Die Verhinderungspflege übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege, wenn die pflegende Person eine Auszeit braucht. Sie ist im § 39 SGB XI geregelt und kann ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden.
Was ist Verhinderungspflege?
Sie deckt die Ersatzpflege ab – durch andere Angehörige, Freunde, Nachbarn oder einen Pflegedienst – wenn die Hauptpflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder Terminen verhindert ist. Ein Antrag im Voraus ist nicht zwingend; Belege können nachgereicht werden.
Höhe und Dauer
Seit dem 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € je Kalenderjahr zusammengefasst (§ 42a SGB XI). Sie entscheiden selbst, wie Sie diesen Betrag auf beide Leistungen aufteilen. Die Ersatzpflege ist für längstens acht Wochen je Kalenderjahr möglich (§ 39 SGB XI) und kann am Stück – etwa für einen Urlaub – oder stundenweise genutzt werden.
Hinweis zur Einordnung: Vor der Zusammenführung galt für die Verhinderungspflege ein eigener Jahresbetrag von rund 1.685 €. Diese Trennung gibt es nicht mehr — maßgeblich ist der gemeinsame Jahresbetrag nach § 42a SGB XI.
Voraussetzungen
Bisher galt eine sechsmonatige Vorpflegezeit – diese entfällt mit der Reform. Ab Pflegegrad 2 ist die Verhinderungspflege möglich; bei Pflegegrad 1 nicht.
Verhinderungspflege bei einer 24-Stunden-Betreuung beantragen – Schritt für Schritt
Sie beantragen die Verhinderungspflege formlos bei der Pflegekasse, sobald mindestens Pflegegrad 2 vorliegt – ein Antrag vorab ist nicht zwingend, Belege dürfen nachgereicht werden. In der 24-Stunden-Betreuung ist das vor allem in zwei Situationen bares Geld wert: beim Wechsel der Betreuungskraft (in der Praxis typischerweise alle zwei bis drei Monate) und bei einer Urlaubs- oder Krankheitsvertretung.
- Antrag stellen – formlos bei der Pflegekasse, telefonisch oder schriftlich; viele Kassen haben ein eigenes Formular.
- Zeitraum angeben – von wann bis wann die Ersatzpflege nötig ist und wer sie übernimmt.
- Belege einreichen – Rechnung oder Nachweis der Ersatzpflege; die Kasse erstattet die nachgewiesenen Kosten im Rahmen des gemeinsamen Jahresbetrags.
Wie sich diese Mittel im Gesamtbild auf Ihren Eigenanteil auswirken, zeigen die Kosten der 24-Stunden-Pflege und der Beitrag Was zahlt die Pflegekasse dazu?. Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG ist davon unabhängig und wirkt zusätzlich über die Steuererklärung – sie ist kein Rabatt auf den Preis.
Wichtige Neuerung: das Entlastungsbudget seit Juli 2025
Seit 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen Entlastungsbudget von 3.539 € jährlich zusammengefasst. Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause ergänzt solche Auszeiten ideal. Offizielle Infos: Bundesgesundheitsministerium.
Hinweis: Unsere Betreuungskräfte leisten keine medizinische Behandlungspflege. Diese übernimmt weiterhin ein ambulanter Pflegedienst.
Unsicher, ob die Verhinderungspflege in Ihrem Fall greift? Wir ordnen das im kostenlosen Erstgespräch ein: 09342 9151977, Mo–Fr 9–17 Uhr.
Quellen
- § 39 SGB XI — Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2, längstens acht Wochen je Kalenderjahr. Abruf: 22.08.2026.
- § 42a SGB XI — Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr. Abruf: 22.08.2026.
- § 35a Abs. 2 EStG — Steuerermäßigung 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Abruf: 22.08.2026.
Stand: August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — Höhe und Anspruch pruefen im Einzelfall die Pflegekasse bzw. das Finanzamt. Wir leisten keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Kann ich Verhinderungspflege für den Wechsel der Betreuungskraft nutzen?
Ja – das ist einer der häufigsten Anwendungsfälle in der 24-Stunden-Betreuung. Reist die Betreuungskraft ab und übernimmt für einige Tage jemand anderes die Versorgung, ist das Ersatzpflege im Sinne des § 39 SGB XI. Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten im Rahmen des gemeinsamen Jahresbetrags. Sammeln Sie die Rechnungen und reichen Sie sie gebündelt ein; ein Antrag vorab ist nicht zwingend.
Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?
Die Hälfte des Pflegegeldes wird während der Ersatzpflege weitergezahlt – für längstens acht Wochen im Kalenderjahr. Am ersten und am letzten Tag der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld ungekürzt gezahlt. Rechnen Sie das bei der Urlaubsplanung mit ein: Der tatsächliche Einnahmeausfall ist kleiner, als viele Familien annehmen.
Gilt die sechsmonatige Vorpflegezeit noch?
Nein. Die frühere Voraussetzung, dass die Pflegeperson bereits sechs Monate gepflegt haben musste, ist mit der Zusammenführung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege entfallen. Maßgeblich ist heute allein ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 2. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege – dort steht der Entlastungsbetrag zur Verfügung.
Was passiert mit nicht genutztem Budget am Jahresende?
Der gemeinsame Jahresbetrag ist kalenderjahrbezogen und verfällt grundsätzlich zum 31. Dezember; eine Übertragung ins Folgejahr ist nicht vorgesehen. Prüfen Sie deshalb im Herbst, wie viel noch offen ist – gerade stundenweise Verhinderungspflege wird oft nicht abgerufen, weil sie niemand einfordert. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt für den aktuellen Stand.
Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr – Höhe und Anspruch prüft im Einzelfall die Pflegekasse.