24 Stunden Pflege & Seniorenbetreuung durch Pflegekräfte aus Polen

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Pflegegrade und Pflegestufen im Überblick

2017 wurden die drei ehemaligen Pflegestufen zur Einordnung der Pflegebedürftigkeit älterer Menschen zu den heutigen fünf Pflegegraden. Mit der Reform kamen neue Einstufungskriterien und viele Krankheitsbilder, die zuvor nicht als pflegebedürftig anerkannt wurden, erhalten seitdem eine differenziertere Bewertung in einem Punktesystem. Sobald bestimmte alltägliche Aufgaben im Leben von Betroffenen nicht mehr selbstständig zu bewältigen sind, ist es sinnvoll, ein Gutachten erstellen zu lassen, um, wenn nötig, Pflegegelder zu erhalten.

Die neuen fünf Pflegegrade

Je höher die Pflegestufe, hieß es früher, desto mehr Unterstützung kann durch die Pflegekasse geleistet werden. Dasselbe gilt für Pflegegrade, doch was ist nun der Unterschied? Um das ohnehin nicht sehr durchsichtige System etwas differenzierter zu gestalten und zu verbessern, gab es 2017 eine Reform weg von Pflegestufen hin zu Pflegegraden:

Pflegegrad 1: früher keine Pflegestufe

Pflegegrad 2: Pflegestufe 0;1

Pflegegrad 3: Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz; Stufe 2

Pflegegrad 4: Pflegestufe 2 mit e. A.; Stufe 3

Pflegegrad 5: Pflegestufe 3 mit e. A.; Stufe 3 mit Härtefall

Der Weg zum Pflegegrad

Genau wie früher wird das Gutachten zur Einordnung in die fünf Pflegegrade von Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes, dem MD bzw. MDK, vorgenommen. Bei Fällen, in denen Menschen (nicht nur Senioren) eingeschränkt sind, was die Selbstständigkeit und Alltagskompetenz angeht, sollte solch ein Gutachten vorgenommen werden. Das kann nicht nur Alterserscheinungen mit einbeziehen, sondern auch Demenz in jedem Alter, langfristige psychische Erkrankungen oder geistige Behinderungen. Wird aus solchen Gründen ein Antrag auf Pflegegeld bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht, kommt jemand vom MD (MEDICPROOF bei privat Versicherten) und der Patient durchläuft ein Prüfverfahren.

Das Prüfverfahren

Das Gutachten der Pflegegradeinordnung wird anhand von folgenden Modulen bewertet:

  • Mobilität (10 %)
  • kognitive & kommunikative Fähigkeiten (7,5 %): z. B. örtliche & zeitliche Orientierung; Entscheidungen treffen, Gespräche führen, sich mitteilen können
  • Verhaltensweisen & psychische Problemlagen (7,5 %): z. B. aggressives oder ängstliches Verhalten
  • Selbstversorgung (40 %): z.B. Waschen und Pflegen
  • Bewältigung & selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen & Belastungen (20 %): z. B. Selbstständigkeit im Umgang mit eigenen Krankheiten, Dialyse, Verbandswechseln
  • Gestaltung des Alltagslebens & soziale Kontakte (15 %): z. B. Planung des Tagesablaufs & Soziales

Bei diesen Kriterien wird jeweils beurteilt, ob und inwiefern die Geprüften noch selbstständig und zuverlässig in der Lage sind, diese Anforderungen zu erfüllen. Aus einem Punktesystem wird dann errechnet, in welchen Pflegegrad die Person eingeordnet wird. So bedeuten:

Grad 1 (12,5-27 Pkt.): geringe,

Grad 2 (27-47,5 Pkt.): erhebliche,

Grad 3 (47,5-70 Pkt.): schwere,

Grad 4 (70-90 Pkt.): schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und

Grad 5 (90-100): schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

In besonderen Fällen wird Pflegegrad 5 auch ohne das Erreichen der 90 Punkte vergeben.

Wer bekommt einen Pflegegrad?

Nicht nur Senioren haben die Chance auf Unterstützung aus der Pflegekasse aufgrund der Einstufung in einen Pflegegrad. Auch Kinder erhalten Pflegegrade; aufgrund der erhöhten Pflegebedürftigkeit im Kindesalter werden sie jedoch vergleichsweise weniger streng bewertet und ggf. einen Pflegegrad höhergestuft als Erwachsene.

Doch auch Patienten mit chronischen Krankheiten, Krebs, Diabetes, Konsequenzen einer Amputation, geistiger Behinderung und vielen anderen Krankheiten profitieren von dem Gutachten. Besonders die Folgen der Demenz werden gerade nach der Reform 2017 berücksichtigt, nachdem sie bis dahin fast kein Recht auf Pflegestufen hatten. Doch die Degeneration des Gehirns schwächt Demenzerkrankte emotional, kognitiv und auch sozial, nicht nur körperlich. Deshalb erhalten solche Fälle heute meist Pflegegrad 2 statt früher Pflegestufe null.

Betreuung von Pflegefällen

Das neue, differenziertere System spricht für sich: Die individuelle Bewertung von menschlicher Pflegebedürftigkeit ist schwierig, aber nötig. Gerade im Alter oder mit chronischen Krankheiten lassen sich teilweise oder gravierende Einschränkungen in der Selbstständigkeit von Betroffenen nicht vermeiden. Persönliche Betreuung kann von Angehörigen oft nicht ganzheitlich gewährleistet werden. Deshalb ist es auch in solchen Fällen hilfreich, eine professionelle, liebevolle Betreuung in Anspruch zu nehmen. Warmherzig im Umgang, können Pflegekräfte die Betroffenen in allen Bereichen unterstützen, in denen sie Hilfe benötigen.

Kommentare

Nils E. 08.12.2023 12:36

Vielen Dank für diesen Artikel zur Pflegebedürftigkeit. Gut zu wissen, dass es ein komplexes Verfahren zur Ermittlung des Pflegegrads ist. Meine Mutter benötigt eine 24 - Std - Pflege und wir werden uns um einen höheren Pflegegrad bemühen.

Stefan Weber 13.10.2023 12:27

Danke für den Beitrag. Interessant, dass das Gutachten der Pflegegradeinordnung anhand von Modulen bewertet wird.  Ich suche aktuell einen Fachmann, der mich beim Treppenlift kaufen berät. Hoffentlich finde ich bald jemanden.


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    Ambulante und stationäre Pflege aus Sicht der Pflegebedürftigen

    Wird ein Mensch pflegebedürftig, dann stellt sich die Frage, ob die Pflege zu Hause oder im Pflegeheim umgesetzt werden soll. Beide Konzepte haben ihre Vorteile und auch Nachteile.

    Nur selten wird von pflegebedürftigen Menschen der Wunsch geäußert, den eigenen Lebensabend im Pflegeheim zu verbringen. Wann immer es möglich ist, wird die Pflege zu Hause bevorzugt. Weiter zu leben in den Räumlichkeiten, die einem vertraut sind, im Umfeld der Familie, jenen Menschen die man kennt und bei denen man sich sicher fühlt. Die Pflege zu Hause kann von den Angehörigen selbst oder über einen Pflegedienst durchgeführt werden. Im Idealfalle natürlich von immer denselben Pflegekräften, die der erkrankten Person die notwendige Vertrautheit und Sicherheit vermitteln. Und doch gibt es sowohl für die Pflege im Pflegeheim, wie auch für die Pflege zu Hause gute Argumente.

    Argumente für die Pflege im Pflegeheim

    Das geschulte Pflegepersonal ist im Pflegeheim eigentlich immer Verfügbar. Und zwar Tag und Nacht. Pflegende Angehörige hingegen benötigen auch ihre Auszeiten und in der Nacht ihren Schlaf. Da fällt es im Pflegeheim schon etwas leichter, den Nachtdienst herbei zu klingeln als die eigene Tochter zu Hause, die sich auch über ein paar Ruhestunden freut. Das Pflegeheim ist natürlich auch perfekt auf pflegebedürftige Menschen eingestellt. Hier stellt sich die Frage einer Umgestaltung der Räumlichkeiten kaum. Das Zimmer im Pflegeheim liegt bereits im Erdgeschoss und falls nicht, dann steht auch der benötigte Aufzug bereit. Alles ist rollstuhl- oder behindertengerecht eingerichtet.

    Ein weiteres Argument, das für die Betreuung im Pflegeheim spricht: Hier kommen erfahrene und (im Idealfalle) auch gut ausgebildete Pflegekräfte zum Einsatz. Diese Kenntnisse müssen Angehörige, die zu Hause die Pflege sichern wollen, erst erwerben. Und die Erfahrung wächst dann auch erst mit der Praxis. Bei der Pflege im Pflegeheim stellt sich auch nicht die Frage eines Umbaus des Badezimmers und des Pflegezimmers. Alle Hilfsmittel sind im Alten- bzw. Pflegeheim bereits vorhanden und eine Selbstverständlichkeit. In guten Pflegeheimen wird auch gesellige Aktivität angeboten: Gruppenspiele, gemeinsames Singen oder sogar die Zubereitung der Mahlzeiten können den Tag interessant gestalten. In der häuslichen Pflege ist über weite Stunden nur die pflegende Person vor Ort. Das schränkt die Geselligkeit natürlich ein. Die Einnahme der Medikamente ist im Pflegeheim professionell organisiert, die Medizin ist im Schrank sicher verschlossen. Durch die Teamarbeit des Fachpersonals werden Kompetenzen gebündelt und eine professionelle Pflege gesichert.

    Argumente für die Pflege zu Hause

    Wer im vertrauten Umfeld wohnen bleibt, kann sich leichter orientieren. Einer allzu ausgeprägten Verwirrung kann auf diese Weise entgegengewirkt werden. Das Umfeld von vertrauten Personen schafft Sicherheit und Orientierung. Die Räumlichkeiten zu Hause können im Gegensatz zum Pflegezimmer im Heim ganz individuell eingerichtet werden. Liebgewonnene Möbelstücke können weiter genutzt werden. Meistens ist das Wort des Patienten zu Hause auch mehr wert als im Pflegeheim. Wer möchte schon der eigenen Mutter widersprechen? Die zu pflegende Person kann bei einer Betreuung zu Hause ganz einfach in familiäre Aktivitäten eingebunden werden. Auch Ausflüge sind spontan möglich, insofern es die Pflegesituation zulässt. Während im Pflegeheim die Essenszeiten, die Aufstehzeiten und oft sogar der Weg zur Dusche ganz streng und formell geregelt sind, ist es den Angehörigen bei der Pflege zu Hause oft möglich, hier ganz individuell auf die Wünsche der betroffenen Person einzugehen. Hier wird auch nicht in einer Großküche gekocht. Auf individuelle Vorlieben bei der Speise kann Rücksicht genommen werden und auch Unverträglichkeiten können auf diese Weise besser berücksichtigt werden.

    Kommentare

    Mia 02.02.2024 22:36

    Wir haben meine Oma lange gepflegt. Dafür kam jede Woche zweimal ein häuslicher Pflegedienst, der uns dabei unterstützt hat. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass meine Oma es genossen hat noch zu Hause zu sein.

    Laura Krone 09.09.2023 14:30

    Ich möchte meine Mutter in die Demenzbetreuung geben, solange ich im Urlaub bin. Interessant, dass hier auch gut ausgebildeten Fachkräfte arbeiten und sich auskennen. Somit sollte ich mich rechtzeitig darum kümmern.

    Marie Busch 25.08.2023 14:25

    Ich habe mich auch immer gefragt, was eigentlich der Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Pflege ist. Das war auf jeden Fall interessant zu erfahren. Wir werden nun vorerst für meine Oma nach Pflegewohnheimen suchen.

    Lena_Mausi 18.07.2023 16:03

    Eine Krankenpflege für alte Menschen sollte vom Staat deutlich mehr gefördert werden. Pflegekräfte werden immer weniger, vor allem auch aus dem Grund, dass die Fliegerausbildung nun Geld kostet. Was ein Schwachsinn!

    Esther Holten 23.06.2023 16:58

    Ein sehr klarer und fundierter Artikel zum Thema Seniorenpflege und Betreuung. Ich bin sicher, Sie haben mir damit geholfen. Ich weiß jetzt mehr oder weniger, was zu tun ist. Diese Informationen sind nämlich genau das, was ich gesucht habe.

    Mopdeeb 24.10.2022 21:04

    Die Vorgehensweise ambulant vor stationär wird immer gefragter. Dies kommt auch den älteren Patienten zu Gute, die dann nicht mehr in den Einrichtungen verweilen müssen, sondern nach einer Behandlung wieder nach Hause können. Zusätzlich können dann auch ambulante Tarife von den Spitälern genutzt werden.

    Hannes Bartschneider 25.01.2022 16:19

    Ich suche nach einer passenden Pflege für Senioren. Genauer gesagt für meine Großeltern. Die Pflege zu Hause finde ich interessant. Besonders, da sich alte Leute im gewohnten Umfeld besser orientieren können.

    Anton Schneider 19.12.2021 22:09

    Ich finde es klasse, dass für Pflegebedürftige eine Betreuung zu Hause angeboten wird. Das nimmt Angehörigen sicherlich sehr viel Arbeit. Hoffentlich werden die Pflegekräfte bald besser bezahlt. http://www.mischas-pflegedienst.de/

    Anton Schneider 19.12.2021 22:09

    Ich finde es klasse, dass für Pflegebedürftige eine Betreuung zu Hause angeboten wird. Das nimmt Angehörigen sicherlich sehr viel Arbeit. Hoffentlich werden die Pflegekräfte bald besser bezahlt. http://www.mischas-pflegedienst.de/

    Jana 22.08.2021 20:18

    Meine Oma wurde plötzlich pflegebedürftig und hat daher einen ambulanten Pflegedienst. Da ich mich mit all dem nicht wirklich auskenne, wollte ich mich mehr damit beschäftigen. Es stimmt, dass es die Pflege für sie zu Hause viel geeigneter ist als in einem Pflegeheim, da sie ihre familiäre Umgebung nicht loslassen möchte.

    Lina Seidel 13.01.2021 10:47

    Mein Großvater braucht ständig Pflege, wir helfen ihm dabei. Ich möchte eine Reise für mehrere Wochen organisieren und bin daher auf der Suche, wie ich mich trotzdem um ihn kümmern kann. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Themas ambulante Betreuung, es kann eine tolle Lösung für uns sein.

    Joachim Hussing 10.11.2020 21:21

    Vielen Dank für die Informationen zur ambulanten und stationären Versorgung. Mein Vater ist aufgrund seines hohen Alters in einem schlechten Gesundheitszustand. Ich denke, eine häusliche Pflege wäre für meinen Vater im Moment hilfreich.

    Igna Krantz 29.10.2020 21:59

    Danke für den Beitrag zu Friseursalons. Ich habe lange gesucht, um hilfreiche Informationen dazu zu finden, weil sich meine Schwester dafür sehr interessiert. Die Infos hier werde ich ihr mal weitergeben.

    Peter Buschman 10.09.2020 15:34

    Der Vater meine Frau ist schon etwas älter und mittlerweile sehr pflege dürftig. Es ist gut zu wissen das, dass Wort des Patienten zu Hause mehr Bedeutung hat als im Pflegeheim. Wir werden uns einen 24 Stundenbetreuung daheim suchen.

    Dietrich Bachmann 20.05.2020 18:40

    Ich stimme zu, dass das zu Hause bleiben im Alter hilft, der Pflegebedürftiger sich leichter zu orientieren. Das ist wichtig, weil dann fühlt man sich auch wohler zu Hause. Meine Oma ist in dem Alter, wo sie mehr Aufmerksamkeit braucht. Wir werden die richtige Krankenpflege für meine Oma finden.


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      Vorbereitung auf den MDK-Besuch

      Vorbereitung auf den MDK-Besuch

      Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, dann kann er finanzielle Leistungen der Pflegekasse beanspruchen. Für diese Leistungen maßgeblich ist das Gutachten des MDK. Wie bereiten Sie sich auf den MDK Besuch vor? Hier bekommen Sie einige Informationen und Tipps rund um die Pflegebegutachtung.

      Der MDK und die Pflegebegutachtung

      Beim Anspruch auf finanzielle Leistungen der Pflegekasse findet zunächst eine Einschätzung des Hilfe- und Pflegebedarfs durch den Gutachter des Medizinischen des Krankenkassen Dienstes (MDK) statt. Solche Gutachter können Pflegekräfte oder auch Ärztinnen und Ärzte sein. Diese Gutachter überprüfen, ob die Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes gegeben ist. Die Pflegebegutachtung findet dort statt, wo die Pflegebedürftigen leben.

      Deshalb ist die Vorbereitung auf den MDK-Besuch so wichtig

      Beim Hausbesuch durch den Gutachter wird der Pflegebedarf ermittelt. Dieser Pflegebedarf wird anhand der sogenannten Pflegegrade eingestuft. Betroffene neigen dazu, während eines solchen Besuchs, die eigene Lebenssituation zu beschönigen, einer Schulprüfung, die es zu bestehen gilt, nicht ganz unähnlich. Dabei kommt es vor, dass tatsächliche Probleme verschwiegen oder zumindest verharmlost werden. Dies wiederum kann dazu führen, dass Betroffene anschließend nicht in den erforderlichen Grad der Pflegebedürftigkeit eingestuft werden können. Sie erhalten dann nicht die finanzielle Unterstützung, die sie eigentlich benötigen. Behalten Sie die folgende Grundregel im Auge: Es ist nicht die Aufgabe des MDK festzustellen, welche Fähigkeiten die oder der Betroffene noch besitzt. Es geht um die Feststellung, was ohne fremde Hilfe nicht mehr zu bewältigen ist.

      Gute Vorbereitung auf dem MDK-Besuch

      Nach Festlegung des Pflegebedarfs erfolgt die Einstufung der unterschiedlichen Pflegegrade. Hieraus folgen die finanziellen Leistungen der Pflegekasse. Bereiten Sie sich deshalb so gut wie möglich auf den Besuch vor. Mit Hilfe eines Pflegetagebuchs können Sie alle Verrichtungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung festhalten, bei denen Pflege und Hilfe benötigt wird. Das Pflegetagebuch soll gemeinsam mit den pflegenden Angehörigen oder einer Betreuungskraft geführt werden.

      Seit 2017 wird die Einstufung der Pflegebedürftigkeit nicht mehrt nach dem Zeitaufwand, sondern nach einem Punktesystem vorgenommen. Dabei stehen die folgenden sechs Module im Vordergrund:

      1. Mobilität

      2. Kommunikative und kognitive Fähigkeiten

      3. Psychische Problemlagen und Verhaltensweisen

      4. Möglichkeiten der Selbstversorgung

      5. Der selbständige Umgang und die Bewältigung mit therapie- und krankheitsbedingten Belastungen und Anforderungen

      6. Die Gestaltung sozialer Kontakte und des Alltagslebens.

      Befassen Sie sich im Vorfeld mit dem Fragekatalog des MDK. Auf diese Weise lernen Sie einzuschätzen, welche Module für die persönliche Pflegesituation tatsächlich relevant sind und wie diese bewertet werden können. Gehen Sie die einzelnen Fragen vor dem Begutachtungstermin einmal im Detail durch. Der Begutachter wird im Rahmen des Termins alle Module der Reihen nach abarbeiten und zu jeder Antwort seine Notizen markieren. Kennen Sie den Fragekatalog, dann können Sie auch überprüfen, ob auch tatsächlich alle Punkte der Module abgefragt worden sind.

      Seit 2017 ist ein Pflegetagebuch nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es ist aber gut, wenn Sie wissen, wie viele Stunden pro Woche der tatsächliche Aufwand für die Pflege beträgt. Darunter fallen die Maßnahmen der Körperpflege, der Ernährung und auch der Mobilität als Grundpflege. Dokumentieren Sie auch Aktivitäten, wie das Kochen, Waschen, das Einkaufen und das Reinigen der Wohnung. Ja, Sie können sogar Aktivitäten, wie das Bügeln der Kleidung und andere hauswirtschaftliche Arbeiten dokumentieren. Hier einige Tipps für das Führen des Pflegetagebuchs:

      1. Direkt nach der Antragstellung des Pflegegeldes bei der Pflegekasse sollten Sie mit dem Ausfüllen des Pflegetagebuchs beginnen

      2. Tragen Sie die Zeiten der Verrichtung von Aufgaben in Minuten ein. Unterteilen Sie die Aufgaben in die unterschiedlichen Tageszeiten morgens, mittags und abends.

      3. Wird eine Hilfe alleine oder zu zweit verrichtet? Auch dies sollten Sie dokumentieren.

      4. Wurde eine Aufgabe vollständig für die betroffene Person, teilweise oder als Unterstützung geleistet? War eine Beaufsichtigung nötig? Musste die betroffene Person angeleitet werden?

      Welche Unterlagen sollten Sie bei der Begutachtung bereithalten?

      Der Besuch des MDK erfolgt innerhalb von fünf Wochen nach dem Antrag auf Pflegegeld oder der Pflegesachleistung. Vorab erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung mit Informationen zum Termin und Hinweisen, welche Unterlagen Sie für den Besuch bereitstellen sollen. Sie können sich im Vorfeld alle Fragen, die Sie an den MDK richten möchten, notieren. Führen Sie auch eine Liste aller Hilfsmittel, die Sie für die Pflege benötigen. Das können Gegenstände sein, wie etwa die Einmalhandschuhe, der Rollator, der Gehstock, die Brille oder mögliche Prothesen.

      Halten Sie die folgenden Unterlagen für den Besuch des MDK bereit:

      1. Das Pflegetagebuch

      2. Ihre Fragen an den MDK-Gutachter

      3. Alle Berichte der Fachärzte und des Hausarztes

      4. Die Kontaktdaten und Namen der behandelten Ärzte

      5. Krankenhausentlassungsberichte der vergangenen drei Jahre

      6. Eine Liste der Medikamente, die derzeit eingenommen werden

      7. Die Pflegedokumentation des Pflegedienstes

      8. Ein möglicher Schwerbehindertenausweis

      9. Die Namen und Kontaktdaten aller Personen, die an der Pflege mitwirken. Das können Angehörige sein und andere betreuende Personen.

      10. Die Liste der genutzten und benötigten Hilfsmittel

      11. Der komplett ausgefüllte Fragebogen des MDK, insoweit dieser bereits zugestellt worden ist.

      Der Tag der Begutachtung

      Stellen Sie die momentane Pflegesituation realistisch darf. Dabei dürfen Sie nichts beschönigen und verharmlosen. Es kann vorkommen, dass vor allem die pflegebedürftige Person dazu neigt, ihre eigene Situation besser darstellen zu wollen, als sie ist. Dies ist ein ganz natürliches Verhalten gegenüber außenstehenden. Denn wer möchte schon etwa die eigene Inkontinenz zugeben? Sprechen Sie sich miteinander ab, dass es nicht darum geht, sich besonders positiv darzustellen, sondern die Pflegesituation möglichst realistisch widerzugeben. Berichten Sie dem MDK-Gutachter, mit welchen Einschränkungen und Problemen die pflegenden Personen und Angehörigen täglich konfrontiert sind.

      Achten Sie darauf, dass während des Termins mindestens eine zusätzliche Person anwesend ist. Wenn Sie bereits eine externe Pflegekraft nutzen, dann sollten Sie diese hinzuziehen, denn diese kennt die Pflegesituation sicherlich sehr gut.

      Was passiert nach der Pflegebegutachtung?

      Die Ergebnisse der MDK-Pflegebegutachtung und der Pflegegrad und damit verbunden die Höhe der finanziellen Unterstützung werden Ihnen innerhalb von fünf Wochen nach der Antragstellung mitgeteilt. Der Einstufungsbescheid erfolgt schriftlich.

      Betroffene mit Demenz, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen

      Nicht selten benötigen Menschen mit geistiger Behinderung, mit psychischen Erkrankungen oder mit Demenz weniger Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder bei Verrichtungen der Grundpflege. Im Vordergrund stehen dann eher die Beaufsichtigung und die Betreuung der betroffenen Personen. Die finanziellen Leistungen aus der Pflegeversicherung werden in diesem Fall gewährt, wenn mindestens zwei der nachfolgenden Punkte zutreffend sind:

      1. Die betroffene Person neigt zu unkontrolliertem Verlassen der Wohnung

      2. Das adäquate Erkennen von gefährlichen Situationen ist nicht mehr gegeben

      3. Es findet ein unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen statt

      4. Die betroffene Person verhält sich verbal aggressiv oder neigt zu tätlichen Handlungen

      5. Der oder die betroffene neigt zu einem Verhalten, das der jeweiligen Situation nicht mehr angepasst ist

      6. Eigene seelische oder körperliche Bedürfnisse und Gefühle werden nicht mehr adäquat erkannt

      7. Die Person wehrt sich gegen notwendige therapeutische oder schützende Maßnahmen

      8. Der Tag- und Nachtrhythmus ist gestört

      9. Die betroffene Person kann aufgrund von gestörter Hirnfunktionen grundlegende soziale Alltagssituationen nicht mehr bewältigen, das Gedächtnis ist beeinträchtigt oder das Urteilsvermögen ist gestört

      10. Die Person ist nicht mehr dazu in der Lage, den eigenen Tagesablauf zu planen

      11. Alltagssituationen können nicht mehr zutreffend eingeschätzt werden, es finden unpassende Reaktionen auf solche Situationen statt

      12. Die betroffene Person leidet unter ausgeprägten Gefühlsschwankungen

      13. Die Person leidet unter einer therapieresistenten Depression. Dies zeigt sich durch regelmäßige Niedergeschlagenheit, verzagtem und hilflosen Verhalten.


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        Fünf Pflegegrade

        Fünf Pflegegrade

        Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Im Vordergrund dieser neuen Beurteilung steht nun die ganzheitliche Lebenssituation der pflegebedürftigen Person. Hierdurch können neben körperlichen Beeinträchtigungen auch psychische und geistige Beeinträchtigungen in die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit besser einfließen.

        Die Pflegebedürftigkeit ist als Zustand definiert, in dem eine Person mit einer Behinderung oder mit einer Krankheit auf Pflege oder Hilfe anderer angewiesen ist, weil sie den Alltag dauerhaft nicht mehr selbstständig bewältigen kann. Die Ausprägung der Pflegebedürftigkeit wird seit dem 1. Januar 2017 in fünf Pflegegraden abgestuft. Vorher galten die Pflegestufen, die sich allein aufgrund von körperlichen Einschränkungen definierten. Die Umstellung von der Pflegestufe zum Pflegegrad setzte sich das Ziel, die Bedürfnisse von Menschen mit einer Demenzerkrankung besser zu berücksichtigen. Insgesamt wurden höhere Leistungen für pflegebedürftige Personen vorgesehen. Während sich die Pflegestufen primär nach dem Zeitaufwand für die Pflegeperson orientierte steht beim Pflegegrad die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen im Vordergrund. Dies soll dem Ansatz einer ganzheitlichen Beurteilung der Lebenssituation Rechnung tragen. Hierbei kommen vor allem die folgenden sechs Kriterien in Betracht:

        1. Die Hilfe bei der Verrichtung von alltäglichen Aktivitäten
        2. Die psychosoziale Unterstützung von pflegebedürftigen Personen
        3. Der Hilfsbedarf während der Nacht
        4. Der Hilfsbedarf am Tag
        5. Die Unterstützung bei Verrichtungen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung stehen, so etwa die Einnahme von Medikamenten
        6. Das Management der Hilfsangebote, die Organisation aller Hilfeleistungen

        Die Höhe der Geldleistungen und der Sachleistungen

        Der Pflegegrad bestimmt die Höhe der Leistungen. Diese gliedern sich bei der ambulanten Pflege in Sachleistungen und in Geldleistungen. Bei Pflegegrad 1 liegt die Geldleistung derzeit (Stand 2018) bei 125 EUR, beim Pflegegrad 5 erreicht sie 901 EUR. Die Sachleistung für die ambulante Pflege beginnt beim Pflegegrad 2 in der Höhe von 689 EUR. Beim Pflegegrad 5 liegt diese bei 1995 EUR. Bei der stationären Pflege wird ein Leistungsbetrag festgeschrieben, der sowohl die Geldleistung, wie auch die Sachleistungen abdeckt. Dieser beginnt bei Pflegegrad 1 wiederum bei 125 EUR und erreicht bei Pflegegrad 5 die Höhe von 2005 EUR.

        Unterschiede zwischen der Pflegestufe und dem Pflegegrad

        Bis zum 31. Dezember 2016 war die Pflegestufe das maßgebliche Kriterium für die Bemessung der Pflegebedürftigkeit. Der heutige Pflegegrad setzt einen völlig anderen Blickwinkel an und bringt damit auch unterschiedliche Ergebnisse hervor. Bei der Pflegestufe lag der Focus bei der Beurteilung des Zeitaufwandes für die Grundpflege. Dies führte zu einer einseitigen Beurteilung der Pflegestufe aufgrund der körperlichen Behinderungen. Dabei blieben psychische und geistige Beeinträchtigungen nahezu vollständig außer Betracht. Nach diesem System stellten Demenzerkrankungen keine Pflegebedürftigkeit dar. Der neue Pflegegrad betrachtet die Selbsthilfefähigkeit einer pflegebedürftigen Person jedoch aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Hier werden auch psychische und kognitive Beeinträchtigungen mit einbezogen. Der absolute Zeitaufwand für die Pflege spielt nun eine sekundäre Rolle. Ein Rollstuhlfahrer etwa, der abgesehen von seiner körperlichen Behinderung ein selbständiges Leben führen kann, mag früher für Pflegestufe 2 definiert worden sein, mag nur noch Pflegestufe 1 erhalten, wenn seine Situation nach dem 1. Januar 2017 beurteilt worden ist. Körperlich behinderte Menschen, die bis zum 31. Dezember 2016 ihren Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt haben, bleiben im Sinne eines Bestandsschutzes nach den alten Pflegestufen kategorisiert, auch wenn sie nach den neuen Pflegegraden niedriger eingestuft werden würden.

        Die Pflegebedürftigkeit und die demografische Entwicklung

        Pflegebedürftigkeit setzt vor allem im fortgeschrittenen Alter ein. Sie kann aber auch bei Kindern oder Erwachsenen eintreten. So etwa durch Unfälle oder durch chronische Erkrankungen. Auch Menschen mit Behinderungen und mehrfach erkrankte Menschen können von der Pflegebedürftigkeit betroffen sein. Ein Großteil der pflegebedürftigen Menschen erreicht allerdings die Pflegebedürftigkeit im Alter. Und hier spielt der demografische Faktor eine nicht unerhebliche Rolle. Es ist zu erwarten, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahre 2020 auf ungefähr 2,72 Menschen ansteigen wird, bis 2050 könnten dies bereits 3,76 Millionen Menschen sein. Die Finanzierung der Pflege wird daher in der Zukunft als eine große Herausforderung gesehen.


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          Die Alzheimer Krankheit

          Die Alzheimer Krankheit

           

          „Morbus Alzheimer“ ist der korrekte lateinische Begriff für die Alzheimer-Krankheit. Hinter diesem Begriff steht eine neurodegenerative Erkrankung, die vor allem bei Menschen ab dem 65. Lebensjahr auftritt. Rund 60 Prozent der Demenzerkrankungen können der Alzheimer-Krankheit zugerechnet werden. Die Krankheit wurde im Jahr 1906 erstmals durch Alois Alzheimer beschrieben.

           

          Alzheimer und Demenz

           

          Die Begriffe „Alzheimer“ und „Demenz“ sind keine Synonyme. Die Demenz kann als das Leitsymptom der Alzheimer Krankheit definiert werden. Die Alzheimer Krankheit kann allerdings auch zu anderen Symptomen, wie etwa Wahrnehmungsstörungen, führen. Außerdem ist die Alzheimer Krankheit nur eine Form der Demenzen. Bei der Alzheimer-Demenz kann das demenzielle Verhalten direkt auf Veränderungen im Gehirn zurückgeführt werden. Damit wird die Alzheimer Krankheit zu den „primären Demenzen“ gezählt.

           

          Alzheimer im fortgeschrittenen Alter

           

          Die Alzheimer Krankheit tritt fast immer im fortgeschrittenen Alter auf. Die Alzheimer-Prävalenz steigt vor allem in Gesellschaften, in denen ein hohes Lebensalter erreicht werden kann. Rund drei Prozent der 70-jährigen sind von einer Alzheimer-Krankheit betroffen. Bei den 85-jährigen zeigen bereits 20 Prozent der Menschen Symptome der Krankheit. Der jüngste bekannte Alzheimer-Patient war 27 Jahre alt. Selten tritt die Neuronale Ceroid-Lipofuszionose im Kindesalter auf, die auch als Kinder-Alzheimer bezeichnet wird. Diese Erkrankung wird den erblichen Stoffwechselerkrankungen zugeordnet. Derzeit leiden in Deutschland ungefähr 1,3 Millionen Menschen unter Demenzerkrankungen, darunter ungefähr 700.000 Betroffene unter der Alzheimer Krankheit.

           

          Die Ursachen für eine Erkrankung

           

          Die Einflussfaktoren auf die Krankheitsentstehung sind bis heute nicht eindeutig geklärt. Es wird vermutet, dass das glymphatische System, ein Mikrokreislauf zwischen Gehirn und Rückenmark, eine Schlüsselrolle bei der Entstehung der Alzheimer Krankheit spielt. Hierbei wird ein Zusammenhang mit dem altersbedingten Leistungsfall des glymphatischen Systems vermutet. Auch genetische Faktoren können bei der Bildung einer Alzheimer Erkrankung eine Rolle spielen. Ungefähr fünf bis zehn Prozent der diagnostizierten Fälle zeigen auch eine familiäre Häufung der Erkrankung auf.

           

          Risikofaktoren

           

          Neben dem Alter werden als Risikofaktoren auch Diabetes, hohe Cholesterin-Werte, ein vorangegangenes Schädel-Hirn Trauma und auch ein hoher Blutdruck gesehen. Bereits erlittene Schlaganfälle können das Risiko einer Alzheimer Erkrankung erhöhen. Auch das Down-Syndrom wird zu den Risikofaktoren für eine Alzheimer Krankheit gesehen. Kontrovers wird diskutiert, ob die Anreicherung von Aluminium im Gehirn als Ursache oder eher als Folge einer Alzheimer Erkrankung verstanden werden soll. Eine Studie aus Mexiko-Stadt sieht einen Zusammenhang zwischen Feinstaub sowie Ozon und der Alzheimer Erkrankung.

           

          Der Krankheitsverlauf

           

          Während der Krankheit nimmt die Hirnmasse durch das Absterben von Neuronen stetig ab. Weiterhin wird der Botenstof Acetylcholin nicht mehr ausreichend produziert. Das amerikanische Institut National Institute on Aging definiert sieben Warnzeichen für eine beginnende Alzheimer Erkrankung:

           

          1. Die erkrankte Person stellt immer wieder dieselbe Frage
          2. Erkrankte Personen neigen dazu, immer wieder dieselbe Geschichte zu erzählen
          3. Einfache alltägliche Verrichtungen, wie Kochen oder Kartenspielen können nicht mehr ausgeführt werden
          4. Die erkrankte Person verliert den sicheren Umgang mit Überweisungen, Geld oder Rechnungen
          5. Gegenstände werden an ungewöhnlichen Plätzen abgelegt und anschließend nicht mehr gefunden
          6. Das Äußere der erkrankten Person wird vernachlässigt
          7. Auf Fragen wird mit einer Wiederholung der Frage reagiert

           

          Bereits acht Jahre, bevor die Alzheimer Krankheit sicher diagnostiziert werden kann, können Auffälligkeiten auftreten. Das können Probleme mit dem Kurzzeitgedächtnis sein, aber auch leichte Beeinträchtigungen beim Sprachverständnis und der persönlichen Zielverfolgung können auftreten. Auch Depressionen und Teilnahmslosigkeit können im Frühstadium einer Alzheimer Erkrankung auftreten.

           

          Leben mit der Alzheimer Krankheit

           

          Mit fortschreitendem Krankheitsverlauf fällt es der erkrankten Person immer schwerer alltägliche Dinge zu meistern. Das Eintreten der Pflegebedürftigkeit gehört zum üblichen Krankheitsverlauf mit dazu. Hier stellt sich dann die Frage, ob diese Pflege im familiären Kreis geleistet werden kann. Alternativ kann ein Wechsel des Wohnraums in den Bereich eines Pflegeheims in Erwägung gezogen werden. Auch eine Betreuung zu Hause ist mit einer entsprechenden Pflegekraft möglich.

          Kommentare

          Tobias Müller 12.10.2020 15:46

          Vielen Dank für den Beitrag zur ambulanten und stationären Pflege. Meine Tante sucht einen Pflegedienst für unseren Onkel, da sie die Pflege selbst nicht mehr schafft. Gut zu wissen, dass es für Pflegebedürftige besonders viel Sicherheit und Orientierung bietet, wenn diese Zuhause betreut werden.


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