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Pflegegrad 5: Definition, Leistungen und Voraussetzungen

   

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad, den eine Person erhalten kann. Er steht für eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.“ Das bedeutet, dass die betroffene Person in ihrem Alltag kaum noch eigenständig agieren kann und umfassende Unterstützung benötigt. Der Pflegegrad 5 wird gewährt, wenn ein Pflegegutachten mindestens 90 Punkte erreicht. Damit verbunden sind die höchsten Ansprüche auf Pflegeleistungen.

Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Die Entscheidung für eine 24-Stunden-Pflege ist ein bedeutender Schritt und sollte sorgfältig abgewogen werden. Anzeichen wie körperliche und kognitive Einschränkungen sowie die Überforderung der Angehörigen können Hinweise darauf sein, dass der richtige Zeitpunkt für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung gekommen ist. Betreuungskräfte aus Osteuropa bieten eine wertvolle Unterstützung in der häuslichen Pflege und sind oft eine kosteneffiziente und kompetente Lösung. Durch eine sorgfältige Pflegekräfte Vermittlung können Sie die passende Betreuungskraft finden und so die Lebensqualität Ihres Angehörigen nachhaltig verbessern.
 

Um Pflegegrad 5 zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Daraufhin wird ein Pflegegutachter beauftragt, der anhand des „Neuen Begutachtungsassessments“ (NBA) eine Einschätzung der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vornimmt. Das Pflegegutachten vergibt bis zu 100 Punkte, die sich aus sechs unterschiedlich gewichteten Bereichen zusammensetzen. Eine Sonderregelung gilt, wenn eine Person beide Beine und beide Arme nicht verwenden kann. In solchen Fällen wird automatisch Pflegegrad 5 anerkannt.

Kriterien der Pflegebegutachtung:

    1. Mobilität: Fähigkeit, sich selbstständig zu bewegen, aufzustehen und Treppen zu steigen.

    1. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Fähigkeit zur Orientierung, Entscheidungsfindung und Kommunikation.

    1. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Bedarf an Unterstützung bei psychischen Problemen wie aggressivem Verhalten oder Ängsten.

    1. Selbstversorgung: Fähigkeit zur Selbstpflege, wie Waschen, Anziehen und Essen.

    1. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Unterstützung bei medizinischen Behandlungen und Therapien.

    1. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Fähigkeit zur Planung und Teilnahme am sozialen Leben.

Jedes dieser sechs Module umfasst bis zu 16 feste Kriterien, die einzeln bewertet werden. Die Punkte aus den Modulen werden gewichtet addiert, was die Gesamtpunktzahl und somit den Pflegegrad bestimmt.

Leistungen bei Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 bedeutet, dass die betroffene Person auf umfassende und intensive Pflege angewiesen ist. Die Pflegeversicherung bietet daher eine Vielzahl von Leistungen an:

    • Pflegegeld: 947 Euro monatlich, wenn die Pflege privat organisiert wird.

    • Pflegesachleistungen: 2.200 Euro monatlich für professionelle Pflegekräfte.

    • Kombinationsleistung: Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen nach Bedarf.

    • Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich für Ersatzpflege, falls die pflegende Person ausfällt.

    • Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich für kurzfristige stationäre Pflege.

    • Tages- oder Nachtpflege: 1.995 Euro monatlich für teilstationäre Pflege.

    • Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 Euro monatlich für Verbrauchsmaterialien.

    • Technische Pflegehilfsmittel und Hausnotruf: Finanzierung nach Bedarf.

    • Wohnraumanpassung: Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme zur barrierefreien Anpassung des Wohnumfelds.

    • Stationäre Pflege: 2.005 Euro monatlich für die vollstationäre Pflege im Heim.

    • Wohngruppenzuschuss: 214 Euro monatlich für Pflege in einer betreuten Wohngruppe.

    • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Bis zu 50 Euro monatlich für digitale Unterstützungsangebote.

Besondere Anforderungen und Entlastungsmöglichkeiten

Pflegegrad 5 stellt höchste Anforderungen an die Pflege und Betreuung. Daher ist es besonders wichtig, dass pflegende Angehörige sich nicht überfordern und regelmäßige Entlastungsangebote nutzen. Hierzu zählen Pflegekurse, Pflegeberatung und das Pflegeunterstützungsgeld, welches den Lohnausfall von pflegenden Angehörigen in Notfällen kompensiert.

Beispiel für Pflegegrad 5

 in Fallbeispiel verdeutlicht die Anforderungen und Bedürfnisse von Menschen mit Pflegegrad 5. Frau Ohlsen, eine fiktive Patientin, erlitt vor fünf Jahren einen schweren Unfall und ist seitdem querschnittsgelähmt. Da sowohl ihre Beine als auch ihre Arme betroffen sind, ist er vollständig auf Hilfe angewiesen und lebt in einem Pflegeheim.

    • Mobilität: Frau Ohlsen ist komplett immobil und benötigt 24/7 Unterstützung.

    • Selbstversorgung: Beim Waschen, An- und Ausziehen, Essen und Toilettengang ist sie völlig auf Pflegekräfte angewiesen.

    • Psychische Problemlagen: Aufgrund ihrer Lähmung leidet sie unter Antriebslosigkeit und Ängsten.

    • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Sie benötigt tägliche medizinische Betreuung und Unterstützung bei Therapien.

    • Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte: Frau Ohlsen hat Schwierigkeiten, sich mit ihrer Situation zu arrangieren und Kontakte zu anderen Heimbewohnern zu pflegen.

Im Gutachten erreicht Frau Ohlsen insgesamt 92,5 gewichtete Punkte, womit sie Pflegegrad 5 erhält.

Pflegegrad 5 bietet somit eine umfassende Unterstützung für Menschen, die eine intensive und kontinuierliche Pflege benötigen, sowohl im häuslichen Umfeld als auch in Pflegeeinrichtungen.

Pflegekräfte aus Osteuropa, wie Polen, Rumänien oder Bulgarien, sind für ihre hohe Professionalität und herzliche Betreuung bekannt. Sie unterstützen bei der Grundpflege, im Haushalt und bieten soziale Betreuung. Diese Rund-um-die-Uhr-Betreuung kann besonders bei Pflegegrad 5, wo eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt, eine wertvolle Entlastung für die Angehörigen darstellen.

Finanzierung der osteuropäischen Pflegekräfte mit Pflegegeld

Das Pflegegeld, das bei Pflegegrad 5 in Höhe von 947 Euro monatlich gezahlt wird, kann direkt zur Finanzierung der Pflegekraft verwendet werden. Da dieses Geld frei zur Verfügung steht, können Sie es nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen einsetzen. Hier sind einige Schritte, wie Sie das Pflegegeld für die Anstellung einer Pflegekraft aus Osteuropa nutzen können:

    1. Pflegekraft über eine Agentur finden: Zahlreiche Agenturen haben sich auf die Vermittlung von Pflegekräften aus Osteuropa spezialisiert. Sie kümmern sich um die Formalitäten und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

    1. Vertrag abschließen: Nachdem eine passende Pflegekraft gefunden wurde, schließen Sie einen Arbeitsvertrag ab. Die Kosten für die Pflegekraft variieren je nach Agentur und individuellen Vereinbarungen, sind aber häufig günstiger als heimische Alternativen.

    1. Pflegegeld einsetzen: Nutzen Sie das Pflegegeld, um die Kosten für die Pflegekraft zu decken.

    1. Zusätzliche Leistungen kombinieren: Neben dem Pflegegeld können auch Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, um weitere notwendige Pflege- und Betreuungsleistungen abzudecken. So kann eine umfassende Betreuung sichergestellt werden.

Fazit

Die Anstellung einer Pflegekraft aus Osteuropa kann eine wertvolle Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad 5 sein. Durch den Einsatz des Pflegegeldes kann diese Form der häuslichen Betreuung finanziert werden, wodurch eine individuelle und umfassende Pflege in den eigenen vier Wänden ermöglicht wird. Informieren Sie sich bei spezialisierten Agenturen und nutzen Sie die verschiedenen finanziellen Leistungen, um die bestmögliche Pflege sicherzustellen.

 


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    Pflegegrad 4: Leistungen und Voraussetzungen im Überblick

    Was versteht man unter Pflegegrad 4?

    Pflegegrad 4 wird Personen zugeteilt, deren Selbstständigkeit stark eingeschränkt ist und die im Alltag auf umfangreiche Unterstützung angewiesen sind. Dazu gehören sowohl körperliche als auch geistige oder psychische Beeinträchtigungen. Die finanzielle Unterstützung, die die Pflegekasse in diesem Pflegegrad bereitstellt, ist höher als in den Pflegegraden 1,2 und 3 und deckt sowohl häusliche Pflege, Sachleistungen als auch vollstationäre Pflege ab.

    Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegegrad 4

    Wenn ein Pflegegrad beantragt wird, veranlasst die Pflegekasse bei gesetzlich Versicherten eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Bei Privatversicherten übernimmt diese Aufgabe ein Gutachter von MEDICPROOF. Es ist nicht möglich, direkt einen bestimmten Pflegegrad zu beantragen. Stattdessen wird die Pflegebedürftigkeit der Person durch einen Gutachter bewertet, der anschließend den entsprechenden Pflegegrad festlegt.

    Um in den Pflegegrad 4 eingestuft zu werden, muss die Person im Alltag schwer beeinträchtigt sein und rund um die Uhr Unterstützung benötigen. Es gibt keinen festen Katalog von Krankheiten, die automatisch zu diesem Pflegegrad führen; stattdessen wird jeder Fall individuell betrachtet. Häufig betrifft dies Personen mit fortgeschrittener Demenz oder Alzheimer sowie solche mit schweren körperlichen Einschränkungen.

    Das Modul „Selbstversorgung“ spielt bei der Gesamtbewertung eine zentrale Rolle und macht 40 % der Bewertung aus. Um den Pflegegrad 4 zu erreichen, muss der Gutachter eine Gesamtpunktzahl zwischen 70 und 89,5 Punkten feststellen.

    Tipp: Es ist hilfreich, wenn Angehörige vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch führen. In diesem sollte festgehalten werden, wie viel Zeit täglich für die Grundversorgung aufgewendet wird und bei welchen Aufgaben Unterstützung benötigt wird. Auch die psychische Verfassung der pflegebedürftigen Person sollte dokumentiert werden. Arztberichte, Quittungen über Medikamente und Krankenhausaufenthalte können ebenfalls dazu beitragen, ein möglichst vollständiges Bild der Pflegebedürftigkeit zu zeichnen. Es ist wichtig, dass sowohl die Angehörigen als auch der Betroffene selbst realistisch einschätzen, welche Tätigkeiten noch eigenständig bewältigt werden können und bei welchen Aufgaben Hilfe erforderlich ist.

    Die Bewertungskriterien im Überblick

    Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems, das verschiedene Lebensbereiche bewertet:

    • Mobilität
    • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    • Selbstversorgung
    • Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
    • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

    Was übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4?

    Personen mit Pflegegrad 4, die den Alltag nicht mehr eigenständig bewältigen können, erhalten von der Pflegekasse umfangreiche Unterstützung. So stehen ihnen monatlich bis zu 1.778 Euro an Sachleistungen zu, wenn sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, der die tägliche Grundpflege (wie Körperpflege, Anziehen, Essen) übernimmt. Pflegt ein Familienmitglied den Betroffenen, wird ein Pflegegeld von 764 Euro pro Monat gezahlt. Bei einer vollstationären Pflege im Heim übernimmt die Pflegekasse Kosten in Höhe von 1.775 Euro monatlich.

    Zusätzlich erhalten Pflegebedürftige monatlich 125 Euro als Entlastungsbetrag. Dieser Betrag kann zur Erstattung von Kosten für Haushaltshilfen genutzt werden, die nicht direkt mit der pflegerischen Versorgung zusammenhängen. Hierfür müssen Quittungen und Belege bei der Pflegekasse eingereicht werden.

    Die Pflegekasse übernimmt zudem bis zu 6 Wochen pro Jahr die Kosten für Verhinderungspflege bis zu einem Betrag von 1.612 Euro. Diese Leistung greift, wenn die pflegende Person vorübergehend ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub, und eine Ersatzpflege organisiert werden muss. Die Verhinderungspflege wird nur dann übernommen, wenn keine regulären ambulanten Pflegedienste beansprucht werden.

    Auch für die Kurzzeitpflege gibt es einen Zuschuss. Bis zu 8 Wochen pro Jahr können hier bis zu 1.774 Euro in Anspruch genommen werden, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation oder wenn pflegende Angehörige eine Pause benötigen.

    Beispiel für Pflegegrad 4

    Ein typisches Beispiel für Pflegegrad 4 ist Frau Wolf, eine 82-jährige Frau, die vor zwei Jahren einen Schlaganfall hatte und seitdem an einer Lähmung der rechten Körperseite leidet. Das Sprechen fällt ihr zunehmend schwerer, und sie ist auf einen Rollstuhl angewiesen. In ihrer barrierefreien Wohnung kommt sie ohne Hilfe kaum zurecht: Für das Waschen, Anziehen und Essen benötigt sie Unterstützung, und auch der Gang zur Toilette gelingt nicht ohne Hilfe. Zusätzlich erhält sie einmal pro Woche Besuch von einer Logopädin, die mit ihr das Sprechen übt. Aufgrund dieser Einschränkungen wurde Frau Wolf nach der Begutachtung des MDK mit 76,5 Punkten in den Pflegegrad 4 eingestuft.

    Fragen und Antworten zu Pflegegrad 4

    Wie beantrage ich Pflegegrad 4? Ein direkter Antrag auf Pflegegrad 4 ist nicht möglich. Stattdessen wird die Pflegebedürftigkeit durch einen Gutachter bewertet, der den Pflegegrad festlegt. Dazu müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse ein Antragsformular anfordern und ausfüllen. Nach Rücksendung des Formulars wird die Kasse einen Gutachter schicken.

    Wie viele Stunden Pflege pro Woche erhält eine Person im Pflegegrad 4? Seit Januar 2017 gibt es keine festen Richtwerte mehr, wie viele Stunden Pflege täglich erforderlich sind, um Pflegegrad 4 zu erreichen. Entscheidend ist die Gesamtpunktzahl, die in den verschiedenen Bewertungsmodulen erreicht wird.

    Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

    Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege von Angehörigen übernommen wird, während Pflegesachleistungen für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste bestimmt sind. Beide Leistungen können kombiniert werden, wobei ein Teil der Pflegesachleistung in Pflegegeld umgewandelt werden kann.

    Wer erhält Pflegegrad 4? Pflegegrad 4 wird Personen zugeteilt, die in ihrem Alltag stark eingeschränkt sind und auf umfangreiche Unterstützung angewiesen sind.

    Wie lege ich Widerspruch gegen Pflegegrad 4 ein? Wird ein Pflegegrad abgelehnt, sollte innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden. Dies sollte schriftlich und möglichst mit Einschreiben geschehen. Eine gründliche Überprüfung des Gutachtens und die Unterstützung durch einen Pflegeberatungsdienst können die Erfolgsaussichten erhöhen. Innerhalb der vierwöchigen Frist reicht es aus, den Widerspruch anzukündigen; die ausführliche Begründung kann später nachgereicht werden.

    Vorteile der Betreuung durch Pflegekräfte aus Osteuropa

    Carer With Senior Woman In Wheelchair

    Pflegekräfte aus Osteuropa, wie Polen, Rumänien oder Bulgarien, sind für ihre hohe Professionalität und herzliche Betreuung bekannt. Sie unterstützen bei der Grundpflege, im Haushalt und bieten soziale Betreuung. Diese Rund-um-die-Uhr-Betreuung kann besonders bei Pflegegrad 4, wo eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt, eine wertvolle Entlastung für die Angehörigen darstellen.

    Finanzierung der osteuropäischen Pflegekräfte mit Pflegegeld

    Das Pflegegeld, das bei Pflegegrad 4 in Höhe von 764 Euro monatlich gezahlt wird, kann direkt zur Finanzierung der Pflegekraft verwendet werden. Da dieses Geld frei zur Verfügung steht, können Sie es nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen einsetzen. Hier sind einige Schritte, wie Sie das Pflegegeld für die Anstellung einer Pflegekraft aus Osteuropa nutzen können:

    1. Pflegekraft über eine Agentur finden: Zahlreiche Agenturen haben sich auf die Vermittlung von Pflegekräften aus Osteuropa spezialisiert. Sie kümmern sich um die Formalitäten und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
    2. Vertrag abschließen: Nachdem eine passende Pflegekraft gefunden wurde, schließen Sie einen Arbeitsvertrag ab. Die Kosten für die Pflegekraft variieren je nach Agentur und individuellen Vereinbarungen, sind aber häufig günstiger als heimische Alternativen.
    3. Pflegegeld einsetzen: Nutzen Sie das Pflegegeld, um die Kosten für die Pflegekraft zu decken.
    4. Zusätzliche Leistungen kombinieren: Neben dem Pflegegeld können auch Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, um weitere notwendige Pflege- und Betreuungsleistungen abzudecken. So kann eine umfassende Betreuung sichergestellt werden.

    Fazit

    Die Anstellung einer Pflegekraft aus Osteuropa kann eine wertvolle Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad 4 sein. Durch den Einsatz des Pflegegeldes kann diese Form der häuslichen Betreuung finanziert werden, wodurch eine individuelle und umfassende Pflege in den eigenen vier Wänden ermöglicht wird. Informieren Sie sich bei spezialisierten Agenturen und nutzen Sie die verschiedenen finanziellen Leistungen, um die bestmögliche Pflege sicherzustellen.


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      Pflegegrad 3: Leistungen und Voraussetzungen im Überblick

      Menschen mit einer „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ erhalten Pflegegrad 3. Doch welche Kriterien müssen erfüllt werden, und welche finanziellen Hilfen stehen den Betroffenen zu?

      Laut dem Bundesgesundheitsministerium nehmen rund fünf Millionen Pflegebedürftige in Deutschland monatlich Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch. Der Pflegegrad bestimmt dabei die Art und Höhe der Leistungen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 3.

      Beantragung von Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3

      Um in den Pflegegrad 3 eingestuft zu werden, muss zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse gestellt werden. Dies kann auch telefonisch erfolgen. Danach prüft der Medizinische Dienst (MD) bei gesetzlich Versicherten und Medicproof bei privat Versicherten die Selbstständigkeit des Antragstellers.

      Ein Punktesystem kommt hierbei zum Einsatz: Wer zwischen 47,5 und 70 Punkte erhält, wird in den Pflegegrad 3 eingestuft. Die Bearbeitung der Anträge muss gesetzlich innerhalb von 25 Tagen abgeschlossen sein.

      Voraussetzungen für Pflegegrad 3

      Wer Pflegeleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt oder familienversichert gewesen sein. Der Gutachter bewertet die Antragsteller in folgenden sechs Lebensbereichen:

      1. Mobilität: Kann der Betroffene selbstständig aufstehen und sich fortbewegen?
      2. Geistige und kommunikative Fähigkeiten: Kann der Betroffene verstehen, erkennen und Entscheidungen treffen?
      3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme?
      4. Selbstversorgung: Kann der Betroffene sich selbstständig waschen und anziehen?
      5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Benötigt der Betroffene Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten oder dem Besuch beim Arzt?
      6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann der Betroffene seinen Alltag selbstständig gestalten und soziale Kontakte pflegen?

      Die Punktwerte dieser Bereiche werden zu einem Gesamtwert zusammengefasst. Wer zwischen 47,5 und 70 Punkte erreicht, erhält Pflegegrad 3 und einen entsprechenden Bescheid.

      Leistungen und finanzielle Unterstützung bei Pflegegrad 3

      Menschen mit Pflegegrad 3 stehen verschiedene Geld- und Sachleistungen zu. Einige dieser Leistungen wurden im Rahmen der Pflegereform 2023 zum 1. Januar 2024 erhöht:

      • Pflegegeld: 573 Euro pro Monat
      • Pflegesachleistungen: 1432 Euro pro Monat
      • Tages- und Nachtpflege: 1298 Euro pro Monat
      • Kurzzeitpflege: 1774 Euro pro Jahr
      • Verhinderungspflege: 1612 Euro pro Jahr
      • Vollstationäre Pflege: 1262 Euro pro Monat
      • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 Euro pro Monat
      • Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 Euro pro Monat
      • Hausnotruf: 25,50 Euro pro Monat
      • Wohnraumanpassung: 4000 Euro für die Gesamtmaßnahme
      • Wohngruppenzuschuss: 214 Euro pro Monat

      Betroffene können eine Kombination aus Geld- und Sachleistungen je nach Bedarf nutzen. Zudem wird ab dem 1. Juli 2025 das Entlastungsbudget eingeführt, welches eine vereinfachte Finanzierung für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ermöglicht.

      Beratungsstellen für Menschen mit Pflegegrad 3

      Zusätzlich zu den finanziellen Leistungen steht Menschen mit Pflegegrad 3 ein kontinuierlicher Beratungsdienst zur Verfügung. Hier können sie und ihre Angehörigen Unterstützung zu Themen wie einer besseren Pflegeversorgung oder einem altersgerechten Wohnungsumbau erhalten. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Beratungsbesuche.

      Mit diesen Informationen sind Sie gut über die Leistungen und Voraussetzungen für den Pflegegrad 3 informiert und können die notwendigen Schritte einleiten, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

      Verwendung des Pflegegeldes für die häusliche Betreuung durch Pflegekräfte aus Osteuropa

      Eine beliebte Option für die häusliche Betreuung ist das Engagieren von Pflegekräften aus Osteuropa. Diese Pflegekräfte bieten eine umfassende Betreuung rund um die Uhr und sind häufig kostengünstiger als heimische Pflegedienste

      Vorteile der Betreuung durch Pflegekräfte aus Osteuropa

      Pflegekräfte aus Osteuropa, wie Polen, Rumänien oder Bulgarien, sind für ihre hohe Professionalität und herzliche Betreuung bekannt. Sie unterstützen bei der Grundpflege, im Haushalt und bieten soziale Betreuung. Diese Rund-um-die-Uhr-Betreuung kann besonders bei Pflegegrad 3, wo eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt, eine wertvolle Entlastung für die Angehörigen darstellen.

      Finanzierung der osteuropäischen Pflegekräfte mit Pflegegeld

      Das Pflegegeld, das bei Pflegegrad 3 in Höhe von 573 Euro monatlich gezahlt wird, kann direkt zur Finanzierung der Pflegekraft verwendet werden. Da dieses Geld frei zur Verfügung steht, können Sie es nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen einsetzen. Hier sind einige Schritte, wie Sie das Pflegegeld für die Anstellung einer Pflegekraft aus Osteuropa nutzen können:

      1. Pflegekraft über eine Agentur finden: Zahlreiche Agenturen haben sich auf die Vermittlung von Pflegekräften aus Osteuropa spezialisiert. Sie kümmern sich um die Formalitäten und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
      2. Vertrag abschließen: Nachdem eine passende Pflegekraft gefunden wurde, schließen Sie einen Arbeitsvertrag ab. Die Kosten für die Pflegekraft variieren je nach Agentur und individuellen Vereinbarungen, sind aber häufig günstiger als heimische Alternativen.
      3. Pflegegeld einsetzen: Nutzen Sie das Pflegegeld, um die Kosten für die Pflegekraft zu decken.
      4. Zusätzliche Leistungen kombinieren: Neben dem Pflegegeld können auch Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, um weitere notwendige Pflege- und Betreuungsleistungen abzudecken. So kann eine umfassende Betreuung sichergestellt werden.

      Fazit

      Die Anstellung einer Pflegekraft aus Osteuropa kann eine wertvolle Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad 3 sein. Durch den Einsatz des Pflegegeldes kann diese Form der häuslichen Betreuung finanziert werden, wodurch eine individuelle und umfassende Pflege in den eigenen vier Wänden ermöglicht wird. Informieren Sie sich bei spezialisierten Agenturen und nutzen Sie die verschiedenen finanziellen Leistungen, um die bestmögliche Pflege sicherzustellen.


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        Wichtige Änderungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zum 01.01.2024

        Für das Jahr 2024 sind im Rahmen der Pflegereform in Deutschland weitere wichtige Änderungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen geplant. Diese umfassen:

        • Erhöhte Eigenanteil-Zuschläge für die stationäre Pflege: Zum 1. Januar 2024 werden die Leistungszuschläge auf den Eigenanteil bei den Pflegekosten für Pflegeheimbewohner um 5 bis 10 Prozent erhöht, abhängig von der Dauer des Aufenthalts in der stationären Pflege [[❞]](https://www.klugo.de/blog/pflegereform-2023).
        • Weitere Förderung der Digitalisierung im Pflegebereich: Die Pflegereform sieht vor, digitale Angebote weiter zu fördern und zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Kommunikation zwischen Ärzten, Krankenkassen und Pflegeheimen. Zusätzliche Fördermittel für digitale und technische Anschaffungen sind geplant [[❞]](https://www.deinepflege.de/de/ratgeber/article-pflegereform-2023.html).

        Diese Änderungen zielen darauf ab, die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen weiter zu verbessern und die Pflegesituation in Deutschland zu stärken.


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          Mehr Pflegegeld ab 01.01.2024

          Ab dem 1. Januar 2024 wird das Pflegegeld in Deutschland um fünf Prozent erhöht. Diese Erhöhung betrifft sowohl das Pflegegeld als auch die ambulanten Sachleistungsbeträge. Zusätzlich zu dieser Erhöhung wird es weitere Anpassungen geben: Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden die Geld- und Sachleistungen automatisch an die Preisentwicklung angepasst. Die Zuschläge für pflegebedingte Heimkosten werden ebenfalls erhöht, und das Pflegeunterstützungsgeld wird jährlich zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet eine deutliche Verbesserung der finanziellen Unterstützung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.

          Die Unterstützung für pflegebedürftige Personen in Deutschland wird durch eine Reihe von Maßnahmen verstärkt. Hier sind einige der wichtigen Änderungen und Ergänzungen:

          1. Erhöhung des Pflegegeldes und der ambulanten Sachleistungen**: Wie bereits erwähnt, steigen ab dem 1. Januar 2024 das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge um fünf Prozent. Dies stellt eine direkte finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen und ihre Familien dar.

           2. Automatische Anpassung an die Preisentwicklung : Ab dem 1. Januar 2025 und dem 1. Januar 2028 werden die Geld- und Sachleistungen automatisch an die Preisentwicklung angepasst, um die Kaufkraft der Leistungen zu erhalten.

          3. Erhöhung der Zuschläge für Heimkosten: Zuschläge zu den pflegebedingten Heimkosten werden ebenfalls erhöht, was eine finanzielle Entlastung für Personen bedeutet, die in Pflegeheimen untergebracht sind.

          4. Verfügbarkeit des Pflegeunterstützungsgeldes: Das Pflegeunterstützungsgeld steht nun jährlich zur Verfügung, was eine zusätzliche Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bietet.

          5. Verbesserungen für pflegende Angehörige: Ab dem 1. Januar 2024 können pflegende Angehörige pro Kalenderjahr Anspruch auf bis zu 10 Tage Freistellung von der Arbeit in Akutsituationen haben. Dies ermöglicht es den Angehörigen, sich in dringenden Fällen um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder zu kümmern, ohne Nachteile im Berufsleben zu erfahren. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Familien zu verringern und eine bessere Qualität der Pflege zu gewährleisten.

          Der Vergleich des Pflegegeldes in Deutschland für die Jahre 2023 und 2024 zeigt folgende Unterschiede aufgrund der 5%igen Erhöhung, die ab Januar 2024 wirksam wird:

          Pflegegrad 2:

          2023: 316 Euro monatlich

          2024: 332 Euro monatlich (Veränderung von 16 Euro)

          Pflegegrad 3:

          2023: 545 Euro monatlich

          2024: 572 Euro monatlich (Veränderung von 27 Euro)

          Pflegegrad 4:

          2023: 728 Euro monatlich

          2024: 764 Euro monatlich (Veränderung von 36 Euro)

          Pflegegrad 5:

          2023: 901 Euro monatlich

          2024: 946 Euro monatlich (Veränderung von 45 Euro)

          Es gibt keinen Pflegegrad 1 in Bezug auf Pflegegeld, da dieser keine monetäre Unterstützung vorsieht.


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            Pflegegeld: Was ist das? Wo beantrage ich es? Wann bekomme ich es?

            Pflegegeld: Was ist das? Wo beantrage ich es? Wann bekomme ich es?

            Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Sie zahlt in bestimmten Fällen das Pflegegeld. Erfahren Sie hier, ob ein Anspruch besteht und wo Sie Pflegegeld beantragen können.

            Wer bekommt Pflegegeld?

            Um Pflegegeld zu erhalten, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: ein festgestellter Pflegegrad der Stufe 2 oder höher und Betreuung durch Angehörige oder andere nahestehende Personen. Sinn der Zahlung ist es, Menschen die Möglichkeit zu geben, sich zu Hause pflegen zu lassen und nicht auf einen ambulanten oder stationären Dienst angewiesen zu sein.

            Wie hoch ist das Pflegegeld?

            Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad. 2022 gibt es folgende Staffelungen:

            Pflegegrad 2: 316 Euro

            Pflegegrad 3: 545 Euro

            Pflegegrad 4: 728 Euro

            Pflegegrad 5: 901 Euro

            Wo bekomme ich Pflegegeld?

            Pflegegeld wird von den Pflegebedürftigen selbst beantragt, und zwar bei der Pflegekasse. Der Antrag kann formlos gehalten werden, ein Anruf reicht aus, wahlweise setzen Sie ein Anschreiben auf. Gut zu wissen: Wenn der oder die Pflegebedürftige nicht in der Lage ist, selbst einen Antrag zu stellen, kann eine bevollmächtige Person dies übernehmen.

            24-Stunden-Pflege als Erweiterung der häuslichen Pflege

            Sie wünschen sich eine persönliche Betreuung für Ihre Angehörigen? Dann kann es sinnvoll sein, Ihre familiäre Pflege durch eine 24-Stunden-Betreuung zu ergänzen. Die von uns vermittelten Pflegekräfte kümmern sich liebevoll um Senioren, die gerne selbstbestimmt zu Hause wohnen bleiben möchten. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Möglichkeiten, die 24-Stunden-Betreuung mit familiärer oder ambulanter Pflege zu kombinieren.


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              Das Pflegegeld

              Das Pflegegeld

              Es liegt in der Entscheidung von Pflegebedürftigen selbst, in welchem Rahmen und von welcher Person sie gepflegt werden sollen. Das kann in stationären Einrichtungen erfolgen oder auch im häuslichen Umfeld im Zusammenhang mit einer Pflege der Familie oder Freunden. Nur wenn eine pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird, kann Anspruch auf Pflegegeld gewährt werden. Die Höhe des Pflegegeldes ergibt sich aus dem jeweiligen Pflegegrad, der der versicherten Person zugewiesen wurde.

              Was ist das Pflegegeld?

              Der Gesetzgeber definiert das Pflegegeld als eine monatliche Sozialleistung der privaten oder der gesetzlichen Pflegeversicherung, die an anerkannte Pflegebedürftige gezahlt wird, die sich von angehörigen betreut werden oder sich betreuen lassen. Die rechtliche Grundlage für das Pflegegeld ist das Pflegeversicherungsgesetz.

              Die Voraussetzungen an das Pflegegeld

              Das Pflegegeld wird als Leistung der Pflegekassen gezahlt, wenn die versicherte Person einen anerkannten Pflegegrad hat, wenn die häusliche Pflege durch Angehörige, durch Freunde oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen sichergestellt ist. Das Pflegegeld wird im monatlichen Turnus an den Versicherten überwiesen. Das Pflegegeld wird erst dann bezahlt, wenn der Versicherte nachweislich als pflegebedürftig eingestuft worden ist und ein Antrag auf Pflegegeld eingereicht wurde. Beim Antrag auf Pflegegeld findet auch eine Begutachtung der zu pflegenden Person statt. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades findet über einen entsprechenden Gutachter statt. In aller Regel muss die Pflegebedürftigkeit seit einem halben Jahr lang bestehen, um eine Anerkennung zu erreichen.

              Kein Anspruch bei einer Pflege im Pflegeheim

              Findet die Pflege der versicherten Person nicht im häuslichen Umfeld statt, sondern in einem Pflegeheim, so besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Bei einem Umzug in ein Altenheim wird ebenfalls kein Pflegegeld ausbezahlt. Wenn die Angehörigen bei der häuslichen Pflege durch einen professionellen Pflegedienst unterstützt, so werden für die Einsätze des Pflegedienstes Pflegesachleistungen gewährt. Das Pflegegeld wird um den Betrag der Pflegesachleistungen gekürzt.

              Pflegegeld ab Pflegegrad 2

              Wer noch über keinen Pflegegrad-Status verfügt, kann auch kein Pflegegeld beziehen. Auch bei Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld ausbezahlt. Die Auszahlung des Pflegegeldes beginnt erst mit Pflegegrad 2.

              Verbindliche Beratungsbesuche

              Pflegegeld-Empfänger werden zweimal pro Jahr von ausgebildeten Fachkräften besucht. Mit diesen Beratungsbesuchen soll die Qualität der häuslichen Pflege gesichert werden und die pflegenden Personen sollen in theoretischer Weise und im praktischen Sinne angeleitet werden. Diese Besuche sind ein Anspruch und auch eine Verpflichtung. Werden die Beratungsbesuche nicht wahrgenommen, so kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar gänzlich entzogen werden. Dies regelt das Pflegeversicherungsgesetz in § 37.6 SGB XI. Auch Bezieher von Pflegesachleistungen haben Anspruch auf entsprechende Beratungsbesuche durch geschulte Pflegefachkräfte. Dies wurde im zweiten Pflegestärkungsgesetz geregelt.

              Wann wird das Pflegegeld ausbezahlt?

              In aller Regel wird das Pflegegeld am ersten Werktag eines neuen Kalendermonats ausbezahlt. Das Pflegegeld erhält dann direkt die anspruchsberechtigte pflegeversicherte Person. Pflegegeld kann auch rückwirkend erstattet werden: Die Anspruchsgrundlage beginnt ab dem Tag der Antragsstellung im Vormonat. Eine möglichst frühzeitige Antragstellung ist deshalb zu empfehlen.

              Die Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen

              Wird die pflegebedürftige Person sowohl von Angehörigen, wie auch von professionellen Pflegekräften versorgt, dann können sowohl Leistungen des Pflegegeldes, wie auch Sachleistungen beansprucht werden. In diesem Falle wird ein anteiliges Pflegegeld ausbezahlt, bei dem die Sachleistungen entsprechend angerechnet werden. Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich dabei um den Prozentsatz der nicht ausgeschöpften Sachleistungen.

              Pflegegeld bei Kurzzeitpflege

              Im Zuge einer Kurzzeitpflege kann die Hälfte eines bisher bezogenen Pflegegeldes für eine Dauer von maximal vier Wochen ausbezahlt werden.

              Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt

              Wenn eine pflegebedürftige Person im Krankenhaus behandelt werden muss oder zur Genesung nach einem Unfall oder einer Krankheit eine stationäre Rehabilitation aufnimmt oder die vom Arzt verordnete häusliche Pflege durch einen professionellen Pflegedienst in Anspruch genommen wird, dann wird das bisher genehmigte Pflegegeld in den ersten vier Wochen weiter bezahlt.

              Kommentare

              Laura Krone 06.10.2023 13:29

              Ich möchte eine häusliche Pflegehilfe einstellen. Gut zu lesen, dass man auch ein monatliches Pflegegeld bekommen kann. So habe ich wenigstens etwas Entlastung.


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