Pflegegrad 2 steht bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zu – ab 27 bis unter 47,5 Punkten. Mit Pflegegrad 2 beginnt der Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Die MDK-Begutachtung muss 27 bis unter 47,5 Punkte ergeben. Betroffene brauchen in mehreren Bereichen des Alltags regelmäßig Hilfe.
Leistungen bei Pflegegrad 2 (Stand 2025)
- Pflegegeld: 347 € pro Monat
- Pflegesachleistung (Pflegedienst): bis ca. 796 € pro Monat
- Entlastungsbetrag: rund 131 € pro Monat
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege über das neue Entlastungsbudget
Alle Beträge Stand 2025 – bitte bei der Pflegekasse bestätigen. Pflegegeld und Sachleistung lassen sich auch als Kombinationsleistung mischen.
Pflegegrad 2 und 24-Stunden-Betreuung
Gerade ab Pflegegrad 2 ist eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause eine gute Lösung, um im vertrauten Umfeld zu bleiben. Unverbindlich anfragen: Bedarfsfragebogen. Offizielle Infos: Bundesgesundheitsministerium.