Sonderurlaub für die Pflege: Was steht Ihnen zu?
Sonderurlaub steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen zu. Doch wie sieht es aus, wenn dieser für die Pflege eines Angehörigen benötigt wird?
In Deutschland haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer laut Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche. Doch bei besonderen Ereignissen gibt es die Möglichkeit, Sonderurlaub zu beantragen. Was genau unter Sonderurlaub zu verstehen ist und ob er für die Pflege von Angehörigen genutzt werden kann, erfahren Sie hier.
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