Pflegegrad 4 steht bei einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zu – ab 70 bis unter 90 Punkten. Betroffene sind in fast allen Lebensbereichen auf Hilfe angewiesen.
Voraussetzungen für Pflegegrad 4
Die MDK-Begutachtung muss 70 bis unter 90 Punkte ergeben. Der Pflege- und Betreuungsaufwand ist hoch und meist rund um die Uhr nötig.
Leistungen bei Pflegegrad 4 (Stand 2025)
- Pflegegeld: 800 € pro Monat
- Pflegesachleistung: bis ca. 1.859 € pro Monat
- Entlastungsbetrag: rund 131 € pro Monat
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege über das Entlastungsbudget
Beträge Stand 2025 – bei der Pflegekasse bestätigen.
Rund-um-die-Uhr-Versorgung zu Hause
Bei Pflegegrad 4 ist eine durchgehende Betreuung sinnvoll. Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause ist oft günstiger als ein Heimplatz und erhält das vertraute Umfeld. Unverbindlich anfragen: Bedarfsfragebogen. Offizielle Infos: Bundesgesundheitsministerium.