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Umgang mit Parkinson-Demenz: Ein Leitfaden für Angehörige

Parkinson-Demenz ist eine Erkrankung, die sowohl motorische als auch kognitive Beeinträchtigungen mit sich bringt. Sie tritt häufig bei Personen auf, die bereits an Parkinson erkrankt sind. Diese Form der Demenz kann tiefgreifende Auswirkungen auf das tägliche Leben der Betroffenen und ihrer Familien haben. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Symptome und Anzeichen der Parkinson-Demenz und erhalten Tipps, wie Sie als Angehöriger Unterstützung bieten können.

Was ist Parkinson-Demenz? Parkinson-Demenz ist eine fortschreitende Erkrankung, die sich durch eine Kombination von motorischen Problemen, wie sie typischerweise bei Parkinson auftreten, und kognitiven Beeinträchtigungen auszeichnet. Sie beeinträchtigt das Gedächtnis, das Urteilsvermögen und die sozialen Fähigkeiten der Betroffenen.

Symptome und Anzeichen von Parkinson-Demenz:

  • Kognitive Beeinträchtigungen: Dazu gehören Gedächtnisverlust, Schwierigkeiten beim Problemlösen und bei der Planung, Verwirrtheit und eine verlangsamte Denkgeschwindigkeit.
  • Veränderungen in Stimmung und Verhalten: Depression, Angst, Apathie und sozialer Rückzug sind häufig. Patienten können auch ungewöhnliche Fluktuationen in ihrer Stimmung erleben.
  • Schlafstörungen: Insbesondere REM-Schlaf-Verhaltensstörungen, bei denen Patienten ihre Träume physisch ausagieren, sind ein mögliches Anzeichen.
  • Motorische Symptome: Zittern, Steifheit, Bewegungsverlangsamung und Gleichgewichtsprobleme, die für Parkinson typisch sind, können sich verschlimmern.
  • Halluzinationen und Wahnvorstellungen: Einige Patienten erleben visuelle Halluzinationen oder entwickeln unbegründete Überzeugungen.

Unterstützung für Betroffene und Angehörige:

  • Informieren und Vorbereiten: Das Wissen um die Krankheit und ihre mögliche Entwicklung kann helfen, besser auf die Bedürfnisse des Betroffenen einzugehen.
  • Alltagsgestaltung: Schaffen Sie eine sichere, unterstützende Umgebung, die die Selbstständigkeit fördert und gleichzeitig Schutz bietet.
  • Professionelle Hilfe: Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies kann ärztliche Betreuung, Ergo- und Physiotherapie sowie Unterstützung durch spezialisierte Pflegekräfte umfassen.
  • Netzwerk aufbauen: Suchen Sie den Austausch mit anderen Betroffenen und Angehörigen, z.B. in Selbsthilfegruppen.

Fazit: Parkinson-Demenz stellt sowohl für die Betroffenen als auch für deren Familien eine Herausforderung dar. Doch mit der richtigen Unterstützung und Anpassungen im Alltag können die Betroffenen weiterhin eine gute Lebensqualität erfahren. Es ist wichtig, als Angehöriger auch auf die eigene Gesundheit und das Wohlbefinden zu achten, um die bestmögliche Unterstützung bieten zu können.

SIE SIND NICHT ALLEINE!

In Deutschland gibt es mehrere Anlaufstellen, die Angehörigen von Personen mit Parkinson-Demenz Unterstützung bieten. Hier sind ein paar Ressourcen, die hilfreich sein könnten:

  1. Deutsche Parkinson Vereinigung (dPV): Die dPV bietet eine bundesweite Beratung für Parkinson-Betroffene und ihre Angehörigen. Sie können Informationen und Beratung zu allen Aspekten der Erkrankung, einschließlich Parkinson-Demenz, erhalten. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website der dPV unter www.parkinson-vereinigung.de
  2. Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.: Obwohl ihr Hauptfokus auf Alzheimer liegt, bietet die Deutsche Alzheimer Gesellschaft auch Unterstützung und Informationen für Angehörige von Menschen mit anderen Formen von Demenz, einschließlich Parkinson-Demenz. Sie erreichen die Alzheimer-Telefon-Hotline unter 030 – 259 37 95 14. Weitere Informationen finden Sie auf www.deutsche-alzheimer.de
  3. Sozialverband VdK Deutschland: Der VdK bietet Beratung und Unterstützung für Menschen mit verschiedenen Erkrankungen und deren Angehörige. Sie können helfen, Ansprüche gegenüber Pflege- und Krankenversicherungen geltend zu machen und bieten allgemeine sozialrechtliche Beratung. Informationen finden Sie auf www.vdk.de

Es ist empfehlenswert, direkt mit diesen Organisationen Kontakt aufzunehmen, um spezifische Informationen und Unterstützung zu erhalten. Diese Organisationen können auch auf lokale Ressourcen und Selbsthilfegruppen hinweisen, die in Ihrer Nähe verfügbar sind.


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    Wichtige Änderungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zum 01.01.2024

    Für das Jahr 2024 sind im Rahmen der Pflegereform in Deutschland weitere wichtige Änderungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen geplant. Diese umfassen:

    • Erhöhte Eigenanteil-Zuschläge für die stationäre Pflege: Zum 1. Januar 2024 werden die Leistungszuschläge auf den Eigenanteil bei den Pflegekosten für Pflegeheimbewohner um 5 bis 10 Prozent erhöht, abhängig von der Dauer des Aufenthalts in der stationären Pflege [[❞]](https://www.klugo.de/blog/pflegereform-2023).
    • Weitere Förderung der Digitalisierung im Pflegebereich: Die Pflegereform sieht vor, digitale Angebote weiter zu fördern und zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Kommunikation zwischen Ärzten, Krankenkassen und Pflegeheimen. Zusätzliche Fördermittel für digitale und technische Anschaffungen sind geplant [[❞]](https://www.deinepflege.de/de/ratgeber/article-pflegereform-2023.html).

    Diese Änderungen zielen darauf ab, die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen weiter zu verbessern und die Pflegesituation in Deutschland zu stärken.


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      Mehr Pflegegeld ab 01.01.2024

      Ab dem 1. Januar 2024 wird das Pflegegeld in Deutschland um fünf Prozent erhöht. Diese Erhöhung betrifft sowohl das Pflegegeld als auch die ambulanten Sachleistungsbeträge. Zusätzlich zu dieser Erhöhung wird es weitere Anpassungen geben: Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden die Geld- und Sachleistungen automatisch an die Preisentwicklung angepasst. Die Zuschläge für pflegebedingte Heimkosten werden ebenfalls erhöht, und das Pflegeunterstützungsgeld wird jährlich zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet eine deutliche Verbesserung der finanziellen Unterstützung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.

      Die Unterstützung für pflegebedürftige Personen in Deutschland wird durch eine Reihe von Maßnahmen verstärkt. Hier sind einige der wichtigen Änderungen und Ergänzungen:

      1. Erhöhung des Pflegegeldes und der ambulanten Sachleistungen**: Wie bereits erwähnt, steigen ab dem 1. Januar 2024 das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge um fünf Prozent. Dies stellt eine direkte finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen und ihre Familien dar.

       2. Automatische Anpassung an die Preisentwicklung : Ab dem 1. Januar 2025 und dem 1. Januar 2028 werden die Geld- und Sachleistungen automatisch an die Preisentwicklung angepasst, um die Kaufkraft der Leistungen zu erhalten.

      3. Erhöhung der Zuschläge für Heimkosten: Zuschläge zu den pflegebedingten Heimkosten werden ebenfalls erhöht, was eine finanzielle Entlastung für Personen bedeutet, die in Pflegeheimen untergebracht sind.

      4. Verfügbarkeit des Pflegeunterstützungsgeldes: Das Pflegeunterstützungsgeld steht nun jährlich zur Verfügung, was eine zusätzliche Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bietet.

      5. Verbesserungen für pflegende Angehörige: Ab dem 1. Januar 2024 können pflegende Angehörige pro Kalenderjahr Anspruch auf bis zu 10 Tage Freistellung von der Arbeit in Akutsituationen haben. Dies ermöglicht es den Angehörigen, sich in dringenden Fällen um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder zu kümmern, ohne Nachteile im Berufsleben zu erfahren. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Familien zu verringern und eine bessere Qualität der Pflege zu gewährleisten.

      Der Vergleich des Pflegegeldes in Deutschland für die Jahre 2023 und 2024 zeigt folgende Unterschiede aufgrund der 5%igen Erhöhung, die ab Januar 2024 wirksam wird:

      Pflegegrad 2:

      2023: 316 Euro monatlich

      2024: 332 Euro monatlich (Veränderung von 16 Euro)

      Pflegegrad 3:

      2023: 545 Euro monatlich

      2024: 572 Euro monatlich (Veränderung von 27 Euro)

      Pflegegrad 4:

      2023: 728 Euro monatlich

      2024: 764 Euro monatlich (Veränderung von 36 Euro)

      Pflegegrad 5:

      2023: 901 Euro monatlich

      2024: 946 Euro monatlich (Veränderung von 45 Euro)

      Es gibt keinen Pflegegrad 1 in Bezug auf Pflegegeld, da dieser keine monetäre Unterstützung vorsieht.


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