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Vorbereitung auf den MDK-Besuch

Vorbereitung auf den MDK-Besuch

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, dann kann er finanzielle Leistungen der Pflegekasse beanspruchen. Für diese Leistungen maßgeblich ist das Gutachten des MDK. Wie bereiten Sie sich auf den MDK Besuch vor? Hier bekommen Sie einige Informationen und Tipps rund um die Pflegebegutachtung.

Der MDK und die Pflegebegutachtung

Beim Anspruch auf finanzielle Leistungen der Pflegekasse findet zunächst eine Einschätzung des Hilfe- und Pflegebedarfs durch den Gutachter des Medizinischen des Krankenkassen Dienstes (MDK) statt. Solche Gutachter können Pflegekräfte oder auch Ärztinnen und Ärzte sein. Diese Gutachter überprüfen, ob die Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes gegeben ist. Die Pflegebegutachtung findet dort statt, wo die Pflegebedürftigen leben.

Deshalb ist die Vorbereitung auf den MDK-Besuch so wichtig

Beim Hausbesuch durch den Gutachter wird der Pflegebedarf ermittelt. Dieser Pflegebedarf wird anhand der sogenannten Pflegegrade eingestuft. Betroffene neigen dazu, während eines solchen Besuchs, die eigene Lebenssituation zu beschönigen, einer Schulprüfung, die es zu bestehen gilt, nicht ganz unähnlich. Dabei kommt es vor, dass tatsächliche Probleme verschwiegen oder zumindest verharmlost werden. Dies wiederum kann dazu führen, dass Betroffene anschließend nicht in den erforderlichen Grad der Pflegebedürftigkeit eingestuft werden können. Sie erhalten dann nicht die finanzielle Unterstützung, die sie eigentlich benötigen. Behalten Sie die folgende Grundregel im Auge: Es ist nicht die Aufgabe des MDK festzustellen, welche Fähigkeiten die oder der Betroffene noch besitzt. Es geht um die Feststellung, was ohne fremde Hilfe nicht mehr zu bewältigen ist.

Gute Vorbereitung auf dem MDK-Besuch

Nach Festlegung des Pflegebedarfs erfolgt die Einstufung der unterschiedlichen Pflegegrade. Hieraus folgen die finanziellen Leistungen der Pflegekasse. Bereiten Sie sich deshalb so gut wie möglich auf den Besuch vor. Mit Hilfe eines Pflegetagebuchs können Sie alle Verrichtungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung festhalten, bei denen Pflege und Hilfe benötigt wird. Das Pflegetagebuch soll gemeinsam mit den pflegenden Angehörigen oder einer Betreuungskraft geführt werden.

Seit 2017 wird die Einstufung der Pflegebedürftigkeit nicht mehrt nach dem Zeitaufwand, sondern nach einem Punktesystem vorgenommen. Dabei stehen die folgenden sechs Module im Vordergrund:

1. Mobilität

2. Kommunikative und kognitive Fähigkeiten

3. Psychische Problemlagen und Verhaltensweisen

4. Möglichkeiten der Selbstversorgung

5. Der selbständige Umgang und die Bewältigung mit therapie- und krankheitsbedingten Belastungen und Anforderungen

6. Die Gestaltung sozialer Kontakte und des Alltagslebens.

Befassen Sie sich im Vorfeld mit dem Fragekatalog des MDK. Auf diese Weise lernen Sie einzuschätzen, welche Module für die persönliche Pflegesituation tatsächlich relevant sind und wie diese bewertet werden können. Gehen Sie die einzelnen Fragen vor dem Begutachtungstermin einmal im Detail durch. Der Begutachter wird im Rahmen des Termins alle Module der Reihen nach abarbeiten und zu jeder Antwort seine Notizen markieren. Kennen Sie den Fragekatalog, dann können Sie auch überprüfen, ob auch tatsächlich alle Punkte der Module abgefragt worden sind.

Seit 2017 ist ein Pflegetagebuch nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es ist aber gut, wenn Sie wissen, wie viele Stunden pro Woche der tatsächliche Aufwand für die Pflege beträgt. Darunter fallen die Maßnahmen der Körperpflege, der Ernährung und auch der Mobilität als Grundpflege. Dokumentieren Sie auch Aktivitäten, wie das Kochen, Waschen, das Einkaufen und das Reinigen der Wohnung. Ja, Sie können sogar Aktivitäten, wie das Bügeln der Kleidung und andere hauswirtschaftliche Arbeiten dokumentieren. Hier einige Tipps für das Führen des Pflegetagebuchs:

1. Direkt nach der Antragstellung des Pflegegeldes bei der Pflegekasse sollten Sie mit dem Ausfüllen des Pflegetagebuchs beginnen

2. Tragen Sie die Zeiten der Verrichtung von Aufgaben in Minuten ein. Unterteilen Sie die Aufgaben in die unterschiedlichen Tageszeiten morgens, mittags und abends.

3. Wird eine Hilfe alleine oder zu zweit verrichtet? Auch dies sollten Sie dokumentieren.

4. Wurde eine Aufgabe vollständig für die betroffene Person, teilweise oder als Unterstützung geleistet? War eine Beaufsichtigung nötig? Musste die betroffene Person angeleitet werden?

Welche Unterlagen sollten Sie bei der Begutachtung bereithalten?

Der Besuch des MDK erfolgt innerhalb von fünf Wochen nach dem Antrag auf Pflegegeld oder der Pflegesachleistung. Vorab erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung mit Informationen zum Termin und Hinweisen, welche Unterlagen Sie für den Besuch bereitstellen sollen. Sie können sich im Vorfeld alle Fragen, die Sie an den MDK richten möchten, notieren. Führen Sie auch eine Liste aller Hilfsmittel, die Sie für die Pflege benötigen. Das können Gegenstände sein, wie etwa die Einmalhandschuhe, der Rollator, der Gehstock, die Brille oder mögliche Prothesen.

Halten Sie die folgenden Unterlagen für den Besuch des MDK bereit:

1. Das Pflegetagebuch

2. Ihre Fragen an den MDK-Gutachter

3. Alle Berichte der Fachärzte und des Hausarztes

4. Die Kontaktdaten und Namen der behandelten Ärzte

5. Krankenhausentlassungsberichte der vergangenen drei Jahre

6. Eine Liste der Medikamente, die derzeit eingenommen werden

7. Die Pflegedokumentation des Pflegedienstes

8. Ein möglicher Schwerbehindertenausweis

9. Die Namen und Kontaktdaten aller Personen, die an der Pflege mitwirken. Das können Angehörige sein und andere betreuende Personen.

10. Die Liste der genutzten und benötigten Hilfsmittel

11. Der komplett ausgefüllte Fragebogen des MDK, insoweit dieser bereits zugestellt worden ist.

Der Tag der Begutachtung

Stellen Sie die momentane Pflegesituation realistisch darf. Dabei dürfen Sie nichts beschönigen und verharmlosen. Es kann vorkommen, dass vor allem die pflegebedürftige Person dazu neigt, ihre eigene Situation besser darstellen zu wollen, als sie ist. Dies ist ein ganz natürliches Verhalten gegenüber außenstehenden. Denn wer möchte schon etwa die eigene Inkontinenz zugeben? Sprechen Sie sich miteinander ab, dass es nicht darum geht, sich besonders positiv darzustellen, sondern die Pflegesituation möglichst realistisch widerzugeben. Berichten Sie dem MDK-Gutachter, mit welchen Einschränkungen und Problemen die pflegenden Personen und Angehörigen täglich konfrontiert sind.

Achten Sie darauf, dass während des Termins mindestens eine zusätzliche Person anwesend ist. Wenn Sie bereits eine externe Pflegekraft nutzen, dann sollten Sie diese hinzuziehen, denn diese kennt die Pflegesituation sicherlich sehr gut.

Was passiert nach der Pflegebegutachtung?

Die Ergebnisse der MDK-Pflegebegutachtung und der Pflegegrad und damit verbunden die Höhe der finanziellen Unterstützung werden Ihnen innerhalb von fünf Wochen nach der Antragstellung mitgeteilt. Der Einstufungsbescheid erfolgt schriftlich.

Betroffene mit Demenz, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen

Nicht selten benötigen Menschen mit geistiger Behinderung, mit psychischen Erkrankungen oder mit Demenz weniger Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder bei Verrichtungen der Grundpflege. Im Vordergrund stehen dann eher die Beaufsichtigung und die Betreuung der betroffenen Personen. Die finanziellen Leistungen aus der Pflegeversicherung werden in diesem Fall gewährt, wenn mindestens zwei der nachfolgenden Punkte zutreffend sind:

1. Die betroffene Person neigt zu unkontrolliertem Verlassen der Wohnung

2. Das adäquate Erkennen von gefährlichen Situationen ist nicht mehr gegeben

3. Es findet ein unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen statt

4. Die betroffene Person verhält sich verbal aggressiv oder neigt zu tätlichen Handlungen

5. Der oder die betroffene neigt zu einem Verhalten, das der jeweiligen Situation nicht mehr angepasst ist

6. Eigene seelische oder körperliche Bedürfnisse und Gefühle werden nicht mehr adäquat erkannt

7. Die Person wehrt sich gegen notwendige therapeutische oder schützende Maßnahmen

8. Der Tag- und Nachtrhythmus ist gestört

9. Die betroffene Person kann aufgrund von gestörter Hirnfunktionen grundlegende soziale Alltagssituationen nicht mehr bewältigen, das Gedächtnis ist beeinträchtigt oder das Urteilsvermögen ist gestört

10. Die Person ist nicht mehr dazu in der Lage, den eigenen Tagesablauf zu planen

11. Alltagssituationen können nicht mehr zutreffend eingeschätzt werden, es finden unpassende Reaktionen auf solche Situationen statt

12. Die betroffene Person leidet unter ausgeprägten Gefühlsschwankungen

13. Die Person leidet unter einer therapieresistenten Depression. Dies zeigt sich durch regelmäßige Niedergeschlagenheit, verzagtem und hilflosen Verhalten.


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