Kurz gesagt: Die Pflegekasse übernimmt keine 24-Stunden-Betreuung als Ganzes – aber sie beteiligt sich spürbar. Bei einer legalen Betreuung zu Hause im Rahmen der EU-Entsendung fließen 2026 vor allem drei Leistungen zusammen: das Pflegegeld (je nach Pflegegrad 347 bis 990 € im Monat), die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (zusammen bis zu 3.539 € im Jahr) sowie die Steuerermäßigung nach § 35a. Zusammengenommen senken diese Leistungen Ihren tatsächlichen Eigenanteil deutlich. Wie viel am Ende bei Ihnen bleibt, zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt.
1. Pflegegeld: die monatliche Grundleistung
Wird Ihr Angehöriger zu Hause versorgt, zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 monatlich Pflegegeld – direkt an die pflegebedürftige Person. Sie können es frei einsetzen, auch für eine Betreuungskraft im Haushalt.
Die Sätze 2026 im Überblick:
- Pflegegrad 2: 347 € / Monat
- Pflegegrad 3: 599 € / Monat
- Pflegegrad 4: 800 € / Monat
- Pflegegrad 5: 990 € / Monat
Das Pflegegeld ist der verlässliche monatliche Baustein, der Ihren Eigenanteil direkt reduziert. Wie Sie es beantragen und wann es ausgezahlt wird, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber Pflegegeld – was ist das, und wie beantrage ich es?.
2. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 € im Jahr
Zusätzlich stehen Ihnen jährlich bis zu 3.539 € aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Diese Mittel greifen zum Beispiel, wenn eine Betreuungskraft ausfällt oder eine Übergangslösung nötig wird. Richtig eingeplant, entlasten sie Ihr Budget spürbar – gerade in Wechselphasen. Wie die Verhinderungspflege im Detail funktioniert und wie das flexible gemeinsame Entlastungsbudget genutzt wird, lesen Sie in unseren weiterführenden Beiträgen.
3. Steuerermäßigung nach § 35a: bis zu 4.000 € im Jahr
Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie über § 35a EStG eine Steuerermäßigung von bis zu 4.000 € im Jahr geltend machen. Wichtig zur Einordnung: Das ist ein Abzug von Ihrer Steuerschuld über die Steuererklärung – kein Rabatt auf den Betreuungspreis. Die Ersparnis kommt also zeitversetzt, aber zuverlässig bei Ihnen an.
4. So sieht Ihr realer Eigenanteil aus
Entscheidend ist nicht der Bruttopreis, sondern das, was nach Abzug der Pflegekassenleistungen übrig bleibt. Ein Beispiel für Pflegegrad 3:
- Betreuung zu Hause (Basis): ab 2.770 € / Monat
- abzüglich Pflegegeld PG 3: − 599 € / Monat
- verbleibender Eigenanteil: rund 2.171 € / Monat
Rechnen Sie die jährliche Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die Steuerermäßigung nach § 35a hinzu, sinkt Ihre tatsächliche Belastung über das Jahr weiter. Bei höheren Pflegegraden fällt die Entlastung durch das Pflegegeld entsprechend größer aus. Eine vollständige Aufschlüsselung finden Sie auf unserer Seite zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege.
Was in unserem Betreuungspreis enthalten ist
In der monatlichen Betreuungspauschale von 170 € steckt weit mehr als eine Verwaltungsgebühr – sie sichert die Qualität und Verlässlichkeit Ihrer Betreuung:
- ein fester persönlicher Ansprechpartner für Ihre Familie
- laufende Qualitätssicherung der Betreuung
- schneller Ersatz bei Ausfall einer Betreuungskraft
- die komplette laufende Abwicklung (A1, Arbeitsvertrag, Sozialversicherung)
So wissen Sie jederzeit, dass die Betreuung legal, geprüft und durchgehend organisiert ist. Mehr zu diesem geprüften Modell erfahren Sie auf unserer Seite zur rechtlichen Grundlage der EU-Entsendung.
5. Regionaler Hinweis: bayerisches Landespflegegeld
Wenn der Wohnsitz der pflegebedürftigen Person in Bayern liegt – etwa im Raum Würzburg, Aschaffenburg, Miltenberg, Schweinfurt oder Main-Spessart – kommt zusätzlich das bayerische Landespflegegeld von 500 € im Jahr in Betracht.
Bitte beachten Sie: Diese Leistung gilt ausschließlich für einen Wohnsitz in Bayern. Für den baden-württembergischen Kern unseres Einzugsgebiets – Wertheim, Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim, Lauda-Königshofen, Külsheim – besteht kein Anspruch auf das bayerische Landespflegegeld.
Hinweis: Unsere Betreuungskräfte leisten keine medizinische Behandlungspflege. Diese übernimmt weiterhin ein ambulanter Pflegedienst. Wir stehen für Betreuung, Begleitung und Unterstützung im Alltag.
Häufige Fragen
Übernimmt die Pflegekasse die komplette 24-Stunden-Betreuung?
Nein. Die Pflegekasse beteiligt sich über Pflegegeld, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die Steuerermäßigung nach § 35a. Diese Leistungen senken Ihren Eigenanteil, decken aber nicht die gesamten Kosten.
Wird das Pflegegeld direkt an die Agentur gezahlt?
Nein. Das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse an die pflegebedürftige Person. Sie entscheiden, wie Sie es einsetzen.
Ist die häusliche Betreuung dasselbe wie ein Pflegedienst?
Nein. Unsere Betreuungskräfte leisten keine medizinische Behandlungspflege – dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig. Wir übernehmen die Betreuung, Begleitung und Unterstützung im Alltag.
Was ist die monatliche Betreuungspauschale?
Sie umfasst Ihren festen Ansprechpartner, die laufende Qualitätssicherung, schnellen Ersatz bei Ausfall und die komplette Abwicklung der legalen Beschäftigung.
Ihr nächster Schritt
Möchten Sie wissen, welche Leistungen der Pflegekasse in Ihrem Fall zusammenkommen und wie hoch Ihr realer Eigenanteil ausfällt? Wir aus dem Raum Main-Tauber rechnen es gemeinsam mit Ihnen durch – persönlich, verständlich und in der Regel innerhalb von 5 bis 7 Tagen einsatzbereit. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie unverbindlich. Telefon 09342 9151977 · info@betreuung-zuhaus.de