Notvertretungsrecht für Ehegatten: Was gilt?

· Redaktion · Aktualisiert:

Notvertretungsrecht für Ehegatten – Vertretung im gesundheitlichen Notfall

Seit dem 1. Januar 2023 dürfen sich Ehegatten und eingetragene Lebenspartner in gesundheitlichen Notfällen gegenseitig vertreten – allerdings nur zeitlich begrenzt und nur in Gesundheitsangelegenheiten. Viele halten das fälschlich für eine vollwertige Vorsorge.

Was umfasst das Notvertretungsrecht?

In einer akuten Krankheitssituation darf der Ehepartner unter anderem in Untersuchungen und Behandlungen einwilligen, Behandlungsverträge abschließen und über freiheitsentziehende Maßnahmen für kurze Zeit mitentscheiden.

Die wichtigen Grenzen

  • gilt nur bis zu sechs Monate ab Eintritt der Notlage
  • nur für Gesundheitsangelegenheiten – nicht für Finanzen, Wohnung oder Verträge allgemein
  • entfällt, wenn die Ehegatten getrennt leben oder bereits ein Bevollmächtigter/Betreuer bestimmt ist

Warum Vorsorge trotzdem wichtig ist

Das Notvertretungsrecht ersetzt keine Vorsorgevollmacht. Für umfassende Sicherheit – auch über sechs Monate hinaus und in finanziellen Fragen – brauchen Sie eine Vollmacht, eine Patientenverfügung und ggf. eine Betreuungsverfügung.

Selbstbestimmt bleiben

Wer früh vorsorgt, behält die Kontrolle. Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause unterstützt im Alltag. Mehr: rechtliche Grundlagen. Infos: Bundesgesundheitsministerium.

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