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Pflegegrad 5: Definition, Leistungen und Voraussetzungen

   

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad, den eine Person erhalten kann. Er steht für eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.“ Das bedeutet, dass die betroffene Person in ihrem Alltag kaum noch eigenständig agieren kann und umfassende Unterstützung benötigt. Der Pflegegrad 5 wird gewährt, wenn ein Pflegegutachten mindestens 90 Punkte erreicht. Damit verbunden sind die höchsten Ansprüche auf Pflegeleistungen.

Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Die Entscheidung für eine 24-Stunden-Pflege ist ein bedeutender Schritt und sollte sorgfältig abgewogen werden. Anzeichen wie körperliche und kognitive Einschränkungen sowie die Überforderung der Angehörigen können Hinweise darauf sein, dass der richtige Zeitpunkt für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung gekommen ist. Betreuungskräfte aus Osteuropa bieten eine wertvolle Unterstützung in der häuslichen Pflege und sind oft eine kosteneffiziente und kompetente Lösung. Durch eine sorgfältige Pflegekräfte Vermittlung können Sie die passende Betreuungskraft finden und so die Lebensqualität Ihres Angehörigen nachhaltig verbessern.
 

Um Pflegegrad 5 zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Daraufhin wird ein Pflegegutachter beauftragt, der anhand des „Neuen Begutachtungsassessments“ (NBA) eine Einschätzung der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vornimmt. Das Pflegegutachten vergibt bis zu 100 Punkte, die sich aus sechs unterschiedlich gewichteten Bereichen zusammensetzen. Eine Sonderregelung gilt, wenn eine Person beide Beine und beide Arme nicht verwenden kann. In solchen Fällen wird automatisch Pflegegrad 5 anerkannt.

Kriterien der Pflegebegutachtung:

    1. Mobilität: Fähigkeit, sich selbstständig zu bewegen, aufzustehen und Treppen zu steigen.

    1. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Fähigkeit zur Orientierung, Entscheidungsfindung und Kommunikation.

    1. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Bedarf an Unterstützung bei psychischen Problemen wie aggressivem Verhalten oder Ängsten.

    1. Selbstversorgung: Fähigkeit zur Selbstpflege, wie Waschen, Anziehen und Essen.

    1. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Unterstützung bei medizinischen Behandlungen und Therapien.

    1. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Fähigkeit zur Planung und Teilnahme am sozialen Leben.

Jedes dieser sechs Module umfasst bis zu 16 feste Kriterien, die einzeln bewertet werden. Die Punkte aus den Modulen werden gewichtet addiert, was die Gesamtpunktzahl und somit den Pflegegrad bestimmt.

Leistungen bei Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 bedeutet, dass die betroffene Person auf umfassende und intensive Pflege angewiesen ist. Die Pflegeversicherung bietet daher eine Vielzahl von Leistungen an:

    • Pflegegeld: 947 Euro monatlich, wenn die Pflege privat organisiert wird.

    • Pflegesachleistungen: 2.200 Euro monatlich für professionelle Pflegekräfte.

    • Kombinationsleistung: Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen nach Bedarf.

    • Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich für Ersatzpflege, falls die pflegende Person ausfällt.

    • Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich für kurzfristige stationäre Pflege.

    • Tages- oder Nachtpflege: 1.995 Euro monatlich für teilstationäre Pflege.

    • Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 Euro monatlich für Verbrauchsmaterialien.

    • Technische Pflegehilfsmittel und Hausnotruf: Finanzierung nach Bedarf.

    • Wohnraumanpassung: Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme zur barrierefreien Anpassung des Wohnumfelds.

    • Stationäre Pflege: 2.005 Euro monatlich für die vollstationäre Pflege im Heim.

    • Wohngruppenzuschuss: 214 Euro monatlich für Pflege in einer betreuten Wohngruppe.

    • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Bis zu 50 Euro monatlich für digitale Unterstützungsangebote.

Besondere Anforderungen und Entlastungsmöglichkeiten

Pflegegrad 5 stellt höchste Anforderungen an die Pflege und Betreuung. Daher ist es besonders wichtig, dass pflegende Angehörige sich nicht überfordern und regelmäßige Entlastungsangebote nutzen. Hierzu zählen Pflegekurse, Pflegeberatung und das Pflegeunterstützungsgeld, welches den Lohnausfall von pflegenden Angehörigen in Notfällen kompensiert.

Beispiel für Pflegegrad 5

 in Fallbeispiel verdeutlicht die Anforderungen und Bedürfnisse von Menschen mit Pflegegrad 5. Frau Ohlsen, eine fiktive Patientin, erlitt vor fünf Jahren einen schweren Unfall und ist seitdem querschnittsgelähmt. Da sowohl ihre Beine als auch ihre Arme betroffen sind, ist er vollständig auf Hilfe angewiesen und lebt in einem Pflegeheim.

    • Mobilität: Frau Ohlsen ist komplett immobil und benötigt 24/7 Unterstützung.

    • Selbstversorgung: Beim Waschen, An- und Ausziehen, Essen und Toilettengang ist sie völlig auf Pflegekräfte angewiesen.

    • Psychische Problemlagen: Aufgrund ihrer Lähmung leidet sie unter Antriebslosigkeit und Ängsten.

    • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Sie benötigt tägliche medizinische Betreuung und Unterstützung bei Therapien.

    • Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte: Frau Ohlsen hat Schwierigkeiten, sich mit ihrer Situation zu arrangieren und Kontakte zu anderen Heimbewohnern zu pflegen.

Im Gutachten erreicht Frau Ohlsen insgesamt 92,5 gewichtete Punkte, womit sie Pflegegrad 5 erhält.

Pflegegrad 5 bietet somit eine umfassende Unterstützung für Menschen, die eine intensive und kontinuierliche Pflege benötigen, sowohl im häuslichen Umfeld als auch in Pflegeeinrichtungen.

Pflegekräfte aus Osteuropa, wie Polen, Rumänien oder Bulgarien, sind für ihre hohe Professionalität und herzliche Betreuung bekannt. Sie unterstützen bei der Grundpflege, im Haushalt und bieten soziale Betreuung. Diese Rund-um-die-Uhr-Betreuung kann besonders bei Pflegegrad 5, wo eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt, eine wertvolle Entlastung für die Angehörigen darstellen.

Finanzierung der osteuropäischen Pflegekräfte mit Pflegegeld

Das Pflegegeld, das bei Pflegegrad 5 in Höhe von 947 Euro monatlich gezahlt wird, kann direkt zur Finanzierung der Pflegekraft verwendet werden. Da dieses Geld frei zur Verfügung steht, können Sie es nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen einsetzen. Hier sind einige Schritte, wie Sie das Pflegegeld für die Anstellung einer Pflegekraft aus Osteuropa nutzen können:

    1. Pflegekraft über eine Agentur finden: Zahlreiche Agenturen haben sich auf die Vermittlung von Pflegekräften aus Osteuropa spezialisiert. Sie kümmern sich um die Formalitäten und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

    1. Vertrag abschließen: Nachdem eine passende Pflegekraft gefunden wurde, schließen Sie einen Arbeitsvertrag ab. Die Kosten für die Pflegekraft variieren je nach Agentur und individuellen Vereinbarungen, sind aber häufig günstiger als heimische Alternativen.

    1. Pflegegeld einsetzen: Nutzen Sie das Pflegegeld, um die Kosten für die Pflegekraft zu decken.

    1. Zusätzliche Leistungen kombinieren: Neben dem Pflegegeld können auch Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, um weitere notwendige Pflege- und Betreuungsleistungen abzudecken. So kann eine umfassende Betreuung sichergestellt werden.

Fazit

Die Anstellung einer Pflegekraft aus Osteuropa kann eine wertvolle Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad 5 sein. Durch den Einsatz des Pflegegeldes kann diese Form der häuslichen Betreuung finanziert werden, wodurch eine individuelle und umfassende Pflege in den eigenen vier Wänden ermöglicht wird. Informieren Sie sich bei spezialisierten Agenturen und nutzen Sie die verschiedenen finanziellen Leistungen, um die bestmögliche Pflege sicherzustellen.

 


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