Neues Entlastungsbudget ab Juli 2025

· Margareta Schaffars · Aktualisiert:

Ab 1. Juli 2025 bringt das neue Entlastungsbudget mehr finanzielle Unterstützung und Flexibilität für pflegende Angehörige. Jetzt informieren – Betreuung zuhaus’ hilft weiter!

Seit 1. Juli 2025 fasst das Entlastungsbudget die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen Jahresbetrag von 3.539 € zusammen (ab Pflegegrad 2). Das macht die Entlastung pflegender Angehöriger einfacher und unbürokratischer. Beträge Stand 2025 – bitte bei der Pflegekasse bestätigen.

Was ist das neue Entlastungsbudget?

Statt zweier getrennter Töpfe gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag, der flexibel für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann – je nach Bedarf.

Wie funktioniert es?

Die bisherigen Hürden entfallen: keine komplizierten Antragswege, kein starres Umschichten. Auch die sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege fällt weg. Neu sind außerdem:

  • bis zu 8 Wochen Verhinderungspflege pro Jahr
  • das Pflegegeld wird in dieser Zeit zur Hälfte weitergezahlt
  • stundenweise Nutzung möglich (unter 8 Std./Tag ohne Anrechnung)

Die drei größten Vorteile

Weniger Bürokratie (alles aus einem Topf), mehr Flexibilität (Auszeit, Urlaub oder stundenweise) und höhere Mittel (ab Januar 2025 um 4,5 % erhöht).

Antrag

Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig – das Budget wird automatisch angerechnet, sobald Sie eine Leistung beantragen. Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause lässt sich damit ideal ergänzen. Offizielle Infos: Bundesgesundheitsministerium.

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