Der Entlastungsbetrag in der Pflege: Anspruch, Nutzung, Antrag

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Der Entlastungsbetrag in der Pflege beträgt 125 Euro monatlich und ist für Betreuungs- und Entlastungsleistungen bestimmt. In diesem Artikel erfahren Sie, wer Anspruch darauf hat, wofür der Betrag verwendet werden kann und wie er übertragen werden darf.

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad zu, die zu Hause gepflegt werden – einheitlich, unabhängig vom Pflegegrad. Er ist für Betreuungs- und Entlastungsleistungen bestimmt.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag? (Stand 2025)

Anders als das Pflegegeld ist der Entlastungsbetrag für alle gleich: rund 131 € pro Monat (Stand 2025). Bitte den aktuellen Wert bei der Pflegekasse bestätigen. Er gilt für die Pflegegrade 1 bis 5 bei häuslicher Pflege.

Übertragung nicht genutzter Beträge

Nicht verbrauchte Beträge lassen sich in den Folgemonat übertragen; Restbeträge eines Jahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • zugelassene Pflege- oder Betreuungsdienste
  • anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag

So beantragen Sie ihn

Der Betrag wird nicht pauschal ausgezahlt: Sie gehen in Vorleistung und reichen die Rechnungen bei der Pflegekasse ein. Ergänzend entlastet eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Offizielle Infos: Bundesgesundheitsministerium.

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