Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad zu, die zu Hause gepflegt werden – einheitlich, unabhängig vom Pflegegrad. Er ist für Betreuungs- und Entlastungsleistungen bestimmt.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag? (Stand 2025)
Anders als das Pflegegeld ist der Entlastungsbetrag für alle gleich: rund 131 € pro Monat (Stand 2025). Bitte den aktuellen Wert bei der Pflegekasse bestätigen. Er gilt für die Pflegegrade 1 bis 5 bei häuslicher Pflege.
Übertragung nicht genutzter Beträge
Nicht verbrauchte Beträge lassen sich in den Folgemonat übertragen; Restbeträge eines Jahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- zugelassene Pflege- oder Betreuungsdienste
- anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
So beantragen Sie ihn
Der Betrag wird nicht pauschal ausgezahlt: Sie gehen in Vorleistung und reichen die Rechnungen bei der Pflegekasse ein. Ergänzend entlastet eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Offizielle Infos: Bundesgesundheitsministerium.