Die gesetzliche Betreuung greift, wenn ein Erwachsener wegen Krankheit oder Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen rechtlichen Betreuer.
Was ist eine gesetzliche Betreuung?
Sie wird nur eingerichtet, wenn keine andere Möglichkeit besteht – etwa eine Vorsorgevollmacht oder familiäre Hilfe. Der Betreuer darf nur in den vom Gericht festgelegten Bereichen tätig werden.
Aufgaben eines rechtlichen Betreuers
Typische Bereiche sind Wohnungsangelegenheiten, Vermögensverwaltung, Gesundheitsfürsorge und Behördenangelegenheiten. Ziel ist immer, die Selbstbestimmung zu erhalten und den Willen der Person zu respektieren.
Einwilligungsvorbehalt und Schutzbereiche
Bei erheblicher Gefährdung kann das Gericht einen Einwilligungsvorbehalt anordnen. Für sensible Themen (Unterbringung gegen den Willen, Auslandsaufenthalte) braucht der Betreuer eine gesonderte Genehmigung.
Was ein Betreuer nicht darf
Keine Eheschließung, kein Wechsel der Religionszugehörigkeit, kein Testament im Namen des Betreuten – und das Wahlrecht bleibt unangetastet. Mehr zu rechtlichen Grundlagen. Allgemeine Infos: Bundesgesundheitsministerium.