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Das Recht auf Reha für pflegende Angehörige

Das Recht auf Reha für pflegende Angehörige

Die Pflege eines Angehörigen kann belastbar sein. Wenn sich aufgrund der pflegerischen Aufgaben seelische und körperliche Erschöpfungszustände, Schmerzen und Symptome wie Burnout oder Depressionen zeigen, dann sollten Sie darüber nachdenken, selbst eine Reha oder Kur in Anspruch zu nehmen. Eine solche Maßnahme kann über den Hausarzt beantragt werden.

Die Pflege eines Angehörigen kann nicht selten mit dem Erreichen der eigenen psychischen und physischen Grenzen verbunden sein. Die Pflege kann zu einer ständigen Bereitschaft und zum Fehlen von Auszeiten führen. Burnout und schwere Erschöpfungszustände und Depressionen können die Folge sein. Nicht wenige pflegende Menschen leiden unter chronischen Schmerzen und werden selbst krank. Doch gute Pflege setzt voraus, dass die pflegende Person selbst gesund ist.

Wie die Pflege den Pflegenden belastet

Angehörige, die die Pflege übernehmen, stehen vor großen Herausforderungen. Die Pflegetätigkeit ist eine körperlich sehr anstrengende Tätigkeit. Im Gegensatz zu ausgebildeten Pflegekräften fehlt oft das fachliche Wissen und die Routine, was dazu führen kann, dass die fehlende Technik durch zusätzliche Kraft kompensiert wird. Auch psychisch kommen angehörige Pflegende oft an ihre Grenzen. Das ganze Leben kann sich verändern: Wer früher noch Freizeit und Flexibilität im eigenen Leben kannte, der sieht nun nur noch Verantwortung und Verpflichtung. Wo bleibt da das Zeitfenster für das eigene Leben und die persönlichen Bedürfnisse?

Abschalten in der Reha

Während einer Reha für Pflegepersonen stehen die Beschwerden und Krankheiten des Pflegenden im Mittelpunkt. Dies ist eine gute Gelegenheit abzuschalten und den eigenen Körper wieder zu verwöhnen. Hier können pflegende Angehörige wieder lernen, auf sich selbst zu achten, bevor sie selbst zu einem Pflegefall werden. Während zu Hause oft die Zeit fehlt, einmal selbst zum Arzt zu gehen, haben die pflegenden Angehörigen hier die Möglichkeit, sich einmal gründlich durchchecken zu lassen und entsprechende Therapieprogramme zu entwickeln.

Die Reha mit dem pflegebedürftigen Angehörigen

Wer sich als Pflegeperson für eine Reha entscheidet, für den stellt sich natürlich auch die Frage: Wohin mit dem pflegebedürftigen Angehörigen? Auf diese Frage gibt es verschiedene Antworten:

1. Sie nehmen die pflegebedürftige Person mit auf die Reha.

2. Der pflegebedürftige Angehörige wird in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung aufgenommen.

Geht die pflegebedürftige Person zusammen mit der angehörigen Pflegekraft zur Reha, dann kann die Unterbringung in einem gemeinsamen Zimmer oder in separaten Zimmern erfolgen. Vorab ist zu klären, ob die Einrichtung auch einen entsprechenden Pflegeplatz bereithält. Auch wenn Sie als pflegender Angehöriger in engem Kontakt mit der pflegebedürftigen Person bleiben, verfallen Sie nicht in die Gewohnheit, wieder pflegerische Tätigkeiten zu übernehmen. Wird eine Kurzzeitpflege außerhalb der Rehaeinrichtung genutzt, dann kann diese zu Hause erfolgen oder in einer örtlichen Kurzzeitpflegeeinrichtung. Bisweilen wird die Pflege auch von Verwandten oder Bekannten im Sinne einer Verhinderungspflege übernommen.

Der Antrag für eine Reha

Sind Sie privat versichert, dann wird eine solche Reha meist zur Verhandlungssache mit Ihrer privaten Krankenversicherung. Bei einer gesetzlichen Versicherung erfolgt der Antrag auf Reha meist über den Hausarzt. Antragsformulare finden Sie auch im Internet. Legen Sie medizinische Befunde dem Antrag bei. Schildern Sie im Antrag Ihre Beschwerden und mögliche Überlastungserscheinungen aufgrund der Pflegetätigkeit genau. Begründen Sie die Notwendigkeit der Reha oder Kur und schildern Sie die Belastungen, denen Sie durch die Pflege ausgesetzt sind. Beschreiben Sie auch, welche Erwartungen und Ziele Sie mit der Reha verknüpfen. Kommt die Rentenversicherung als Leistungsträger in Frage, so wird der Antrag direkt von der Krankenversicherung an die Rentenversicherung weitergeleitet. Die Genehmigung der Rehamaßnahme erfolgt über einen Genehmigungsbescheid. Gegen eine Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden. Sie haben die Möglichkeit, beim Antrag eine Einrichtung Ihrer Wahl vorzuschlagen. Die endgültige Entscheidung der Reha-Einrichtung wird allerdings von der Krankenkasse getroffen. Stellen Sie den Antrag für eine Reha möglichst frühzeitig, denn die Mühlen der Verwaltung mahlen auch bei den Krankenkassen zu langsam.


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