In den meisten Fällen deckt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten ab. In diesem Fall muss die pflegebedürftige Person oder auch ihre Angehörigen ggf. die verbliebenen Kosten decken. Das kann zu einem erheblichen finanziellen Aufwand werden. Eine private Pflegeversicherung kann dann für den Pflegefall vorsorgen. Es gibt auch eine staatlich geförderte Variante der privaten Pflegeversicherung. Der Pflege-Bahr wurde am 1. Januar 2014 eingeführt.
Staatlich Förderung für die private Pflegeversicherung
Benannt nach dem damaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr von der FDP und verankert im Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) wurde der Pflege-Bahr am 1. Januar 2013 eingeführt. Mit dieser Förderung sollen Menschen, die eigenverantwortlich für die Möglichkeit einer Pflegebedürftigkeit vorsorgen, aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden. Denn die gesetzliche Pflicht-Pflegeversicherung ist so konzipiert, dass sie nur einen Teil der Kosten für die Pflege übernimmt. Unabhängig vom Einkommen werden beim Pflege-Bahr pro Jahr 60 Euro aus öffentlichen Mitteln Zuschuss geleistet. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherungsnehmer gesetzlich oder privat pflegeversichert ist. Allerdings ist nicht jede Pflegezusatzversicherung dazu geeignet, durch den Pflege-Bahr staatlich gefördert zu werden. Hierzu müssen klare vorgeschriebene Bedingungen erfüllt werden.
Die Voraussetzungen für die staatliche Förderung
Pflegebar-Versicherungen müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um aus öffentlichen Mitteln gefördert werden zu können. So muss es sich bei der Pflegeversicherung immer um eine Pflege-Tagegeld oder eine Pflege-Monatsgeld Versicherung handeln. Das bedeutet, dass die Versicherung im Pflegefall einen vereinbarten festen Geldbetrag für jeden Pflegetag leistet. Die Beiträge können dabei natürlich auch monatlich als Gesamtsumme auf das Konto des Versicherten überwiesen werden. Versicherungen, bei denen ein bestimmter Gesundheitszustand des Versicherten bei Abschluss des Vertrages vorausgesetzt wird, sind bei der Förderung per Pflege-Bahr ausgeschlossen. Auch Risikozuschläge, die im Zusammenhang von Vorerkrankungen erhoben werden, sind unzulässig. Dies gilt auch für Leistungsausschlüsse. Eine weitere Voraussetzung für die Förderung mit Pflege-Bahr ist eine Höhe von Versicherungsprämien, die sich ausschließlich am Eintrittsalter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss und den Konditionen des Versicherungsunternehmens richtet. Die Versicherung muss außerdem für jeden Pflegegrad individuelle Leistungen ansetzen.
Weiterhin sind Versicherungen ausgeschlossen, deren Leistungen höher angesetzt sind als die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im jeweiligen Pflegegrad. Minimalbeiträge müssen garantiert sein. Diese liegen bei 60 Euro für Pflegegrad 1 und 600 Euro bei Pflegegrad 5. Die Förderung per Pflege-Bahr setzt einen Mindestbeitrag des Versicherungsnehmers von zehn Euro pro Monat bzw. 120 Euro pro Jahr voraus. Die Abschlusskosten dürfen zwei Monatsbeiträge nicht überschreiten. Die Verwaltungskosten dürfen maximal bei zehn Prozent der Bruttoprämie liegen. Außerdem darf die Wartezeit zum Beginn der Leistungspflicht fünf Jahre nicht überschreiten. Ausgeschlossen für die Pflege-Bahr Förderung sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, sowie pflegebedürftige Menschen, die bereits Empfänger von Pflegeleistungen sind. Es ist möglich, eine geförderte Pflegeversicherung bis zu drei Jahre lang ruhen zu lassen und beitragsfrei zu stellen, wenn die Leistung der Versicherungsprämien finanziell nicht mehr gestemmt werden können. Eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer ist aufgrund finanzieller Hilfebedürftigkeit jederzeit möglich.
Die formalen Voraussetzungen für den Versicherten sind relativ niederschwellig angelegt. Damit soll auch Menschen, für die andere Konzepte der privaten Pflege-Vorsorge nicht zugänglich sind, ein Vertrag ermöglicht werden. Zielgruppe für den Pflege-Bahr sind auch Menschen mit einem geringen Einkommen oder mit einer Vorerkrankung.
Pflege-Bahr Versicherungen: Leistungen und Kosten
Die Tarife und Kosten der unterschiedlichen Anbieter können erheblich voneinander variieren. Ein Vergleich der Angebote kann sich also lohnen. Der Mindestbeitrag beträgt zehn Euro. Die staatliche Zulage liegt in diesem Fall bei fünf Euro. Die Höhe der Beiträge richtet sich vor allem auch nach dem Alter des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Verschiedene Online-Tools können bei einer ersten Selektion der Angebote helfen. Ein formelles Höchsteintrittsalter für den Abschluss eines Vertrags gibt es nicht. Die Versicherungsprämien sind bei einem Abschluss ab einem Alter von 60 Jahren allerdings sehr hoch. Ob sich ein Abschluss dann noch lohnt, bleibt die Entscheidung des Versicherungsnehmers.
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