Das Abfassen einer Patientenverfügung bedeutet die Auseinandersetzung mit Krankheit und ggf. auch mit dem eigenen Tod. Es ist nicht einfach, sich mit diesen Themen zu befassen und auch die eigene Vorstellung über ein Leben mit einer Demenzerkrankung kann zum Zeitpunkt des Verfassens einer Patientenverfügung zu unklaren Entscheidungen führen. Doch niemand ist verpflichtet, eine Patientenverfügung zu formulieren.
Die rechtliche Grundlage
Im Jahre 2009 wurde vom Bundestag erstmals die Reichweite und die Wirksamkeit von Patientenverfügungen definiert. Damit hat die Patientenverfügung an Bedeutung zugenommen. Mehr Menschen formulieren heute ihre Patientenverfügung und diese spielen in den Entscheidungsprozessen in den Krankenhäusern und den Pflegeeinrichtungen eine immer größere Rolle. Durch die Patientenverfügung können Sie schon vor einer Erkrankung oder im sehr frühen Stadium Wünsche für die spätere Versorgung formulieren. Patientenverfügungen sind im Zusammenhang mit einer Demenzerkrankung eine besondere Herausforderung, denn es ist nicht einfach, sich das Leben mit einer Demenzerkrankung vorzustellen. Wie soll die richtige Entscheidung für eine solche Lebensphase getroffen werden?
Das Gesetz schreibt die folgenden Mindestvoraussetzungen an eine Patientenverfügung vor:
Die Vorteile der Patientenverfügung
Patientenverfügungen werden immer dann zu Rate gezogen, wenn eine erkrankte Person nicht mehr dazu in der Lage ist, pflegerischen oder medizinischen Behandlungsvorschlägen zuzustimmen oder sie abzulehnen. Die Patientenverfügung soll eine Hilfe sein, den Willen des Patienten durchzusetzen. Dabei sollte die Patientenverfügung nicht nur vermitteln, was der Patient nicht will. Es ist auch möglich, eigene Vorstellungen und Werte zu artikulieren. Es können auch persönliche Haltungen und Überzeugungen vermittelt werden. Sind diese Festlegungen formuliert, dann kann das für Menschen mit Demenz eine Beruhigung sein und für die Angehörigen eine Entlastung, weil eine gewisse Richtschnur für schwierige Entscheidungen vorgegeben ist.
Die Grenzen einer Patientenverfügung
Ist es wirklich möglich, sich die Situation des bevorstehenden Todes vorzustellen, solange man gesund ist? Inwiefern ändert sich der Wunsch, weiterleben zu wollen, wenn man unmittelbar mit der Krankheit konfrontiert ist. Verändert sich mit einer Krankheit die persönliche Vorstellung von einem lebenswerten Leben?
Nicht wenige schwer kranke Menschen lernen es, sich mit Einschränkungen ihrer Mobilität und ihrer Selbstständigkeit zu arrangieren. Und dies auf eine Weise, wie sie sich das in Zeiten der Gesundheit vielleicht gar nicht vorstellen konnten. In diesem Falle ist eine Patientenverfügung im Grunde genommen nicht mehr aktuell. Der Wille der erkrankten Person mag sich durch die Krankheit geändert haben. Insbesondere im Zusammenhang mit einer Demenz können sich die Persönlichkeit, die Wünsche und die Wertvorstellungen eines Menschen verändern. Die Patientenverfügung, die im gesunden Zustand verfasst worden ist, trägt diesen Veränderungen dann nicht Rechnung. Wenn eine Patientenverfügung nicht mehr dem aktuellen Willen der erkrankten Person entspricht, dann kann dies Ärzte, Pflegekräfte und Angehörige in große Entscheidungsnöte bringen. Welche Entscheidungen sind zu treffen, wenn der Erkrankte auf nonverbale Weise das Gegenteil dessen signalisiert, was in der Patientenverfügung steht?
Worauf sollten Sie beim Verfassen einer Patientenverfügung achten?
Die Situationen, in denen eine Patientenverfügung zum Einsatz kommt, können vielfältig sein. Das kann etwa ein Unfall sein, oder eben auch eine Erkrankung. Das kann ein körperliches Leiden sein oder auch eine neurale Erkrankung. Das Verfassen einer Patientenverfügung bedeutet auch immer, sich mit dem Alter und mit möglichen Krankheiten auseinander zu setzen. Auch der Austausch mit der Familie und mit Freunden kann dabei hilfreich sein, die richtigen Entscheidungen für die Patientenverfügung zu treffen.
Beachten Sie: Es ist ein Recht, eine Patientenverfügung zu erstellen, keine Pflicht. Wenn Sie zum Entschluss kommen, dass etwa eine Demenz und die damit verbundenen Entscheidungen im gesunden Zustand nicht ausreichend vorstellbar sind, dann können Sie auch darauf verzichten, eine solche Verfügung zu formulieren. Auch die Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung können Alternativen zur Patientenverfügung sein.
Zum Glück wird man in der heutigen Zeit darüber aufgeklärt und kann rechtszeitig Vorsorge treffen. Jetzt im Alter von 64 Jahren denke ich viel darüber nach, wie ich im Ernstfall entscheiden würde. Aber habe auch meine Bedenken, ob ich richtig entscheiden würde. Jedenfalls sollte man sich mit dem Thema auseinandersetzen.