Patientenverfügung: selbstbestimmt entscheiden

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Patientenverfügung – selbstbestimmt über medizinische Behandlung entscheiden

Mit einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Ärzte und Angehörige sind an eine wirksame Patientenverfügung gebunden.

Was regelt eine Patientenverfügung?

Sie betrifft konkrete medizinische Situationen – etwa künstliche Ernährung, Beatmung oder Wiederbelebung. Je genauer die Formulierungen auf bestimmte Situationen bezogen sind, desto verbindlicher ist sie.

Damit sie wirksam ist

  • schriftlich verfasst, eigenhändig unterschrieben
  • möglichst konkret statt allgemeiner Floskeln
  • im Vollbesitz der geistigen Kräfte erstellt
  • regelmäßig überprüfen und aktualisieren

Sinnvolle Kombination

Am besten kombinieren Sie die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht und – falls nötig – einer Betreuungsverfügung. Bei beginnender Demenz wichtig: solange die Geschäftsfähigkeit besteht, frühzeitig regeln (siehe Verträge bei Demenz).

Beratung und Unterstützung

Lassen Sie sich bei Bedarf ärztlich oder rechtlich beraten. Mehr zu rechtlichen Grundlagen. Allgemeine Infos: Bundesgesundheitsministerium.

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