Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung für die selbst organisierte Pflege zu Hause – ab Pflegegrad 2. Wer von Angehörigen oder nahestehenden Personen gepflegt wird, kann es formlos bei der Pflegekasse beantragen.
Wer bekommt Pflegegeld?
Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: ein anerkannter Pflegegrad 2 oder höher und die Pflege durch Angehörige oder nahestehende Personen. Ziel ist, ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen.
Wie hoch ist das Pflegegeld? (Stand 2025)
- Pflegegrad 2: 347 € / Monat
- Pflegegrad 3: 599 € / Monat
- Pflegegrad 4: 800 € / Monat
- Pflegegrad 5: 990 € / Monat
Hinweis: Beträge Stand 2025; die aktuellen Werte erfragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber u. a. den Entlastungsbetrag.
Wo und wie beantrage ich Pflegegeld?
Das Pflegegeld beantragen Pflegebedürftige selbst bei der Pflegekasse – formlos, telefonisch oder schriftlich. Eine bevollmächtigte Person kann das übernehmen. Danach folgt die MDK-Begutachtung zur Einstufung des Pflegegrades.
24-Stunden-Betreuung als Ergänzung
Das Pflegegeld lässt sich gut mit einer 24-Stunden-Betreuung zu Hause kombinieren. Gerne beraten wir Sie – unverbindlich über unseren Bedarfsfragebogen. Offizielle Infos: Bundesgesundheitsministerium.
Häufige Fragen zum Pflegegeld
Ab wann wird das Pflegegeld gezahlt?
Rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist – nicht erst ab der Begutachtung oder ab dem Bescheid. Deshalb lohnt es sich, den Antrag sofort zu stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen: Ein formloser Anruf oder ein Zweizeiler genügt, um das Datum zu sichern. Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.
Wofür darf ich das Pflegegeld verwenden?
Frei – es ist zweckungebunden. Die Pflegekasse zahlt es an die pflegebedürftige Person aus, damit die Pflege zu Hause selbst organisiert werden kann. Viele Familien geben es an pflegende Angehörige weiter oder setzen es für eine Betreuungskraft im Haushalt ein. Nachweise über die Verwendung müssen Sie nicht vorlegen; verpflichtend sind lediglich die regelmäßigen Beratungseinsätze.
Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn zusätzlich ein Pflegedienst kommt?
Nur anteilig – und das ist die sogenannte Kombinationsleistung. Rufen Sie die Pflegesachleistung nur teilweise ab, bleibt der nicht genutzte Anteil als Pflegegeld erhalten: Bei 40 Prozent Sachleistung werden noch 60 Prozent des Pflegegeldes gezahlt. Genau diese Kombination ist üblich, wenn eine Betreuungskraft den Alltag übernimmt und der ambulante Dienst die medizinische Behandlungspflege.
Muss das Pflegegeld versteuert werden?
Nein. Pflegegeld, das die pflegebedürftige Person erhält, ist steuerfrei. Steuerfrei bleibt es in der Regel auch dann, wenn es an nahe Angehörige weitergegeben wird, die die Pflege übernehmen. Es zählt außerdem nicht als eigenes Einkommen im Sinne der Rente – dazu mehr im Beitrag Zählt das Pflegegeld als Einkommen zur Rente?
Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr – die aktuellen Beträge und Ihren Einzelfall bestätigt Ihre Pflegekasse.