…aber es war doch in der letzen Zeit alles in Ordnung. Ab und zu hat Papa vergessen, wo er die Brille oder den Geldbeutel hingetan hat. Manchmal hat er die Tage verwechselt aber mehr auch nicht. Gestern erhielt ich plötzlich einen Anruf vom lokalen Krankenhaus, dass mein Vater gestürzt ist und zum Pflegefall wird. Ich muss mich um alles kümmern und die pflegerische Absicherung organisieren. Der größte Wunsch meines Vaters, sein Herbst des Lebens zu Hause zu verbringen, stand mir plötzlich vor den Augen. Wie gehe ich da vor, wie ermögliche ich ihm das, dass er zu Hause bleiben kann und nicht ins Pflegeheim musst. Ich bin nicht vor Ort, habe selber Kinder, Beruf, Freunde. Ich kann maximal 1-2 Tage in der Woche kommen und ein bisschen helfen.
Den ersten Schritt, den ich gemacht habe, war es, sich an die lokale Sozialstation und Pflegeberatung zu wenden. Neben ausführlichen Informationen zu den Pflegemöglichkeiten erhielt ich die Kontaktdaten von der Agentur Betreuung zuhaus‘, die polnische Pflegekräfte in die privaten Haushalte vermittelt. Zusammen mit der Sozialstation, Pflegeberatung und der Agentur Betreuung zuhaus‘ gingen wir alle Themen durch, die mit dem Pflegefall von Bedeutung waren und dazu gebracht haben, dass ich dem Vater seinen Wunsch erfüllen konnte, sein Herbst des Lebens zu Hause zu verbringen…
Nun ist seit ca. 8 Woche bei meinem Vater Helena aus Stettin. Sie hilf überall, wo sie nur kann und trägt täglich dazu bei, dass mein Vater seine Lebensfreude wieder gewonnen hat…
Die obige wahre Geschichte einer Kundin aus Würzburg veranlasste uns dazu, die Erfahrungen unserer Kunden mit Ihnen zu teilen. In regelmäßigen Abständen werden wir Ihnen die Erfahrungen unserer Kunden veröffentlichen. Damit Sie wissen, dass Sie mit dem Pflegefall nicht alleine sind und mit uns gemeinsam eine optimale Lösung für die Pflegesituation finden können!
- Was ist Pflegebedürftigkeit und wann ist sie gegeben?
Dem Gesetz nach kann die Pflegebedürftigkeit in allen Lebensphasen auftreten
Laut der Definition des Pflegegesetzes nach ist diejenige Person pflegebedürftig, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen
- Checkliste für den Fall einer Pflegebedürftigkeit – Damit Sie sich vollkommen Ihrer Genesung widmen können!
- Zunächst kontaktieren Sie Ihre Kranken-/Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Wenn Sie einen Angehörigen, Nachbarn oder einen Bekannten bevollmächtigen, kann er dies für Sie übernehmen.
- Die Pflegekasse übermittelt Ihnen nach dem Antragseingang unmittelbar eine Vergleichsliste über die Leistungen und Gebühren der Pflegeeinrichtungen. Auch stehen Ihnen niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote zu.
- Des Weiteren haben Sie einen Anspruch auf eine rechtzeitige und detaillierte Beratung durch die Pflegeberater Ihrer Pflegekasse. Spätestens innerhalb von 2 Wochen ab dem Eingang des ersten Antrages auf die Pflegeleistungen ist die Pflegekasse verpflichtet, Ihnen einen Beratungstermin anzubieten. Für die Privatversicherten steht die „COMPASS Private Pflegeberatung“ zur Verfügung und beantwortet ausführlich alle Fragen rund um das Thema Pflege. Unter der Nummer 0 800 101 88 00 erreichen Sie Ihren Pflegeberater.
- Nach der Beantragung der Pflegeleistungen durch Sie, beauftragt Ihre Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK). Alternativ wird ein unabhängiger Gutachter damit beauftragt, Ihre Pflegebedürftigkeit zu begutachten und einzustufen.
- Es empfiehlt sich ein Pflegetagebuch mit Zeitangaben zu führen, in welchen Sie Verrichtungen wie z. B. Waschen 30 Min., Essen 25 Min., Toilette 15 Min. etc. notieren, bei welchen Sie auf die Hilfe angewiesen sind. Bitte Sie Ihre Angehörige oder Verwandte eine Pflegetagebuch –Vorlage aus dem Internet herunterzuladen, Z. B. unter https://www.aok.de/assets/media/rheinland-hamburg/pflegetagebuch.pdf
Die Angaben im Tagebuch sind von großer Bedeutung für die Begutachtung und Einstufung Ihrer Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse oder den unabhängigen Gutachter.
- Bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse oder einen unabhängigen Gutachter empfiehlt sich, diese in Anwesenheit Ihrer Pflegeperson, Familie, Angehörigen oder Bekannten durchzuführen. Bitten Sie daher diese Person-/en bei der Begutachtung anwesend zu sein.
- Neben dem Angebot Ihrer lokalen Sozialstation bietet Ihnen die Agentur Betreuung zuhaus‘ die häusliche Betreuung und hauwirtschaftliche Versorgung rund um die Uhr durch polnisches Pflegepersonal zu günstigen Konditionen. Beraten Sie sich ausführlich und unverbindlich unter Telefonnummer: 09342 -9151977
- Kann die Pflege zu Hause durch örtliche Pflegeeinrichtungen nicht möglich sein, so lassen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über eine vollstationäre Pflegeeinrichtung beraten.
Kommentare
Danke für Checkliste rund um Thema Pflegefall. Man weis nicht, was man genau im solchen Fall machen muss und in welche Reihenfolge. Gut zu wissen, dass ein Termin beim Pflegeberatung nicht später als in 2 Wochen gegeben sein wird.