Seit 1. Juli 2025 fasst das Entlastungsbudget die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen Jahresbetrag von 3.539 € zusammen (ab Pflegegrad 2). Das macht die Entlastung pflegender Angehöriger einfacher und unbürokratischer. Beträge Stand 2025 – bitte bei der Pflegekasse bestätigen.
Was ist das neue Entlastungsbudget?
Statt zweier getrennter Töpfe gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag, der flexibel für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann – je nach Bedarf.
Wie funktioniert es?
Die bisherigen Hürden entfallen: keine komplizierten Antragswege, kein starres Umschichten. Auch die sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege fällt weg. Neu sind außerdem:
- bis zu 8 Wochen Verhinderungspflege pro Jahr
- das Pflegegeld wird in dieser Zeit zur Hälfte weitergezahlt
- stundenweise Nutzung möglich (unter 8 Std./Tag ohne Anrechnung)
Die drei größten Vorteile
Weniger Bürokratie (alles aus einem Topf), mehr Flexibilität (Auszeit, Urlaub oder stundenweise) und höhere Mittel (ab Januar 2025 um 4,5 % erhöht).
Antrag
Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig – das Budget wird automatisch angerechnet, sobald Sie eine Leistung beantragen. Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause lässt sich damit ideal ergänzen. Offizielle Infos: Bundesgesundheitsministerium.