Ein plötzlicher Unfall, ein schwerer Schlaganfall oder eine unerwartete Erkrankung – das Leben kann sich in Sekunden verändern. Wenn Sie in einer solchen Situation nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen entscheiden können, ist es wichtig, dass Ihr Wille dennoch zählt. Eine Patientenverfügung sorgt dafür, dass genau das geschieht.
Die Patientenverfügung ist ein rechtlich verbindliches Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit wünschen – oder ausdrücklich ablehnen. Sie tritt in Kraft, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern – etwa bei Bewusstlosigkeit, Demenz oder einer schweren Hirnschädigung.
Besonders relevant wird die Patientenverfügung bei Fragen rund um lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Ernährung, Beatmung oder Reanimation. Sie entlastet in solchen Momenten auch Angehörige, da sie klare Vorgaben liefert und schwierige Entscheidungen erleichtert.
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung:
Sie können eine Patientenverfügung selbst und ohne Notar verfassen. Empfehlenswert ist jedoch die Nutzung geprüfter Vorlagen, zum Beispiel vom Bundesministerium der Justiz. Diese bieten Ihnen rechtssichere Formulierungen und ermöglichen eine individuelle Anpassung.
Wer sich unsicher fühlt, sollte professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen – etwa durch den Hausarzt, die Patientenberatung oder einen Fachanwalt.
Damit Ihre Verfügung gültig und im Ernstfall wirksam ist, sollten folgende Punkte enthalten sein:
Je klarer und präziser die Formulierungen, desto besser. Vermeiden Sie allgemeine Aussagen wie „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ – diese sind rechtlich nicht eindeutig genug.
Beispiel für eine präzise Formulierung:
„Sollte ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinden, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht genau feststeht, lehne ich alle lebenserhaltenden Maßnahmen ab, einschließlich künstlicher Beatmung und Ernährung.“
Lebenserhaltende Maßnahmen – was bedeutet das?
Unter lebenserhaltenden Maßnahmen versteht man alle medizinischen Eingriffe, die darauf abzielen, das Leben zu verlängern. Dazu zählen:
Ob und wann solche Maßnahmen zum Einsatz kommen, bestimmen Sie mit Ihrer Patientenverfügung selbst.
Auch wenn die Patientenverfügung zeitlich unbegrenzt gültig ist, empfiehlt es sich, sie alle zwei Jahre zu überprüfen und mit aktuellem Datum erneut zu unterschreiben. So zeigen Sie, dass Ihr Wille weiterhin Bestand hat. Änderungen oder ein Widerruf sind jederzeit möglich – formlos und sogar mündlich, solange Sie geschäftsfähig sind.
Neben der Patientenverfügung ist die Vorsorgevollmacht ein weiteres zentrales Element der rechtlichen Vorsorge. Mit ihr bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die im Ernstfall für Sie Entscheidungen treffen darf. Eine Kombination aus beiden Dokumenten stellt sicher, dass Ihre medizinischen und persönlichen Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn Ihre Patientenverfügung einmal unklar sein sollte.
Es gibt viele seriöse Anlaufstellen, die bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung helfen:
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann die Patientenverfügung auch notariell beurkunden lassen. Zwar ist das nicht vorgeschrieben, erhöht aber die rechtliche Sicherheit.
Die Erstellung einer Patientenverfügung ist grundsätzlich kostenlos, sofern Sie eine Vorlage nutzen. Eine ärztliche Beratung kann eine Gebühr (z. B. ca. 60 Euro laut Ärztekammer) kosten. Für eine notarielle Beglaubigung fallen etwa 60 Euro an – zusätzliche Leistungen können mehr kosten.
Im Internet finden Sie geprüfte Formulare und Vorlagen zur Patientenverfügung – z. B. beim Bundesministerium für Justiz. Diese können Sie bequem ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Achten Sie darauf, dass Ihre Verfügung gut auffindbar ist und Ihre Vertrauensperson darüber informiert ist, wo sie im Notfall zu finden ist.
Liegt keine Patientenverfügung vor, muss der sogenannte „mutmaßliche Wille“ ermittelt werden. Dies kann Angehörige oder gesetzliche Betreuer vor große Herausforderungen stellen. Ein Gericht bestimmt in diesem Fall eine betreuende Person, die gemeinsam mit Ärzt:innen über das weitere Vorgehen entscheidet.
Die Patientenverfügung ist ein essenzielles Dokument für alle, die selbstbestimmt leben – und sterben – möchten. Sie gibt Sicherheit, schützt die eigenen Werte und entlastet Angehörige. Wer frühzeitig vorsorgt, bewahrt sich auch im Ernstfall das Recht auf eine Behandlung nach den eigenen Vorstellungen.
Schreibe einen Kommentar