Pflegegrad 2: Leistungen und Voraussetzungen

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Infografik Pflegegrad 2 – Pflegegeld, Sachleistungen und Voraussetzungen

Pflegegrad 2 steht bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zu – ab 27 bis unter 47,5 Punkten. Mit Pflegegrad 2 beginnt der Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Die MDK-Begutachtung muss 27 bis unter 47,5 Punkte ergeben. Betroffene brauchen in mehreren Bereichen des Alltags regelmäßig Hilfe.

Leistungen bei Pflegegrad 2 (Stand 2025)

Alle Beträge Stand 2025 – bitte bei der Pflegekasse bestätigen. Pflegegeld und Sachleistung lassen sich auch als Kombinationsleistung mischen.

Pflegegrad 2 und 24-Stunden-Betreuung

Gerade ab Pflegegrad 2 ist eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause eine gute Lösung, um im vertrauten Umfeld zu bleiben. Unverbindlich anfragen: Bedarfsfragebogen. Offizielle Infos: Bundesgesundheitsministerium.

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