Barrierefreies Bad: rechtzeitig fürs Alter vorsorgen

· Margareta Schaffars · Aktualisiert:

Barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche und Haltegriffen fürs Alter

Ein barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche, Haltegriffen und rutschfestem Boden ermöglicht es, auch im Alter sicher und selbstständig zu Hause zu wohnen. Wer rechtzeitig vorsorgt, vermeidet teure Notlösungen – und kann für den Umbau einen Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € je Maßnahme erhalten.

Was macht ein Bad barrierefrei?

Typische Maßnahmen sind eine bodengleiche Dusche, ein unterfahrbares Waschbecken, Haltegriffe, eine erhöhte Toilette, rutschfeste Böden und ausreichend Bewegungsfläche – auch für einen Rollator oder Rollstuhl.

Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180 € je Maßnahme

Kurz und klar: Die Pflegekasse kann für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme gewähren (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und dass die häusliche Pflege dadurch ermöglicht oder erheblich erleichtert wird oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederhergestellt wird.

Wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenleben: Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einer gemeinsamen Wohnung, gilt der Betrag von 4.180 € je pflegebedürftiger Person; der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 € begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig aufgeteilt (§ 40 Abs. 4 SGB XI).

Zwei Punkte, die oft übersehen werden: Erstens ist der Zuschuss subsidiär und eine Kann-Leistung – die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall, es besteht kein Automatismus. Zweitens ist es ein Zuschuss je Maßnahme, nicht einmalig pro Leben: Verändert sich die Pflegesituation später erheblich, kann ein erneuter Antrag für eine weitere Maßnahme möglich sein.

So gehen Sie vor: Antrag vor Beginn der Arbeiten bei der Pflegekasse stellen – am besten mit Kostenvoranschlag, Beschreibung der Einschränkung und Begründung, warum die Maßnahme die häusliche Pflege erleichtert. Fotos der jetzigen Situation helfen. Erst die Bewilligung abwarten, dann beauftragen.

Rechtzeitig planen lohnt sich

Ein barrierefreies Bad ist eine Investition in Selbstständigkeit und Sicherheit. In Kombination mit einer 24-Stunden-Betreuung zu Hause bleibt ein Umzug ins Heim oft entbehrlich – was das monatlich bedeutet, zeigt der Kostenüberblick zur 24-Stunden-Pflege. Unverbindlich anfragen: Bedarfsfragebogen.

Auch das Zimmer für die Betreuungskraft kann gefördert werden

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist nicht auf das Bad beschränkt. Auch die Herrichtung eines eigenen Zimmers für eine 24-Stunden-Betreuungskraft kann darunterfallen — nämlich dann, wenn dadurch die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht oder spürbar erleichtert wird. Genau das ist der Zweck der Vorschrift.

Was das Zimmer erfüllen muss

  • eigener, abschließbarer Raum von etwa 8–10 m²
  • Tageslicht, also ein Fenster
  • Bett, Schrank sowie Tisch und Stuhl
  • WLAN oder zumindest verlässlicher Telefonempfang — der Kontakt nach Hause gehört zum Alltag
  • das Bad darf mitbenutzt werden, ein eigenes ist nicht erforderlich

Welche Voraussetzungen im Haushalt sonst noch zählen, haben wir unter Ihre Vorteile zusammengestellt.

Wichtig: Antrag VOR Beginn der Maßnahme

Reichen Sie einen Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse ein und warten Sie die Bewilligung ab. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, riskiert den Zuschuss vollständig. Gut zu wissen: Der Zuschuss kann bei jeder wesentlichen Veränderung der Pflegesituation erneut gewährt werden — der Einzug einer Betreuungskraft ist ein typischer solcher Fall. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, erhöht sich der Gesamtbetrag entsprechend. Stand: September 2026 — die aktuelle Höhe bitte bei Ihrer Pflegekasse prüfen.

Kleinere Anschaffungen laufen nicht über diesen Topf, sondern über die Pflegehilfsmittel. Wie sich Zuschüsse und Pflegegeld insgesamt auf Ihren Eigenanteil auswirken, zeigt der Kostenüberblick.

Häufige Fragen zum Badumbau

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für den Badumbau?

Bis zu 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Es handelt sich um eine subsidiäre Kann-Leistung: Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall, ob und in welcher Höhe sie den Zuschuss gewährt.

Was gilt, wenn zwei pflegebedürftige Personen im Haushalt leben?

Dann gilt der Betrag von 4.180 € je pflegebedürftiger Person für Maßnahmen am gemeinsamen Wohnumfeld. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 € begrenzt; bei mehr als vier Anspruchsberechtigten wird anteilig auf die Versicherungsträger aufgeteilt (§ 40 Abs. 4 SGB XI).

Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?

Ja – stellen Sie den Antrag und warten Sie die Bewilligung ab, bevor Sie Handwerker beauftragen. Nachträgliche Anträge sind erfahrungsgemäß deutlich schwieriger. Legen Sie Kostenvoranschlag und Begründung bei.

Zahlt die Pflegekasse das Zimmer für die Betreuungskraft?

Sie kann es bezuschussen. Die Herrichtung eines eigenen Zimmers fällt unter die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, wenn sie die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert — also etwa Umbau, Türverbreiterung, Bodenbelag oder eine abschließbare Tür. Voraussetzung ist ein Pflegegrad und ein Antrag vor Beginn der Arbeiten, mit Kostenvoranschlag. Die laufende Einrichtung selbst ist keine Fördermaßnahme. Die aktuelle Höhe erfragen Sie bitte bei Ihrer Pflegekasse.

Quellen

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI – Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (4.180 € je Maßnahme; 16.720 € Gesamtbetrag). Abruf: 23.08.2026.
  2. Bundesgesundheitsministerium – Informationen zur Pflegeversicherung. Abruf: 23.08.2026.

Stand: August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – Höhe und Bewilligung im Einzelfall mit der Pflegekasse abstimmen. Wir leisten keine Rechtsberatung und keine medizinische Behandlungspflege.

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