
Sonderurlaub steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen zu. Doch wie sieht es aus, wenn dieser für die Pflege eines Angehörigen benötigt wird?
In Deutschland haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer laut Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche. Doch bei besonderen Ereignissen gibt es die Möglichkeit, Sonderurlaub zu beantragen. Was genau unter Sonderurlaub zu verstehen ist und ob er für die Pflege von Angehörigen genutzt werden kann, erfahren Sie hier.
Was ist Sonderurlaub und wer kann ihn beantragen?
Sonderurlaub ist eine Form des Urlaubs, die aufgrund unvorhersehbarer, persönlicher Umstände notwendig wird. Laut arbeitsrechte.de handelt es sich dabei um eine „Ausnahmesituation im Leben eines Arbeitnehmers“.
Die gesetzliche Grundlage für Sonderurlaub bildet Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Hier wird festgelegt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf Vergütung haben, wenn sie aus persönlichen Gründen unverschuldet für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ von der Arbeit fernbleiben müssen.
Allerdings sind die genauen Gründe für Sonderurlaub im Gesetzestext nicht abschließend geregelt. Viele Arbeitgeber orientieren sich daher an den im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) genannten Anlässen. Arbeitgeber können zudem in ihren Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen die Anwendung von Paragraf 616 BGB einschränken oder sogar aufheben.
Sonderurlaub für die Pflege von Angehörigen – ist das möglich?
Sonderurlaub kann nur mit einem triftigen Grund genommen werden. Dazu gehört unter anderem die Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen.
Die IHK Ulm nennt als mögliche Gründe für eine bezahlte Freistellung neben Hochzeit, Todesfällen oder Umzügen auch die Pflege naher Angehöriger. Dazu zählen Ehepartner, Kinder, Geschwister oder Eltern. Großeltern sind in manchen Fällen ausgenommen, werden jedoch laut dem Bundesgesundheitsministerium als nahe Angehörige betrachtet.
Pflege Angehöriger: Was ist beim Sonderurlaub zu beachten?

Der Sonderurlaub ist für die Pflege von Angehörigen möglich. Allerdings gibt es Einschränkungen, insbesondere in Bezug auf die Vergütung.
Sonderurlaub ist in erster Linie für unvorhergesehene Ereignisse gedacht – dazu gehört auch eine plötzliche Pflegesituation. In einem akuten Pflegefall können Pflegende bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherzustellen. Während dieser Zeit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Gehalt, es sei denn, es ist vertraglich anders geregelt. Allerdings kann bei der Pflegekasse ein Pflegeunterstützungsgeld als Gehaltsersatz beantragt werden. Hierzu ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die belegt, dass die pflegebedürftige Person voraussichtlich einen Pflegegrad erhält.
Für längere Pflegezeiten gibt es darüber hinaus weitere Möglichkeiten der Freistellung, beispielsweise die Pflegezeit und die Familienpflegezeit. In diesen Fällen wird das Gehalt in der Regel nicht weiterbezahlt, aber es gibt finanzielle Unterstützungsleistungen.
Fazit
Sonderurlaub kann unter bestimmten Voraussetzungen für die Pflege von Angehörigen genommen werden, insbesondere in akuten Pflegesituationen. Allerdings besteht in den meisten Fällen kein Anspruch auf Vergütung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich daher frühzeitig mit ihrem Arbeitgeber oder ihrer Pflegekasse über die bestehenden Regelungen informieren.
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