Pflegende Angehörige haben mehrere gesetzliche Möglichkeiten, sich von der Arbeit freistellen zu lassen – von wenigen Tagen im Akutfall bis zu längeren Auszeiten. So lassen sich Beruf und Pflege besser vereinbaren.
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
In einer akuten Pflegesituation können Sie bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Für diese Zeit gibt es das Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse. Angaben Stand 2025 – bitte bei der Pflegekasse bestätigen.
Pflegezeit und Familienpflegezeit
- Pflegezeit: bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung (in Betrieben ab 15 Beschäftigten)
- Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate Reduzierung der Arbeitszeit (ab 25 Beschäftigten)
- zur Überbrückung gibt es ein zinsloses Darlehen
Auszeiten überbrücken
Wer kürzer ausfällt, kann die Verhinderungspflege bzw. das neue Entlastungsbudget nutzen. Voraussetzung ist meist mindestens Pflegegrad 2.
Dauerhafte Entlastung
Wenn Beruf und Pflege langfristig nicht vereinbar sind, ist eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause eine verlässliche Lösung. Unverbindlich anfragen: Bedarfsfragebogen. Infos: Bundesgesundheitsministerium.
Häufige Fragen zu Freistellung und Pflegezeit
Wie schnell kann ich mich freistellen lassen, wenn ein Pflegefall plötzlich eintritt?
Sofort. Für eine akute Pflegesituation können Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren – ohne Ankündigungsfrist und unabhängig von der Betriebsgröße. Melden Sie sich beim Arbeitgeber unverzüglich und reichen Sie die ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit nach. Für diese Zeit lässt sich Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse beantragen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit?
Die Pflegezeit ist eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten; die Familienpflegezeit ist eine Reduzierung der Arbeitszeit auf mindestens 15 Wochenstunden für bis zu 24 Monate. Beide lassen sich kombinieren, dürfen zusammen aber 24 Monate nicht überschreiten. Beide sind gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich anzukündigen – und beide gelten nur ab bestimmten Betriebsgrößen.
Bekomme ich während der Pflegezeit weiter Gehalt?
Nein, die Freistellung ist unbezahlt. Zum Ausgleich gibt es ein zinsloses Darlehen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, das in monatlichen Raten ausgezahlt und später zurückgezahlt wird. Wichtig für die Planung: Der Kündigungsschutz gilt bereits ab der Ankündigung. Rechnen Sie die Lücke vorher durch – sie ist der häufigste Grund, warum Pflegezeit nicht genommen wird.
Was tun, wenn sechs Monate Pflegezeit nicht reichen?
Dann braucht es eine Lösung, die über die Freistellung hinaus trägt – denn Pflege endet selten nach einem halben Jahr. Sinnvoll ist, die Pflegezeit als Übergang zu nutzen und in dieser Zeit die dauerhafte Versorgung aufzubauen: Betreuung zu Hause, ambulanter Pflegedienst für die medizinische Behandlungspflege und Verhinderungspflege für einzelne Auszeiten.
Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr – dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.