Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und steht bei schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege zu – ab 90 bis 100 Punkten. Betroffene benötigen eine umfassende Versorgung rund um die Uhr.
Definition und Voraussetzungen
Die Begutachtung muss 90 bis 100 Punkte ergeben. Pflegegrad 5 kann auch bei besonderen Bedarfskonstellationen vergeben werden, selbst wenn die Punktzahl knapp darunter liegt.
Leistungen bei Pflegegrad 5 (Stand 2025)
- Pflegegeld: 990 € pro Monat
- Pflegesachleistung: bis ca. 2.299 € pro Monat
- Entlastungsbetrag: rund 131 € pro Monat
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege über das Entlastungsbudget
Beträge Stand 2025 – bei der Pflegekasse bestätigen.
Intensive Betreuung zu Hause ermöglichen
Auch bei Pflegegrad 5 ist die Pflege zu Hause möglich. Eine 24-Stunden-Betreuung sichert die durchgehende Versorgung im vertrauten Umfeld. Unverbindlich anfragen: Bedarfsfragebogen. Offizielle Infos: Bundesgesundheitsministerium.