) und entscheiden selbst — auf Wunsch nach einem Telefon- oder Videogespräch.
Warnsignale für unseriöse Anbieter
- Dumpingpreise deutlich unter 2.000 €/Monat — meist ein Zeichen für Schwarzarbeit oder fehlende Sozialabgaben.
- Kein schriftlicher Vertrag oder nur ein Vertrag „auf Zuruf".
- Kein Nachweis über die Anstellung und die Sozialversicherung der Betreuungskraft — weder eine A1-Bescheinigung noch eine Anmeldung bei der deutschen Krankenkasse.
- Kein fester Ansprechpartner — nur eine anonyme Hotline oder reine Online-Vermittlung.
- Druck zum schnellen Abschluss, unklare Leistungsbeschreibung, keine Vertretungsregelung.
- Vorkasse über mehrere Monate ohne nachvollziehbare Vertragsgrundlage.
Wie erkennt man Schwarzarbeit in der 24-Stunden-Pflege?
Schwarzarbeit zeigt sich an klaren Warnsignalen: Dumpingpreise deutlich unter 2.000 €/Monat, kein schriftlicher Vertrag (oder nur „auf Zuruf"), kein Nachweis der Anstellung und keine nachweisbare Sozialversicherung, kein fester Ansprechpartner, Zeitdruck bei der Entscheidung sowie Vorkasse ohne Vertrag. Wer eine Betreuungskraft ohne Anmeldung und ohne Sozialversicherung beschäftigt, begeht Schwarzarbeit — Bußgeld- und Haftungsrisiko tragen dann Sie als Auftraggeber. Eine legale Vermittlung arbeitet dagegen offen nachweisbar: EU-Entsendung mit Arbeitsvertrag und nachweisbarer Sozialversicherung, schriftliche Verträge und transparente Preise.
Was bedeutet die DIN SPEC 33454 für die 24-Stunden-Betreuung?
Die DIN SPEC 33454 ist seit 2020 der erste branchenweite Standard für die Betreuung durch im Haushalt lebende, überwiegend ausländische Betreuungskräfte. Sie stellt Anforderungen an Vermittler, an die ausländischen Dienstleistungserbringer und an die Betreuungskräfte selbst — unter anderem zu Arbeitsbedingungen, Eignungsprüfung und Kundenberatung. Die Zertifizierung erfolgt über eine akkreditierte Zertifizierungsstelle; ein Zertifikat gilt drei Jahre, nach 18 Monaten folgt ein Überwachungsaudit. Zertifizierte Anbieter sind über das Verzeichnis auf pflege-standard.de auffindbar. Die Stiftung Warentest empfahl in Finanztest 8/2022, bei der Auswahl auf diese Zertifizierung zu achten.
Wie wir dazu stehen: Wir sind derzeit nicht nach DIN SPEC 33454 zertifiziert. Wir sagen Ihnen das offen — und legen stattdessen unten Punkt für Punkt offen, wie wir arbeiten, damit Sie es selbst prüfen können.
Woran Sie unsere Seriosität prüfen können — Selbstauskunft (Stand: September 2026)
- Anstellungsmodell statt Gewerbeanmeldung: Die Betreuungskraft ist bei einem Partnerunternehmen im Herkunftsland fest angestellt und wird von diesem nach dem EU-Entsendemodell entsandt. Wir selbst entsenden nicht — wir vermitteln und begleiten Sie persönlich vor Ort. Keine Scheinselbstständigkeit, keine Gewerbeanmeldung der Betreuungskraft.
- Sozialversicherung — zwei zulässige Varianten, die wir im Einzelfall offenlegen: (A) Steuern und Sozialversicherungsbeiträge im Herkunftsland; dann liegt eine A1-Bescheinigung nach VO (EG) Nr. 883/2004 vor. (B) Steuern im Herkunftsland, Beiträge an eine deutsche Krankenkasse; in dieser — häufigeren — Variante gibt es keine A1-Bescheinigung. Wir sagen Ihnen vor Vertragsschluss, welche Variante gilt, und legen die Nachweise offen. Für unser Programm „Betreuung unter Palmen" (Spanien) gilt ausschließlich Variante A.
- Behördliche Prüfung: Eine Prüfung unseres Vermittlungsmodells durch das Hauptzollamt Heilbronn (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) ist erfolgt.
- Transparente Kosten, schriftlich vor Unterschrift: ab 2.770 € pro Monat (2.600 € Betreuungsleistung zzgl. 170 € monatlicher Betreuungs- und Servicepauschale) — vor Anrechnung des Pflegegeldes. Keine versteckten Gebühren, Vertragsmuster auf Wunsch vorab.
- Persönliche deutsche Ansprechpartnerin statt anonymem Portal — inhabergeführt seit 2010.
- Ausgezeichnet als „Aktiv für Senioren"-zertifiziertes Unternehmen — zur Klarheit: eine Zertifizierung nach DIN SPEC 33454 besteht derzeit nicht.
- Umfang unserer Leistung: Wir vermitteln Betreuung im Alltag — Hilfe bei Körperpflege, Haushalt, Mahlzeiten und Gesellschaft. Wir erbringen keine medizinische Behandlungspflege; diese übernimmt ein ambulanter Pflegedienst.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, genau diese Punkte bei jeder Agentur abzufragen. Fragen Sie uns danach — wir antworten schriftlich.
Stand: September 2026. Quellen: DIN Deutsches Institut für Normung (DIN SPEC 33454); Verzeichnis zertifizierter Vermittler auf pflege-standard.de; Verbraucherzentrale; Stiftung Warentest, Finanztest 8/2022.
Pflegevertrag: Worauf Sie achten sollten
Bei der häuslichen 24-Stunden-Betreuung im Entsendemodell schließen Sie keinen Pflegevertrag nach § 120 SGB XI, sondern zwei Verträge: einen Vermittlungsvertrag mit unserer deutschen Agentur und einen Dienstleistungsvertrag mit der entsendenden Firma. Diese acht Punkte sollten Sie vor der Unterschrift Punkt für Punkt abhaken:
- Vertragspartner: Wer schließt mit wem ab — Vermittlungsvertrag mit der deutschen Agentur, Dienstleistungsvertrag mit der entsendenden Firma. Beide Namen und Anschriften müssen im Text stehen.
- Anstellung der Betreuungskraft: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag der Betreuungskraft im Entsendeland muss existieren — nicht die Familie ist Arbeitgeberin.
- Nachweis der Sozialversicherung: Hier gibt es zwei zulässige Varianten: Werden die Beiträge beim zuständigen Träger im Herkunftsland abgeführt, liegt eine A1-Bescheinigung vor. Werden sie an eine deutsche Krankenkasse abgeführt, gibt es keine A1 — dafür die deutsche Sozialversicherung. Lassen Sie sich sagen, welches Modell für Ihren Einsatz gilt, und den passenden Nachweis zeigen.
- Genauer Leistungsumfang: Betreuung, hauswirtschaftliche Versorgung und Unterstützung bei der Grundpflege. Medizinische Behandlungspflege ist ausgeschlossen — sie erbringt ein ambulanter Pflegedienst.
- Arbeits-, Frei- und Ruhezeiten sowie Unterbringung: Freie Zeiten, freier Tag und ein eigenes, abschließbares Zimmer inklusive Verpflegung gehören in den Vertrag.
- Vertretung und Ersatz: Wer ist Ansprechpartner bei Reklamation, Krankheit oder Turnuswechsel — und in welcher Zeit wird Ersatz gestellt?
- Kündigungsfrist und Laufzeit: Jeder der beiden Verträge hat eine eigene Frist. Sie muss ausdrücklich benannt sein und Ihnen vor der Unterschrift vorliegen.
- Vergütung und Zusatzkosten: Basis ab 2.770 €/Monat vor Pflegegeld (2.600 € Betreuung inklusive Lohn, Steuern und Sozialabgaben zzgl. 170 € monatlicher Servicepauschale). Anreise, Wechsel und Urlaubsvertretung gehören ebenfalls schwarz auf weiß in den Vertrag.
Agentur oder selbst organisieren?
Beide Wege sind möglich und beide sind legal. Der Unterschied liegt nicht in der Betreuung selbst, sondern darin, wer die Organisation trägt. Wer die Betreuungskraft selbst sucht, übernimmt Auswahl und Prüfung der Unterlagen, die Vertragsgestaltung, die Anmeldungen, die Abrechnung sowie Urlaubs- und Krankheitsvertretung — und ist im Ernstfall selbst die Stelle, die innerhalb weniger Tage Ersatz finden muss.
Über eine Agentur bleibt genau diese Arbeit bei uns: die Prüfung des Beschäftigungsmodells und der Nachweise, zwei schriftliche Verträge auf Deutsch, eine feste deutschsprachige Ansprechperson mit Namen und Durchwahl, die laufende Koordination und im Bedarfsfall schnell eine Ersatzkraft. Dafür steht die monatliche Betreuungs- und Servicepauschale — sie ist keine Vermittlungsgebühr für einen einmaligen Kontakt, sondern die laufende Begleitung des Vertragsverhältnisses.
Ein ehrlicher Hinweis zum Rechnen: Der Eigenweg ist selten so viel günstiger, wie er zunächst wirkt, weil Sozialversicherungsbeiträge, Vertretung und Ausfallzeiten dort ebenfalls anfallen — nur eben bei Ihnen. Wie sich unsere Kosten zusammensetzen, steht offen auf der Seite zu Kosten und Eigenanteil.
Nur für ein paar Monate — zum Beispiel nach dem Krankenhausaufenthalt?
Ja. Eine 24-Stunden-Betreuung lässt sich auch als zeitlich begrenzte Übergangslösung organisieren — etwa für die ersten Wochen nach einer Krankenhausentlassung oder nach einer Reha, bis wieder mehr allein geht. Der Ablauf ist derselbe wie bei einer dauerhaften Betreuung, nur der Zeitraum ist von Anfang an ein anderer.
Wichtig ist, den geplanten Zeitraum vor der Unterschrift anzusprechen: Laufzeit und Kündigungsfristen stehen in beiden Verträgen und werden Ihnen vorab vorgelegt — sagen Sie uns den Zeitrahmen, dann sehen wir gemeinsam nach, ob die Konditionen dazu passen. Eine pauschale Mindestlaufzeit nennen wir hier bewusst nicht, weil sie Bestandteil Ihres individuellen Vertrags ist.
Muss es kurzfristig gehen, lesen Sie, wie sich eine 24-Stunden-Betreuung schnell organisieren lässt. Wer eine pflegende Angehörige oder einen pflegenden Angehörigen vorübergehend entlastet, sollte ausserdem die Verhinderungspflege prüfen — ob sie in Ihrem Fall greift, klärt die Pflegekasse.
Wie betreuung-zuhaus' diese Kriterien erfüllt
Wir vermitteln seit 2010 legal auf Basis der EU-Entsendung — mit Arbeitsvertrag und ordnungsgemäßer Sozialversicherung —, mit schriftlichen Verträgen, festem deutschen Ansprechpartner und transparenten Preisen — geprüft vom Zoll Heilbronn. Die rechtlichen Details lesen Sie unter rechtliche Grundlage, die vollständige Kostenaufstellung unter Kosten der 24-Stunden-Pflege.
24-Stunden-Pflege Anbieter im Vergleich: Checkliste statt Testsieger
Einen offiziellen Testsieger gibt es in der 24-Stunden-Betreuung nicht. Weder Stiftung Warentest noch eine Behörde vergibt einen solchen Titel; wer damit wirbt, meint meist ein selbst vergebenes Siegel oder einen bezahlten Portalplatz. Vergleichen Sie Anbieter deshalb an nachprüfbaren Punkten — jeder davon lässt sich vor der Unterschrift belegen:
- Beschäftigungsmodell — Entsendung mit Anstellung und nachweisbarer Sozialversicherung statt Gewerbeanmeldung der Betreuungskraft.
- Verträge — zwei schriftliche Verträge auf Deutsch, vorab zur Prüfung, mit klar benannter Kündigungsfrist.
- Gesamtkosten — alle Pauschalen offen ausgewiesen, keine Position, die erst in der Rechnung auftaucht.
- Ansprechpartner — eine feste Person auf Deutsch erreichbar, nicht ein wechselndes Callcenter.
- Vertretung und Wechsel — geregelt, bevor der Fall eintritt: Wer kommt bei Krankheit, und wie schnell wird gewechselt, wenn die Chemie nicht stimmt?
- Bewertungen — zuordenbar und mit Ortsangabe, nicht anonym gesammelt.
Zum Punkt „Vertretung und Wechsel" bei uns: Passt die Chemie nicht, können Sie die Betreuungskraft wechseln — Sie melden sich bei Ihrem festen Ansprechpartner, wir klären die Ursache und stellen eine Alternative vor; der Wechsel gelingt meist innerhalb weniger Tage, ohne Unterbrechung der Betreuung. Ausführlich in unseren häufigen Fragen.
Welcher Nachweis wiegt wie viel?
Nicht jeder „Nachweis" in dieser Branche hat dasselbe Gewicht. Diese drei Klassen helfen beim Einordnen — bei uns wie bei jedem anderen Anbieter:
- Behördliche Prüfung (staatlich): Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft Entsendung, Mindestarbeitsbedingungen und Sozialversicherung. Bei uns hat das Hauptzollamt Heilbronn das Vermittlungsmodell geprüft. Ein solcher Prüfvorgang ist kein käufliches Siegel und wird nicht öffentlich gelistet — wir legen die Unterlagen im Beratungsgespräch vor.
- Norm-Zertifikat (privat): Eine Zertifizierung nach DIN SPEC 33454 vergibt eine private Zertifizierungsstelle — wir sind derzeit nicht zertifiziert und sagen das offen. Fragen Sie bei jedem Anbieter nach Zertifikatsnummer, ausstellender Stelle, Ausstellungsdatum und Gültigkeit und prüfen Sie den Eintrag im öffentlichen Anbieterverzeichnis.
- Redaktioneller Vergleich: Redaktionelle Übersichten betreffen eine begrenzte Auswahl überregionaler Anbieter zu einem bestimmten Stichtag. Achten Sie auf Erscheinungsjahr und Prüfumfang; regionale, inhabergeführte Agenturen sind darin in der Regel nicht enthalten — ihr Fehlen ist deshalb kein Qualitätsurteil.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- VO (EG) Nr. 883/2004, Art. 12 — Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit — Amt für Veröffentlichungen der EU (Rechtsgrundlage der A1-Bescheinigung)
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit — Mindestarbeitsbedingungen — Generalzolldirektion
- DIN SPEC 33454 — Betreuung in häuslicher Gemeinschaft — DIN Deutsches Institut für Normung
- Verzeichnis nach DIN SPEC 33454 zertifizierter Anbieter
- Stiftung Warentest, Finanztest 8/2022 (Empfehlung, auf die Zertifizierung zu achten); Verbraucherzentrale (Fragenkatalog zur Anbieterauswahl)
Stand: September 2026. Diese Seite nennt keine Rechtsfolgen für Ihren Einzelfall — wir vermitteln Betreuung im Alltag und erbringen keine medizinische Behandlungspflege.
Seriöse Agentur — Ihre Fragen
An mehreren klaren Merkmalen: Sie arbeitet legal auf Basis der EU-Entsendung nach VO (EG) Nr. 883/2004, schließt schriftliche Verträge, nennt transparente Preise, stellt einen festen deutschen Ansprechpartner und hat eine klare Vertretungsregelung im Krankheitsfall. Seriosität ist außerdem nachweisbar — etwa durch eine Prüfung des Zolls und langjährige Erfahrung am Markt.
An typischen Warnsignalen: Dumpingpreise deutlich unter 2.000 €/Monat, kein schriftlicher Vertrag (oder nur „auf Zuruf"), kein Nachweis der Anstellung und keine nachweisbare Sozialversicherung, kein fester Ansprechpartner, Zeitdruck bei der Entscheidung sowie Vorkasse ohne Vertrag. Wer eine Betreuungskraft ohne Anmeldung und ohne Sozialversicherung beschäftigt, begeht Schwarzarbeit — das Risiko aus Bußgeldern und Haftung tragen dann Sie als Auftraggeber. Eine legale Vermittlung arbeitet dagegen offen nachweisbar: EU-Entsendung mit Arbeitsvertrag und nachweisbarer Sozialversicherung, schriftliche Verträge und transparente Preise.
Eine legale Betreuung beginnt ab 2.770 €/Monat vor Pflegegeld — 2.600 € Betreuung (darin sind Lohn, Steuern und Sozialabgaben enthalten) zzgl. 170 € monatlicher Servicepauschale. Angebote deutlich unter 2.000 €/Monat lassen sich seriös kaum darstellen und deuten oft auf Schwarzarbeit oder fehlende Sozialabgaben hin. Das Risiko — Bußgelder und Haftung — tragen dann Sie als Auftraggeber.
Zwei Verträge: einen Vermittlungsvertrag mit der deutschen Agentur (Vermittlungsleistung und Gebühr) und einen Dienstleistungsvertrag mit der polnischen Entsendefirma (Betreuungsleistung). Beide sind auf Deutsch verfasst, transparent und werden Ihnen vorab zur Prüfung vorgelegt. „Verträge auf Zuruf" sind ein Warnsignal.
Nein, nicht in jedem Fall — und genau daran erkennen Sie eine seriöse Vermittlung. Beim Entsendemodell des Partnerunternehmens im Herkunftsland gibt es zwei zulässige Konstellationen: (A) Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden im Herkunftsland abgeführt; dann liegt eine A1-Bescheinigung nach VO (EG) Nr. 883/2004, Art. 12 vor. (B) Steuern im Herkunftsland, Beiträge an eine deutsche Krankenkasse; in dieser — häufigeren — Variante gibt es keine A1-Bescheinigung, sondern den Nachweis der deutschen Krankenversicherung. Unseriös ist deshalb nicht das Fehlen einer A1, sondern eine Agentur, die Ihnen nicht sagen kann, welches Modell für Ihren Einsatz gilt. Lassen Sie sich vor Vertragsschluss schriftlich bestätigen, welche Variante greift — wir legen die Nachweise vorab offen.
Weil zwei Verträge geschlossen werden, gibt es auch zwei Kündigungsregelungen: eine im Vermittlungsvertrag mit unserer deutschen Agentur und eine im Dienstleistungsvertrag mit der entsendenden Firma. Beide Fristen stehen schwarz auf weiß im jeweiligen Vertragstext und werden Ihnen vorab zur Prüfung vorgelegt — vor der Unterschrift, nicht danach. Eine seriöse Agentur nennt Ihnen die Frist auf Nachfrage sofort und schriftlich; ausweichende Antworten oder „das regeln wir später" sind ein Warnsignal. Da die Kündigungsfrist Bestandteil Ihres individuellen Vertrags ist, besprechen wir sie im Beratungsgespräch konkret an Ihrem Vertragsentwurf.
Ja. Sie sind an keine Agentur gebunden, sobald die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wird — diese finden Sie in Ihrem Vermittlungs- bzw. Dienstleistungsvertrag. Bevor Sie wechseln, lohnt sich der direkte Weg: Häufig geht es nicht um die Agentur, sondern darum, dass die Chemie mit der Betreuungskraft nicht stimmt — dann organisieren wir einen Wechsel der Betreuungskraft, ohne dass Sie den Anbieter wechseln müssen. Wichtig beim Wechsel: Kündigungsfristen beider Verträge prüfen und den Übergang so planen, dass die Betreuung zu Hause nicht unterbrochen wird.
Eine seriöse Agentur organisiert in beiden Fällen schnellstmöglich Ersatz und koordiniert den Wechsel, ohne dass die Betreuung unterbrochen wird. Eine klare Vertretungsregelung gehört zum guten Standard — fehlt sie, ist das ein Warnsignal.
Einen offiziellen Testsieger gibt es in der Vermittlung von 24-Stunden-Betreuung nicht — weder Stiftung Warentest noch eine Behörde vergibt einen solchen Titel. Wer damit wirbt, meint in aller Regel ein selbst vergebenes Siegel oder ein bezahltes Portal-Ranking. Verlässlicher ist der Vergleich anhand nachprüfbarer Kriterien: legales Beschäftigungsmodell mit Nachweis der Sozialversicherung, zwei schriftliche Verträge auf Deutsch, transparente Gesamtkosten inklusive aller Pauschalen, ein fester deutscher Ansprechpartner, eine klare Vertretungsregelung bei Ausfall und echte, zuordenbare Kundenbewertungen.
Melden Sie sich in dieser Situation bitte einfach bei Ihrer festen Ansprechperson — alles Weitere übernehmen wir. Weil zwei Verträge bestehen, sind auch zwei Beendigungen zu veranlassen: der Vermittlungsvertrag mit unserer deutschen Agentur und der Dienstleistungsvertrag mit dem entsendenden Unternehmen. Wir informieren das Partnerunternehmen, koordinieren die Abreise der Betreuungskraft und klären mit Ihnen die Abrechnung des laufenden Monats. Welche Fristen und welche Abrechnung im Einzelnen gelten, steht in Ihren beiden Vertragstexten; wir gehen sie im Gespräch mit Ihnen durch. Sie müssen sich in diesen Tagen um die Organisation nicht selbst kümmern.
Ja. Unsere Agentur wurde vom Zoll Heilbronn (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) geprüft, ist familiär geführt und seit 2010 am Markt. Wir vermitteln ausschließlich legal über das Entsendemodell — mit Arbeitsvertrag und ordnungsgemäßer Sozialversicherung —, mit schriftlichen Verträgen und festem deutschen Ansprechpartner.
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — im Einzelfall mit Pflegekasse, Krankenkasse bzw. Steuerberatung abstimmen.
Fachlich geprüft und verfasst von Margareta Schaffars, Inhaberin der Agentur in Wertheim — in der häuslichen Betreuung seit 2008, eigene Agentur seit 2010.
Wie sich diese Kriterien in der Praxis anfühlen, schildern Familien, die wir begleitet haben, in ihren Erfahrungsberichten. Wer hinter der Agentur steht, lesen Sie unter Über uns.
Sicher entscheiden — wir beraten Sie ehrlich
Kostenlos und unverbindlich. Wir hören zu, bevor wir vermitteln — seit 2010, mit festem Ansprechpartner.