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Prophylaxe in der Pflege: Was bedeutet das und welche Maßnahmen gibt es?

 

Prophylaxen in der Pflege haben das Ziel, Verletzungen und Erkrankungen zu verhindern, bevor sie überhaupt entstehen. Doch was versteht man darunter genau, und welche Maßnahmen können ergriffen werden?

In Deutschland leben laut dem Statistischen Bundesamt etwa fünf Millionen Menschen, die pflegebedürftig sind. Einige von ihnen werden in Pflegeeinrichtungen versorgt, andere zu Hause, entweder von Angehörigen oder durch einen ambulanten Pflegedienst. Unabhängig davon sind pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 fast immer auf die Hilfe anderer angewiesen. Dabei müssen sie sich auf die Pflegekraft verlassen können, sei es eine Fachkraft oder ein Angehöriger. Ein wichtiger Bestandteil der Pflege ist die Prophylaxe, die darauf abzielt, Erkrankungen und Verletzungen zu vermeiden.

Was versteht man unter Prophylaxe in der Pflege?

Unter Prophylaxe in der Pflege werden Maßnahmen verstanden, die dazu dienen, Krankheiten, Komplikationen sowie Unfälle und deren Folgen zu verhindern. Solche  Maßnahmen können entweder von den pflegebedürftigen Personen selbst durchgeführt werden oder von einer Pflegekraft übernommen werden. Ziel ist es, das Risiko für Verletzungen und ähnliche Probleme zu minimieren.


Der Fokus der Prophylaxe liegt oft auf der Förderung der Bewegung. Allerdings ist nicht jede Maßnahme für jede pflegebedürftige Person gleichermaßen geeignet. Es wird zwischen drei Arten der Prophylaxe unterschieden:

  • Primärprophylaxe: Sie dient dazu, Risiken zu minimieren.
  • Sekundärprophylaxe: Sie hilft bei der Früherkennung von Krankheiten, insbesondere bei Risikogruppen, auch ohne Symptome.
  • Tertiärprophylaxe: Diese soll eine Verschlechterung bestehender Krankheiten oder deren Folgeschäden verhindern.

Zusätzlich wird zwischen kurzfristigen Prophylaxen, zum Beispiel nach einer Operation, und langfristigen Prophylaxemaßnahmen unterschieden.

Welche Maßnahmen gibt es zur Prophylaxe in der Pflege?
In der Krankenpflege sind standardisierte Prophylaxemaßnahmen ein fester Bestandteil des Alltags, da kranke oder geschwächte Menschen ein höheres Risiko für Verletzungen und Erkrankungen haben. Folgende Prophylaxen werden häufig angewendet:

  • Sturzprophylaxe: Besonders körperlich oder geistig eingeschränkte Personen haben ein hohes Risiko zu stürzen. Maßnahmen wie das Beseitigen von Stolperfallen oder die Bereitstellung von Hilfsmitteln können helfen, Stürze zu verhindern.
  • Dekubitusprophylaxe: Ein Dekubitus, also ein Druckgeschwür, entsteht oft durch anhaltenden Druck auf bestimmte Körperstellen. Regelmäßige Mobilisierung und spezielle Lagerungstechniken können Druckgeschwüre verhindern.

  • Kontrakturprophylaxe:Eine Kontraktur bezeichnet eine Einschränkung der Beweglichkeit von Gelenken. Durch regelmäßige Bewegung und die richtige Lagerung können solche Bewegungseinschränkungen verhindert werden.

  • Intertrigoprophylaxe: Intertrigo ist eine Hautentzündung, die durch Reibung in Hautfalten entsteht. Durch regelmäßige Reinigung und das Trockentupfen der betroffenen Hautstellen lässt sich dies vermeiden.
  • Thromboseprophylaxe: Eine Thrombose entsteht durch die Bildung von Blutgerinnseln, die ein Gefäß verschließen können. Zur Vorbeugung können Medikamente wie Heparin eingesetzt werden, oder es wird auf eine ausreichende Mobilisierung geachtet.
  • Soor- und Parotitisprophylaxe: Soor, eine Pilzinfektion im Mundraum, und Parotitis, eine Entzündung der Ohrspeicheldrüse, können durch Zahnhygiene und die Anregung der Speichelproduktion vermieden werden.
  • Aspirationsprophylaxe: Um zu verhindern, dass Nahrung oder Flüssigkeit in die Luftröhre gelangt und im schlimmsten Fall eine Lungenentzündung verursacht, wird bei der Nahrungsaufnahme darauf geachtet, dass das Risiko des Verschluckens minimiert wird.
  • Dehydrationsprophylaxe: Ältere Menschen haben oft ein vermindertes Durstempfinden und trinken nicht genug. Die Pflegekraft achtet darauf, dass ausreichend Flüssigkeit zugeführt wird.                                                                         
  • Obstipationsprophylaxe: Um Verstopfungen zu verhindern, kann eine ballaststoffreiche Ernährung, kombiniert mit Bauchmassagen oder der Anwendung von Wärmflaschen, helfen.
  • Pneumonieprophylaxe: Eine Lungenentzündung kann durch mangelnde Hygiene oder fehlende Bewegung entstehen. Die Prophylaxe setzt daher auf die Förderung von Bewegung und Hygiene.
  • Malnutritionprophylaxe: Um Mangelernährung zu vermeiden, wird darauf geachtet, dass pflegebedürftige Personen ausreichend Nährstoffe und Kalorien zu sich nehmen.

  • Deprivationprophylaxe: Deprivation tritt auf, wenn grundlegende menschliche Bedürfnisse nicht erfüllt werden. Regelmäßige soziale Kontakte und persönliche Zuwendung sind wichtige Maßnahmen, um dies zu verhindern.
  • Prophylaxe der Bettlägerigkeit: Um Bettlägerigkeit zu vermeiden, wird auf eine frühe Mobilisierung der pflegebedürftigen Personen geachtet.

Diese Maßnahmen sind essenziell, um die Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen zu verbessern und Komplikationen vorzubeugen.

Kommentare

Ein erfülltes Leben trotz Pflegebedarf: Wie 24-Stunden-Betreuung Angehörige entlastet und Pflegebedürftigen hilft - 24 Stunden Pflege & Seniorenbetreuung durch Pflegekräfte aus Polen 08.01.2025 19:53

[…] die oft zwischen eigenen Verpflichtungen und der Verantwortung für ihre Liebsten stehen. Eine 24-Stunden Pflege bietet in solchen Situationen eine optimale Lösung, die das Leben aller Beteiligten erleichtert […]

Kontrakturprophylaxe: So beugen Sie steifen Gelenken vor - 24 Stunden Pflege & Seniorenbetreuung durch Pflegekräfte aus Polen 14.10.2024 14:14

[…] und Muskeln funktionstüchtig. Das bekannte Sprichwort „Wer rastet, der rostet“ trifft in der Pflege besonders zu. Viele pflegebedürftige Menschen sind aufgrund von Krankheiten oder Bettlägerigkeit […]

Dekubitusprophylaxe: Definition und Maßnahmen zur Vorbeugung - 24 Stunden Pflege & Seniorenbetreuung durch Pflegekräfte aus Polen 11.10.2024 19:11

[…] Was ist Dekubitusprophylaxe? […]


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    Pflegegeld-Erhöhung 2025: Was Pflegebedürftige erwartet

    Nach der bereits erfolgten Erhöhung des Pflegegeldes im Jahr 2024 steht ab Januar 2025 eine weitere Anpassung an. Hier erfahren Sie, warum diese Erhöhung notwendig ist und wie viel finanzielle Unterstützung Pflegebedürftige ab dem neuen Jahr erhalten werden.

    Demografische Entwicklung und Pflegebedarf

    Mit der steigenden Lebenserwartung in Deutschland nimmt auch die Anzahl der Pflegebedürftigen stetig zu. Laut dem Statistischen Bundesamt gibt es derzeit etwa fünf Millionen Menschen in Deutschland, die pflegebedürftig sind. Ein Großteil dieser Menschen wird von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern in ihrem Zuhause betreut.

    Pflegekosten und Unterstützungsmaßnahmen

    Home help concept for an elderly woman

    Die Pflege eines Angehörigen bedeutet nicht nur einen hohen Zeitaufwand, sondern auch finanzielle Belastungen. Um pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, die im häuslichen Umfeld versorgt werden, besser zu unterstützen, wurde im Rahmen der Pflegereform 2023 eine Reihe von Verbesserungen eingeführt. Eine der zentralen Maßnahmen war die Erhöhung des Pflegegeldes zum 1. Januar 2024. Eine weitere Anhebung steht nun im Jahr 2025 bevor.

    Aktuelle Pflegegeldbeträge (Stand 2024)

    Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegrad 2 aufweisen und zu Hause durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegekräfte betreut werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad:

    • Pflegegrad 1: kein Anspruch
    • Pflegegrad 2: 332 Euro
    • Pflegegrad 3: 573 Euro
    • Pflegegrad 4: 765 Euro
    • Pflegegrad 5: 947 Euro

    Auch wenn die Pflege teilweise durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützt wird, besteht weiterhin Anspruch auf Pflegegeld, das mit den Pflegesachleistungen kombiniert werden kann.

    Pflegegeld-Erhöhung 2025

    Ab dem 1. Januar 2025 ist eine Erhöhung des Pflegegeldes um 4,5 Prozent geplant. Diese Erhöhung kann, basierend auf den aktuellen Werten, wie folgt aussehen:

    • Pflegegrad 1: kein Anspruch
    • Pflegegrad 2: ca. 347 Euro (+15 Euro)
    • Pflegegrad 3: ca. 599 Euro (+26 Euro)
    • Pflegegrad 4: ca. 800 Euro (+35 Euro)
    • Pflegegrad 5: ca. 990 Euro (+43 Euro)

    Warum wird das Pflegegeld erneut erhöht?

    Die regelmäßige Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen ist Teil einer geplanten Anpassung an die Preisentwicklung. Das Bundesgesundheitsministerium plant, diese Leistungen ab 2025 alle drei Jahre automatisch zu dynamisieren und an die Inflation anzupassen. Nach der Erhöhung im Jahr 2025 steht bereits die nächste Anpassung im Jahr 2028 an, deren genaue Höhe noch berechnet werden muss.

    Bis Mai 2024 sollen konkrete Vorschläge zur Umsetzung dieser Anpassungen vorliegen, sodass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen weiterhin auf finanzielle Unterstützung zählen können.

    Kommentare

    Adventszeit mit Pflegebedürftigen: Gemeinsam Momente der Besinnlichkeit schaffen - 24 Stunden Pflege & Seniorenbetreuung durch Pflegekräfte aus Polen 01.12.2024 11:48

    […] ist eine besondere Zeit im Jahr, die uns mit Besinnlichkeit, Lichtern und Traditionen erfreut. Für pflegebedürftige Menschen kann diese Zeit jedoch auch Herausforderungen mit sich bringen. Mit ein wenig Planung und […]


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      Das Pflegetagebuch – So führen Sie es richtig

      Demenz, Pflegebedürftig, Pflegegrad, Pflegehilfsmittel, Pflegekräfte, Pflegetagebuch

      Die Entscheidung darüber, welche Leistungen pflegebedürftige Menschen von ihrer Pflegekasse erhalten, hängt stark von ihrem individuellen Unterstützungsbedarf ab. Eine Pflegebegutachtung, durchgeführt durch einen Gutachter, bewertet die Situation der pflegebedürftigen Person in ihrem häuslichen Umfeld. Ein wichtiges Hilfsmittel in diesem Prozess ist das Pflegetagebuch. Es bietet nicht nur den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen eine realistische Einschätzung der Pflegesituation, sondern auch dem Gutachter. Ein korrekt geführtes Pflegetagebuch kann den tatsächlichen Pflegebedarf aufzeigen und damit die Entscheidung über den Pflegegrad positiv beeinflussen.

      In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Ziele und Vorteile ein Pflegetagebuch hat, wie Sie es richtig dokumentieren und erhalten zusätzlich eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen.

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      Wichtiger Hinweis Seit der Einführung der Pflegegrade am 1. Januar 2017 basiert die Einstufung in einen Pflegegrad nicht mehr auf dem Zeitaufwand der Pflege, sondern auf der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person. Deshalb ist es unerlässlich, dass Ihr Pflegetagebuch an das aktuelle Bewertungssystem angepasst ist. Ein Tagebuch, das lediglich den Zeitaufwand für die Pflege dokumentiert, ist nicht mehr aussagekräftig.

      Was ist ein Pflegetagebuch?

      Ein Pflegetagebuch ist ein Instrument zur Dokumentation des täglichen Pflegeaufwands. Es zeigt auf, in welchen Bereichen des Alltags pflegebedürftige Menschen Hilfe benötigen, sei es von Angehörigen oder professionellen Pflegekräften. Diese Dokumentation ist nicht nur für die eigene Einschätzung hilfreich, sondern auch für den Gutachter, der den Pflegegrad feststellt. Mithilfe des Tagebuchs kann der Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person realistisch eingeschätzt werden.

      Inhalte eines Pflegetagebuchs

      Ein vollständiges Pflegetagebuch enthält allgemeine Informationen zur Pflegesituation und den beteiligten Personen. Zudem dokumentiert es den individuellen Pflege- und Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Person. Hierbei orientiert sich das Pflegetagebuch an einem Fragenkatalog, der die aktuellen Begutachtungsrichtlinien abbildet. Die Begutachtung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI).

      Das Pflegetagebuch umfasst Fragen zu folgenden Bereichen:

       

        1. Mobilität: Wie selbstständig kann die Person ihre Körperhaltung verändern?

        1. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie stark ist die Person zeitlich und örtlich orientiert? Kann sie sich unterhalten und selbst Entscheidungen treffen?

        1. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Gibt es aggressive oder ängstliche Verhaltensweisen, bei denen Hilfe notwendig ist?

        1. Selbstversorgung: Wie viel Unterstützung ist bei Körperpflege und Ernährung erforderlich?

        1. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Welche Hilfe ist bei der Medikation oder Wundversorgung notwendig?

        1. Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann die Person den Tagesablauf gestalten und soziale Kontakte pflegen?

      Für wen ist ein Pflegetagebuch sinnvoll?

      Auch wenn pflegebedürftige Personen selbst den Antrag auf einen Pflegegrad stellen, sind es oft die pflegenden Angehörigen, die den Pflegealltag managen. Ein Pflegetagebuch ist besonders hilfreich, um sich auf eine bevorstehende Pflegebegutachtung vorzubereiten. Es hilft, den tatsächlichen Pflegebedarf zu dokumentieren und gibt Sicherheit im Umgang mit dem Gutachter.

      Insbesondere Menschen mit Demenz fällt es oft schwer, ihre Pflegebedürftigkeit richtig einzuschätzen oder sie zuzugeben. Ein Pflegetagebuch ermöglicht es, über längere Zeit kognitive und emotionale Veränderungen festzuhalten, die bei einer kurzen Begutachtung möglicherweise unbemerkt bleiben würden.

      Ziele eines Pflegetagebuchs

      Nach einem Antrag auf einen Pflegegrad überprüft die Pflegekasse, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit besteht. Eine Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) findet in der Regel zu Hause statt, um den Unterstützungsbedarf zu ermitteln. Das Pflegetagebuch unterstützt dabei, die Pflegesituation realistisch darzustellen und hilft, Missverständnisse bei der Einschätzung zu vermeiden. Es dient:

       

        1. Nachweis der Pflegeleistungen: Tätigkeiten wie Anziehen oder Körperpflege können schnell übersehen werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Begutachtung bereits erledigt sind.

        1. Realistische Darstellung des Pflegealltags: Viele pflegebedürftige neigen dazu, ihre Fähigkeiten zu überschätzen oder Aspekte aus Scham zu verschweigen.

        1. Verständnis der Begutachtungsrichtlinien: Das Führen des Pflegetagebuchs hilft pflegenden Angehörigen, die komplexen Bewertungsrichtlinien besser zu verstehen.

        1. Dokumentation im Widerspruchsfall: Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt, dient das Pflegetagebuch als Nachweis, um Widerspruch einzulegen.

        1. Überzeugung pflegebedürftiger Angehöriger: Viele pflegebedürftige tun sich schwer, ihre Abhängigkeit zu akzeptieren. Ein Pflegetagebuch kann helfen, sie davon zu überzeugen.

        1. Einschätzung des Pflegebedarfs: Der Gutachter kann durch die Dokumentation ein umfassendes Bild gewinnen.

      Tipp: Ein realistisches Bild Ihres Pflegealltags zeigen

      Der Begutachtungstermin dauert meist nur ein bis anderthalb Stunden. Zeigen Sie dem Gutachter daher einen authentischen Einblick in Ihren Pflegealltag, damit er den Bedarf korrekt einschätzen kann. Nutzen Sie auch die Gelegenheit, Pflegehilfsmittel zu erwähnen, die im Alltag zum Einsatz kommen.

      Vorteile eines Pflegetagebuchs auf einen Blick

       

        • Optimale Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung

        • Verständnis des Begutachtungsverfahrens

        • Realistische Einschätzung des Pflegebedarfs

        • Wichtige Informationen gebündelt

        • Bessere Chancen auf eine gerechte Einstufung in den Pflegegrad

        • Argumentationsgrundlage bei einem Widerspruch

        • Vermeidung von Mehraufwand für Höherstufungsanträge

      Eine kostenlose Vorlage für ein Pflegetagebuch finden Sie online, beispielsweise bei pflege.de. Sie umfasst alle acht Module des aktuellen Begutachtungsverfahrens und bietet Notizfelder zur Dokumentation wichtiger Informationen.


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        Pflegegrad 5: Definition, Leistungen und Voraussetzungen

           

        Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad, den eine Person erhalten kann. Er steht für eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.“ Das bedeutet, dass die betroffene Person in ihrem Alltag kaum noch eigenständig agieren kann und umfassende Unterstützung benötigt. Der Pflegegrad 5 wird gewährt, wenn ein Pflegegutachten mindestens 90 Punkte erreicht. Damit verbunden sind die höchsten Ansprüche auf Pflegeleistungen.

        Voraussetzungen für Pflegegrad 5

        Die Entscheidung für eine 24-Stunden-Pflege ist ein bedeutender Schritt und sollte sorgfältig abgewogen werden. Anzeichen wie körperliche und kognitive Einschränkungen sowie die Überforderung der Angehörigen können Hinweise darauf sein, dass der richtige Zeitpunkt für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung gekommen ist. Betreuungskräfte aus Osteuropa bieten eine wertvolle Unterstützung in der häuslichen Pflege und sind oft eine kosteneffiziente und kompetente Lösung. Durch eine sorgfältige Pflegekräfte Vermittlung können Sie die passende Betreuungskraft finden und so die Lebensqualität Ihres Angehörigen nachhaltig verbessern.
         

        Um Pflegegrad 5 zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Daraufhin wird ein Pflegegutachter beauftragt, der anhand des „Neuen Begutachtungsassessments“ (NBA) eine Einschätzung der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vornimmt. Das Pflegegutachten vergibt bis zu 100 Punkte, die sich aus sechs unterschiedlich gewichteten Bereichen zusammensetzen. Eine Sonderregelung gilt, wenn eine Person beide Beine und beide Arme nicht verwenden kann. In solchen Fällen wird automatisch Pflegegrad 5 anerkannt.

        Kriterien der Pflegebegutachtung:

          1. Mobilität: Fähigkeit, sich selbstständig zu bewegen, aufzustehen und Treppen zu steigen.

          1. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Fähigkeit zur Orientierung, Entscheidungsfindung und Kommunikation.

          1. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Bedarf an Unterstützung bei psychischen Problemen wie aggressivem Verhalten oder Ängsten.

          1. Selbstversorgung: Fähigkeit zur Selbstpflege, wie Waschen, Anziehen und Essen.

          1. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Unterstützung bei medizinischen Behandlungen und Therapien.

          1. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Fähigkeit zur Planung und Teilnahme am sozialen Leben.

        Jedes dieser sechs Module umfasst bis zu 16 feste Kriterien, die einzeln bewertet werden. Die Punkte aus den Modulen werden gewichtet addiert, was die Gesamtpunktzahl und somit den Pflegegrad bestimmt.

        Leistungen bei Pflegegrad 5

        Pflegegrad 5 bedeutet, dass die betroffene Person auf umfassende und intensive Pflege angewiesen ist. Die Pflegeversicherung bietet daher eine Vielzahl von Leistungen an:

          • Pflegegeld: 947 Euro monatlich, wenn die Pflege privat organisiert wird.

          • Pflegesachleistungen: 2.200 Euro monatlich für professionelle Pflegekräfte.

          • Kombinationsleistung: Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen nach Bedarf.

          • Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich für Ersatzpflege, falls die pflegende Person ausfällt.

          • Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich für kurzfristige stationäre Pflege.

          • Tages- oder Nachtpflege: 1.995 Euro monatlich für teilstationäre Pflege.

          • Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 Euro monatlich für Verbrauchsmaterialien.

          • Technische Pflegehilfsmittel und Hausnotruf: Finanzierung nach Bedarf.

          • Wohnraumanpassung: Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme zur barrierefreien Anpassung des Wohnumfelds.

          • Stationäre Pflege: 2.005 Euro monatlich für die vollstationäre Pflege im Heim.

          • Wohngruppenzuschuss: 214 Euro monatlich für Pflege in einer betreuten Wohngruppe.

          • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Bis zu 50 Euro monatlich für digitale Unterstützungsangebote.

        Besondere Anforderungen und Entlastungsmöglichkeiten

        Pflegegrad 5 stellt höchste Anforderungen an die Pflege und Betreuung. Daher ist es besonders wichtig, dass pflegende Angehörige sich nicht überfordern und regelmäßige Entlastungsangebote nutzen. Hierzu zählen Pflegekurse, Pflegeberatung und das Pflegeunterstützungsgeld, welches den Lohnausfall von pflegenden Angehörigen in Notfällen kompensiert.

        Beispiel für Pflegegrad 5

         in Fallbeispiel verdeutlicht die Anforderungen und Bedürfnisse von Menschen mit Pflegegrad 5. Frau Ohlsen, eine fiktive Patientin, erlitt vor fünf Jahren einen schweren Unfall und ist seitdem querschnittsgelähmt. Da sowohl ihre Beine als auch ihre Arme betroffen sind, ist er vollständig auf Hilfe angewiesen und lebt in einem Pflegeheim.

          • Mobilität: Frau Ohlsen ist komplett immobil und benötigt 24/7 Unterstützung.

          • Selbstversorgung: Beim Waschen, An- und Ausziehen, Essen und Toilettengang ist sie völlig auf Pflegekräfte angewiesen.

          • Psychische Problemlagen: Aufgrund ihrer Lähmung leidet sie unter Antriebslosigkeit und Ängsten.

          • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Sie benötigt tägliche medizinische Betreuung und Unterstützung bei Therapien.

          • Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte: Frau Ohlsen hat Schwierigkeiten, sich mit ihrer Situation zu arrangieren und Kontakte zu anderen Heimbewohnern zu pflegen.

        Im Gutachten erreicht Frau Ohlsen insgesamt 92,5 gewichtete Punkte, womit sie Pflegegrad 5 erhält.

        Pflegegrad 5 bietet somit eine umfassende Unterstützung für Menschen, die eine intensive und kontinuierliche Pflege benötigen, sowohl im häuslichen Umfeld als auch in Pflegeeinrichtungen.

        Pflegekräfte aus Osteuropa, wie Polen, Rumänien oder Bulgarien, sind für ihre hohe Professionalität und herzliche Betreuung bekannt. Sie unterstützen bei der Grundpflege, im Haushalt und bieten soziale Betreuung. Diese Rund-um-die-Uhr-Betreuung kann besonders bei Pflegegrad 5, wo eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt, eine wertvolle Entlastung für die Angehörigen darstellen.

        Finanzierung der osteuropäischen Pflegekräfte mit Pflegegeld

        Das Pflegegeld, das bei Pflegegrad 5 in Höhe von 947 Euro monatlich gezahlt wird, kann direkt zur Finanzierung der Pflegekraft verwendet werden. Da dieses Geld frei zur Verfügung steht, können Sie es nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen einsetzen. Hier sind einige Schritte, wie Sie das Pflegegeld für die Anstellung einer Pflegekraft aus Osteuropa nutzen können:

          1. Pflegekraft über eine Agentur finden: Zahlreiche Agenturen haben sich auf die Vermittlung von Pflegekräften aus Osteuropa spezialisiert. Sie kümmern sich um die Formalitäten und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

          1. Vertrag abschließen: Nachdem eine passende Pflegekraft gefunden wurde, schließen Sie einen Arbeitsvertrag ab. Die Kosten für die Pflegekraft variieren je nach Agentur und individuellen Vereinbarungen, sind aber häufig günstiger als heimische Alternativen.

          1. Pflegegeld einsetzen: Nutzen Sie das Pflegegeld, um die Kosten für die Pflegekraft zu decken.

          1. Zusätzliche Leistungen kombinieren: Neben dem Pflegegeld können auch Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, um weitere notwendige Pflege- und Betreuungsleistungen abzudecken. So kann eine umfassende Betreuung sichergestellt werden.

        Fazit

        Die Anstellung einer Pflegekraft aus Osteuropa kann eine wertvolle Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad 5 sein. Durch den Einsatz des Pflegegeldes kann diese Form der häuslichen Betreuung finanziert werden, wodurch eine individuelle und umfassende Pflege in den eigenen vier Wänden ermöglicht wird. Informieren Sie sich bei spezialisierten Agenturen und nutzen Sie die verschiedenen finanziellen Leistungen, um die bestmögliche Pflege sicherzustellen.

         


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          Pflegegrad 2 2024: Leistungen und Voraussetzungen

          Einleitung

          Pflegegrad 2 wird Personen zugesprochen, die eine erhebliche Einschränkung ihrer Selbstständigkeit haben. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Voraussetzungen, Leistungen und finanziellen Hilfen, die Ihnen im Jahr 2024 zustehen. Ein praxisnahes Fallbeispiel zeigt zudem, wie der Alltag mit Pflegegrad 2 erleichtert werden kann.

          Was ist Pflegegrad 2?

          Pflegegrad 2 wird Personen zugesprochen, die eine erhebliche Einschränkung ihrer Selbstständigkeit haben. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Voraussetzungen, Leistungen und finanziellen Hilfen, die Ihnen im Jahr 2024 zustehen. Ein praxisnahes Fallbeispiel zeigt zudem, wie der Alltag mit Pflegegrad 2 erleichtert werden kann.

          Pflegegrad 2 wird Personen zugesprochen, die eine erhebliche Einschränkung ihrer Selbstständigkeit haben. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Voraussetzungen, Leistungen und finanziellen Hilfen, die Ihnen im Jahr 2024 zustehen. Ein praxisnahes Fallbeispiel zeigt zudem, wie der Alltag mit Pflegegrad 2 erleichtert werden kann.

          Pflegegrad 2 bezeichnet Personen, die aufgrund ihrer erheblichen Einschränkungen regelmäßig Unterstützung im Alltag benötigen. Diese Unterstützung kann sowohl in Form von Pflegegeld als auch durch Sachleistungen erbracht werden.

          Voraussetzungen und Leistungen der Pflegekasse 2024

          Um in den Pflegegrad 2 eingestuft zu werden, müssen erhebliche Einschränkungen der Selbstständigkeit vorliegen. Diese werden anhand eines Begutachtungsinstruments ermittelt, das folgende Bereiche umfasst:

          1. Mobilität
          2. Geistige und kommunikative Fähigkeiten
          3. Vorliegen von psychischen oder physischen Beeinträchtigungen und Verhaltensweisen
          4. Selbstversorgung
          5. Umgang mit Krankheit und medizinischer Versorgung
          6. Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte

          Personen, die in mehreren dieser Bereiche Einschränkungen aufweisen, haben gute Chancen, den Pflegegrad 2 zu erhalten. Ein kostenloser Pflegegrad-Check kann helfen, die eigene Situation besser einzuschätzen und den Antrag vorzubereiten.

          Pflegegrad 2 beantragen – Wie läuft das Verfahren ab?

          Der Antrag auf Pflegegrad 2 kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden, die dem Versicherer angeschlossen ist. Nach der Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder, bei privat Versicherten, durch MEDICPROOF. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit und erstellt ein Gutachten, auf dessen Basis die Pflegekasse den Pflegegrad festlegt. Sollte der Bescheid nicht den Erwartungen entsprechen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einzulegen.

          Leistungen bei Pflegegrad 2

          Mit Pflegegrad 2 können verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden, darunter:

          • Pflegegeld: 332 Euro pro Monat für häusliche Pflege durch Angehörige oder Dritte
          • Pflegesachleistungen: 761 Euro pro Monat für professionelle Pflegedienste.
          • Tages- oder Nachtpflege: 689 Euro pro Monat.
          • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro pro Jahr, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist.
          • Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 Euro pro Jahr für temporäre stationäre Pflege.
          • Vollstationäre Pflege: 770 Euro pro Monat für Pflege in einem Pflegeheim.

          Zusätzlich stehen allen Pflegebedürftigen 125 Euro pro Monat als Entlastungsbetrag zur Verfügung, der für haushaltsnahe Dienstleistungen verwendet werden kann. Es gibt auch Zuschüsse für Wohnraumanpassungen und Pflegehilfsmittel.

          Gerhard Seybert derpressefotograf.de

          Fallbeispiel: Frau Möller und die Höherstufung

          Frau Möller, 75 Jahre alt, wurde nach einem Sturz von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2 hochgestuft. Durch die neue Einstufung konnte sie neben dem Entlastungsbetrag auch Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, was ihren Alltag deutlich erleichterte.

          Zusammenfassung

          Pflegegrad 2 bietet eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern. Es ist wichtig, sich umfassend über die eigenen Ansprüche zu informieren und diese auch in Anspruch zu nehmen.

          Häufig gestellte Fragen

          1. Bekomme ich einen Transportschein bei Pflegegrad 2? Nein, Pflegegrad 2 garantiert nicht die Ausstellung eines Transportscheins.
          2. Wie viel Pflegegeld erhalte ich bei Pflegegrad 2? Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten 332 Euro pro Monat.

          Für weitere Informationen und Unterstützung steht Ihnen unsere kostenlose Beratung zur Verfügung.

          Wie funktioniert die Punktevergabe beim Pfleggrad 2?

          Die Punktevergabe für die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt anhand des sogenannten „Neuen Begutachtungsassessments“ (NBA), das in sechs Lebensbereichen (Modulen) die Selbstständigkeit der Person bewertet. Die Module und ihre Gewichtungen sind wie folgt:

          1. Mobilität (10%):
            • Bewegungsfähigkeit, wie etwa das Aufstehen und Umsetzen, Fortbewegen innerhalb der Wohnung, Treppensteigen.
          2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%):
            • Fähigkeiten wie Orientierung, Erinnern, Erkennen von Personen und Dingen, Kommunikation.
          3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%):
            • Hierzu zählen unübliche Verhaltensweisen wie etwa aggressives Verhalten, Angstzustände oder andere psychische Auffälligkeiten.
          4. Selbstversorgung (40%):
            • Grundlegende alltägliche Tätigkeiten wie Körperpflege, Essen und Trinken, Toilettengang.
          5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20%):
            • Selbstständiger Umgang mit Medikamenten, Arztbesuchen, Injektionen, Verbänden etc.
          6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%):
            • Teilnahme am sozialen Leben, Beschäftigungen, die dem Lebensalltag Struktur geben.

          Jedes dieser Module wird anhand eines Punktesystems bewertet, wobei die maximal erreichbare Punktzahl pro Modul unterschiedlich ist. Die Punkte werden auf der Grundlage der tatsächlichen Einschränkungen und des Unterstützungsbedarfs vergeben.

          Punkteskala für Pflegegrad 2:

          • Für die Einstufung in Pflegegrad 2 müssen zwischen 27 und unter 47,5 Punkte erreicht werden.

          Berechnung: Der Gesamtpunktwert ergibt sich aus der Summe der Punkte aller Module, wobei die Gewichtung der einzelnen Module berücksichtigt wird. Diese Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad.

          Diese Bewertung gibt ein umfassendes Bild des Unterstützungsbedarfs einer Person und dient als Grundlage für die Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen.

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          Was ist Tagespflege und Nachtpflege? Definition Vorteile und Kosten - 24 Stunden Pflege & Seniorenbetreuung durch Pflegekräfte aus Polen 10.01.2025 20:17

          […] Pflegeversicherung übernimmt ab Pflegegrad 2 einen Teil der Kosten, um diese Entlastung für Angehörige zu erleichtern. Besonders in […]


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            Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Leistungen

            Was ist ein Pflegegrad und wer bekommt ihn?

            In Deutschland ist das Konzept des Pflegegrades ein zentraler Bestandteil der Pflegeversicherung. Er hilft dabei, den Unterstützungsbedarf von Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zu gewähren. Doch was genau ist ein Pflegegrad und wer hat Anspruch darauf?

            Definition des Pflegegrades

            Ein Pflegegrad ist eine Einstufung, die den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person misst. Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5, wobei 1 den geringsten und 5 den höchsten Pflegebedarf darstellt. Diese Einstufung ist entscheidend für die Festlegung der Leistungen, die eine pflegebedürftige Person durch die Pflegeversicherung erhält.

            Die Pflegegrade wurden 2017 im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II eingeführt und haben die früheren Pflegestufen abgelöst. Diese Änderung sollte eine gerechtere und individuellere Beurteilung des Pflegebedarfs ermöglichen, insbesondere für Menschen mit Demenz oder anderen geistigen Einschränkungen.

            Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

            Die Ermittlung des Pflegegrades erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter. Sie besuchen die betroffene Person zuhause und bewerten ihre Fähigkeiten und den Unterstützungsbedarf in verschiedenen Lebensbereichen. Zu den bewerteten Bereichen gehören:

            1. Mobilität: Wie selbstständig kann sich die Person fortbewegen und ihre Körperhaltung verändern?
            2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann die Person sich orientieren, kommunizieren und Entscheidungen treffen?
            3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Gibt es herausfordernde Verhaltensweisen oder psychische Probleme, die den Alltag beeinflussen?
            4. Selbstversorgung: Kann die Person sich selbstständig waschen, anziehen und essen?
            5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Kann die Person Medikamente einnehmen, Arztbesuche organisieren und mit medizinischen Geräten umgehen?
            6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann die Person ihren Tag selbstständig gestalten und soziale Kontakte pflegen?

            Anhand eines Punktesystems wird der Pflegegrad bestimmt. Je mehr Punkte die Person erhält, desto höher ist der Pflegegrad und damit der Bedarf an Unterstützung.

            Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?

            Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad haben alle Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt sind. Dies gilt unabhängig vom Alter. Der Pflegebedarf muss jedoch auf Dauer bestehen, in der Regel mindestens sechs Monate.

            Besonders ältere Menschen, die beispielsweise an Demenz erkranken oder durch körperliche Gebrechen eingeschränkt sind, stellen eine große Gruppe der Antragsteller dar. Aber auch jüngere Menschen, die durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt sind, können einen Pflegegrad beantragen.

            Welche Leistungen sind mit einem Pflegegrad verbunden?

            Abhängig vom Pflegegrad erhalten die Betroffenen verschiedene Leistungen, darunter:

            • Pflegegeld: Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige.
            • Pflegesachleistungen: Professionelle Pflegekräfte übernehmen die Pflege zuhause.
            • Entlastungsbetrag: Unterstützung für haushaltsnahe Dienstleistungen.
            • Stationäre Pflege: Kostenübernahme für Pflege in Pflegeeinrichtungen.

            Zusätzlich gibt es Leistungen wie Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Tagespflege, die zur Entlastung pflegender Angehöriger dienen.

            Der Pflegegrad ist ein wichtiges Instrument, um den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln und entsprechende Unterstützung zu gewährleisten. Durch die Einstufung in einen Pflegegrad können Betroffene und ihre Familien die notwendigen Leistungen in Anspruch nehmen, um eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Pflegebedarf durch körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen entstanden ist – entscheidend ist der Grad der Selbstständigkeit und die damit verbundene Unterstützung im Alltag.

            Leistungen bei Pflegegrad 1

            Personen mit Pflegegrad 1 erhalten Unterstützung, z.B. beim Tragen von Einkäufen oder beim Anziehen. Ihnen stehen folgende Leistungen zu:

            • Entlastungsbetrag: 125 €/Monat
            • Wohngruppenzuschuss: 214 €/Monat
            • Pflegehilfsmittel: bis zu 40 €/Monat
            • Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 € einmalig

            Es gibt jedoch keine Leistungen für vollstationäre Pflege, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege, oder Kurzzeitpflege. Der Entlastungsbetrag kann teilweise für diese Dienste verwendet werden, aber die Kosten müssen größtenteils selbst getragen werden.

            Beispiel

            Frau Müller, 78 Jahre alt, hat aufgrund von chronischen Rückenproblemen Schwierigkeiten bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Sie wird in Pflegegrad 1 eingestuft und erhält monatlich 125 € als Entlastungsbetrag sowie die Möglichkeit, eine Wohnraumanpassung bezuschusst zu bekommen.

            Widerspruch und Antrag

            Bei einer Ablehnung des Pflegegrades kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden. Dabei ist es hilfreich, zusätzliche medizinische Unterlagen und ein Pflegetagebuch vorzulegen.

            Der Pflegegrad wird durch einen Antrag bei der Pflegeversicherung beantragt, die einen Gutachter zur Einstufung schickt.

            Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie bei Pflegeberatern oder direkt bei Ihrer Pflegekasse.

            Vermittlung von 24 h Pflegekräften

            Agenturen bieten die Vermittlung von 24 h Pflegekräften an, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnen und eine kontinuierliche Betreuung sicherstellen. Diese Form der Pflege ermöglicht es den Betroffenen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und dennoch die notwendige Unterstützung zu erhalten.

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            Pflegegrad 2 2024: Leistungen und Voraussetzungen - 24 Stunden Pflege & Seniorenbetreuung durch Pflegekräfte aus Polen 31.07.2024 16:24

            […] Möller, 75 Jahre alt, wurde nach einem Sturz von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2 hochgestuft. Durch die neue Einstufung konnte sie neben dem Entlastungsbetrag auch […]


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              Pflegegrade und Pflegestufen im Überblick

              2017 wurden die drei ehemaligen Pflegestufen zur Einordnung der Pflegebedürftigkeit älterer Menschen zu den heutigen fünf Pflegegraden. Mit der Reform kamen neue Einstufungskriterien und viele Krankheitsbilder, die zuvor nicht als pflegebedürftig anerkannt wurden, erhalten seitdem eine differenziertere Bewertung in einem Punktesystem. Sobald bestimmte alltägliche Aufgaben im Leben von Betroffenen nicht mehr selbstständig zu bewältigen sind, ist es sinnvoll, ein Gutachten erstellen zu lassen, um, wenn nötig, Pflegegelder zu erhalten.

              Die neuen fünf Pflegegrade

              Je höher die Pflegestufe, hieß es früher, desto mehr Unterstützung kann durch die Pflegekasse geleistet werden. Dasselbe gilt für Pflegegrade, doch was ist nun der Unterschied? Um das ohnehin nicht sehr durchsichtige System etwas differenzierter zu gestalten und zu verbessern, gab es 2017 eine Reform weg von Pflegestufen hin zu Pflegegraden:

              Pflegegrad 1: früher keine Pflegestufe

              Pflegegrad 2: Pflegestufe 0;1

              Pflegegrad 3: Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz; Stufe 2

              Pflegegrad 4: Pflegestufe 2 mit e. A.; Stufe 3

              Pflegegrad 5: Pflegestufe 3 mit e. A.; Stufe 3 mit Härtefall

              Der Weg zum Pflegegrad

              Genau wie früher wird das Gutachten zur Einordnung in die fünf Pflegegrade von Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes, dem MD bzw. MDK, vorgenommen. Bei Fällen, in denen Menschen (nicht nur Senioren) eingeschränkt sind, was die Selbstständigkeit und Alltagskompetenz angeht, sollte solch ein Gutachten vorgenommen werden. Das kann nicht nur Alterserscheinungen mit einbeziehen, sondern auch Demenz in jedem Alter, langfristige psychische Erkrankungen oder geistige Behinderungen. Wird aus solchen Gründen ein Antrag auf Pflegegeld bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht, kommt jemand vom MD (MEDICPROOF bei privat Versicherten) und der Patient durchläuft ein Prüfverfahren.

              Das Prüfverfahren

              Das Gutachten der Pflegegradeinordnung wird anhand von folgenden Modulen bewertet:

              • Mobilität (10 %)
              • kognitive & kommunikative Fähigkeiten (7,5 %): z. B. örtliche & zeitliche Orientierung; Entscheidungen treffen, Gespräche führen, sich mitteilen können
              • Verhaltensweisen & psychische Problemlagen (7,5 %): z. B. aggressives oder ängstliches Verhalten
              • Selbstversorgung (40 %): z.B. Waschen und Pflegen
              • Bewältigung & selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen & Belastungen (20 %): z. B. Selbstständigkeit im Umgang mit eigenen Krankheiten, Dialyse, Verbandswechseln
              • Gestaltung des Alltagslebens & soziale Kontakte (15 %): z. B. Planung des Tagesablaufs & Soziales

              Bei diesen Kriterien wird jeweils beurteilt, ob und inwiefern die Geprüften noch selbstständig und zuverlässig in der Lage sind, diese Anforderungen zu erfüllen. Aus einem Punktesystem wird dann errechnet, in welchen Pflegegrad die Person eingeordnet wird. So bedeuten:

              Grad 1 (12,5-27 Pkt.): geringe,

              Grad 2 (27-47,5 Pkt.): erhebliche,

              Grad 3 (47,5-70 Pkt.): schwere,

              Grad 4 (70-90 Pkt.): schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und

              Grad 5 (90-100): schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

              In besonderen Fällen wird Pflegegrad 5 auch ohne das Erreichen der 90 Punkte vergeben.

              Wer bekommt einen Pflegegrad?

              Nicht nur Senioren haben die Chance auf Unterstützung aus der Pflegekasse aufgrund der Einstufung in einen Pflegegrad. Auch Kinder erhalten Pflegegrade; aufgrund der erhöhten Pflegebedürftigkeit im Kindesalter werden sie jedoch vergleichsweise weniger streng bewertet und ggf. einen Pflegegrad höhergestuft als Erwachsene.

              Doch auch Patienten mit chronischen Krankheiten, Krebs, Diabetes, Konsequenzen einer Amputation, geistiger Behinderung und vielen anderen Krankheiten profitieren von dem Gutachten. Besonders die Folgen der Demenz werden gerade nach der Reform 2017 berücksichtigt, nachdem sie bis dahin fast kein Recht auf Pflegestufen hatten. Doch die Degeneration des Gehirns schwächt Demenzerkrankte emotional, kognitiv und auch sozial, nicht nur körperlich. Deshalb erhalten solche Fälle heute meist Pflegegrad 2 statt früher Pflegestufe null.

              Betreuung von Pflegefällen

              Das neue, differenziertere System spricht für sich: Die individuelle Bewertung von menschlicher Pflegebedürftigkeit ist schwierig, aber nötig. Gerade im Alter oder mit chronischen Krankheiten lassen sich teilweise oder gravierende Einschränkungen in der Selbstständigkeit von Betroffenen nicht vermeiden. Persönliche Betreuung kann von Angehörigen oft nicht ganzheitlich gewährleistet werden. Deshalb ist es auch in solchen Fällen hilfreich, eine professionelle, liebevolle Betreuung in Anspruch zu nehmen. Warmherzig im Umgang, können Pflegekräfte die Betroffenen in allen Bereichen unterstützen, in denen sie Hilfe benötigen.

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              Pflegegrad 4: Leistungen und Voraussetzungen im Überblick - 24 Stunden Pflege & Seniorenbetreuung durch Pflegekräfte aus Polen 28.08.2024 12:46

              […] diese Aufgabe ein Gutachter von MEDICPROOF. Es ist nicht möglich, direkt einen bestimmten Pflegegrad zu beantragen. Stattdessen wird die Pflegebedürftigkeit der Person durch einen Gutachter bewertet, […]

              Nils E. 08.12.2023 12:36

              Vielen Dank für diesen Artikel zur Pflegebedürftigkeit. Gut zu wissen, dass es ein komplexes Verfahren zur Ermittlung des Pflegegrads ist. Meine Mutter benötigt eine 24 - Std - Pflege und wir werden uns um einen höheren Pflegegrad bemühen.

              Stefan Weber 13.10.2023 12:27

              Danke für den Beitrag. Interessant, dass das Gutachten der Pflegegradeinordnung anhand von Modulen bewertet wird.  Ich suche aktuell einen Fachmann, der mich beim Treppenlift kaufen berät. Hoffentlich finde ich bald jemanden.


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                Pflegegeld: Was ist das? Wo beantrage ich es? Wann bekomme ich es?

                Pflegegeld: Was ist das? Wo beantrage ich es? Wann bekomme ich es?

                Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Sie zahlt in bestimmten Fällen das Pflegegeld. Erfahren Sie hier, ob ein Anspruch besteht und wo Sie Pflegegeld beantragen können.

                Wer bekommt Pflegegeld?

                Um Pflegegeld zu erhalten, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: ein festgestellter Pflegegrad der Stufe 2 oder höher und Betreuung durch Angehörige oder andere nahestehende Personen. Sinn der Zahlung ist es, Menschen die Möglichkeit zu geben, sich zu Hause pflegen zu lassen und nicht auf einen ambulanten oder stationären Dienst angewiesen zu sein.

                Wie hoch ist das Pflegegeld?

                Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad. 2022 gibt es folgende Staffelungen:

                Pflegegrad 2: 316 Euro

                Pflegegrad 3: 545 Euro

                Pflegegrad 4: 728 Euro

                Pflegegrad 5: 901 Euro

                Wo bekomme ich Pflegegeld?

                Pflegegeld wird von den Pflegebedürftigen selbst beantragt, und zwar bei der Pflegekasse. Der Antrag kann formlos gehalten werden, ein Anruf reicht aus, wahlweise setzen Sie ein Anschreiben auf. Gut zu wissen: Wenn der oder die Pflegebedürftige nicht in der Lage ist, selbst einen Antrag zu stellen, kann eine bevollmächtige Person dies übernehmen.

                24-Stunden-Pflege als Erweiterung der häuslichen Pflege

                Sie wünschen sich eine persönliche Betreuung für Ihre Angehörigen? Dann kann es sinnvoll sein, Ihre familiäre Pflege durch eine 24-Stunden-Betreuung zu ergänzen. Die von uns vermittelten Pflegekräfte kümmern sich liebevoll um Senioren, die gerne selbstbestimmt zu Hause wohnen bleiben möchten. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Möglichkeiten, die 24-Stunden-Betreuung mit familiärer oder ambulanter Pflege zu kombinieren.


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                  Das Pflegegeld

                  Das Pflegegeld

                  Es liegt in der Entscheidung von Pflegebedürftigen selbst, in welchem Rahmen und von welcher Person sie gepflegt werden sollen. Das kann in stationären Einrichtungen erfolgen oder auch im häuslichen Umfeld im Zusammenhang mit einer Pflege der Familie oder Freunden. Nur wenn eine pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird, kann Anspruch auf Pflegegeld gewährt werden. Die Höhe des Pflegegeldes ergibt sich aus dem jeweiligen Pflegegrad, der der versicherten Person zugewiesen wurde.

                  Was ist das Pflegegeld?

                  Der Gesetzgeber definiert das Pflegegeld als eine monatliche Sozialleistung der privaten oder der gesetzlichen Pflegeversicherung, die an anerkannte Pflegebedürftige gezahlt wird, die sich von angehörigen betreut werden oder sich betreuen lassen. Die rechtliche Grundlage für das Pflegegeld ist das Pflegeversicherungsgesetz.

                  Die Voraussetzungen an das Pflegegeld

                  Das Pflegegeld wird als Leistung der Pflegekassen gezahlt, wenn die versicherte Person einen anerkannten Pflegegrad hat, wenn die häusliche Pflege durch Angehörige, durch Freunde oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen sichergestellt ist. Das Pflegegeld wird im monatlichen Turnus an den Versicherten überwiesen. Das Pflegegeld wird erst dann bezahlt, wenn der Versicherte nachweislich als pflegebedürftig eingestuft worden ist und ein Antrag auf Pflegegeld eingereicht wurde. Beim Antrag auf Pflegegeld findet auch eine Begutachtung der zu pflegenden Person statt. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades findet über einen entsprechenden Gutachter statt. In aller Regel muss die Pflegebedürftigkeit seit einem halben Jahr lang bestehen, um eine Anerkennung zu erreichen.

                  Kein Anspruch bei einer Pflege im Pflegeheim

                  Findet die Pflege der versicherten Person nicht im häuslichen Umfeld statt, sondern in einem Pflegeheim, so besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Bei einem Umzug in ein Altenheim wird ebenfalls kein Pflegegeld ausbezahlt. Wenn die Angehörigen bei der häuslichen Pflege durch einen professionellen Pflegedienst unterstützt, so werden für die Einsätze des Pflegedienstes Pflegesachleistungen gewährt. Das Pflegegeld wird um den Betrag der Pflegesachleistungen gekürzt.

                  Pflegegeld ab Pflegegrad 2

                  Wer noch über keinen Pflegegrad-Status verfügt, kann auch kein Pflegegeld beziehen. Auch bei Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld ausbezahlt. Die Auszahlung des Pflegegeldes beginnt erst mit Pflegegrad 2.

                  Verbindliche Beratungsbesuche

                  Pflegegeld-Empfänger werden zweimal pro Jahr von ausgebildeten Fachkräften besucht. Mit diesen Beratungsbesuchen soll die Qualität der häuslichen Pflege gesichert werden und die pflegenden Personen sollen in theoretischer Weise und im praktischen Sinne angeleitet werden. Diese Besuche sind ein Anspruch und auch eine Verpflichtung. Werden die Beratungsbesuche nicht wahrgenommen, so kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar gänzlich entzogen werden. Dies regelt das Pflegeversicherungsgesetz in § 37.6 SGB XI. Auch Bezieher von Pflegesachleistungen haben Anspruch auf entsprechende Beratungsbesuche durch geschulte Pflegefachkräfte. Dies wurde im zweiten Pflegestärkungsgesetz geregelt.

                  Wann wird das Pflegegeld ausbezahlt?

                  In aller Regel wird das Pflegegeld am ersten Werktag eines neuen Kalendermonats ausbezahlt. Das Pflegegeld erhält dann direkt die anspruchsberechtigte pflegeversicherte Person. Pflegegeld kann auch rückwirkend erstattet werden: Die Anspruchsgrundlage beginnt ab dem Tag der Antragsstellung im Vormonat. Eine möglichst frühzeitige Antragstellung ist deshalb zu empfehlen.

                  Die Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen

                  Wird die pflegebedürftige Person sowohl von Angehörigen, wie auch von professionellen Pflegekräften versorgt, dann können sowohl Leistungen des Pflegegeldes, wie auch Sachleistungen beansprucht werden. In diesem Falle wird ein anteiliges Pflegegeld ausbezahlt, bei dem die Sachleistungen entsprechend angerechnet werden. Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich dabei um den Prozentsatz der nicht ausgeschöpften Sachleistungen.

                  Pflegegeld bei Kurzzeitpflege

                  Im Zuge einer Kurzzeitpflege kann die Hälfte eines bisher bezogenen Pflegegeldes für eine Dauer von maximal vier Wochen ausbezahlt werden.

                  Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt

                  Wenn eine pflegebedürftige Person im Krankenhaus behandelt werden muss oder zur Genesung nach einem Unfall oder einer Krankheit eine stationäre Rehabilitation aufnimmt oder die vom Arzt verordnete häusliche Pflege durch einen professionellen Pflegedienst in Anspruch genommen wird, dann wird das bisher genehmigte Pflegegeld in den ersten vier Wochen weiter bezahlt.

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                  Zählt das Pflegegeld als Einkommen zur Rente? - 24 Stunden Pflege & Seniorenbetreuung durch Pflegekräfte aus Polen 30.09.2024 14:49

                  […] steht diese Leistung ausschließlich der pflegebedürftigen Person zu. Die Entscheidung, wie das Pflegegeld verwendet wird, liegt jedoch bei der pflegebedürftigen Person. Sie kann das Geld beispielsweise […]

                  Pflegegeld-Erhöhung 2025: Was Pflegebedürftige erwartet - 24 Stunden Pflege & Seniorenbetreuung durch Pflegekräfte aus Polen 26.09.2024 17:25

                  […] der bereits erfolgten Erhöhung des Pflegegeldes im Jahr 2024 steht ab Januar 2025 eine weitere Anpassung an. Hier erfahren Sie, warum diese […]

                  Laura Krone 06.10.2023 13:29

                  Ich möchte eine häusliche Pflegehilfe einstellen. Gut zu lesen, dass man auch ein monatliches Pflegegeld bekommen kann. So habe ich wenigstens etwas Entlastung.


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