24-Stunden-Betreuung schnell organisieren
Plötzlicher Pflegefall oder Entlassung aus dem Krankenhaus? So organisieren Sie die häusliche 24-Stunden-Betreuung in wenigen Tagen — Schritt für Schritt, mit einer Checkliste für den Notfall.
Eine 24-Stunden-Betreuung lässt sich in der Regel innerhalb von 5–7 Werktagen organisieren, bei dringendem Bedarf auch in 3–4 Tagen. Der schnellste Weg: rufen Sie uns an, schildern Sie die Lage im kostenlosen Erstgespräch, füllen Sie den kurzen Fragebogen aus — wir wählen passende Betreuungskräfte aus, klären die Verträge und organisieren die Anreise. Bei einem akuten Pflegefall nach dem Krankenhaus lässt sich die Zeit bis zum Start mit Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege überbrücken. Einen Aufpreis für eine schnelle Vermittlung gibt es bei uns nicht.
In 5 Schritten zur Betreuung — auch im Notfall
Anruf & kostenloses Erstgespräch
Sie schildern die Situation, wir klären Bedarf, Dringlichkeit und alle Fragen — sofort und unverbindlich.
Bedarf per Fragebogen
Ein kurzer Fragebogen hilft, die passende Betreuungskraft für Ihre Situation zu finden. Geht auch telefonisch.
Auswahl der Betreuungskraft
Sie erhalten Profile geeigneter Kräfte und entscheiden. Im Notfall bündeln wir diesen Schritt für mehr Tempo.
Verträge & Organisation
Wir übernehmen Vertragsabwicklung und Anreise — Sie kümmern sich um nichts.
Betreuung startet
Die Betreuungskraft zieht ein. Ihr fester Ansprechpartner bleibt während der gesamten Vertragsdauer erreichbar.
Den ausführlichen Ablauf mit allen Details finden Sie unter Ablauf — Schritt für Schritt.
Nach der Krankenhausentlassung: 24-Stunden-Betreuung kurzfristig organisieren
Oft kommt der Pflegebedarf plötzlich — nach einem Sturz, einem Schlaganfall oder einer Operation steht die Entlassung an, und zu Hause fehlt die Versorgung. Wichtig ist dann ein schneller, ruhiger Plan: Während wir die passende 24-Stunden-Betreuungskraft vermitteln, lässt sich die Übergangszeit über die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI oder Kurzzeitpflege der Pflegekasse überbrücken; zusätzlich hilft der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Sprechen Sie uns früh an — je eher wir Bescheid wissen, desto schneller ist die Betreuung vor Ort.
Die Klinik ist dabei kein stiller Beobachter: Seit dem Versorgungsstärkungsgesetz hat jede Patientin und jeder Patient Anspruch auf ein Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V. Der Sozialdienst des Krankenhauses muss die Anschlussversorgung planen, kann Übergangsleistungen anstoßen und für bis zu sieben Tage verordnen. Das ist ein anderer Paragraf als die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI — beide tragen dieselbe Ziffer, gehören aber zu verschiedenen Sozialgesetzbüchern und schließen einander nicht aus. Praktisch heißt das: Der Sozialdienst überbrückt, wir organisieren parallel die dauerhafte Betreuung zu Hause.
Diese Unterlagen aus der Klinik beschleunigen den Start
- Entlassbrief bzw. Arztbrief — er beschreibt Diagnose, Belastbarkeit und den Hilfebedarf im Alltag.
- Pflegegrad oder der laufende Antrag bei der Pflegekasse (ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung, senkt aber den Eigenanteil).
- Verordnete Hilfsmittel: Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl, Lifter — und ob sie bis zur Entlassung geliefert sind.
- Medikamentenplan und die Frage, wer die medizinische Behandlungspflege übernimmt (ambulanter Pflegedienst oder Hausarztpraxis).
- Wohnsituation: eigenes Zimmer für die Betreuungskraft, Stockwerk, Bad, Zugang zur Wohnung.
- Sprachliche und persönliche Wünsche der pflegebedürftigen Person — sie entscheiden mit über die Auswahl der Betreuungskraft.
Für Kliniken, Sozialdienste und Pflegeberatung: So arbeiten wir mit Ihnen zusammen
Sie erreichen uns auf zwei Wegen: telefonisch unter +49 9342 9151977 oder schriftlich an info@betreuung-zuhaus.de. Wir melden uns verbindlich zurück, ob wir den Fall kurzfristig übernehmen können — in der Regel starten wir innerhalb von 5–7 Werktagen, bei dringendem Bedarf in 3–4 Tagen. Einen Aufpreis für eine schnelle Vermittlung gibt es nicht. Wichtig für Ihre Planung: Wir vermitteln Betreuung, Hauswirtschaft und Grundpflege — die medizinische Behandlungspflege bleibt beim ambulanten Pflegedienst und muss parallel organisiert werden. Wir ergänzen den ambulanten Dienst, wir ersetzen ihn nicht.
Erreichbarkeit: Mo–Fr 9:00–17:00 Uhr, am Wochenende nach Vereinbarung. Auf Anfragen antworten wir innerhalb von 2 Stunden (Mo–Fr). Steht die Entlassung für einen Freitag oder das Wochenende an, melden Sie sich möglichst schon am Vortag — dann lässt sich der Start ohne Lücke planen.
Was wir für eine schnelle Rückmeldung brauchen
- Name und Alter der pflegebedürftigen Person sowie der Wohnort, an dem die Betreuung stattfinden soll.
- Pflegegrad oder Stand des Antrags bei der Pflegekasse.
- Geplantes Entlassdatum und der gewünschte Startzeitpunkt der Betreuung.
- Unterstützungsbedarf im Alltag — Mobilität, Orientierung, Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, nächtliche Präsenz.
- Ob bereits ein ambulanter Pflegedienst eingebunden ist (er übernimmt weiterhin die Behandlungspflege).
- Ansprechpartner in der Familie mit Telefonnummer — der Vertrag wird mit den Angehörigen geschlossen, nicht mit der Klinik.
- Wohnsituation, insbesondere ob ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft zur Verfügung steht.
Grundlage Ihrer Planung ist der Anspruch auf Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V. Fragen zur rechtlichen Konstruktion der Betreuung beantwortet die Seite zur rechtlichen Grundlage.
Raum Würzburg und Unterfranken: Entlassung aus der Klinik kurzfristig auffangen
Wird Ihr Angehöriger aus einer Klinik in Würzburg oder anderswo in Unterfranken entlassen, organisieren wir die 24-Stunden-Betreuung in der Regel in 5–7 Werktagen, im Notfall in 3–4 Tagen. Sprechen Sie frühzeitig mit dem Entlassmanagement bzw. dem Sozialdienst und lassen Sie sich Entlassbrief und Pflegegrad-Bescheid mitgeben. Die medizinische Behandlungspflege nach der Entlassung übernimmt weiterhin ein ambulanter Pflegedienst — sie muss parallel organisiert werden. Bei Wohnsitz in Bayern kommt zusätzlich das Landespflegegeld von 500 €/Jahr ab Pflegegrad 2 in Betracht.
Der Ablauf ist dabei immer derselbe, gleich ob die Meldung aus der Familie oder aus dem Sozialdienst kommt: Meldung mit den oben genannten Angaben, Rückmeldung von uns zur Machbarkeit, Auswahl und Vorstellung der Betreuungskraft, Anreise und Start im Haushalt. Unterfranken erreichen wir von Wertheim aus im selben Korridor entlang des Mains — neben der Stadt und dem Landkreis Würzburg auch Marktheidenfeld, Kreuzwertheim, Schweinfurt, Miltenberg und Aschaffenburg.
Kein Kurzzeitpflegeplatz frei — welche Lösungen bleiben?
Wenn kein Kurzzeitpflegeplatz verfügbar ist, gibt es zwei Wege: die Übergangspflege im Krankenhaus nach § 39e SGB V für bis zu zehn Tage — sie findet in der Klinik statt, nicht zu Hause — und die Versorgung daheim, die sich über Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege finanzieren lässt, kombiniert mit einer 24-Stunden-Betreuungskraft und dem ambulanten Pflegedienst.
- Wo die Leistung stattfindet: Die Übergangspflege nach § 39e SGB V wird im Krankenhaus erbracht und überbrückt dort die Zeit, bis die Versorgung steht. Die 24-Stunden-Betreuung findet dagegen zu Hause statt — beides schließt sich nicht aus, sondern greift nacheinander.
- Budget zu Hause: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege stehen 2026 mit bis zu 3.539 €/Jahr gemeinsam zur Verfügung. Ob und in welcher Höhe sie in Ihrem Fall greifen, entscheidet die Pflegekasse.
- Tempo: In der Regel 5–7 Werktage, im Notfall 3–4 Tage. Melden Sie sich nicht erst am Entlasstag — der Anruf am Tag der Entscheidung kostet Sie mehrere Tage.
- Was die Betreuungskraft nicht leistet: Die medizinische Behandlungspflege übernimmt weiterhin der ambulante Pflegedienst. Wo genau die Grenze verläuft, steht auf Was wir nicht leisten.
Das können Sie sofort tun
- Rufen Sie uns an — je früher, desto schneller können wir vermitteln.
- Stellen Sie ein eigenes Zimmer und Verpflegung für die Betreuungskraft bereit (Kost und Logis).
- Halten Sie den Pflegegrad bzw. den Bescheid der Pflegekasse bereit — falls schon vorhanden.
- Notieren Sie wichtige Medikamente, Diagnosen und den Tagesablauf der zu pflegenden Person.
- Prüfen Sie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, um die Zeit bis zum Start zu überbrücken.
- Klären Sie, wer als Ansprechpartner der Familie erreichbar ist.
Schnelle Vermittlung — Ihre Fragen
In der Regel innerhalb von 5–7 Werktagen — von der Anfrage über Auswahl und Vertrag bis zur Anreise. Bei dringendem Bedarf ist eine Vermittlung in 3–4 Tagen möglich. Je früher Sie uns ansprechen, desto schneller können wir vermitteln.
Rufen Sie uns früh an — am besten schon, sobald die Entlassung absehbar ist. Während wir die passende Betreuungskraft vermitteln, lässt sich die Übergangszeit über die Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege der Pflegekasse überbrücken. So entsteht keine Versorgungslücke.
Häufig über die Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege, die die Pflegekasse bezahlt, ergänzend auch über einen ambulanten Pflegedienst. Wir helfen Ihnen, die passende Übergangslösung zu finden, damit die Versorgung lückenlos bleibt.
Hilfreich sind — soweit vorhanden — der Pflegegrad-Bescheid der Pflegekasse, eine Liste der Medikamente und Diagnosen sowie der gewohnte Tagesablauf. Für die Betreuungskraft stellen Sie ein eigenes Zimmer und Verpflegung (Kost und Logis) bereit. Fehlt der Pflegegrad noch, können wir trotzdem starten.
Ja. Den Erstkontakt können Sie jederzeit aufnehmen, und im Notfall reagieren wir schnell. Auch eine kurzfristige Vermittlung innerhalb weniger Tage ist möglich — wir finden gemeinsam die schnellste Lösung für Ihre Familie.
Nein. Für eine dringende oder schnelle Vermittlung berechnen wir keinen Aufpreis. Es gelten dieselben transparenten Preise wie sonst (ab 2.770 €/Monat vor Pflegegeld: 2.600 € Betreuung plus 170 € monatliche Servicepauschale).
In der Regel starten wir innerhalb von 5–7 Werktagen, bei dringendem Bedarf in 3–4 Tagen. Melden Sie sich am besten, sobald der Entlasstermin absehbar ist — nicht erst am Entlasstag. Die Zeit bis zum Start lässt sich über Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege der Pflegekasse überbrücken; parallel plant der Sozialdienst der Klinik die Anschlussversorgung im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V. Hilfreich sind Entlassbrief, Pflegegrad bzw. laufender Antrag, verordnete Hilfsmittel und die Wohnsituation. Die medizinische Behandlungspflege übernimmt weiterhin ein ambulanter Pflegedienst.
Rufen Sie uns bitte an, sobald das Entlassdatum feststeht — nicht erst am Freitag. Bis die Betreuungskraft anreist (in der Regel 5–7 Werktage, im dringenden Fall 3–4 Tage), überbrückt man das Wochenende meist mit dem ambulanten Pflegedienst, einem kurzfristigen Einsatz im Rahmen der Verhinderungspflege oder mit Unterstützung aus der Familie. Der Sozialdienst der Klinik ist nach § 39 Abs. 1a SGB V verpflichtet, die Anschlussversorgung mit Ihnen zu planen — sprechen Sie ihn aktiv an, solange Ihr Vater noch im Haus ist. Die medizinische Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Wundversorgung) übernimmt dabei durchgehend der ambulante Pflegedienst, nicht die Betreuungskraft.
Die Übergangspflege ist eine Leistung der Krankenkasse für bis zu zehn Tage — und sie findet im Krankenhaus statt, nicht zu Hause. Sie greift, wenn nach der Behandlung weder ein Kurzzeitpflegeplatz noch die häusliche Versorgung sofort zur Verfügung steht. Für die Zeit danach organisieren wir parallel die Betreuung zu Hause; die medizinische Behandlungspflege übernimmt dabei ein ambulanter Pflegedienst.
Dann bleiben zwei Wege: die Übergangspflege im Krankenhaus nach § 39e SGB V für bis zu zehn Tage — oder die Versorgung direkt zu Hause. Letztere lässt sich über Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis 3.539 €/Jahr gemeinsam) finanzieren und mit einer 24-Stunden-Betreuungskraft sowie dem ambulanten Pflegedienst kombinieren. Wir starten in der Regel in 5–7 Werktagen, im Notfall in 3–4 Tagen — melden Sie sich deshalb nicht erst am Entlasstag. Ob und in welcher Höhe die Pflegekasse leistet, entscheidet sie im Einzelfall.
In der Regel innerhalb von 5–7 Werktagen, bei dringendem Bedarf in 3–4 Tagen — auch bei einer Entlassung aus einer Würzburger Klinik. Sprechen Sie früh mit dem Entlassmanagement bzw. dem Sozialdienst und lassen Sie sich Entlassbrief und Pflegegrad-Bescheid mitgeben; das beschleunigt die Auswahl. Die medizinische Behandlungspflege nach der Entlassung bleibt Aufgabe eines ambulanten Pflegedienstes. Bei Wohnsitz in Bayern kommt zusätzlich das Landespflegegeld von 500 €/Jahr ab Pflegegrad 2 in Betracht.
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — im Einzelfall mit Pflegekasse, Krankenkasse bzw. Steuerberatung abstimmen.
Fachlich geprüft und verfasst von Margareta Schaffars, Inhaberin der Agentur in Wertheim — in der häuslichen Betreuung seit 2008, eigene Agentur seit 2010.
Schnell handeln — wir sind für Sie da
Rufen Sie uns an. Im Notfall vermitteln wir in 3–4 Tagen — kostenlos, persönlich, ohne Aufpreis für Tempo.