Ob ein Vertrag bei Demenz gültig ist, hängt von der Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt des Abschlusses ab. Solange die Person die Tragweite versteht, kann sie wirksam Verträge schließen – ist sie geschäftsunfähig, sind neue Verträge in der Regel unwirksam.
Geschäftsfähigkeit bei Demenz
Demenz bedeutet nicht automatisch Geschäftsunfähigkeit. Entscheidend ist, ob die Person Inhalt und Folgen eines Geschäfts erfassen kann. Das kann von Tag zu Tag und je nach Tragweite unterschiedlich sein.
Vorsorgen mit Vollmacht und Verfügung
Am besten regeln Betroffene früh eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Fehlen diese, kann das Gericht eine gesetzliche Betreuung anordnen.
Was tun bei bereits bestehenden Verträgen?
Laufende Verträge (Miete, Abos, Versicherungen) bleiben grundsätzlich gültig. Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer können sie verwalten, kündigen oder anpassen – immer im Sinne der betroffenen Person.
Sicherheit im Alltag schaffen
Eine vertraute Bezugsperson gibt Halt. Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause unterstützt Menschen mit Demenz im Alltag. Mehr zu rechtlichen Grundlagen. Offizielle Infos: Bundesgesundheitsministerium.