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Pflegegrade und Pflegestufen im Überblick

2017 wurden die drei ehemaligen Pflegestufen zur Einordnung der Pflegebedürftigkeit älterer Menschen zu den heutigen fünf Pflegegraden. Mit der Reform kamen neue Einstufungskriterien und viele Krankheitsbilder, die zuvor nicht als pflegebedürftig anerkannt wurden, erhalten seitdem eine differenziertere Bewertung in einem Punktesystem. Sobald bestimmte alltägliche Aufgaben im Leben von Betroffenen nicht mehr selbstständig zu bewältigen sind, ist es sinnvoll, ein Gutachten erstellen zu lassen, um, wenn nötig, Pflegegelder zu erhalten.

Die neuen fünf Pflegegrade

Je höher die Pflegestufe, hieß es früher, desto mehr Unterstützung kann durch die Pflegekasse geleistet werden. Dasselbe gilt für Pflegegrade, doch was ist nun der Unterschied? Um das ohnehin nicht sehr durchsichtige System etwas differenzierter zu gestalten und zu verbessern, gab es 2017 eine Reform weg von Pflegestufen hin zu Pflegegraden:

Pflegegrad 1: früher keine Pflegestufe

Pflegegrad 2: Pflegestufe 0;1

Pflegegrad 3: Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz; Stufe 2

Pflegegrad 4: Pflegestufe 2 mit e. A.; Stufe 3

Pflegegrad 5: Pflegestufe 3 mit e. A.; Stufe 3 mit Härtefall

Der Weg zum Pflegegrad

Genau wie früher wird das Gutachten zur Einordnung in die fünf Pflegegrade von Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes, dem MD bzw. MDK, vorgenommen. Bei Fällen, in denen Menschen (nicht nur Senioren) eingeschränkt sind, was die Selbstständigkeit und Alltagskompetenz angeht, sollte solch ein Gutachten vorgenommen werden. Das kann nicht nur Alterserscheinungen mit einbeziehen, sondern auch Demenz in jedem Alter, langfristige psychische Erkrankungen oder geistige Behinderungen. Wird aus solchen Gründen ein Antrag auf Pflegegeld bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht, kommt jemand vom MD (MEDICPROOF bei privat Versicherten) und der Patient durchläuft ein Prüfverfahren.

Das Prüfverfahren

Das Gutachten der Pflegegradeinordnung wird anhand von folgenden Modulen bewertet:

  • Mobilität (10 %)
  • kognitive & kommunikative Fähigkeiten (7,5 %): z. B. örtliche & zeitliche Orientierung; Entscheidungen treffen, Gespräche führen, sich mitteilen können
  • Verhaltensweisen & psychische Problemlagen (7,5 %): z. B. aggressives oder ängstliches Verhalten
  • Selbstversorgung (40 %): z.B. Waschen und Pflegen
  • Bewältigung & selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen & Belastungen (20 %): z. B. Selbstständigkeit im Umgang mit eigenen Krankheiten, Dialyse, Verbandswechseln
  • Gestaltung des Alltagslebens & soziale Kontakte (15 %): z. B. Planung des Tagesablaufs & Soziales

Bei diesen Kriterien wird jeweils beurteilt, ob und inwiefern die Geprüften noch selbstständig und zuverlässig in der Lage sind, diese Anforderungen zu erfüllen. Aus einem Punktesystem wird dann errechnet, in welchen Pflegegrad die Person eingeordnet wird. So bedeuten:

Grad 1 (12,5-27 Pkt.): geringe,

Grad 2 (27-47,5 Pkt.): erhebliche,

Grad 3 (47,5-70 Pkt.): schwere,

Grad 4 (70-90 Pkt.): schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und

Grad 5 (90-100): schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

In besonderen Fällen wird Pflegegrad 5 auch ohne das Erreichen der 90 Punkte vergeben.

Wer bekommt einen Pflegegrad?

Nicht nur Senioren haben die Chance auf Unterstützung aus der Pflegekasse aufgrund der Einstufung in einen Pflegegrad. Auch Kinder erhalten Pflegegrade; aufgrund der erhöhten Pflegebedürftigkeit im Kindesalter werden sie jedoch vergleichsweise weniger streng bewertet und ggf. einen Pflegegrad höhergestuft als Erwachsene.

Doch auch Patienten mit chronischen Krankheiten, Krebs, Diabetes, Konsequenzen einer Amputation, geistiger Behinderung und vielen anderen Krankheiten profitieren von dem Gutachten. Besonders die Folgen der Demenz werden gerade nach der Reform 2017 berücksichtigt, nachdem sie bis dahin fast kein Recht auf Pflegestufen hatten. Doch die Degeneration des Gehirns schwächt Demenzerkrankte emotional, kognitiv und auch sozial, nicht nur körperlich. Deshalb erhalten solche Fälle heute meist Pflegegrad 2 statt früher Pflegestufe null.

Betreuung von Pflegefällen

Das neue, differenziertere System spricht für sich: Die individuelle Bewertung von menschlicher Pflegebedürftigkeit ist schwierig, aber nötig. Gerade im Alter oder mit chronischen Krankheiten lassen sich teilweise oder gravierende Einschränkungen in der Selbstständigkeit von Betroffenen nicht vermeiden. Persönliche Betreuung kann von Angehörigen oft nicht ganzheitlich gewährleistet werden. Deshalb ist es auch in solchen Fällen hilfreich, eine professionelle, liebevolle Betreuung in Anspruch zu nehmen. Warmherzig im Umgang, können Pflegekräfte die Betroffenen in allen Bereichen unterstützen, in denen sie Hilfe benötigen.

Kommentare

Pflegegrad 4: Leistungen und Voraussetzungen im Überblick - 24 Stunden Pflege & Seniorenbetreuung durch Pflegekräfte aus Polen 28.08.2024 12:46

[…] diese Aufgabe ein Gutachter von MEDICPROOF. Es ist nicht möglich, direkt einen bestimmten Pflegegrad zu beantragen. Stattdessen wird die Pflegebedürftigkeit der Person durch einen Gutachter bewertet, […]

Nils E. 08.12.2023 12:36

Vielen Dank für diesen Artikel zur Pflegebedürftigkeit. Gut zu wissen, dass es ein komplexes Verfahren zur Ermittlung des Pflegegrads ist. Meine Mutter benötigt eine 24 - Std - Pflege und wir werden uns um einen höheren Pflegegrad bemühen.

Stefan Weber 13.10.2023 12:27

Danke für den Beitrag. Interessant, dass das Gutachten der Pflegegradeinordnung anhand von Modulen bewertet wird.  Ich suche aktuell einen Fachmann, der mich beim Treppenlift kaufen berät. Hoffentlich finde ich bald jemanden.


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