Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Leistungen

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Infografik Pflegegrad 1 – Voraussetzungen und Leistungen im Überblick

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Pflegestufe und steht Menschen mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zu. Er wird ab 12,5 bis unter 27 Punkten bei der Begutachtung vergeben.

Voraussetzungen für Pflegegrad 1

Maßgeblich ist die MDK-Begutachtung: Erreicht die Punktzahl 12,5 bis unter 27, liegt Pflegegrad 1 vor. Betroffene können vieles noch selbst, brauchen aber punktuell Unterstützung.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1? (Stand 2025)

Pflegegrad 1 ist eine Besonderheit: Es gibt kein Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen. Stattdessen stehen Ihnen unter anderem zu:

  • der Entlastungsbetrag von rund 131 € pro Monat
  • Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (ca. 42 € monatlich)
  • Zuschuss für einen Hausnotruf
  • bis zu 4.000 € je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Umbauten (z. B. ein barrierefreies Bad)

Beträge Stand 2025 – bei der Pflegekasse bestätigen.

So beantragen Sie Pflegegrad 1

Stellen Sie formlos einen Antrag bei der Pflegekasse. Danach folgt die Begutachtung. Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause kann den Alltag schon bei Pflegegrad 1 spürbar erleichtern. Offizielle Infos: Bundesgesundheitsministerium.

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