Wenn Menschen aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, wird oft eine rechtliche Betreuung notwendig. Damit Ihre Wünsche in einem solchen Fall berücksichtigt werden, können Sie mit einer Betreuungsvollmacht bzw. Betreuungsverfügung frühzeitig vorsorgen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was genau diese Dokumente beinhalten, worin ihre Unterschiede bestehen und warum sie so wichtig sind.
Was ist eine Betreuungsvollmacht bzw. Betreuungsverfügung?
Mit einer Betreuungsvollmacht (auch Betreuungsverfügung genannt) können Sie im Voraus bestimmen, wer im Bedarfsfall Ihre gesetzliche Betreuung übernehmen soll. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie durch Krankheit, einen Unfall oder altersbedingte Einschränkungen nicht mehr selbst entscheiden können.
Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht wird eine Betreuungsvollmacht nicht automatisch gültig, sobald Sie entscheidungsunfähig sind. Vielmehr prüft das Betreuungsgericht, ob eine Betreuung notwendig ist – und ob die von Ihnen vorgeschlagene Person für diese Aufgabe geeignet ist.
Ziel der gesetzlichen Betreuung
Eine rechtliche Betreuung bedeutet nicht, dass Sie vollständig entmündigt werden. Im Gegenteil: Der Betreuer soll Sie unterstützen, aber nur so weit, wie es tatsächlich nötig ist. Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten – und Ihnen, wenn möglich, wieder zur vollständigen Eigenverantwortung zu verhelfen.
Aufgaben eines Betreuers
Ein gesetzlicher Betreuer übernimmt verschiedene Aufgabenbereiche, je nach Bedarf. Dazu zählen unter anderem:
Inhalt einer Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung können Sie folgende Punkte festlegen:
Wann wird eine Betreuung erforderlich?
Eine Betreuung wird laut § 1896 BGB dann eingerichtet, wenn ein Volljähriger wegen einer psychischen Erkrankung oder körperlichen, geistigen bzw. seelischen Beeinträchtigung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen kann.
Die Entscheidung trifft das Betreuungsgericht – entweder auf Antrag oder von Amts wegen.
Wann sollte man eine Betreuungsvollmacht erstellen?
Die Betreuungsverfügung sollte so früh wie möglich verfasst werden – idealerweise zu einem Zeitpunkt, an dem Sie noch bei klarem Verstand sind. Eine ärztliche Bestätigung der Geschäftsfähigkeit kann sinnvoll sein, um spätere Zweifel an der Gültigkeit zu vermeiden. Alternativ können Sie das Dokument auch in Anwesenheit von Zeugen unterschreiben.
Wer eignet sich als rechtlicher Betreuer?
Bevor Sie jemanden als Betreuer vorschlagen, überlegen Sie:
Der vom Gericht ernannte Betreuer muss zudem volljährig sein, darf keine negativen Schufa-Einträge haben und sollte ausreichende Deutschkenntnisse besitzen.
Widerruf und Änderungen jederzeit möglich
Eine Betreuungsvollmacht ist nicht endgültig: Sie können sie jederzeit widerrufen oder anpassen. So bleiben Sie flexibel, wenn sich Lebensumstände oder Ihr Vertrauensverhältnis zu bestimmten Personen ändern.
Was passiert, wenn das Gericht den Betreuer ablehnt?
Das Gericht ist nicht verpflichtet, Ihren Vorschlag anzunehmen – etwa, wenn Zweifel an der Eignung der vorgeschlagenen Person bestehen. In diesem Fall kann ein ehrenamtlicher oder beruflicher Betreuer bestimmt werden. Gegen eine Ablehnung können Sie jedoch Beschwerde beim Landgericht einlegen.
Kosten einer Betreuungsvollmacht
Sie können eine Betreuungsvollmacht selbst verfassen – am besten mithilfe von Mustern oder Formularen, z. B. vom Bundesministerium der Justiz. Optional kann ein Notar das Dokument beglaubigen (geringe Kosten).
Wenn Sie einen Anwalt oder Notar mit der Erstellung beauftragen, entstehen höhere Gebühren – diese richten sich nach dem Geschäftswert, meist die Hälfte Ihres Vermögens.
Wichtig: Die Kosten eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens muss in der Regel der Betroffene tragen – es sei denn, sein Vermögen liegt unter 25.000 €.
Betreuungsvollmacht online erstellen
Es gibt inzwischen viele Online-Dienste, die eine Betreuungsvollmacht Schritt für Schritt mit Ihnen durchgehen. Die Verbraucherzentrale bietet eine kostenfreie digitale Lösung. Eine Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer wird empfohlen – so ist das Dokument im Notfall schnell auffindbar.
Unterschied: Betreuungsvollmacht vs. Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht: Gilt sofort im Ernstfall, ohne gerichtliche Überprüfung. Die bevollmächtigte Person kann sofort handeln.
Betreuungsvollmacht: Dient als Vorschlag an das Gericht, wer die gesetzliche Betreuung übernehmen soll. Erst gültig nach gerichtlicher Prüfung.
Fazit: Warum eine Betreuungsverfügung sinnvoll ist
Mit einer Betreuungsverfügung oder Betreuungsvollmacht behalten Sie die Kontrolle darüber, wer Sie im Ernstfall rechtlich vertreten darf. Sie schützen sich vor ungewollten Entscheidungen und entlasten Ihre Angehörigen. Auch wenn eine Vorsorgevollmacht in vielen Fällen ausreicht, ist eine Betreuungsverfügung eine sinnvolle Ergänzung, besonders bei Unsicherheiten im Umfeld.
Tipp: Halten Sie Ihre Vorsorgedokumente aktuell!
Ändern Sie Ihre Betreuungsverfügung regelmäßig, etwa bei neuen Lebensumständen oder neuen Vertrauenspersonen. Ideal ist es, sie zusammen mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht als Komplettpaket aufzusetzen.
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