24 Stunden Pflege & Seniorenbetreuung durch Pflegekräfte aus Polen

Ihr Pflegepartner seit 2010

Aktuelles: Rund ums Thema „Häusliche Pflege“

 

07.12.2018
Gemeinsam für Menschen mit Demenz – Die Handlungsfelder
Hier zum Nachlesen vom Bundesministerium für Gesundheit

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19.09.2018

Bundesgesundheitsminister Spahn und Bundesfamilienministerin Dr. Giffey starten die Entwicklung einer Nationalen Demenzstrategie

Hier finden Sie die Vorstellung des Berichtes der „Allianz für Menschen mit Demenz“.

21.03.2018
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Genug trinken im Alter – Motivation zum Trinken beim Defizit – wichtige Aufgabe für unser Pflegepersonal

Eine der häufigsten und wichtigsten Aufgaben unsers Pflegepersonals ist die Motivation der Schützlinge zur regelmäßigen Flüssigkeitsaufnahme. Der Flüssigkeitsmangel im Alter ist nämlich keine Seltenheit. Wir trinken, wenn wir Durst verspüren. Die Situation sieht im Alter jedoch anders aus. Der Körper signalisiert oft das Trinkbedürfnis nicht, obwohl der Organismus sich danach sehnt. Wir haben in solchem Fall unter anderem oft mit folgenden Symptombildern zu tun:

– Mundtrockenheit

– schlaffe Haut

– Verstopfung

– Verwirrtheit

– Schwäche und Schwindel

– erhöhtes Infektionsrisiko

Folgen von Austrocknung können sehr ernsthaft werden wie zum Beispiel Kreislauf- oder Nierenversagen.

Was tun, wenn unsere Angehörigen das Trinken vergessen:

– Trinkplan erstellen und daran regelmäßig erinnern

– altersgerechte Getränke anbieten (z. B. Mineralwasser, verdünnte Obstsäfte)

– die Gewohnheiten und Vorlieben der zu Pflegenden nicht außer Acht lassen: Kaffee, Glas Wein, Weinschorle oder Bier können zusätzlich gereicht werden

– Suppen, Milchprodukte, Obst und Gemüse anbieten. Diese Produkte gehören zu wasserhaltigen Lebensmitteln und wirken sehr gut auf den Stoffwechsel

Jede Pflegesituation ist anders und muss von unserem Pflegepersonal individuell betrachtet werden. Die Betreuungskräfte passen alle Maßnahmen wie z. B. Motivation zum Trinken an die Gewohnheiten ihrer Schützlinge an.

Nicht selten überlegt sich unser Personal verschiedene Methoden, die sie individuell anwenden, auch auf spielerische Art und Weise. Es soll Spaß machen und sich aber vor allem zum Wohlergehen unserer Patienten beitragen.

07.01.2018
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Heute genau vor 8 Jahren wurde unsere Agentur ins Leben gerufen. Wir sind sehr glücklich darüber und freuen uns jeden Tag, den Bedürftigen mit den Pflegedienstleistungen durch unsere großartige Betreuerinnen und Betreuer helfen zu dürfen. Vielen Dank für die Treue und enorme Unterstützung!

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30.11.2017

„Gute Pflege – Darauf kommt es an“, so lautet das Motto des Bundesministeriums für Gesundheit. Wir identifizieren uns mit diesem Leitgedanken und freuen uns sehr, dass wir Ihr Vertrauen für die Vermittlung von Pflege- und Betreuungsleistungen heute gewonnen haben. Denn die Pflege und Betreuung eines Angehörigen ist persönliche Vertrauenssache und für uns der Grundstein für die erfolgreiche Zusammenarbeit.

Als geprüfte und etablierte Vermittlungsagentur sammeln wir täglich seit über 7 Jahren Erfahrungen in der häuslichen Pflege und Betreuung und teilen diese mit unseren Kunden und Partnern. Seit Januar 2010 vermitteln wir erfolgreich polnische Betreuungskräfte und Haushaltshilfen für den deutschsprachigen Markt, die sich den Bedürftigen in deren häuslichen Umgebung mit Herz und Seele widmen. Die durch unsere Agentur vermittelten Betreuerinnen und Betreuer werden für ihre belastende Arbeit sozialgerecht bezahlt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden in voller Höhe abgeführt, damit das Pflegepersonal in Zukunft eigenen Ruhestand genießen kann und nicht in Altersarmut geraten muss.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unsere Agentur kein Billiganbieter ist und mit solchen nicht verglichen werden möchte. Wir setzen auf würdige Bezahlung des Pflegepersonals. Unsere langjährige Erfahrung zeigt uns, dass unseren Patienten nur es dann gut geht, wenn das Pflegepersonal zufrieden ist.

Ihre Margareta Schaffars

Agenturleitung

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28.03.2017

NEU! Betreuung unter Palmen

Wir bieten zusätzlich und ab sofort häusliche Rundumbetreuung der deutsch- oder englischsprachigen Senioren in Spanien, sowohl auf dem Festland als auch auf den Inseln. Wir freuen uns sehr, dass wir mit diesem Projekt erfolgreich durchstarten konnten. Bei einem Besuch in Spanien wurde ich auf eine Möglichkeit der häuslichen Seniorenpflege durch polnische Betreuerinnen im Raum Alicante an der Costa Blanca gefragt. Diese Anfrage hat mich dazu inspiriert, den bedürftigen Senioren unsere Dienste in Spanien anzubieten und den Menschen zu helfen. Viele jetzige Senioren haben vor einigen Jahren sich für ein Domizil im wunderschönen Spanien entschieden und wohnen dort über mehrere Monate im Jahr oder sogar ganzjährig. Ein plötzlich eingetretener Pflegefall muss nicht sofort eine Rückkehr nach Deutschland heißen. Wir schicken zu Ihnen eine liebevolle Betreuerin, die die Pflege sozusagen unter Palmen übernimmt. Sie erfreuen sich weiterhin der Sonne, des angenehmen Klimas und der phantastischen Landschaft am türkis blauen Meer und werden rundum liebevoll durch unsere Pflegerinnen gepflegt. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Ihre Margareta Schaffars

Agenturleitung

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09.02.2017

Sehr hilfreiche uns interessante Publikation der BMG ist vor ein paar Tagen auf den Seiten des Ministeriums erschienen.

BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT, BROSCHÜRE
Ratgeber Demenz – Informationen für die häusliche Pflege von Menschen mit Demenz

Stand:

07. September 2016
Sprachen:
Deutsch
Wer sich entscheidet, einen an Demenz erkrankten Angehörigen zu pflegen, stellt sich einer großen Herausforderung. Die vorliegende Broschüre erläutert nach einem kurzen Blick auf das Krankheitsbild Demenz, wie Ihnen die Pflegestärkungsgesetze bei der Betreuung Ihres von einer Demenz betroffenen Angehörigen helfen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen und wie Sie Hilfe beim Helfen erhalten können.

Quelle:

http://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/Publikationen/Pflege/Broschueren/BMG_Ratgeber_Demenz_148x210_RZ12_online.pdf

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22.11.2016

KOSTENBETEILIGUNG DER KRANKEN-UND PFLEGEKASSE ab 01.2017 

 

Pflegestufe Pflegegrad 2016 2017
neu Pflegegrad 1 Anspruch
Beratungsbesuche
halbjährig
Pflegestufe I Pflegegrad 2 244 € 316 €
Pflegestufe II Pflegegrad 3 458 € 545 €
Pflegestufe III Pflegegrad 4 728 € 728 €
Härtefall Pflegegrad 5 901 €
Pflegestufe 0 (mit Demenz) Pflegegrad 2 123 € 316 €
Pflegestufe I (mit Demenz) Pflegegrad 3 316 € 545 €
Pflegestufe II (mit Demenz) Pflegegrad 4 545 € 728 €
Pflegestufe III (mit Demenz) Pflegegrad 5 728 € 901 €
Härtefall Pflegegrad 5 728 € 901 €

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26.09.2016

Zu Hause gut versorgt

Informationen und Tipps für ältere Menschen

Gerne stellen wir Ihnen folgende Publikation „Zu Hause gut versorgt“ vor. Die Publikation wurde von der Bundesgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V BAGSO veröffentlicht und liefert zahlreiche Tipps und Empfehlung zum Thema Häusliche Betreuung. Eine Reihe an Informationen wie zum Beispiel Vergleich von Angeboten rund um die hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuung und Begleitung, Versicherungen, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Unterstützung bei der Mobilität oder Maßnahmen rund um den Wohnraum werden in der Broschüre ausführlich behandelt und den Lesern veranschaulicht. Wir sind der Meinung, dass diese Publikation als ein hilfreiches und übersichtliches Werk sowohl für die zu pflegenden Personen als auch ihre Betreuer und Angehörigen dient.

 

Sie können die Publikation gerne unter dem folgenden Link aufrufen:

 

http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Publikationen/2016/BARRIEREFREI_broschuere_verbraucherinformation_seniorenberater.pdf

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07.04.2016

Informationsangebote der Bundesregierung zum Thema Pflege

Die Bundesregierung beleuchtet die vielen Facetten des Themenkomplexes Pflege nicht nur in unterschiedlichen Publikationen sondern auch mit einem umfangreichen Online-Angebot.

Auf der Seite www.pflegestärkungsgesetze.de sind nun wichtige Info-Portale zum Thema Pflege aufgelistet.

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13.11.2015

Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz:

Am 13.11.2015 hat der Deutsche Bundestag das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen. Das Gesetz tritt bereits am 1. Januar 2016 in Kraft.

Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2015 das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „20 Jahre nach ihrer Einführung stellen wir die Soziale Pflegeversicherung jetzt auf eine neue Grundlage. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden oder an einer Demenz erkrankt sind. Mehr Hilfe für Pflegebedürftige, eine bessere Absicherung der vielen pflegenden Angehörigen und mehr Zeit für die Pflegekräfte ­– das erreichen wir mit diesem Gesetz. Das ist ein Meilenstein für die Pflegebedürftigen und alle, die in unserem Land tagtäglich ihr Bestes geben, um für Pflegebedürftige da zu sein.“

Pflegebevollmächtigter Staatssekretär Karl-Josef Laumann: „Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gehören Minutenpflege und Defizitorientierung bald der Vergangenheit an. Stattdessen wird es eine Begutachtung geben, die ganz individuell beim einzelnen Menschen schaut, wie selbständig er seinen Alltag noch gestalten kann. Das ist ein Quantensprung. Zudem bekommt der Pflege-TÜV in seiner jetzigen Form ein klares Verfallsdatum. Es wird spätestens ab 2018 ein neues Qualitätsprüfungs- und Transparenzsystem geben, das den Bürgerinnen und Bürgern endlich eine echte Orientierungshilfe bietet. Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Pflege in Deutschland.“

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren werden zum 1. Januar 2017 wirksam. Die Selbstverwaltung in der Pflege hat damit mehr als ein Jahr Zeit, die Umstellung auf die fünf neuen Pflegegrade und die neuen Leistungsbeträge in der Praxis vorzubereiten, so dass die neuen Leistungen den 2,7 Millionen Pflegebedürftigen ab 2017 zugutekommen. Wichtige Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen treten bereits zum 1.Januar 2016 in Kraft.

Verbesserungen bereits zum 1. Januar 2016:

Die Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen wird verbessert. Die Pflegekassen benennen feste Ansprechpartner für die Pflegeberatung. Pflegende Angehörige erhalten einen eigenen Beratungsanspruch. Die Zusammenarbeit aller Beratungsstellen vor Ort wird gestärkt.
Die ärztliche Versorgung der Bewohner von Pflegeheimen wird verbessert. Durch das Hospiz- und Palliativgesetz werden stationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtet, Kooperationsvereinbarungen mit niedergelassenen Haus-, Fach- und Zahnärzten zu schließen.
Der Zugang von Pflegebedürftigen zu Maßnahmen der Rehabilitation wird gestärkt, indem die Pflegekassen und Medizinischen Dienste wirksame Verfahren zur Klärung des Rehabilitationsbedarfs anwenden müssen.
Die Pflegekassen werden zur Erbringung von primärpräventiven Leistungen in stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet. Ziel ist, die gesundheitliche Situation der Pflegebedürftigen zu verbessern und gesundheitliche Ressourcen und Fähigkeiten zu stärken. Durch das Präventionsgesetz werden die Pflegekassen hierzu im Jahr 2016 insgesamt rund 21 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Die Qualitätsmessung, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der Pflege wird weiterentwickelt. Dabei wird der so genannte Pflege-TÜV grundsätzlich überarbeitet und vor allem der Ergebnisqualität wird größere Bedeutung gegeben. Dazu wird wissenschaftlicher Sachverstand herangezogen und die Entscheidungsfindung durch einen entscheidungsfähigen Qualitätsausschuss beschleunigt.
Seit Ende 2014 unterstützt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und Bevollmächtigte für Pflege, Staatsekretär Karl-Josef Laumann, die flächendeckende Einführung einer vereinfachten Pflegedokumentation (Strukturmodell) in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Das PSG II stellt klar, dass die zeitliche Entlastung der Pflegekräfte durch das neue Pflegedokumentationsmodell nicht zu Personalkürzungen führen darf.
Patientinnen und Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, erhalten nach einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege (häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe sowie Kurzzeitpflege) als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Regelungen im Krankenhausstrukturgesetz.
Am 1. Januar 2017 tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff schafft eine fachlich gesicherte und individuelle Begutachtung und Einstufung in Pflegegrade. Die Pflegesituation von Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen etwa bei demenziellen Erkrankungen wird bei der Begutachtung künftig in gleicher Weise berücksichtigt wie die Pflegesituation der Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen. Mit dem neuen Begutachtungsinstrument können die Beeinträchtigungen und die vorhandenen Fähigkeiten von Pflegebedürftigen genauer erfasst und die individuelle Pflegesituation in den fünf neuen Pflegegraden zielgenauer abgebildet werden. Viele Menschen erhalten mit dem Pflegegrad 1 erstmals Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung.
Die neuen Leistungsbeträge bedeuten für viele Menschen höhere Leistungen. Die spürbaren Leistungsverbesserungen zum 1. Januar 2015 werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz weiter ausgeweitet. Insgesamt stehen ab 2017 jährlich rund fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung. Die gesetzlich vorgeschriebene Dynamisierung der Leistungen wird um ein Jahr auf 2017 vorgezogen. Damit stehen weitere rund 1,2 Milliarden Euro für bessere Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Die Hauptleistungsbeträge ab dem 1.1.2017 (in Euro)

Leistung PG1 PG2 PG3 PG4 PG5
Geldleistung ambulant 125* 316 545 728 901
Sachleistung ambulant 689 1298 1612 1995
Leistungsbetrag vollstationär 125 770 1262 1775 2005

*Hier keine Geldleistung, sondern eine zweckgebundene Kostenerstattung
Die Leistungen in der ambulanten Pflege werden ausgeweitet und an den Bedarf angepasst. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld werden als Regelleistung der Pflegeversicherung eingeführt.
Auch in stationären Pflegeeinrichtungen gibt es Verbesserungen für alle Pflegebedürftigen. Ab 2017 gilt in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung ein einheitlicher pflegebedingter Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5. Der pflegebedingte Eigenanteil steigt künftig nicht mehr mit zunehmender Pflegebedürftigkeit. Zudem erhalten alle Pflegebedürftigen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Die Finanzierung erfolgt durch die soziale Pflegeversicherung.
Rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige werden zum 1. Januar 2017 automatisch in einen der neuen Pflegegrade übergeleitet. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen werden automatisch von ihrer Pflegestufe in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet. Menschen, bei denen eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden in den übernächsten Pflegegrad überführt. Alle, die bereits Pflegeleistungen erhalten, erhalten diese daher mindestens in gleichem Umfang weiter, die allermeisten erhalten mehr Unterstützung.
Die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen wird verbessert. Die Pflegeversicherung wird für deutlich mehr pflegende Angehörige Rentenbeiträge entrichten. Dabei kommt es darauf an, in welchem Umfang die Pflege durch Pflegepersonen erbracht wird und in welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige eingestuft ist. Auch die soziale Sicherung der Pflegepersonen im Bereich der Arbeitslosen- und der Unfallversicherung wird verbessert.
Die regionale Zusammenarbeit in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen vor Ort wird verbessert.Pflegekassen können sichan selbst organisierten Netzwerken für eine strukturierte Zusammenarbeit in der Versorgung beteiligen und diese mit bis zu 20 000 Euro je Kalenderjahr auf Ebene der Kreise/kreisfreien Städte fördern. Damit werden auch Ergebnisse des Forschungsprojekts „Zukunftswerkstatt Demenz“ des Bundesministeriums für Gesundheit umgesetzt.
Die Vereinbarungspartner (Träger der Pflegeeinrichtungen, Sozialhilfeträger und Pflegekassen) müssen bis zum 30. September 2016 neue Pflegesätze für die Pflegeheime vereinbaren. Zudem müssen sie, die Personalstruktur und die Personalschlüssel mit Blick auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und die fünf neuen Pflegegrade prüfen und anpassen.
Darüber hinaus wird die Selbstverwaltung verpflichtet, bis Mitte 2020 ein wissenschaftlich abgesichertes Verfahren zur Personalbedarfsbemessung zu entwickeln. Damit soll künftig festgestellt werden, wie viele Pflegekräfte die Einrichtungen für eine gute Pflege benötigen.
Der Beitragssatz der Sozialen Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 bzw. 2,8 Prozent für Kinderlose.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13.11.2015
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2015/psg-ii-bt-verabschiedung.html

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10.11.2015

DIE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE: Infomaterial des Bundesgesundheitsministeriums – Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich das Video anzusehen. Somit werden Sie mit den neuen Pflegestärkungsgesetzen vertraut!

https://www.youtube.com/watch?v=96Yr-RKoVY4

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17.09.2015

Pflegefall, und nun?

…aber es war doch in der letzen Zeit alles in Ordnung. Ab und zu hat Papa vergessen, wo er die Brille oder den Geldbeutel hingetan hat. Manchmal hat er die Tage verwechselt aber mehr auch nicht. Gestern erhielt ich plötzlich einen Anruf vom lokalen Krankenhaus, dass mein Vater gestürzt ist und zum Pflegefall wird. Ich muss mich um alles kümmern und die pflegerische Absicherung organisieren.  Der größte Wunsch meines Vaters, sein Herbst des Lebens zu Hause zu verbringen, stand mir plötzlich vor den Augen. Wie gehe ich da vor, wie ermögliche ich ihm das, dass er zu Hause bleiben kann und nicht ins Pflegeheim musst. Ich bin nicht vor Ort, habe selber Kinder, Beruf, Freunde. Ich kann maximal 1-2 Tage in der Woche kommen und ein bisschen helfen.

Den ersten Schritt, den ich gemacht habe, war es, sich an die lokale Sozialstation und Pflegeberatung zu wenden.  Neben ausführlichen Informationen zu den Pflegemöglichkeiten erhielt ich die Kontaktdaten von der Agentur Betreuung zuhaus‘, die polnische Pflegekräfte in die privaten Haushalte vermittelt. Zusammen mit der Sozialstation, Pflegeberatung und  der Agentur Betreuung zuhaus‘ gingen wir alle Themen durch, die mit dem Pflegefall von Bedeutung waren und dazu gebracht haben, dass ich dem Vater seinen Wunsch erfüllen konnte, sein Herbst des Lebens zu Hause zu verbringen…

Nun ist seit ca. 8 Woche bei meinem Vater Helena aus Stettin. Sie hilf überall, wo sie nur kann und trägt täglich dazu bei, dass mein Vater seine Lebensfreude wieder gewonnen hat…

Die obige wahre Geschichte einer Kundin aus Würzburg veranlasste uns dazu, die Erfahrungen unserer Kunden mit Ihnen zu teilen. In regelmäßigen Abständen werden wir Ihnen die Erfahrungen unserer Kunden veröffentlichen. Damit Sie wissen, dass Sie mit dem Pflegefall nicht alleine sind und mit uns gemeinsam eine optimale Lösung für die Pflegesituation finden können!

Ihre Agentur Betreuung zuhaus‘

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26.08.2015

24 h Betreuungs-Vermittlungsagenturen – CHECK – Wie entscheide ich richtig?

Eine gute und zuverlässige Agentur für häusliche Rundumbetreuung ist die halbe Miete. Seniorenbetreuung ist eine Dienstleistung, die auf menschlicher Basis fundiert. Daher ist es von enormer Bedeutung, bevor Sie sich für eine bestimmte 24 h Pflegeagentur entscheiden, den Vermittlungsagenturen-Check zu machen! Die Checkliste für Vermittlungsagenturen, die dank langjähriger Erfahrung in Kooperation mit unseren zahlreichen Pflegepartnern für die Kunden als Leitfaden konzipiert wurde, hilft Ihnen dabei, sich für den richtigen Anbieter zu entscheiden.
Sprechen Sie uns direkt an, wir senden Ihnen umgehend den Leitfaden zu!
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ihre Agentur Betreuung zuhaus‘
Tel. 09342-9151977
Email: info@betreuung-zuhaus.de
www.betreuung-zuhaus.de

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21.08.2015

Pflegebedürftige werden vorwiegend häuslich versorgt und gepflegt

Der Pressemitteilung vom 12.03.2015 nach wurden im Dezember 2013 71% der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt und betreut. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Bedürftigen  kontinuierlich steigen wird. Wir als Agentur für die Vermittlung von Pflegepersonal für häusliche 24h Rundumbetreuung sind der Entwicklung gewachsen und  helfen Ihnen dabei, die Betreuung Ihrer Angehörigen in den eigenen vier Wänden optimal zu sichern.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ihre Agentur Betreuung zuhaus‘
Tel. 09342-9151977
Email: info@betreuung-zuhaus.de
www.betreuung-zuhaus.de

Link zum Artikel vom Statistischen Bundesamt
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/03/PD15_094_224pdf.pdf;jsessionid=F929E8094E4A1AD864D793655F5B087F.cae1?__blob=publicationFile
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18.08.2015

„Rettung aus Polen – wie Pflege zu Hause tatsächlich gelingt“ von Georg Neumann – Unser Buchtipp für SIE

Das Buch „Rettung aus Polen – wie Pflege zu Hause tatsächlich gelingt“ von Georg Neumann ist eine hilfreiche Lektüre, für diejenigen, die sich für das Thema „Häusliche Betreuung und Pflege von Angehörigen“ interessieren.  Das im Jahre 2010 in der ersten Auflage erschienene Buch  ist eine gut gelungene Synthese zwischen persönlichen Erfahrungen, Hintergrundwissen und wertvollen Tipps rund um die häusliche Betreuung durch polnische Pflegekräfte. Der Buchautor Georg Neumann wird wie fast jeder irgendwann mit der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen, in diesem Fall Eltern, konfrontiert. Neumann fühlt sich für das Wohlergehen und für die Organisation der häuslichen Rundumpflege für seine Eltern verantwortlich und schildert, wie die 24 Stunden Betreuung durch polnisches Pflegepersonal organisiert wurde.

Die Mutter erkrankt an Alzheimer und der Buchautor sucht nach optimaler Lösung für die Bewältigung der Situation, die teilweise sehr dramatisch und voller Herausforderungen und Schwierigkeiten zu sein scheint. Der Autor entscheidet sich für Pflegekräfte aus Polen, die seine Mutter rund um die Uhr betreuen und versorgen. Somit wird  der Umzug in ein Pflegeheim vermieden. Im Weiteren schildert bespricht Autor detailliert unterschiedliche Aspekte der rechtskonformen 24 Stunden Betreuung. Die Kooperation zwischen den ambulanten Pflegediensten und osteuropäischen Betreuungskräften sowie die Finanzierungsmittel und Fördermöglichkeiten werden ebenfalls zum Thema gebracht. Das Krankheitsbild der Demenz und ein richtiger Umgang mit der betroffenen Personengruppe wurden im Buch ebenfalls beschrieben.

Der Autor betont den liebevollen und aufopfernden Umgang der polnischen Pflegekräfte mit den Patienten, vergisst jedoch aber nicht auch die problematischen Situationen, die sich natürlicherweise ergeben können, wenn zwei Mentalitäten aufeinander treffen. Den Betreuungskräften wird Wertschätzung und Anerkennung geschenkt.

Der größte Dank für die Arbeit des Pflegepersonals wird bereits in der Widmung ausgesprochen:

„Dieses Buch ist allen Menschen gewidmet, welche Pflegebedürftige umsorgen. Sie sind die wahren Helden von heute.“

Wir laden Sie zur Lektüre herzlich ein!

Ihre Agentur Betreuung zuhaus‘

Link zum Buch:

http://www.amazon.de/gp/product/3783134021?keywords=Rettung%20aus%20Polen&qid=1439895851&ref_=sr_1_1&sr=8-1

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12.08.2015

Endlich ist es soweit: Demenzkranke bekommen künftig höhere Leistungen von der Pflegeversicherung!

Das heutige Spiegel Online Magazin berichtet in der heutigen Ausgabe über die zweite Stufe der Pflegereform, die auf den Weg gebracht wurde. Demnach werden bis zu 500.000 Menschen mehr finanzielle Unterstützung bekommen. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird neu definiert und Im Zentrum wird der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen stehen. Es sollen fünf Pflegegrade anstatt der bisherigen drei eingeführt werden, welche der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Die Details zum Gesetzesentwurf finden Sie unter den folgenden LINKS:

http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/fileadmin/user_upload/Unterseite_Informationsmaterial/Downloads/BMGS_PSGII_0815_Flyer.pdf

http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze/pflegestaerkungsgesetz-ii.html

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08.08.2015

„Gute Pflege – Darauf kommt es an“, so lautet das Motto des Bundesministeriums für Gesundheit. Wir identifizieren uns mit diesem Leitgedanken und freuen uns sehr, dass wir Ihr Vertrauen für die Vermittlung von Pflege- und Betreuungsleistungen heute gewonnen haben. Denn die Pflege und Betreuung eines Angehörigen ist persönliche Vertrauenssache und für uns der Grundstein für die erfolgreiche Zusammenarbeit.
In diesem Zusammenhang laden wir Sie herzlich dazu ein, sich mit dem „Ratgeber zur Pflege“ vertraut zu machen. Der Ratgeber ist eine umfassende Broschüre zum Thema Pflegestärkungsgesetz und wurde vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegeben. Das Büchlein beinhaltet zahlreiche Tipps und Informationen rund um das Thema „Pflege“.
Darunter finden Sie den direkten Link zum Ratgeber.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre!
Ihr Agentur Betreuung zuhaus‘ Team

Direkter Link zum Ratgeber:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/dateien/Publikationen/Pflege/Broschueren/BMG_RatgeberPflege_Juni_2015.pdf

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Als innovative und bewährte Vermittlungsagentur für häusliche Pflege und Betreuung durch polnisches Personal, welche vorrangig einen großen Wert auf die Zufriedenheit und die Sicherheit der Kunden legt, haben wir unsere Arbeitsmodelle und Standards im Bereich der Pflege an die Bedürfnisse der Kunden und die veränderten gesetzlichen Vorschriften angepasst.

Dank unserer langjährigen Branchenerfahrung und der Kenntnisse der vielfältigen Pflegeanforderungen sind wir stets bemüht, neue Wege zu gehen und Lösungen zu finden, welche den individuellen Pflegebedürfnissen und Erwartungen unserer Kunden und deren finanzieller Situation gerecht werden.

Wir haben daher für Sie gleich zu Anfang des Jahres 2015 kundenfreundliche und sichere Geschäftsbedingungen gemäß dem neuen europäischen Arbeitsrecht erarbeitet und Kooperationsverträge mit bewährten Arbeitsvermittlungsagenturen in Polen unterschrieben. Zu Ihrer Sicherheit haben wir einen besonderen Wert darauf gelegt, dass unsere Kooperationspartner im vollen Umfang die neuen deutschen gesetzlichen Vorschriften befolgen sowie folgende Arbeitsbedingungen und Vertragsbestimmungen erfüllen:

  • Gesetzliche Mindestvergütung der Arbeitnehmer
  • Sozialversicherung der Arbeitnehmer
  • Garantieübernahme in Form einer Haftpflichtversicherungspolice
  • Deutschkenntnisse der Arbeitnehmer
  • Flexible und schnelle Beschaffung des Pflegepersonals.

Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte. Wir beraten Sie gerne und erstellen für Sie ein individuelles und an Ihre Möglichkeiten und Erwartungen zugeschnittenes unverbindliches Pflege-Modell.

Agentur Betreuung zuhaus‘

Fürsorgliche Seniorenbetreuung in den eigenen vier Wänden.
Kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Vorabangebot zu erhalten.

Tel.: 09342/9151977
E-Mail: info@betreuung-zuhaus.de

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