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Pflegemodell Nachbarschaftshilfe

Pflege kann auf die unterschiedlichsten Weisen gelöst werden. Da bietet sich etwa das stationäre Pflegeheim an oder auch die externe Pflegekraft, die nach Hause kommt. Der Vorteil der zweiten Option ist, dass eine pflegebedürftige Person zu Hause im vertrauten Umfeld wohnen bleiben kann. Ein Pflegebedarf kann auch familienintern beantwortet werden. Dann werden die Familienmitglieder oder die Verwandtschaft zur Pflegekraft. Familienmitglieder sind zwar keine ausgebildeten Pflegekräfte, sie kennen aber die zu pflegende Person sehr gut, können auf ihre Wünsche und Bedürfnisse hervorragend eingehen. Und sie geben ein Gefühl der Vertrautheit und Geborgenheit weiter. Es gibt aber noch ein weiteres Konzept: Die Pflege per Nachbarschaftshilfe.

Verantwortung für die Nachbarschaft übernehmen

In den Niederlanden ist die Nachbarschaftshilfe als Pflegemodell längst etabliert, in Deutschland gilt sie noch als kleine Kuriosität. Wir kennen die Nachbarschaftshilfe aus anderen Themengebieten: So etwa, wenn Nachbarn für einen betagten Nachbarn einkaufen gehen. Oder wenn die Nachbarschaft im Haushalt hilft. Die Nachbarschaftshilfe zählt zu den niederschwelligen Entlastungsleistungen. Die Nachbarn helfen bei allen Aufgaben des Alltags, die die hilfsbedürftige Person nicht mehr alleine bewältigen kann. Aber einen Nachbarn bei der Pflege unterstützen? Das ist schon ein Zeichen besonderer Verantwortung. Vor allem dann, wenn es auch um die Körperpflege geht. Das setzt eine besonders gute nachbarschaftliche Beziehung voraus.

Mögliche Aufgaben der Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshilfe muss nicht immer mit Hilfe bei der Körperpflege gleichzusetzen sein. Nachbarschaftshilfe kann auch die Betreuung im Alltag bedeuten. Das beginnt schon bei Gesprächen und etwas Zuwendung. Gute Nachbarn tun das auch schon dann, wenn niemand pflegebedürftig geworden ist. Oder die Nachbarn gehen miteinander spazieren. Auch eine Praxis, die man vielleicht schon von früher kannte. Wird das Gehen etwas schwieriger, so muss der Nachbar vielleicht etwas mehr aufpassen, dass nichts passiert und mehr Verantwortung übernehmen. Vielleicht bedeutet der gemeinsame Spaziergang jetzt auch, dass ein Rollstuhl geschoben werden muss? Rollstuhlfahrer freuen sich immer über eine zusätzliche Möglichkeit, einen Ausflug zu unternehmen. Nachbarschaftshilfe kann auch bedeuten, gemeinsam zu singen, zu basteln oder zu spielen. Auch die Hilfe beim Einkaufen, die Fahrt zum Arzt kann von Nachbarn gut abgedeckt werden. Oder wie sieht es mit gemeinsamer Gymnastik aus? Das tut immer gut. Oder ein bisschen Gedächtnistraining bei Demenz? Auch das haben Nachbarn schon geleistet.

Nachbarschaftshilfe als Unterstützung der Pflege

Zunächst einmal liegt es in den Händen der Familie einer pflegebedürftigen Person, die Pflege zu sichern. Das nimmt die Familie nicht selten selbst in die Hand. Doch auch wer als Pflegekraft eingesetzt ist braucht ab und zu eine Auszeit. Und an dieser Stelle kann wieder die Nachbarschaftshilfe zum Tragen kommen. Manchmal genügt eine Hilfe von ein paar Stunden. Pflegende Angehörige können sich auf diese Weise wieder einmal einen Ausflug jenseits der Pflege gönnen, Zeit für sich selbst freiräumen und den Kopf frei bekommen.

Nachbarschaftshilfe ist keine Grundpflege

Der Nachbarschaftshelfer übernimmt in aller Regel keine medizinisch-pflegerischen Aufgaben. Insbesondere für Aufgaben, wie dem Wechsel von Verbänden oder dem Verabreichen von Medizin ist der Nachbar nicht zuständig. Eine Unterstützung beim Toilettengang ist allerdings nicht ungewöhnlich im Zusammenhang mit der Nachbarschaftshilfe.

Wird die Nachbarschaftshilfe bezahlt?

Ein helfender Nachbar bekommt kein Gehalt. Er kann aber eine Aufwandsentschädigung geltend machen. Grundsätzlich wird die Nachbarschaftshilfe dem Ehrenamt zugerechnet. Fünf bis zehn Euro Aufwandsentschädigung sind in diesem Zusammenhang durchaus üblich. Die Pflegekasse entscheidet über die Anerkennung eines Nachbarschaftshelfers. Hierbei prüft die Pflegekasse verschiedene Grundvoraussetzungen für die Anerkennung. Ohne die Anerkennung ist eine Auszahlung der Aufwandsentschädigung nicht möglich. Die Regeln für die Anerkennung werden in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich definiert. In den meisten Fällen wird vorausgesetzt, dass die helfende Person in der näheren Umgebung der hilfsbedürftigen Person wohnt. Ein Pflegegrad ist gemäß § 45 SGB XI die Voraussetzung für eine entsprechende Erstattung.


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