Schlagwort: Notvertretungsrecht für Ehepartner

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Notvertretungsrecht für Ehegatten: Was gilt?

Seit 2023 gilt das Notvertretungsrecht für Ehegatten: Ehepartner dürfen sich im medizinischen Notfall bis zu sechs Monate gegenseitig vertreten – auch ohne Vorsorgevollmacht. Erfahre, wann dieses Recht greift, welche Voraussetzungen gelten und wie du dich optimal vorbereiten kannst.

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