Pflegende Angehörige haben mehrere gesetzliche Möglichkeiten, sich von der Arbeit freistellen zu lassen – von wenigen Tagen im Akutfall bis zu längeren Auszeiten. So lassen sich Beruf und Pflege besser vereinbaren.
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
In einer akuten Pflegesituation können Sie bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Für diese Zeit gibt es das Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse. Angaben Stand 2025 – bitte bei der Pflegekasse bestätigen.
Pflegezeit und Familienpflegezeit
- Pflegezeit: bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung (in Betrieben ab 15 Beschäftigten)
- Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate Reduzierung der Arbeitszeit (ab 25 Beschäftigten)
- zur Überbrückung gibt es ein zinsloses Darlehen
Auszeiten überbrücken
Wer kürzer ausfällt, kann die Verhinderungspflege bzw. das neue Entlastungsbudget nutzen. Voraussetzung ist meist mindestens Pflegegrad 2.
Dauerhafte Entlastung
Wenn Beruf und Pflege langfristig nicht vereinbar sind, ist eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause eine verlässliche Lösung. Unverbindlich anfragen: Bedarfsfragebogen. Infos: Bundesgesundheitsministerium.